Ist das BellyBoot eine Ausnahme bei Bootsverboten?

Tim Kuehn

Raubfischfreak
Hallo Angelfreunde,

Habe da mal eine Frage die mich schon etwas länger quält.
Ich habe einen See hier in der Nähe, wo das Boots angeln nicht erlaubt ist.

Gilt das auch für Belly-boote? Oder wirklich nur für Nussschallen?

Vielleicht könnt ihr mir es ja sagen.

Gruß Tim
 
Hallo Tim,

das Belly Boot ist auch ein Schwimmkörper (kommt einem Boot gleich), also auch nicht erlaubt auf deinem See!!
 
Bei mir an einem Gewässer ist das Bootsangeln auch verboten.
Das Belly Boot aber, ist erlaubt. Zählt als Wathilfe.

Gruß west
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin!

Also, in unseren 25 Gewässern ist das BellyBoat zum Fischen erlaubt, eben weil es kein Boot sondern eine Schwimmhilfe darstellt.

Allerdings beangeln wir viele Stadtgewässer und es gibt ein stillschweigendes Übereinkommen, dass nicht in den Seen und Teichen ziemlich nahe am Stadtkern damit "rumgepaddelt" wird, um zu vermeiden, dass sich möglicherweise Besucher der Grünanlagen darüber mokieren könnten.

Munter bleiben
CLIFF
...................................................................................................................... :angler:
 
Hallo Tim,

ich versuche auch schon seit einiger Zeit eine Möglichkeit zu finden, auf den 2 Trinkwassertalsperren in meiner Umgebung mit dem BellyBoat herumzupaddeln.
Das Problem ist nur das es keine genaue Definition für ein BB gibt.
Ist es ein Boot, eine Schwimm/Wathilfe und wo darf man es denn genau verwenden wenn andere Sachen nicht erlaubt sind?
Was ist wenn das Baden erlaubt ist aber nicht das Angeln vom Boot, wenn es eine Schwimmhilfe darstellt wäre es ja eigentlich eindeutig.
Und auf Gewässern wo Segelboote fahren dürfen und an bestimmten Stellen auch das Baden möglich, dafür aber wie so oft die Verwendung von Fahrzeugen oder das Angeln vom Boot nicht gestattet wird, wie siehts da aus? Da steht in gar keiner Form von der Verwendung eines BB etwas drin weil eben leider auch noch zu wenige wissen was das eigentlich ist und das es so etwas überhaupt gibt. In einigen Fällen gibt es auf Gewässern auch Ausnahmeregelungen.
Ich würde Dir raten Dich erstmal mit dem Verein oder dem Pächter in Verbindung zu setzen, vielleicht haste ja mehr Erfolg als ich.
Drück Dir die Daumen das es klappt.

viele Grüße
Stephan
 
Also bei uns kein Problem, wie man es gelöst hat, keine Ahnung - vielleicht war es auch nie ein Problem -
auf dem See, von dem die Aufnahmen stammen, sind auch noch der Uni-Segelclub und einige Anglerboote positioniert.

Jedenfalls habe ich den BellyBoat-Angler heute mittag kontrolliert und er hatte sogar seinen Fischerei-Erlaubnisschein am Mann - alle :klatsch

Munter bleiben
CLIFF
......................................................................................................................... :angler2:
 

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Das liegt vielleicht daran, dass die Entscheidung keine "egoistischen, alten, Schwachköpfe" (Schuldigung für die Ausdrucksweise) getroffen haben, die nur mit "wir möchten nicht das solche Gummidinger aufs Wasser kommen" argumentieren.
Freut mich allerdings CLIFF dass das bei Euch besser geklappt hat und man ein bisschen auf den See (schönes Gewässer) rumpaddeln darf.

Bei Euch gibt es wohl viele Wölfe im Schafspelz oder warum hat das Dich so gewundert oder gefreut ;) wegen dem Ausweis.

viele Grüße
Stephan
 
Also ich denke mir das auch ein BB nicht erlaubt sein dürfte, zumid. die Seen die ich kenne, wo ein solches verbot besteht bzw. man darf diese See mit dem Boot, Kanu, Belly oder was weis ich befahren aber verboten ist das Fischen und Auslegen von Köder, selbst Futterboote zum ausbringen von Futter und Hakenmontagen sind dort nicht gestattet.

Und mal ehrlich es wäre ja schon etwas ungerecht, oder?

Am besten ist es aber wohl die genaue Regelung bei den vor Ort befindlichen Verantwortlichen zu erforschen.
 
schaut mal genau eure tages/jahreskarten an !!!
bei uns steht z.b. "das angeln ist mit zwei ruten NUR VOM UFER AUS gestattet" drauf !
da kannste auch das bellyboat vergessen !
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Marburger Verein hat nen zusaetzlichen Passus fuer die Vereinsseen rein gesetzt, der mit den Worten "und andere schwimmbare Untersaetze" die Bellyboats meint.

Von daher ist es meiner Meinung nach auch eine Ausnahme und muss im Speziellen verboten sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht doch garnicht um die Definition, was was ist. Es geht um den Willen des Gewässereigentümers, ob er die Angler nur am Ufer haben will oder ob sie im Wasser rumdümpeln dürfen.
Also: Nicht Definitionen breitquatschen, sondern einfach denjenigen Fragen, der das zu bestimmen hat.
Petri
 
Es geht doch garnicht um die Definition, was was ist. Es geht um den Willen des Gewässereigentümers, ob er die Angler nur am Ufer haben will oder ob sie im Wasser rumdümpeln dürfen.
Also: Nicht Definitionen breitquatschen, sondern einfach denjenigen Fragen, der das zu bestimmen hat.
Petri

Hallo fofftein,

kurz, prägnant und auf den Punkt gebracht....

Gruß Fairbanks
 
Sers,
diese Frage stelle Ich Mir bei meinem Hausgewässer auch. Das angeln von Booten aus, ist verboten. Allerdings ist ein Bb ja nicht unbedingt ein Boot, eine Schwimmhilfe aber in jedem Fall.
Nun ist dort auch für den Spinnfischer das waten verboten, für den Fliegenfischer allerdings erlaubt, sicherlich deswegen weil der Ff den Nachteil hat nicht von jeder Stelle aus überall hinwerfen zu kõnnen. In diesem Falle denke Ich mal wäre ein Bb für den Ff erlaubt, aber riskieren würde Ichs trotzdem nicht. Das heißt also, sobald Ich ein Bb habe, werde ich dort irgendjemanden aus dem Vorstand anrufen der mir das genau sagen kann, denn Bb's werden garnicht erwähnt. Alles andere wäre einfach das Risiko nicht Wert...
Nehm mal an Du wirst erwischt und sie nehmen Dir den Angelschein weg und es geht bis vors Gericht, selbst wenn man dir am Endeffekt vllt noch recht geben würde, hast du Stunden damit vergeudet, ein einfacher Anruf dauert "a Minutten" ;)

MfG Benji
 
Das heißt also, sobald Ich ein Bb habe, werde ich dort irgendjemanden aus dem Vorstand anrufen der mir das genau sagen kann, denn Bb's werden garnicht erwähnt. Alles andere wäre einfach das Risiko nicht Wert...

kannst du nicht vielleicht eher beim örtlichen amt nachfragen? da kriegste nämlich ungefärbte auskünfte auf gesetzlicher grundlage. wenn du den vorstand fragst, antwortet der dir so, wie es ihm passt. ich hatte den fall schon, daher finde ich es immer sinnvoller, sich bei offiziellen stellen rückzuversichern.

Nehm mal an Du wirst erwischt und sie nehmen Dir den Angelschein weg und es geht bis vors Gericht, selbst wenn man dir am Endeffekt vllt noch recht geben würde, hast du Stunden damit vergeudet, ein einfacher Anruf dauert "a Minutten"

nee, "unerlaubt bellyboot fahren" und "angelschein wegnehmen" haben nix miteinander zu tun. wenn du auf einem see, auf dem du nicht mit einem belly fahren darfst, angelst, dann kannst du zwar ärger wegen unerlaubter bellynutzung bekommen (normalerweise ist das eine ordnungswidrigkeit, im naturschutzgebiet kann es aber auch ein straftatbestand werden), aber das hat ja nix mit deinem angelschein zu tun (solange man an dem see auch offiziell angeln darf, aber das ist ja der fall, wie ich dich verstehe).

wenn du mit dem auto durch einen gesperrten wald fährst, nimmt man dir ja auch nicht den führerschein weg (in ganz krassen ausnahmefällen kann zwar das kraftfahrzeugbundesamt den führerscheinentzug wg. mangelnder eignung prüfen, aber da muss schon einiges passieren, bis das soweit ist).
 
Ich bin mir nicht sicher:

Wenn ich auf einem See, wo Angeln vom Boot verboten ist (oder muss man spitzfindig Sagen: wo Bootfahren verboten ist), mit dem Boot rausfahre und spinnfische (vom Boot aus) und ich habe einen gültigen Erlaubnisschein, dann kann ich mir schon vorstellen, dass eine Ahnung auch meinen Angelschein betrifft.
 
Es geht doch garnicht um die Definition, was was ist. Es geht um den Willen des Gewässereigentümers, ob er die Angler nur am Ufer haben will oder ob sie im Wasser rumdümpeln dürfen.
Also: Nicht Definitionen breitquatschen, sondern einfach denjenigen Fragen, der das zu bestimmen hat.Petri
Irgendwie haben einige dieses Posting überlesen.. ;-)
 
nee, "unerlaubt bellyboot fahren" und "angelschein wegnehmen" haben nix miteinander zu tun. wenn du auf einem see, auf dem du nicht mit einem belly fahren darfst, angelst, dann kannst du zwar ärger wegen unerlaubter bellynutzung bekommen (normalerweise ist das eine ordnungswidrigkeit, im naturschutzgebiet kann es aber auch ein straftatbestand werden), aber das hat ja nix mit deinem angelschein zu tun (solange man an dem see auch offiziell angeln darf, aber das ist ja der fall, wie ich dich verstehe).

Genau so ist es !!!
Das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
 
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