Gesetze -  250€ Strafe wegen 11cm Rotfeder

Hallo leute.
Ich meine in Deutschland wird sowieso alles übertrieben.
Dank sei den ganzen Bsch Grünen, und den Umweltfutzis.
Schaun sie mal auf die Berufsfischer wie fändt man da die Fische
isn auch nicht weidgerecht aber das sehen sie ja nicht.
Wir zahlen ein Schweine Geld vühr die tages oder Jahreskarten.
Dan der ganze virvar mit den Gesetzen und den Bundesländern
Und das allerbeste sind die manchmall aroganten (betone manchmall ) kontrolöre.
und man ist denen ausgelifert.
Das alerschlimste ist aber das sich manche nach ihrer jewaliger laune orientieren,
und die Gesetze kennen die auch nicht genau.
Aber einen auf grosse Klappe machen.
Wurde schon von einem Besoffenen in Ulm kontroliert
Und was wilst du machen
 
Hallo SyB!
Der Konrolleur muss ja ein ganz schöner Paragraphenhengst sein!
Genau durch solche Leute und Gesetze,werden Anglern das Leben schwer gemacht!
Tut mir echt leid was dir passiert ist!
 
Also mal zum Maas der Rotfeder.
Bei uns in sachsen hat das Tier en maas von 20cm, allerdings nur in fliesgewessern.
Da ich sie im teich gefangen habe, hab ich sie in den Eimer mit wasser getahn, und jetzt topen sie in meinem Gartenteich rum.

Das ist hier aber leider verboten und man sollte sich nich erwischen lassen. Aber leider kann ich nicht verstehen warum. Ist doch eh sinnloser beifang, und ich könnte wetten das nicht jeder Angler ihn sooolch eine besondere Freiheit schenkt.Ich find diese Fische echt dufte und sie werden auch nicht gegessen, sonder sie sollen weiterleben, ich hab schon den ersten nachwuchs hne was dafür zu tuen.
 
So ein ****** ja die meisten Kontrolleure stehen über den Anglern und kommen sich ja GANZ groß vor!
So ein schwachsinn ;D
 
Hy, also zum Thema Kontrolleure hab ich gestern auch mal was positives erlebt, ich hab mein Fangbuch vergessen mitzunehmen und es kam prompt ne Kontrolle. Meine Erklärung das es meine Schuld war hat gelangt und ich durfte weiterangeln, Ergebniss daraus 1
90cm Aal mit 1.990g.
Ihr seht also es gibt auch noch nette Kontrolleure, meiner Meinung nach macht der Ton die Musik.
Bis dahin. Petri Heil
 
Aus einer Rotfeder können sehr schnell auch 20 werden, wenn sie gut beißen und das gibt gute Backfische zum Essen.
Man sollte die Fische aber sofort nach dem Fang töten und nicht stundenlang im Setzkescher hältern.

Gruß west

ja da kann ich nur zustimmen, das habe ich zumindest bei uns in Bayern so in den Unterrichts Stunden mal so gehörrt, und das mit dem Setzkescher ist es sowieso ein hin und her. Unser Verein will die dinger garnicht an dem Gewässer sehen, eseiden man hat nen Karpen der wo, wie sagt man soo schön verschlammt meine ich also übern Winter die ganze zeit am Bodensteht, den darfste dann in einen Setzkescher zum entschlammen hälltern. Bin zwar nicht bei denen aber hab ja meine Unterichtsstunden bei denen gemacht, und da wurde es angesprochen.
Gruß
Stefan
 
Ja so schön kann Angeln sein...ich habe heute Post von der Staatsanwaltschaft bekommen. Ich wurde vor einem Monat beim Angeln kontrolliert und hatte in meinem Setzkescher /150cm lang ordentlich tief und im Schatten) eine 11cm Rotfeder drin. Das hat dem Kontrolleur, der damals sichtlich miese Laune hatte garnicht gefallen und hat mir eine Anzeige wegen Tierquälerei an den Hals gehängt. Ja und heute kam der Hammer...
Laut §17 2b liegt eine strafbare quälerische Tiermisshandlung vor, da nach allgemeinwissenschaftlicher Meinung instinktwidriger Dauerstress vorliegt und als erhebliches Leiden eigestuft wird, wenn ein Fisch gehältert wird. Zusatz im Schreiben: Mit vernünftigen Gründen ist diese Maßnahme nicht zu rechtfertigen.
Und jetzt soll ich deswegen 250€ Strafe zahlen...
Nach diesem Schreiben klingt es so, als sind alle Angler, die Fische in einem Setzkescher zwischenhalten, Tierquäler deren Maßnahme mit vernünftigen Gründen nicht zu rechtfertigen ist.

Petri Heil...

Hast du zugegeben das du den Fisch da rein gesetzt hast?
waren Zeugen vor Ort?

Wenn du dich weder schriftlich noch mündlich geäussert hast dann behaupte das der Fisch wohl in den Kescher geschwommen ist.

Das Gegenteil soll erstmal bewiesen werden! :augen

Aber schon schön blöd wenn man nen setzkescher verwendet obwohl man weis das der nicht erlaubt ist...
 
Hast du zugegeben das du den Fisch da rein gesetzt hast?
waren Zeugen vor Ort?

Wenn du dich weder schriftlich noch mündlich geäussert hast dann behaupte das der Fisch wohl in den Kescher geschwommen ist.

Das Gegenteil soll erstmal bewiesen werden! :augen

Aber schon schön blöd wenn man nen setzkescher verwendet obwohl man weis das der nicht erlaubt ist...

Ich glaube nicht das er noch Einspruch erheben kann. Ist nämlich schon 3 Jahre her:)
 
Also bei uns in Hessen darf man fische hältern aber der Setzkescher muss 3,5m lang und 0,5m breit sein
 
Zum Setzkescher nur soviel aus der sächsischen Fischereiverordnung Abschnitt 2 § 13:

Bei der Hälterung von Fischen dürfen nur solche Netze, Behälter, Setzkescher, Becken und
andere Vorrichtungen verwendet werden, die vermeidbare Beeinträchtigungen des
Gesundheitszustands der Fische ausschließen. Während des Transports und der Hälterung
sind die Fische in ausreichendem Maße mit Sauerstoff zu versorgen. Der Zeitraum des
Transports und der Hälterung von Fischen ist auf das erforderliche Maß zu beschränken.

Demnach gibt es hier keine Mindestmaße für Setzkescher, sonden sie müssen nur den sich daran befindlichen Fischen genügend Platz bieten.

Gruß Micha
 
Zum Setzkescher nur soviel aus der sächsischen Fischereiverordnung Abschnitt 2 § 13:

Bei der Hälterung von Fischen dürfen nur solche Netze, Behälter, Setzkescher, Becken und
andere Vorrichtungen verwendet werden, die vermeidbare Beeinträchtigungen des
Gesundheitszustands der Fische ausschließen. Während des Transports und der Hälterung
sind die Fische in ausreichendem Maße mit Sauerstoff zu versorgen. Der Zeitraum des
Transports und der Hälterung von Fischen ist auf das erforderliche Maß zu beschränken.

Demnach gibt es hier keine Mindestmaße für Setzkescher, sonden sie müssen nur den sich daran befindlichen Fischen genügend Platz bieten.

Gruß Micha


dem trägt ein 1,50m langer Setzkescher bei einem so kleinen Fisch sicherlich Rechnung. :)
wenn ich mir vorstelle, was dies für Auswirkungen auf Aquarianer hätte. :eek:

nach der Rechtssprechung(vom Anfangsposting) müßte man die meisten Aquarien sofort verbieten!

Gruß Jörg
 
Die Geldstrafe ist schon recht happig. Auf der anderen Seite muss man aber auch so ehrlich sein und von jedem verlangen dürfen das er sich an die klaren gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften hält.

Einem Fischereiaufseher wiederrum den Vorwurf zu machen, er hätte diese Maßnahme nur durchgezogen weil er "einen schlechten Tag o.ä." gehabt halte ich persönlich für ein wenig kurzsichtig, da sie einen ganz klaren Auftrag zu erfüllen haben. Die Kirche im Dorf zu lassen und nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen zu schießen sollte jedoch auch von den Kontrollorganen verlangt werden dürfen.

In diesem Sinne bleibt eigentlich nur die Möglichkeit sich nicht durch eigenes Fehlverhalten auf irgendeine Art und Weise angreifbar zu machen.

Petri
 
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