Landesfischereiverordnungen -  Schonzeiten und Mindestmaße der einzelnen Bundesländer

Schonzeiten MV falsch:

Aland,Äsche,Hecht,Zander,Lachs,Quappe, Döbel, Renke,Scholle,Regenbogenforelle

Mindestmaße MV falsch:

Äsche,Aland,Hecht,Karpfen, Lachs, Quappe, Wels, Zander und einige tauchen in deiner Liste gar nicht auf, wie z.B. Schleie

nix für ungut...

Wenn es rechtlich erlaubt wäre, würde ich morgen mal die Liste aus MV einscannen und ne Quellenangabe hinzufügen.
Weiß jemand ob das rechtlich i.O. ist??? Ich denke schon,wieso nicht... Ist doch Infomaterial, dass für jeden zugänglich sein sollte.
 
http://lfvbayern.de/gesetzl-bestimmungen/schonmassezeiten-und-bezirksverordnungen/

evtl hilft dir das auch weiter

Danke und Grüße Aus Bayern!

Ich war mal so Frei!

Schonzeiten in Bayern und Mindestmaße der Fischarten - Regionale Bestimmungen können hiervon abweichen.
Ganzjährige Schonzeit der Fischarten in Bayern: alle der Familie der Neunauge, Stör, Sterlet, Kilch, Nordseeschnäppel, Zope, Schneider, Bitterling, Strömer, Perlfisch, Meerforelle, Lachs,
Schonzeit Aal: keine Schonzeit Mindestmaß 40 cm
Schonzeit Äsche: 01.01. bis 30.04. Mindestmaß 35 cm
Schonzeit Aland(Nerfling): keine Schonzeit Mindestmaß 30 cm
Schonzeit Bachforelle: 01.10. bis 28.02. Mindestmaß 26 cm
Schonzeit Bachsaibling: 01.10. bis 28.02. Mindestmaß 20 cm
Schonzeit Barbe: 01.05. bis 15.06. Mindestmaß 40 cm
Schonzeit Blaufelchen: 15.10. bis 31.12. Mindestmaß 30 cm
Schonzeit Frauennerfling: 01.03. bis 30.06. Mindestmaß 30 cm
Schonzeit Hecht: 15.02. bis 15.04. Mindestmaß 50 cm
Schonzeit Huchen 15.02. bis 31.05. Mindestmaß 70 cm
Schonzeit Nase: 01.03. bis 30.04. Mindestmaß 30 cm
Schonzeit Quappe/Rutte: keine Schonzeit Mindestmaß 30 cm
Schonzeit Schleie: keine Schonzeit Mindestmaß 26 cm
Schonzeit Seeforelle: 01.10. bis 28.02. Mindestmaß 60 cm
Schonzeit Seesaibling: 01.10. bis 28.02. Mindestmaß 30 cm
Schonzeit Rapfen: 01.04. bis 31.05. Mindestmaß 40 cm
Schonzeit Wels: keine Schonzeit Mindestmaß 70 cm
Schonzeit Zander: 15.03. bis 30.04. Mindestmaß 50 cm
Schonzeit Regenbogenforelle: 15.12. bis 15.04. 26 Mindestmaß 26 cm
Schonzeit Schuppenkarpfen: keine Schonzeit Mindestmaß 35 cm
Schonzeit Spiegelkarpfen: keine Schonzeit Mindestmaß 35 cm
Schonzeit Renke oder Felchen : 15.10. bis 31.12. Mindestmaß 30 cm
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Angelspezialist,

eigentlich traurig, dass Themen die 2004 erstellt wurden, von deiner Seite so stiefmütterlich behandelt werden.

Hallöchen Frank,

wie Du hier bereits an den Vorbeiträgen erkennen kannst, ist es nicht damit getan einfach irgendwelche Daten aus irgend einem Link herauszukopieren! Es ist leider so, dass teilweise auch manche Verbandswebseiten, Portalseiten vom Bund oder den Ländern nicht die aktuellsten Fassungen der Gesetze und Verordnungen - inklusiv aller verabschiedeten Ergänzungen für die nächste Fassung - online zur Verfügung stehen haben.

Ich biete Dir, lieber Frank, aber gerne an meine vielfältige Administrationsarbeiten zu übernehmen (Du musst jedoch im Schnitt 16 Stunden/Tag an 365 Tagen/Jahr Zeit und Nerven dafür haben). Dann können wir darüber reden, wo ich Euch sonst noch zusätzlich unterstützen kann. :)

Mal schauen, ob es jemand (ohne mich) fertig bringt, alle aktuell gültigen Fischereiverordnungen, -gesetze (incl. letzten Ergänzungen) und die Schonzeiten und -maße für alle Bundesländer fehlerlos einzustellen, und natürlich so, dass ich nicht nochmal alles auf Korrektheit prüfen muss. Danke im voraus. ;)
 
wie Du hier bereits an den Vorbeiträgen erkennen kannst, ist es nicht damit getan einfach irgendwelche Daten aus irgend einem Link herauszukopieren! Es ist leider so, dass teilweise auch manche Verbandswebseiten, Portalseiten vom Bund oder den Ländern nicht die aktuellsten Fassungen der Gesetze und Verordnungen - inklusiv aller verabschiedeten Ergänzungen für die nächste Fassung - online zur Verfügung stehen haben.

Hi,

das wollte ich zuerst gar nicht glauben und habe mich darum mal auf den "offiziellen" Seiten umgeschaut. Siehe da, sogar auf Seiten der zuständigen Ministerien steht fast wörtlich: ...Keine endgültige Gewähr für die Richtigkeit des Textes...!!:eek:
Dann gibt es Seiten, die offensichtlich veraltete Informationen beinhalten (Stand 1993!!). Wie soll es dann der FiHi gelingen, ständig auf dem neusten Stand zu sein?
Wer es nicht glauben mag, dem empfehle ich sich mal durch die folgenden Links zu klicken:

Ba-Wü: http://www.landesrecht-bw.de/jporta...hV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true
Bayern: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFischG?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Berlin: http://www.berlin.de/sen/umwelt/fischerei/angelfischen/de/mindestmasse_schonzeiten.shtml
Brandenb.: http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.15883.de
Hamburg: http://www.juris.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-FischGHArahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr
Hessen: http://www.hmulv.hessen.de/irj/serv...fcc,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true
Mac-Pom.: http://www.lallf.de/Mindestmasse-Schonzeiten.264.0.html
Niedersachsen: http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C9371956_L20.pdf
NRW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes..._nr=793&bes_id=13884&aufgehoben=N&menu=1&sg=0
RLP: http://213.139.159.61/servlet/is/48...nd=downloadContent&filename=LandesfischVO.pdf
Saarland: http://www.saarland.de/dokumente/thema_naturnutzung/Landesfischereiordnung.pdf
Sachsen: http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4972511799338&jlink=p2
Sa.-Anhalt: http://www.lav-sachsen-anhalt.de/service/fischereiordnung_des_landes_sachsen-anhalt.pdf
Schlesw.-Holst.: http://www.schleswig-holstein.de/Um...8,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
Thüringen: http://landesrecht.thueringen.de/jp...y=FischV+TH+§+3&psml=bsthueprod.psml&max=true

Ich würde empfehlen, ausschließlich Links zur Verfügung zu stellen, damit sich interessierte Angler auf der jeweils für sie richtigen Seite informieren können. Selbstverständlich versehen mit der Warnung, dass die Informationen auf den offiziellen Seiten nicht zwingend stimmen müssen...:grins


Gruß Thorsten
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Jo Thunfisch habe ich leider auch auf mehreren Seiten feststellen müssen!
Ich habe auch keinen Überblick mehr, weil überall was anderes steht, ich gebe es auf!

Mfg. Kevin
:angler::angler::angler:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nabend,

und schwubs bin ich auf einen fatalen Fehler hingewiesen worden. Auf der verlinkten Seite von Brandenburg ist die Tabelle der Schonzeiten und Schonmaße falsch.
Ich habe den Link oben durch den Korrekten ersetzt.
Die Seite, die ich ursprünglich verlinkt habe nennt sich zwar Landesportal Brandenburg und wird herausgegeben von der Landesregierung, was aber offenbar nicht gleichbedeutend damit ist, dass die Informationen auch stimmen müssen. Wenn es schon eine Landesregierung nicht schafft auf ihrer Seite die Fischereiordnung des Landes Brandenburg korrekt abzulegen, dann kann man das beim besten Willen auch nicht von einem Forum erwarten. :grins

Von daher sind alle Angaben und verlinkten Inhalte:

Ohne Gewähr!

Gruß Thorsten
 
Ich finde, dass das mit der Liste ne super Idee war und da die links immer auf einen Landesverband oder dem bundesland selbst zurückgreifen muss man sich nicht die Mühe machen die Sachen selbst aktuell zu halten, da dies ja eigentlich durch den jeweiligen Landesverband oder dem Bundesland selbst passiert, sobald eine Änderung in Kraft tritt.

super Ding :respekt

Gruß Pinsel
 
Hi Thorsten,

ganz schön Arbeit hast du dir da gemacht, aber zumindest bei BadenW. und RLP klappt die Weiterleitung nicht mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Claus,

danke für deinen Hinweis!
Für Ba-Wü habe ich den Link geändert. Was den Link nach Rpf. angeht, da muß man etwas Geduld haben, dort handelt es sich wohl um ein internes Serverproblem.

Gruß Thorsten
 
Ich würde empfehlen, nur die Angaben auf den Gewässerkarten zu befolgen.
Da steht es schwarz auf weiss und kein Kontrolleur kann etwas dagegen sagen. Hier in MV muss man immer schön die Grenze zwischen Binnengewässer und Küstengewässer beachten.
Ebenfalls die Rechte "Dritter" (z.B.Fischer).
Bei der Binnenkarte ist alles klar, bei der Küstenkarte neuerdings eher spartanisch. Leider sind im Netz viele unaktuelle Versionen vorhanden. Man sollte sich ständig "aktualisieren", d.h. erkundigen, ob die Gegebenheiten von Jahresanfang auch noch zur Jahresmitte und zum Jahresende gültig sind.
Petri Heil
Kartitza
 

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Hallo! Ich begrüße die Aufstellung der Bundesländer,Meiner Ansicht fehlt die gestatteten
Anzahl der Ruten in den eizelnen Bundesländer.Ich habe die Feststellung gemacht das in in anderen Bundesländern mit 3 Ruten geangelt wird.In Berlin sind nur 2 Ruten bei Friedfisch gestattet.
Gruß W. Schröder


§ 3
Fischerei mit Angeln
(1) Das Angelgerät darf höchstens drei Angelhaken haben, die beim Fang mit natürlichen oder
künstlichen Ködern versehen sein müssen. Jeder Fischer darf gleichzeitig höchstens mit zwei Angelgeräten
fischen. Die Angelgeräte müssen ständig beaufsichtigt werden. Die Verwendung des
Zockers ist verboten. Der Fischfang ist nur eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach
Sonnenuntergang, der Aal-, Wels- und Krebsfang bis 24 Uhr, für den Zeitraum der Einführung der
mitteleuropäischen Sommerzeit bis 1 Uhr, gestattet.
 
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