Gesetze -  250€ Strafe wegen 11cm Rotfeder

SyB

Neuer Petrijünger
Ja so schön kann Angeln sein...ich habe heute Post von der Staatsanwaltschaft bekommen. Ich wurde vor einem Monat beim Angeln kontrolliert und hatte in meinem Setzkescher /150cm lang ordentlich tief und im Schatten) eine 11cm Rotfeder drin. Das hat dem Kontrolleur, der damals sichtlich miese Laune hatte garnicht gefallen und hat mir eine Anzeige wegen Tierquälerei an den Hals gehängt. Ja und heute kam der Hammer...
Laut §17 2b liegt eine strafbare quälerische Tiermisshandlung vor, da nach allgemeinwissenschaftlicher Meinung instinktwidriger Dauerstress vorliegt und als erhebliches Leiden eigestuft wird, wenn ein Fisch gehältert wird. Zusatz im Schreiben: Mit vernünftigen Gründen ist diese Maßnahme nicht zu rechtfertigen.
Und jetzt soll ich deswegen 250€ Strafe zahlen...
Nach diesem Schreiben klingt es so, als sind alle Angler, die Fische in einem Setzkescher zwischenhalten, Tierquäler deren Maßnahme mit vernünftigen Gründen nicht zu rechtfertigen ist.

Petri Heil...
 
hi...also soweit ich weiß muss der setzkescher mindestens 3m lang sein!!!!!!!und ich denke mal das an einer 11cm rotfeder sogut wie garkein filet dran ist (gut vielleicht wolltest du sie ja später als köfi benutzen) nud ich bin der meinung das man jeden fisch der kein schonmaß hat erst ab ca 18cm mitnehmen sollte.......
..Petri heil.....eSoX_hUNtEr......
 
Syb so ist das nun mal in unserem schönen Deutschland. Wir Angler werden von
vielen pauschal als Tierquäler hingestellt. Und meist sind die die den größten Hals haben
Leute die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben.
Der Sachbearbeiter der Dir die Euronen aufgedrückt hat war bestimmt kein Angler.
Viel gegen unternehmen kannste da wohl nicht. Weiß dein Verein schon Bescheid
und kennt ihr den Kontroletti, dann hat der Typ schon bald keine Freunde mehr.
Kopf nicht hängenlassen und durch.
Mfg Armin
 
@ syb: hast du überhaupt nen angelschein??? weil wenn ja dann müssteste wissen das ein setzkescher mindestens 3m lang sein sollte!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
 
Ich habe meinen Angelschein 1988 gemacht...unter den Richtlinien der DDR... Noch irgendwelche Fragen? Und warum verkauft man mir hier vor 6 Monaten einen Setzkescher ohne darauf hinzuweisen, oder im Beipackzettel zu erwähnen, das man dieses Teil laut deutschen Gesetzen garnicht benutzen darf?
Ja ich weiß...Radarwarngeräte sind auch verboten, werden trotzdem verkauft - aber es wird in der Verpackung darauf hingewiesen, dass es verboten ist...
 
Setzkescher sind nicht überall erlaubt.....

.....denn es gibt z.B. das "berühmte" Setzkescher-Urteil von Rinteln/Unterweser vom 20. Juni 2000.

Zunächst waren die zwei Angler mit einem Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie Rotfedern in einem Setzkescher gehältert hatten und die Staatsanwaltschaft zu der Auffassung gelangt war, das sei strafbar und eine Tierquälerei gem § 17 Abs. 2 b TierschutzGesetz. Die Angler sind dann in einer mündlichen Verhandlung freigesprochen worden, weil der Potsdamer Fischereibiologe Schreckenbach in einem Gutachten ausführte, dass für die Fische in einem 3 - 4 m langen und 50 cm breiten Setzkescher doch nicht so große Leiden wie angenommen entstehen könnten. Jedenfalls gibt dazu unterschiedliche Aussagen von Fischereibiologen.

In den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern ist in den dortigen Fischereigesetzen der Einsatz des Setzkeschers generell verboten. Für die anderen Bundesländer gilt weiterhin der Grundsatz "man darf oder man darf nicht", denn sonst ist es kaum zu verstehen, wenn der DAV und der VDSF bei Streitigkeiten in diesem Bereich ihre Hilfe anbieten. DAV und VDSF sind sich hier einig, nur nützt das nicht viel, wenn die Gutachter sich nicht einig sind.

Dazu wäre noch vieles mehr auszuführen, aber der Landesverband Weser-Ems hat schon bald nach dem Urteil den Gebrauch des Setzkeschers für seine Mitglieder verboten, insbesondere auch unter dem Aspekt, dass offensichtlich große Rechtsunsicherheit herrscht. Aufgrund dieser Rechtslage hat der VDSF seinen Mitgliedern empfohlen, gefangene Fische, die nicht zurückgesetzt werden müssen (Untermaßig od. Schonzeit) umgehend waidgerecht zu töten.

Jedes Urteil ist eine Einzelfallentscheidung, insbesondere wenn es auf Amtsgerichtsebene gefällt wird, und deshalb kann niemand einen Anspruch daraus hervorleiten, dass er auch gleichermaßen behandelt werden muss.

Munter bleiben
CLIFF
................................................................................................................. :advokat:
 
Man zur Mindestgröße eines Setzkeschers auch noch hinzufügen das er richtig aufgestellt sein sollte !!!
Wenn man teilweise an den Gewässern sieht wie se wahllos reingeworfen und zusammengeknautscht daliegen brauchen sich einige Teilnehmer nicht wundern wenn se ein übergebraten bekommen !
Hinzuzugfügen sei auch noch was macht ne 11 cm Rotfeder in nem Setzkescher - hat kein Mindestmaß und ein gehälteter Fisch darf ja nicht mehr in die Freiheit entlassen werden und nen Köderfisch brauch ich eigentlich nicht hältern !


MfG Nico
 
Barschfreak schrieb:
Hinzuzugfügen sei auch noch was macht ne 11 cm Rotfeder in nem Setzkescher - hat kein Mindestmaß und ein gehälteter Fisch darf ja nicht mehr in die Freiheit entlassen werden und nen Köderfisch brauch ich eigentlich nicht hältern !

Aus einer Rotfeder können sehr schnell auch 20 werden, wenn sie gut beißen und das gibt gute Backfische zum Essen.
Man sollte die Fische aber sofort nach dem Fang töten und nicht stundenlang im Setzkescher hältern.

Gruß west
 
west schrieb:
Aus einer Rotfeder können sehr schnell auch 20 werden, wenn sie gut beißen und das gibt gute Backfische zum Essen.
Man sollte die Fische aber sofort nach dem Fang töten und nicht stundenlang im Setzkescher hältern.

Gruß west


Also dort wo ich bisher gefischt hab hat ne Rotfeder ein Mindestmaß von 15 cm und somit fallen se für Backfisch wohl aus auch wenn es 20Stück werden !
 
Gemäß der Gewässerordnung vom Land Brandenburg hat die Rotfeder hier auch kein Schonmaß.
Wegen dem hältern von Fischen steht dazu in der Landesfischereiverordnung selbigen Landes folgendes ;

11
Hälterung und Transport von Fischen

(1) Zum Hältern (zeitlich befristete Aufbewahrung von lebenden Fischen ohne Fütterung) von Fischen dürfen nur hinreichend geräumige Netze, Behälter, Becken und andere Vorrichtungen verwendet werden, die eine Hälterung mit ausreichender Sauerstoff- und Wasserversorgung gewährleisten und die durch Güte, Material, Form und Größe vermeidbare Schädigungen der Fische ausschließen. Der Zeitraum der Hälterung ist auf die geringstmögliche Dauer zu beschränken.

Aber auch hier steht nichts über Größen drin.
Kann sein das der Kontroletti Dich nicht leiden kann ?
 
Zuletzt bearbeitet:
lest euch mal das durch

Angler können aufatmen - Fische spüren keinen Schmerz

Die bislang größte Studie zur Neurologie der Fische, in der die Nervensysteme und Reaktionen von Fischen und Säugetieren verglichen wurden, hat ergeben, dass die Fischhirne nicht genügend entwickelt sind, um Schmerz oder Angst zu empfinden. Die Studie wurde von James D. Rose durchgeführt, einem Professor für Zoologie und Physiologie der Universität von Wyoming, der sich seit fast 30 Jahren mit neurologischen Fragestellungen beschäftigt. Er hat die Daten einer großen Zahl von angesammelten Studien der vergangenen 15 Jahre ausgewertet, welche sich mit Tieren und ihrer Reaktion auf Schmerz und Reize beschäftigen.

Also nach dieser studie müssten die eigentlich mal die Gesetzte ändern oder ???
 
Stipper07 ^^ schrieb:
lest euch mal das durch

Angler können aufatmen - Fische spüren keinen Schmerz

Die bislang größte Studie zur Neurologie der Fische, in der die Nervensysteme und Reaktionen von Fischen und Säugetieren verglichen wurden, hat ergeben, dass die Fischhirne nicht genügend entwickelt sind, um Schmerz oder Angst zu empfinden. Die Studie wurde von James D. Rose durchgeführt, einem Professor für Zoologie und Physiologie der Universität von Wyoming, der sich seit fast 30 Jahren mit neurologischen Fragestellungen beschäftigt. Er hat die Daten einer großen Zahl von angesammelten Studien der vergangenen 15 Jahre ausgewertet, welche sich mit Tieren und ihrer Reaktion auf Schmerz und Reize beschäftigen.

Also nach dieser studie müssten die eigentlich mal die Gesetzte ändern oder ???

Nee, das halte ich für Schwachsinn. Warum krummt sich den ein Fisch wenn man ihn Verletzt hat ? Laut J.D. Rose könnte er auch einfach wie gesund weiter schwimmen. Professor hin oder her das ist Unfug. Ich verlasse mich da lieber auf das was ich sehe und meine Empathie und die sagt mir das Fische auch Schmerz empfinden.

mfg Jan
 
Das wäre doch mal eine positive Nachricht, aber......

.....lieber Stipper,

für jede wissenschaftliche These gibt es bekanntlich auch eine Gegenthese. Und wenn sich 100 Biologen über diese Frage streiten, dann wird es auch 100 Meinungen geben.

Wie schrieb ich doch vorhin in meinem Tröt:

DAV und VDSF sind sich hier einig, was nützt das denn, wenn sich die Gutachter nicht einig sind!

Rotauge und Rotfeder haben offensichtlich in Baden-Württemberg kein Schonmaß - es geht auch nicht um Sympathie oder Antipathie, auch wenn der eine oder andere das da rein interpretieren will, das wäre doch ein bißchen einfach. Ganz offensichtlich scheint der Setzkescher mit einer Länge von 1,50 Meter zu klein gewesen zu sein. Die Setzkescher müssen da, wo sie erlaubt sind, vermutlich so zwischen 3 - 4 Meter lang sein, dürfen nicht ins Wasser hängen und nicht dort benutzt werden, wo Schiffsverkehr herrscht und noch einiges mehr ?!

Bleibt dem SyB ja immer noch, Widerspruch einzulegen, damit es zu einer mündlichen Verhandlung vor dem zuständigen Amtsgericht kommt - vielleicht hören wir ja noch davon!

Munter bleiben
CLIFF
..............................................................................................................
 
Da hast du auch wieder Recht Cliffhänger
aber solange von denen vom Gericht nicht das Gegenteil dieser Theorie beweisen können könnte man so vll ''frei'' gesprochen werden .
Ich glaub der Theorie auch nicht so wirklich weil Angst haben die Fische ganz sicher .

mfg
Stipper07 ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
In MV ist der Setzkescher zulässig! Weiterhin werden keine konkreten Angaben über die Größe des Setzkeschers vorgegeben.
Es ist aber die Hälterzeit zu beachten die einen Kalendertag nicht überschreiten darf!

MfG Andreas
 
SyB, nur ein guter Tipp von mir.

So wie Cliff schon geschrieben hat, unbedingt Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen.

Bei der Bemessung der Strafhöhe greift die Staatsanwaltschaft gerne mal in die Vollen und vergisst die Verhältnismäßigkeit.

Die ist bei Deinem Delikt nicht gegeben und somit lasse es auf eine Hauptverhandlung ankommen.

Ist der Beste Weg, den Fischereiaufseher in seine Schranken zu weisen.

Gruß FM Henry
 
Zurück
Oben