Neueinsteiger -  Gewässerodnung

Jan1985

Petrijünger
Hi,

an dem See wo ich angeln möchte darf eine Raubfischrute und eine Friedfischrute angeln.
Nun meine Frage. Was muss eine Friedfischmontage für eigenschaften haben damit ich keinen ärger bekomme wenn ich kontrolliert werde? Kommt es nur auf den Haken und Köder an und was habt ihr für erfahrungen mit sollchen Regeln gemacht? Ich finde die sind etwas schwammig denn mit manchen Ködern kann man beide Fischarten fangen und mit manchen Haken auch. Ich blick da nicht durch was ich da machn soll.

mfg Jan
 
erstmal was habt ihr den bitte für eine verordnung


naja du hast natürlich einerseits recht auf wurm kann auch mal ein zander beissen ich würde mich bei den kontrolleuren erkundigen was damit gemeint ist
 
Hi Jan
Der Unterschied liegt einzig im Köder. Raubfischrute heißt Köderfisch, Teile von
Fischen oder Fetzen.
Alles andere sind Friedfischköder. Auch der Wurm.
Mfg Armin
 
Hallo Jan,

An einer Friedfischrute darfst Du keine Drillinge anbringen, da darf man nur mit einschenkligen Haken angeln. Auch ist das Wurfgewicht zwischen den beiden Ruten anders, je höher das Wurfgewicht je besser ist es für das Raubfischangeln.

Petri Ellen
 
Natürlich darf man mit Drilling nicht auf karpfen angeln, das weiß doch wohl ein jeder. Aber das mit dem Wurfgewicht ist natürlich Quatsch mit Sauce.
 
Ellen schrieb:
Hallo Jan,

An einer Friedfischrute darfst Du keine Drillinge anbringen, da darf man nur mit einschenkligen Haken angeln. Auch ist das Wurfgewicht zwischen den beiden Ruten anders, je höher das Wurfgewicht je besser ist es für das Raubfischangeln.

Petri Ellen


und was ist mir selbsthak montagen so 80g
 
Das hohe Gewicht einer Selbsthakmontage bewirkt das der Karpfen sich bei der
Flucht nachdem er den Haken gespürt hat selbst denselbigen gegen das Gewicht
ins Maul eintreibt.
Außerdem werden mit solchen Gewichten extreme Weiten geworfen.
Daran erkennst Du das Wurfgewichte absolut nichts mit dem Unterschied zwischen
Raub und Friedfischangeln zu tun haben.
Mfg Armin
 
Hi,

danke Armin, das wusste ich noch nicht. Das bedeutet doch das ich mit der Friedfischrute auch Raubfischen nachstellen könnte ohne das ich die Regeln breche? Z.b. Grundmontage mit Wurm auf Aal, dann kann mir keiner sagen das ich nicht doch Brassen fangen wollte. Also da seh ich die Schwachstelle und die Versuchung oder ist das sowieso erlaubt nur halt keine drillinge und Köfis aber sonst darf ich mit allen erlaubten Mitteln mit der so genannten Friedfischrute probieren Raubfische zu fangen? ??? Verwirrend.

mfg Jan
 
Zuletzt bearbeitet:
Verwirrend nicht Jan, aber Fakt ist das die Grundangel mit Wurm zum Friedfischangeln
zählt, Du jedoch auch immer mit Aal oder Zander rechnen kannst.
Das ist dann aber ok. Du trägst Deinen Fisch wenn Du ihn entnehmen möchtest
ganz normal in die Fangkarte ein
Bei uns am Baggersee haben wir auch schon Karpfen auf Köfi gefangen.
Unter Umständen überschneidet sich alles etwas.
Mach nur keine Köderfische an beide Ruten oder einen sogenannten Friedfischköder
auf einen Zwilling oder Drilling. Dann kannste nix verkehrt machen
Mfg Armin
 
Hi,

Genau das wollte ich wissen. Jetzt kann ich mich richtig auf meinen Angeltag freuen. Danke, ciao.
 
Also bei uns ist das so geregelt:

Als Raubfischköder gelten: Fische oder Teile davon, Fleisch, alle anderen Arten von Wirbeltieren sowie Teile davon, soweit diese nicht anderwertig geschütz sind. Weiterhin natürlich alle Kunstköder die wegen ihrer Bauart und/oder Größe dazu geeignet sind Raubfische zu ködern. Kunstköder, also auch Kunstfliegen udgm. größer der Hakengröße 6 gelten ebenfalls als Raubfischköder.

So. Alles andere ist (zumindest bei uns) Friedfischangelei. Auch dann, wenn man es mittels Floatmontage nebst 12 Tauwürmern am 4/0 Haken auf Waller abgesehen hat. Soso! Ist halt Alles ein bisschen wischiwaschi! Naja! :hahaha: :hahaha: :hahaha:

Petri Heil! :schrei

Mefoschreck :prost
 
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