Aktuelle Fangergebnisse -  Die Aale spielten verrückt

Aale in der Badewanne?

Toller Fang! Aber Aale in der Badewanne?

Bei uns hättest du für solch eine Aktion deinen Schein abgegeben. Bei erwischt werden bei euch sicher auch.
Gruß Aalete!

Berliner Landesfischereiordnung (LFischO)
§ 14 Hälterung und Transport von Fischen
(1) Zum Hältern (zeitlich befristete Aufbewahrung von lebenden Fischen ohne Fütterung) von Fischen dürfen nur hinreichend
geräumige Netze, Behälter, Becken und andere Vorrichtungen verwendet werden, die eine Hälterung mit ausreichender
Sauerstoff- und Wasserversorgung gewährleisten und die durch Güte, Material, Form und Größe vermeidbare Schädigungen
der Fische ausschließen. Der Zeitraum der Hälterung ist auf die geringstmögliche Dauer zu beschränken.

(2)Mit der Handangel gefangene Fische dürfen längstens bis zum Ende des Fangtages gehältert werden.
(3) In Wasserstraßen ist das Hältern von Fischen nur dann zugelassen, wenn der Hälter gegen Sog oder Wellenschlag
gesichert ist. Von fahrenden Wasserfahrzeugen aus ist die Hälterung in Setzkeschern verboten.
(4) Mit der Handangel gefangene und gehälterte Fische dürfen nicht in das Fanggewässer zurückgesetzt werden.
(5) Für den Transport von lebenden Fischen gilt Absatz 1 sinngemäß.
 
Ich freu mich schon auf die Diskussion die jetzt wieder entbrennt!!!!!!!!!
Und hört bitte auf den guten Henry zu sehr zu beweihräuchern!!!!! Ich geh gern öfter mal mit ihm angeln, wenn ihr ihn aber als "Hexenmeister", "Angelgott" o.ä. bezeichnet dreht er mir vollkommen durch. Also, reißt euch bitte ein wenig am Riemen (hi, hi).
Grüße an alle und "Petri Heil".
Matze
 
Dank Euch allen für die vielen Petris und die neidlose Anerkennung eines schönen Angeltages.

Ich begebe mich jetzt wahrscheinlich auf sehr dünnes Eis, aber Eure Meinung währe mir darüber sehr wichtig.

Wie schon oben beschrieben laut Abs. 1:

Zum Hältern (zeitlich befristete Aufbewahrung von lebenden Fischen ohne Fütterung) von Fischen dürfen nur hinreichend
geräumige Netze, Behälter, Becken und andere Vorrichtungen verwendet werden, die eine Hälterung mit ausreichender
Sauerstoff- und Wasserversorgung gewährleisten und die durch Güte, Material, Form und Größe vermeidbare Schädigungen
der Fische ausschließen. Der Zeitraum der Hälterung ist auf die geringstmögliche Dauer zu beschränken.
(2)Mit der Handangel gefangene Fische dürfen längstens bis zum Ende des Fangtages gehältert werden.


Was ist mit der zeitlich befristete Aufbewahrung von lebenden Fischen mit Fütterung?

Die Sauerstoffversorgung ist in meiner Aaltransporttonne ( 60 Liter Fassungsvermögen ) jederzeit gegeben durch ständigen Wasserwechsel genau so wie in der Badewanne ständig eine Umwälzpumpe läuft, die aber nicht zu sehen ist weil sie sich im rechten Teil der Wanne befindet.

Ich möchte mich für mein Verhalten nicht rechtfertigen sondern nur die gängige Praxis aufzeigen, die 100 fach in Deutschland jeden Tag vorkommt.

Ich bin nur ein Angler, der den Ars.. in der Hose hatte über seinen Alltag zu berichten und der nicht Fehlerfrei ist.

Übrigens hatte ich heute Nacht ... Aale.

Gruß FM
 
Tach Henry
Ich würd das Thema einfach auf sich beruhen lassen.Jeder Angler weiß vom aneren das er`s genauso macht.Aber kaum geht man damit an die Öffentlichkeit wird man an den Pranger gestellt.Das ist wie mit dem täglichen Toilettengang,Milliarden machen`s aber keiner getraut darüber zu reden.
Angel nur weiter so,wie Du es für richtig hälst.Und andere die sich darüber pikieren sind auch nicht besser.Ich finde es auf jedenfall toll solche Berichte zu lesen.
Da erkennt man doch sein Spiegelbild. Gruss Mario
 
Schöne Aale und weiter so,naja bei henrys Blicken,haben die Aale ja auch kaum noch was endgegenzusetzen, anbei finde die Hälterungsmethode in Ordnung,andere halten sich ja auch Barsche oder Hechte in Aquarien. petri
 
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