PLZ15 Katharinensee bei Müllrose

Angelspezialist

Super-Profi-Petrijünger
Infos u. Erlaubnisscheine zum Angeln z.B. bei (alle Angaben ohne Gewähr):

Tourismus-Marketing Schlaubetal e.V. im Haus des Gastes
Kietz 7
15299 Müllrose
Tel.: 033606 77290
Fax: 033606 772925
info@schlaubetal-tourismus.de
www.schlaubetal-online.de

Marina Schlaubetal
Kietz 40
15299 Müllrose
Deutschland
Mobil 0174 9902708
info@marina-schlaubetal.de
www.marina-schlaubetal.de


See im Landkreis Oder-Spree in Brandenburg

bei Müllrose gelegen.


Bewirtschaftet von:
Fischereibetrieb Karl-Heinz-Weidner
Seeweg 18
15299 Grunow-Dammendorf
Telefon: 033655 211
info@fischerei-weidner.de
www.fischerei-weidner.de

Tageskarte 12 €
Wochenkarte 45 €
Stand Info 2016

Größe: ca. 13,0 ha
Max. Tiefe: ca. 8 m

Hauptfischarten:
Hechte, Barsche, Karpfen, Schleien, Aale, seltener Zander und verschiedene Weißfischarten

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Informationen zum Gewässer: Katharinensee
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Stand 2009

Kosten Tageskarte: 10€

Angelgeräte
  • 2 Friedfischangeln
  • oder 1 Friedfischangel und 1 Angel mit Köderfisch
  • oder 1 Spinnangel

Gültig für:
  • Katharinensee u.-graben
  • Großer Müllroser See
  • Kleiner Müllroser See

Inklusive Bootserlaubnis.

Das Nachtangeln bedarf einer zusätzlichen Genehmigung.
Geangelt werden darf Täglich von: 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang.

An einem Angeltag dürfen insgesamt drei Fische der folgenden Arten gefangen und mitgenommen werden:
  • Hecht
  • Zander
  • Aal
  • Schleie
  • Wels
  • Karpfen

Gesonderte Mindestmaße gelten für:
  • Schleie - 25cm
  • Spiegel, Leder und Schuppenkarpfen - 40 cm
  • Aal, Hecht und Zander - 50 cm
  • Wels - 75 cm

Gesonderte Schonzeiten gelten für:
  • Hecht: 1.Januar - 30.April
  • Zander: 1.Januar bis 31.Mai
  • Wels: 1.März bis 15. Juni

Köderfischsenken sowie zum Raubfischfang bestimmte Handangeln dürfen vom 1.Januar bis zum 30. April NICHT eingesetzt werden.

Wasserfahrzeuge müssen während dem Angeln verankert werden.

Alle Angaben ohne Gewähr!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Fishbox !
Danke für diese Info.
Hier erkennt man sehr gut die unterschiede zu den einzelnen Gewässern, bzw. durch die unterschiedliche Bewirtschaftung, hier Fischereibetrieb zum anderen die DAV - Gewässer, was Mindestmaß und Schonzeiten betrifft.
Was sagt mir das, vor dem beangel eines Gewässers immer schön schlau machen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
 
Ja, was für ein Glück hab ich damals vorher nochmal beim Fischer nachgefragt.
Bzw. ist es ja in der Form wie ich es hier gepostet habe auf der Erlaubniskarte abgedruckt.
 
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