Wenn ich das richtig sehe, dann gehört der Schildower Kiesteich mit zum NSG Tegeler Fließtal und dann wäre es gem. § 4 Pt. 12 der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Tegeler Fließtal“ verboten "Wasserfahrzeuge aller Art einschließlich Surfbretter oder Luftmatratzen zu benutzen".

Zur Verorndung: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/nsgtegelerfliesstal_2015

Ich habe mal in der Karte eine Markierung an der Stelle gesetzt wo ich denke, dass sich der Kiesteich befindet:

Unbenannt.jpg

Mit Gewissheit kann die Frage ob der Kiesteich mit zum NSG gehört oder nicht sicherlich der Landesanglerverband beantworten.

Aber mal ganz ehrlich; an dem Tümpel braucht man nicht wirklich ein Wassergefährt. :hahaha:
 
Der See wird auch kommerziell als Freibad/Strandbad genutzt. Im Sommer sind hier hunderte Leute mit Luftmatratzen drauf. Gibt kein Verbot.
 
Hallo, ich wollte mal nächstes Wochenende dort angeln gehen. War dort bis jetzt nur baden und dachte mir, das das bestimmt auch ein guter Angelteich wäre. Bin eher Karpfenangler und wollte auf Grund angeln. Bei Karpfen-Sicht eventuel auch auf Schwimmbrot. Weiß jemand wie gerade der bestand ist oder ein paar Tipps geben. Ich hatte vor in der kleinen Bucht im Nw zu angeln. Vielen Dank! LG
 
Der See ist kein Angelgewässer mehr. Das war leider zu erwarten.

Quelle: Internetseite des KAV Oberhavel
 
Wieso ist das kein Angelgewässer mehr? Es besteht nur keine Vereinbarung mit dem LAVB mehr. Damit kann man dort immer noch angeln, wenn man die Berechtigung vom Eigentümer, der Gemeinde Mühlenbecker Land hat. Man muss sie sich nur holen. Man kann sich halt nur nicht mehr darauf berufen, dass man als Vollzahler des LAVB dort ohne weitere Kosten angeln darf.
PS: Ziemlich großkotziger Nachsatz des KAV Oberhavel.
 
Man muss sie sich nur holen.
Laut dem Anschreiben der Gemeinde haben die aber scheinbar nicht wirklich ein Interesse daran, dass dort geangelt wird. Warum also dann Karten ausgeben?

Der Nachsatz mag großkotzig sein, aber am Ende nicht so unwahr. Viele Eigentümer von Gewässern sind ja meist fein raus, weil die Hege- und Pflegepflicht bei den pachtenden Angelvereinen liegt. Wenn diese nun wieder selbst übernommen werden muss, entstehen Kosten, Personal wird gebunden usw. Ich halte es nicht für unwahrscheinlich, dass darunter die Hege- und Pflege des Gewässers leidet....abwarten.
 
Warum also dann Karten ausgeben.
"Angeln von 01.Mai bis 31.September verboten" könnte auf den Karten stehen.. und solch Beschränkungen sind nicht unbedingt selten. Ausserdem ist das ein Badesee, da muss sowieso der Teich und das Gelände gepflegt werden, sonst geht da keiner mehr hin. Und Hege: Wer hat eigentlich vor 1600 Jahren all die kleinen Teiche gehegt? Da gabs ein natürliches Gleichgewicht und keinen als "Hegeangeln" getarnten Wettbewerb.
Einfach mal abwarten und im Januar auf Verdacht dort anfragen, wie es ist mit Angelkarten. Bis dahin ist ne Menge Entenkacke in den Teich gelangt..
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben