Verordnung über das Naturschutzgebiet „Gadsdorfer Torfstiche


§ 4
[FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Verbote [/FONT][/FONT]
(1) Vorbehaltlich der nach § 5 zulässigen Handlungen sind in dem Naturschutzgebiet gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes alle Handlungen verboten, die das Gebiet, seinen Naturhaushalt oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen, verändern oder nachhaltig stören können.
(2) Es ist insbesondere verboten:






1. bauliche Anlagen zu errichten oder wesentlich zu verändern, auch wenn dies keiner öffentlich-rechtlichen Zulassung bedarf;
2. Straßen, Wege, Plätze oder sonstige Verkehrseinrichtungen sowie Leitungen anzulegen, zu verlegen oder zu verändern;
3. Plakate, Werbeanlagen, Bild- oder Schrifttafeln aufzustellen oder anzubringen;
4. Buden, Verkaufsstände, Verkaufswagen oder Warenautomaten aufzustellen;






5. die Bodengestalt zu verändern, Böden zu verfestigen, zu versiegeln oder zu verunreinigen;







6. die Art oder den Umfang der bisherigen Grundstücksnutzung zu ändern;
7. zu lagern, zu zelten, Wohnwagen aufzustellen, Feuer zu verursachen oder eine Brandgefahr herbeizuführen;
8. die Ruhe der Natur durch Lärm zu stören;
9. das Gebiet außerhalb der Wege zu betreten;
10. außerhalb der für den öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege sowie außerhalb von Wegen, die von zwei- oder mehrspurigen Fahrzeugen befahren werden können, zu reiten;
11. mit Fahrzeugen außerhalb der für den öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege zu fahren oder Fahrzeuge dort abzustellen, zu warten oder zu pflegen;






12. zu baden oder zu tauchen;







13. Wasserfahrzeuge aller Art einschließlich Surfbretter oder Luftmatratzen zu benutzen;
14. Modellsport oder ferngesteuerte Modelle zu betreiben oder feste Einrichtungen dafür bereitzuhalten;
15. Hunde frei laufen zu lassen;
16. Be- oder Entwässerungsmaßnahmen über den bisherigen Umfang hinaus durchzuführen, Gewässer jeder Art entgegen dem Schutzzweck zu verändern oder in anderer Weise den Wasserhaushalt des Gebietes zu beeinträchtigen;
17. Düngemittel einschließlich Wirtschaftsdünger (zum Beispiel Gülle) und Sekundärrohstoffdünger (zum Beispiel Abwasser, Klärschlamm und Bioabfälle) zum Zwecke der Düngung sowie Schmutzwasser zu sonstigen Zwecken zu lagern, auf- oder auszubringen oder einzuleiten;
18. sonstige Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes oder sonstige Materialien zu lagern oder sie zu entsorgen;
19. Tiere zu füttern oder Futter bereitzustellen;






20. Tiere auszusetzen oder Pflanzen anzusiedeln;







21. wild lebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören;
22. wild lebende Pflanzen oder ihre Teile oder Entwicklungsformen abzuschneiden, abzupflücken, aus- oder abzureißen, auszugraben, zu beschädigen oder zu vernichten;
23. Pflanzenschutzmittel jeder Art anzuwenden;
24. Wiesen, Weiden oder sonstiges Grünland umzubrechen oder neu anzusäen;






25. Erstaufforstungen vorzunehmen.




Ich weiß die Liste ist elend lang und als Angler fühlt man sich echt angesch***** aber wir haben sie ja nicht gemacht.

Die überschrieft ist gleichzeitig der Link.



 
Hallo Holly, erstmal Danke und wenn Naturschutz dann auch OK aber habe ebend diese Aussagen auch schon an Gewässer gehört die nicht im Naturschutzgebiet liegen.

Gruß Mario
 
Hallo Holly, erstmal Danke und wenn Naturschutz dann auch OK aber habe ebend diese Aussagen auch schon an Gewässer gehört die nicht im Naturschutzgebiet liegen.

Gruß Mario

Ja das kenne ich auch. Gibt eben immer wieder Leute die was dagegen haben. Ich habe letzes Jahr nen See befischt da haben mir die FKK Badegäste versucht weiß zu machen das ich da und dort nicht angeln darf :tocktock: Na klar weil Sie den See möglichst für ihre Sache nutzen wollten. Blöd nur das ich den See gut kenne. Doch wenn ich schon beim angeln solch Leute ertragen muß die mir leider Einblicke geben die ich niemals sehen wollte :eek: dann werd ich auch schnell mal pissig wenn mir einer so nen Mist erzählen will. Gibt eben solche und solche ;)
 
Dieses "wir" klingt so, als ob du zum betreuenden Verein gehörst.. Stellt doch, deutlich sichtbar, Stangen ins Wasser, dann weiss man genau, bis wohin geangelt werden darf und ab wo Schluß mit lustich ist. :-)
Gruß

Nein entgegengesetzt deiner Annahme bin ich nicht Mitglied des betreuenden Vereins.
Ich wohne aber quasi um die Ecke und beangele diesen See schon seit meiner Kindheit...und ich will eben das es auch so bleibt.
Ich war auch nicht über alle Einschränkungen an diesem See informiert ( und das als Ortskundiger ) und finde es auch etwas übertrieben aber was sollen wir machen :(
Lieber füge ich mich den Beschränkungen und weise andere darauf hin, als das der See flöten geht.

Mit den Stangen wird aber nix da du ja Im Naturschutzgebiet nix verändern darfst ;)
 
Hallo Leute,
Ich war im sommer vergangendes jahr in gadsdorf weiß leider nicht wie der see heißt jedenfall hab ich gut gefangen 3karpfen in einer halben stunde , einer ist mir abgerissen (starker seerosenbewuchs) jetzt wollt ich gerne von euch wissen wie dieser see heißt DSCF0440.JPG


gruß
patti:angler:
 
Hallo, weiß einer warum man im Gadsdorfer Torfstich nicht mehr angeln darf? Dort sind überall Schilder mit der Aufschrift kein DAV Privat Bereich !
Über Infos würde ich mich freuen :-)
 
Hallo, weiß einer warum man im Gadsdorfer Torfstich nicht mehr angeln darf? Dort sind überall Schilder mit der Aufschrift kein DAV Privat Bereich !
Laut Webseite des LAVB ist das noch ein LAVB Gewässer. P 17- 103. Vielleicht mal beim KAV in Zossen anrufen, oder direkt beim LAVB, Bereich Gewässerwirtschaft sollte zuständig sein.
 
Danke . Ja da habe ich auch schon daran gedacht,es hätte ja sein können das einer Infos über die Geschehnisse hat.
Ich werde am Montag mal anrufen und schreiben was sich ergeben hat .
 
So ich hatte heute mal beim DAV angerufen ,und habe folgende Info bekommen .
Laut Aussage des DAV ist das angeln dort NICHT verboten ,es hat sich folgendes herauskristallisiert ! Jemand hat dort angeblich ein Teilstück des Gewässers erworben und pocht nun auf sein recht das dort niemand mehr angeln darf ,was laut Aussage des DAV nicht rechtens ist, und sie schon Beschwerde bei der Unteren Jagd und Fischereibehörde eingereicht haben .Sollte jemand der dort angelt ? Ärger mit der besagten Person bekommen :-) kann er sich direkt an die Herren der Gewässerwirtschft wenden .
Des weiteren sagte man mir das man sich dort nicht verjagen lassen solle :-)
Dem angeblichen Besitzer des Teilstücks gehört wohl 1 Hektar Gewässer und er beansprucht gleich alle drei Torfstiche(12 Hektar) für sich ,,,,, sehr seltsam ???
Also die Schilder die dort stehen braucht ihr nicht weiter beachten .
Nice Greetz Dave
 
Hallo zusammen,
ich war am gestrigen Tage seit ewigen Zeiten am südlichsten der drei Gadsdorfer Torfgruben. Zunächst erstmal stellte auch ich fest, dass an der nordöstlichen der drei Gruben (siehe Kartenausschnitt) ein Schild "PRIVAT, KEIN DAV" prangt. Im Gegensatz zu den beiden anderen Seen konnte ich dort am kleinsten der Gewässer aber auch kein DAV-Gewässerschild finden, sodass ich weiter Richtung Gadsdorf fuhr. Dort angekommen fuhr ich mit meinem Pkw Ca. 20-30 Meter vom Hauptweg ab und stellte mein Fahrzeug an der Angelstelle ab. Der Weg zur Angelstelle war bereits stark ausgefahren und bis auf das DAV-Gewässerschild war auch kein Einfahrt-/ Verbotsschild angebracht. Auch Absperrungen jeglicher Art, beispielsweise Schranken o.ä. wie beim größten der Seen sind dort nicht vorhanden. Lange Rede... Auf jeden Fall tauchte am frühen Abend dann ein Herr mittleren Alters auf und forderte mich unverzüglich meinen Pkw aus seinem Wald zu fahren. Ich könnte das Auto ja schließlich am Hauptweg abstellen und dann den Rest zu Fuß gehen. Er meinte auch, dass dies mit dem DAV so vereinbart wurde. Da ich aber eh vor hatte gegen 19 Uhr einzupacken und keinen Bock auf Diskussionen hatte, tat ich ihm und seinem Hund den Gefallen. Ich wurde beim zusammenpacken durch den überaus unsympathischen Herren sogar beobachtet!!uploadfromtaptalk1435578800660.png


Nun zu meinen Fragen:

1.
Handelt es sich bei diesem Typen um den selben, welcher auch den kleinen Torf für sich beansprucht?

2.
Kennt jemand die Eigentumsverhältnisse vor Ort? Wie würdet ihr euch das nächste mal verhalten?
 
Hallo,

mal ein kurzer Beitrag zum See. Köder waren Tauwurm, Rotwürmer, Mais, Boilies, Minisalami in Boiliegröße angeboten, Köderfisch. Wir haben ganze 4 Tage am See verbracht und wer den See näher kennt hinten bei der Insel. Wir hatten kaum einen Biss. Leicht bräunliches Wasser. Köder vom Grund riechen unangenehm. Ich glaube der See hatte schon bessere Zeiten gehabt. Dann kam noch ein angetrunkener Aufseher. Zur Sicherheit wollte ich mein Auto über Nacht am Platz haben aber ich durfte es raus fahren. Er meinte zum Be und Entladen darfst du den Waldweg benutzten danach musst du wieder raus fahren. Er habe eine Genehmigung das er den Waldweg befahren darf. Also fuhr ich mein Auto raus. Auf dem Weg zur Ausfahrt bemerkte ich das nicht nur mein Auto drin stand sondern das vom Aufseher und weiter kfz. Ich musste raus fahren. Er und seine Angelfreunde durften drin stehen bleiben. Also stellte ich mein Auto bei der Betonplatte ab. Dort angelten auch zwei. Zu den meinte der Aufseher das in diesem See Nachtangeln verboten sei.

Bedanken möchte ich mich bei den beiden Anglern die mit dem weißen und roten Transporter da waren für das Aufpassen vom Auto.

Den Aufseher werde ich bei der Fischreibehörde melden. Auch er hat sich an Regeln zu halten.
 
informier dich lieber mal bevor du jemanden anschwärzt.

http://forst.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.414403.de

Ich habe so eine Gestattung. Er sagte zu mir das diese nichtig sei! Sprich Geld zum Fenster raus geschmissen. Ich weiß ja nicht wie du reagieren würdest wenn dir ein angetrunkener Gewässeraufseher gegenüber steht. Der hat mir noch nicht mal seine Marke gezeigt Das einzige was er mir gezeigt hat war ein gelber Ausweis. Ich würde den Wisch noch nicht mal als Ausweis betrachten.
Aber man ist ja gutgläubig!
 
haste dich ja schön ins boxhorn jagen lassen .........

das wasser ist dort immer braun ....... torfhaltig ;) habe dort bis jetzt immer gut gefangen, räuber sind dort schwer zu überlisten, hatte dort mal nen 40er barsch auf wurm, karpfen auf schneemann sind immer drin und ein wels treibt auf der sandbank sein unwesen ............

schade ist nur das der angeldruck sehr groß ist, zu viel angefüttert wird und sich zu viele selbsternante aufpasser dort ihr unwesen treiben, keine ahnung ob aus neid, geltungsbedürfnis ............. war ne zeitlang sehr gerne dort, fahr jetzt aber lieber richtung uckermark raus, da sind mir solch pfeifen noch nicht vor die angel gelaufen .........


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Soweit Bekannt fällt das Gewässer gar nicht in die Auflistung des Verbandes , Waldfahrerlaubnis somit an dem Gewässer eigentlich hinfällig.

Ausweis Fischereiaufsicht BRB

http://www.gw-forum.de/attachment.php?attachmentid=7302&d=1417827168



@Big Oma du hast die Killer Aale vergessen ^^


So einen Ausweis hatte er auch gehabt nur ohne Marke!

haste dich ja schön ins boxhorn jagen lassen .........

das wasser ist dort immer braun ....... torfhaltig ;) habe dort bis jetzt immer gut gefangen, räuber sind dort schwer zu überlisten, hatte dort mal nen 40er barsch auf wurm, karpfen auf schneemann sind immer drin und ein wels treibt auf der sandbank sein unwesen ............

schade ist nur das der angeldruck sehr groß ist, zu viel angefüttert wird und sich zu viele selbsternante aufpasser dort ihr unwesen treiben, keine ahnung ob aus neid, geltungsbedürfnis ............. war ne zeitlang sehr gerne dort, fahr jetzt aber lieber richtung uckermark raus, da sind mir solch pfeifen noch nicht vor die angel gelaufen .........


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Ist auch ne schöne Stelle links von der Insel!
 
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