Gesetzliche Vorgaben

FM Henry

Super-Profi-Petrijünger
Bevor sie Sportfischfang betreiben, müssen sie eine Genehmigung erlangen. Für die Beschaffung einer Genehmigung (Angelschein) benötigt man einen Personalausweis (Reisepass, Führerschein). Die Genehmigungen werden in Reiseagenturen und Reisebüros in allen Städten entlang der Küste ausgegeben.

Es werden Genehmigungen für den Sportfischfang mit Angelhaken, mit der Unterwasserharpune, mit der Schleppangel und der Legangel, wie auch die Genehmigungen für den Thunfischfang ausgegeben.

Die ganze Adria ist für den Fischfang freigegeben, wobei besondere Beschränkungen für die Gewässer der Nationalparks (Kornati, Brijuni, Krka und Mljet) bestehen.

Die Preise für die Genehmigungen (Angelscheine) sind verschieden, je nach dem, ob es sich um Tages-, Wochen- oder Monatsgenehmigungen handelt.



Gesetzliche Vorgaben zum Angeln

Wer im kroatischen Hoheitsgebiet Angeln will, muss laut Gestez vom 01. Januar 2006 zuvor eine Genehmigung zur Ausübung des Freizeitsportes erwerben. Autorisierten Personen (vom Ministerium für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft Ermächtigte) in kroatischen Vereinen der Sportfischerei ist der Verkauf dieser Genehmigungen gestattet.

Genehmigungen zum Unterwasserfischen ist nur über autorisierte Personen der Sportfischerei auf See zu erwerben.

Laufzeit zu Genehmigungen für das Angeln
Die Genehmigungen werden nur auf Zeit ausgestellt.

Die Bescheinigungen werden wie folgt ausgegeben:

1 Tag
3 Tage
7 Tage
30 Tage

Erlaubte Fischfanggeräte und Ausrüstung


1. ANGELGERÄTE

- Wurfangel, insgesamt bis zu zwei (2) Stück, mit höchstens drei (3) Angelhaken pro Wurfangel
- Grundangel, insgesamt bis zu zwei (2) Stück, mit höchstens drei (3) Angelhaken pro Grundangel
- Schleppangel, insgesamt bis zu zwei (2) Stück, mit höchstens drei (3) Angelhaken pro
Schleppangel - Schleppangel mit Haken für den Fang von Kopffüßern
insgesamt bis zu zwei (2) Stück


Die Gebühr für die Tagesgenehmigungen zum Fischen nur mit Angelgeräten beträgt:

1. - 60,00 Kuna für die Genehmigung für einen (1) Tag;
2. - 150,00 Kuna für die Genehmigung für drei (3) Tage;
3. - 250,00 Kuna für die Genehmigung für sieben (7) Tage
4. - 500,00 kuna für die Genehmigung für dreißig (30) Tage

Erlaubte Mindestmasse für Meeresfische

Zweibindenbrasse (Diplodus vulgaris) 15 cm
Iglun, Landesspr. (Tetrapturus belone) 120 cm
Schwertfisch (Xiphias gladius) 120 cm
Aal (Anguilla anguilla) 30 cm
Schwarze Scharbe (Sciaena umbra) 30 cm
Zackenbarsch (Epinephelus marginatus) 60 cm
Goldbrasse (Sparus aurata) 20 cm
Seebarsch (Dicentrarchus labrax) 25 cm
Marmorbrasse (Lithognathus mormyrus) 20 cm
Dornhai (Squalus acanthias) 65 cm
Spitzbrasse (Diplodus puntazzo) 22 cm
Geißbrasse (Dilodus sargus) 21 cm
Meersau (Scorpaena scrofa) 25 cm
Meeraal (Conger conger) 70 cm
Zahnbrasse (Dentex dentex) 30 cm
 
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