PLZ16 Schnelle Havel bei Oranienburg

Gerne. Find ich ehrlich gesagt auch komisch das sowas derart kurzfristig bekannt gegeben wird. Hier nochmal der original-Wortlaut und die Quelle
Quelle: Märkischer Angler 01/32 Seite 7
Das darf der Verpächter. Zudem es einen Grund haben wird, warum die Saarmunder kurzfristig derartige Maßnahmen beschließen.
Deine freundliche Polizei zu Hause muss dir ja auch nicht acht Wochen im voraus bekanntgeben, dass zwei Ecken weiter bis drei Ecken weiter ab sofort nur noch Tempo 30 gefahren werden darf. Das Straßenverkehrsamt stelltn Schild auf, die Polizei ihren mobilen Blitzer.
 
Naja ein Schild mit Hinweisen ist ja besser als es kurzfristig in der amtlichen Presse bekannt zu geben. Klar wird es seinen Grund haben, dass so kurzfristig einzuführen aber meiner Meinung nach ist eine Maßnahme auch nur dann wirksam wenn möglichst viele davon Wissen. Dafür braucht es aber einen entsprechenden zeitlichen Rahmen, um die Maßnahme bekannt zu machen.

Wenn es so kurzfristig ist das man es in der letzten Ausgabe 2020 nicht mehr Publizieren kann damit am 01.01. jeder Bescheid weiß. Dann kann man ja auch online solche Heiklen Informationen Posten. Als ich die Information erhalten habe, war auf der Seite des LAVB nichts davon zu lesen und die Ausgabe des Märkischen Anglers war vor Januar auch nicht Online verfügbar. In Sachsen werden solche Änderungen an Gewässern auch Online publiziert, wieso gibt es sowas nicht beim LAVB?

Und jetzt mal ehrlich, wie viele von euch haben den Märkischen Angler abonniert oder lesen ihn regelmäßig zur Erscheinung?
 
Und jetzt mal ehrlich, wie viele von euch haben den Märkischen Angler abonniert oder lesen ihn regelmäßig zur Erscheinung?
Eigentlich bekommt jeder Angler, dessen KAV im LAVB organisiert ist das Blatt. Das muss nicht extra abonniert werden, es kommt automatisch. Und es ist DAS Informationsmedium des LAVB. Das sollte man schon mal aufmerksam durchblättern, denn wenn der Pächter eine Änderung wünscht, dann wird es dort bekannt gegeben. Nicht in der Tagespresse.
 
Eigentlich bekommt jeder Angler, dessen KAV im LAVB organisiert ist das Blatt. ..

Ganz genau. Aber was ist mit all den Berlinern die nach Brandenburg angeln fahren sowie Sachsen, Meck-Pomm und andere Bundesländer die eine Jahresmarke für den LAVB haben? Ich denke das Ziel solcher Maßnahmen ist es die Angler zu Informieren und da kann man heutzutage ruhig die modernen Informationskanäle benutzen.
 
Ganz genau. Aber was ist mit all den Berlinern die nach Brandenburg angeln fahren sowie Sachsen, Meck-Pomm und andere Bundesländer die eine Jahresmarke für den LAVB haben?
Für die gibt es auf der Webseite des LAVB die Onlineausgabe. Wenn die erst im Januar erscheint und dann erst dann zu lesen ist, dass sich was geändert hat, dann können sich die Angler auch drauf berufen.
 
Für die gibt es auf der Webseite des LAVB die Onlineausgabe. Wenn die erst im Januar erscheint und dann erst dann zu lesen ist, dass sich was geändert hat, dann können sich die Angler auch drauf berufen.
Huhu schaut nochmal nach...es gibt eine Aktualisierung.. nur der rot markiere Bereich im Bericht ist für Kunstköder verboten!
 
Für die gibt es auf der Webseite des LAVB die Onlineausgabe. Wenn die erst im Januar erscheint und dann erst dann zu lesen ist, dass sich was geändert hat, dann können sich die Angler auch drauf berufen.
Einerseits ja, andererrseits schützt die Unwissenheit in DE nicht vor Strafe, ein Rechtsstaat eben, deshalb ist es aus meiner Sicht eher eine Grauzone, da entscheidet jeder Kontrolleur eigenständig alleine für sich.
VG, Walter
 
Einerseits ja, andererrseits schützt die Unwissenheit in DE nicht vor Strafe, ein Rechtsstaat eben, deshalb ist es aus meiner Sicht eher eine Grauzone, da entscheidet jeder Kontrolleur eigenständig alleine für sich.
VG, Walter
Nein, das ist keine Grauzone. Der Verband hat es eindeutig auf seiner Webseite, dem offiziellem Medium (zusammen mit der Zeitschrift) bekannt gegeben. Ebenso wie eine Gemeinde irgendetwas im Amtsblatt bekannt gibt. Die muss das nicht zusätzlich in der Tagespresse bringen. Es obliegt dem Bürger (Angler) sich zu informieren. Ein Kontrolleur kann zwar etwas entscheiden, aber das ist noch lange nicht das Nonplusultra was der entscheidet. Und wer informiert ist, der bleibt auch einem Kontrolleur gegenüber auch sicher und weist den auf seinen Fehler drauf hin. Der Kontrolleur benötigt am Ende auch nur die Polizei, wenn er etwas will und ihr darauf nicht eingeht. Und mit der diskutiert man dann weiter.
 
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