Gesetze -  Forellenteich - Nichts mehr für Einsteiger?

Gestern war ich ja mal endlich wieder am Teich zum Angeln (siehe Bericht: Angelerlebnisse).
Als erstes fuhr ich nach Thönse, da dieser Teich von meinem Wohnort lediglich 5Km entfernt ist. Doch dort angekommen kam die große Entäuschung. Der Gewässerwart erzählte mir das am vergangenen Wochende die Polizei eine Großrazia am Teich gemacht hat und von jedem dort anwesenden Angler die Sportfischereischeine hat sehen wollen.
An der Zufahrt zum Gelände steht immer noch das große Schild: "Forellensee Thönse, Angeln für Jederman". Tja, Jederman der keinen Schein hatte hat daraufhin eine Anzeige bekommen und der Gewässerwart ebenso, da er diese nicht bei Angelbeginn kontroliert hat.
Jetzt wollte er natürlich auch meinen sehen der wie oll es auch anders sein seit November abgelaufen ist. So wurde mir das Angel verwehrt und ich mußte den Teich wechseln und bin nach Wilkenburg gefahren.
Heute werde ich dann wohl mal zum Amt gehen und meinen Schein verlängern lassen. Aber dennoch, habe ich mich tierisch darüber aufgeregt.
Sollte es das jetzt für Einsteiger und Jungangler ohne Schein gewesen sein? Oder waren da unsere Gesetzeshüter einfach zu eifrig am Werk?
Ich denke mal das diese Aktion auch noch die letzten Besucher in Thönse vergrault und der ohnehin sowieso nicht stark besuchte Teich bald gar keine Gäste mehr hat und schließen wird.
Euer
Günni
 
Moin Günni
Da werd ich mich doch mal flux an meinen Lieblingsforellenseen erkundigen
ob sowas auch bei ihnen vorgekommen ist.
Werde das dann aber direkt in die Gewässerbeschreibung reinsetzen.
Wäre schade drum da es für die Betreiber evtl nicht ausreicht nur von
Anglern mit Schein zu existieren.
MFG Armin
 
Hi Freddy
Icg war vor allen Dingen sofort alarmiert, da Günni und ich nicht allzuweit
voneinander entfernt unser Domizil haben.
Vor allen Dingen sind wir beide Niedersachsen. Könnte sich ja auch um eine
landesweite Aktion der Ordnungsämter handeln.
MFG Armin
 
Hallo
Ich wurde am Samstag auch von der Fischereiaufsicht in Dobbin am Forellenteich
kontroliert.Meines Wissens nach ist das Angeln an solchen Anlagen in M-V nur mit
Gültigem Fischereischein rechtens

MfG Frank64
 
Und das schlimmste daran ist das gerade die Burgwedler Jugend dort des öfteren Angelt, und das sogar recht zivielisiert. Tja, die werden dann wohl bald wieder in Burgwedel an der Bushaltestelle sitzen und sich die Halben reinschrauben.
Super!!! War ne echt geile Aktion von der Gemeinde, oder Stadt, oder Region oder welchem kleinkarierten Bürokraten auch immer.
Ob es sich hierbei um eine Bundesweite Aktion gehandelt hat kann ich nicht sagen. Wenn ja, ist die Staatskasse ja bald wieder voll und die sch.... Diäten können wieder einmal erhöht werden.
Schöne Grüße
Der
Günni
 
Hallo!

Habe heute gleich mal an meinem Forellenpu.... angehalten und mit dem Besitzer
gesprochen. Rechtlich ist die Lage bei uns so das auch am Forellenteich ein Fischereischein zum angeln nötig ist. Aber da die Teiche sich auf einem Privatgrundstück befinden,hat kein Fischereiaufseher das Recht das Grundstück ohne Genehmigung des Besitzers zu betreten oder Kontrollen durchzuführen.
Selbst von Seiten der Polizei müsste eine Gerichtliche Anordnung zum betreten des Grundstückes vorliegen.2 Fischereiauseher hat er wegtreten lassen ( wie er sagte) und seit dem war auch keiner wieder da. Das ist eine Rechtliche Grauzone
und er lässt sich auch sein Geschäft nicht versauen, wo kein Kläger da kein Richter meinte er. Beim verkaufen der Angelkarten verlangt er auch keinen Schein.
Meine Meinung, wie sollen die Jungs auf den Geschmack kommen, wenn sie nicht einmal kosten dürfen.

MfG heiko140970
 
Fischen ohne gueltigen Fischereischein ist nunmal ausserhalb Brandenburg, M-V und Schleswig Holstein (ueber den Umweg Tourischein) verboten.
Den Aufriss versteh ick nun irgendwie garnicht.
Sonst wird sich doch hier auch immer lautstark ueber Schwarzangler aufgeregt?
 
bundyman schrieb:
Fischen ohne gueltigen Fischereischein ist nunmal ausserhalb Brandenburg, M-V und Schleswig Holstein (ueber den Umweg Tourischein) verboten.
Den Aufriss versteh ick nun irgendwie garnicht.
Sonst wird sich doch hier auch immer lautstark ueber Schwarzangler aufgeregt?


Bin ganz deiner Meinung.
 
Hey bundyman !

ALS ,, AURISS ,, würde ich das nicht bezeichnen wenn man seine Sichtweise der Dinge
schildert oder sich Gedanken zu einem Thema macht.
Auch bin ich der Meinung, das ohne solche Teiche die Schwarzanglerquotte
(an öffentlichen Gewässern) viel höher wäre.
Ist nur meine persönliche Meinung.

MfG heiko140970
 
Was soll das Schwarzanglergelaber eigentlich hier im Thema? Und die DAV Leute
sollten sich mal um ihre eigenen Raubfischerprobleme kümmern anstatt hier
dumme Sprüche zu klopfen und Leute die ohne Schein in einer Forellenanlage
fischen gehen als Schwarzangler hinzustellen
MFG Armin
 
Ich denke mal nicht das hier um das "Schwarzangeln" geht. Sofern man überhaupt das Angeln am Forellenteich als "Schwarzangeln" bezeichnen kann.
Wie schon zuvor erwähnt handelt es sich hier um eine Grauzohne. Ansonsten währen alle Forellenteiche eine Brutstätte von Kriminellen und müßte jeden Tag von einem Sondereinsatzkommando umstellt werden.
Ich sehe es eher als eine recht Sinnvolle Einrichtung. Ach ja, in Hannover hat der ADAC einen sogenannten Verkehrsübungsplatz (Ideotenhügel) wo Personen ohne Führerschein Auto fahren dürfen.....
Ist doch auch ein Privatgelände, oder nicht? Klar, ich finde schon das man am Anfang dort erst einmal den richtigen sachgemäßen Umgang mit dem Fisch beweisen sollte. Aber wie schon einmal in einem anderen Thread erwähnt macht ein Schein noch keinen guten Angler! Manch ein Keinscheininhaber angelt besser und ordentlicher als ein "Sportfischer" mit Nachweis.
Aber wie schon erwähnt: anderes Thema!
Nur fehlt da mein Verständnis das "Unwissende" eine Anzeige bekommen auf einem Gelände welches das "Angeln für Jedermann" bewirbt.
Und auf der anderen Seite ist das Angeln an der Niedersächsischen Küste ohne Schein erlaubt. Auch wiederum können sich unsere Ausländischen Besucher jederzeit ne Angelkarte geben lassen und wild an freien Gewässern drauflosangeln.
Da stellt sich mir doch einfach mal die Frage:" Was stimmt hier in unserem Land nicht mehr?"
Der
Günni
 
Harzer schrieb:
Was soll das Schwarzanglergelaber eigentlich hier im Thema? Und die DAV Leute
sollten sich mal um ihre eigenen Raubfischerprobleme kümmern anstatt hier
dumme Sprüche zu klopfen und Leute die ohne Schein in einer Forellenanlage
fischen gehen als Schwarzangler hinzustellen
MFG Armin

Coole Sprueche!
Aber wie wuerdest du das angeln ohne Fischereischein nennen, wenn nicht Schwarzangeln?
Und wo gibts (ausser den erwaehnten Umweg Tourischein in besagten Laendern) Ausnahmegenehmigungen (Belegbar!), dass es Plaetze in Deutschland gibt, wo angeln ohne Schein erlaubt sei?
 
Wenn ich auf meinem Privatgrundstück einen Teich besitze in dem ich auch
angele und keinen Fischereischein besitze, bin ich dann Schwarzangler?
Wenn ich in einem Gewässer das sich auf einem Privatgrundstück befindet
mit der Erlaubnis des Besitzers angele, bin ich dann Schwarzangler?
Natürlich nicht.
Wer ohne Erlaubnis fischt, heimlich fremde Grundstücke betritt, dabei noch
unerlaubte Methoden anwendet ist ein Schwarzangler.
Bezeichne Forellenanlagenbesucher meinetwegen wie Du willst, aber nicht
als Schwarzangler. Das wäre unfair.
Viele haben den Weg zur Sportfischerprüfung durch erste Erfahrungen
im Forellenzirkus gefunden.
Hast Du schon mal im Ausland gefischt? Hat Dich da mal einer nach dem
Fischereischein gefragt? Nein?
Da wird einfach schön gefischt. Aber zu Hause wird wieder gehetzt.
Laßt doch mal nicht immer den deutschen Michel raushängen.
 
Aufregung ist hier fehl am Platz....

...und sich gegenseitig beschimpfen erst recht! Das bringt niemandem etwas und verursacht nur Magenbeschwerden, und die wollen wir alle doch in unserer Freizeit nicht auch noch bekommen oder?

Whiteshark hat berichtet, dass die Polizei eine "Razzia" an dieser Forellenanlage für Jedermann durchgeführt hat und wollte die "Sportfischereischeine" sehen - soweit , so gut - aber welche Art von Fischereischein?

Von einem ehemaligen Mod erwarte ich, dass er sich klar ausdrückt:
Ist es der sogen. Blaue Fischereischein oder ist es der VDSF-Pass mit dem Eintrag, dass man die Sportfischerprüfung erfolgreich abgelegt hat?

M.W. wird der Blaue Fischereischein in Niedersachsen schon seit Jahren nicht mehr zum Angeln benötigt, nur in den angrenzenden BuLändern ist er Pflicht!

Ein Thema hier im Forum war früher schon, ob man einen Fischereischein (?) zusatzlich zur Tageskarte in einer solchen Forellenanlage braucht. Das wurde verneint, jedermann könnte danach ohne eine zusätzliche Bescheinigung dort angeln gehen, weil es eben Privatgelände ist und der Besitzer als Eigentümer entscheiden kann, wer angeln darf und wer nicht.

Ich werde heute noch mit dem VDSF-Landesverband Weser-Ems Rücksprache halten und dann wieder berichten. Es kann ja sein, dass sich die Gesetzeslage mittlerweile geändert hat und wir alle sind nicht dahinter gekommen - wie auch - und dann ist das interessant für alle, die gelegentlich oder öfter zu solch einer Anlage gehen und dort fischen.

Munter bleiben
CLIFF
...................................................................................................................

:angler:
 
Cliffhänger:
Whiteshark hat berichtet, dass die Polizei eine "Razzia" an dieser Forellenanlage für Jedermann durchgeführt hat und wollte die "Sportfischereischeine" sehen - soweit , so gut - aber welche Art von Fischereischein?

Kann ich leider nicht genau sagen, da ich bei dieser Kontrolle nicht anwesend war. Es wurde mir nur vom Gewässerwart (welcher auch glaubwürdig ist) mitgeteilt das die Pol da war und die Angelscheine kontroliert hat, und wer keinen hatte Angezeigt wurde. Da der Gewässerwart dieses nicht vorab kontroliert hat hatte er auch noch eine Anzeige bekommen.

Cliffhänger:
Von einem ehemaligen Mod erwarte ich, dass er sich klar ausdrückt:


Und was meinen ehemaligen Status betrifft: Wenn Du richtig lesen kannst dann wüstest Du das ich mich klar genug ausgedrückt habe. Angelschein ist meines erachtens nach eine klare Aussage! Wenn ich "Perso" schreibe weis auch jeder das damit unser Ausweisdokument gemeint ist, oder soll ich jetzt anfangen für irgend welche Neunmalklugen "Bundespersonalausweis" zu schreiben?
Und ob ehemaliger Mod oder nicht tut hier gar nicht zur Sache. O.K???
Der
Günni
 
Hi Cliff
Hast recht beschimpfen bringt nichts ein. Nur bekomm ich tatsächlich diese
typischen Magenprobleme wenn ganz normale Menschen leichtfertig mit na
ja sagen wirs mal so, Gesetzesbrechern sprich Schwarzanglern gleichgesellt
werden.
Dein Vorhaben Dich bei eurem Landesverband zu informieren ist wirklich ne
prima Idee. Hätten wir anderen eigentlich auch schon drauf kommen müssen,
anstatt hier rumzuspekulieren.
Bin gespannt wie die Reaktion ausfällt. Die anderen bestimmt auch.
Bedanke mich bereits im Voraus
MFG Armin
 
Harzer schrieb:
Hi Cliff
Hast recht beschimpfen bringt nichts ein. Nur bekomm ich tatsächlich diese
typischen Magenprobleme wenn ganz normale Menschen leichtfertig mit na
ja sagen wirs mal so, Gesetzesbrechern sprich Schwarzanglern gleichgesellt
werden.
Dein Vorhaben Dich bei eurem Landesverband zu informieren ist wirklich ne
prima Idee. Hätten wir anderen eigentlich auch schon drauf kommen müssen,
anstatt hier rumzuspekulieren.
Bin gespannt wie die Reaktion ausfällt. Die anderen bestimmt auch.
Bedanke mich bereits im Voraus
MFG Armin

Moin Armin,
warte gerade auf einen Rückruf von Oberstaatsanwalt Iburg vom Landgericht Hannover. Habe dort heute morgen mal angerufen und möchte mal die rechtliche Seite erklärt bekommen.
Bleibe am Ball und werde wohl was interessantes in Erfahrung bringen können.
Gruß aus Burgwedel
Der
Günni
 
Kann ich leider nicht genau sagen, da ich bei dieser Kontrolle nicht anwesend war. Es wurde mir nur vom Gewässerwart (welcher auch glaubwürdig ist) mitgeteilt das die Pol da war und die Angelscheine kontroliert hat, und wer keinen hatte Angezeigt wurde. Da der Gewässerwart dieses nicht vorab kontroliert hat hatte er auch noch eine Anzeige bekommen.
Wenn Du richtig lesen kannst dann wüstest Du das ich mich klar genug ausgedrückt habe. Angelschein ist meines erachtens nach eine klare Aussage!

Mit der Aussage Angelschein kann ich leider überhaupt nichts, auch nicht als "Neunmalkluger" anfangen.

Angelschein sagen dann und wann mal einige Kinder aus unserer Jugendgruppe, obwohl natürlich alle wissen, dass es bei Kontrollen oder zu anderen Gelegenheiten "Fischereierlaubnisschein" und "VDSF-Pass" heißt und beide Dokumente bei Kontrollen durch die Polizei oder durch Fischereiaufseher vorgezeigt werden müssen.

Wenn Whiteshark al Günni nicht mal weiß, was für ein ANGELSCHEIN vorgezeigt werden sollte, dann wird uns allen die Aufklärung dieser merkwürdigen Razzia wohl auf Dauer unerschlossen bleiben.

Munter bleiben
CLIFF
....................................................................................................................... :angler2:
 
Aua, Aua Leute
Verrennt euch doch nicht in Spitzfindigkeiten und bleibt nett zueinander. Das
führt doch zu nichts.
Bei der umgangssprachlichen Bezeichnung Angelschein weiss doch eigentlich
jeder von uns was tatsächlich gemeint ist.
Und Neunmalklug bracht man auch nicht. Sagt doch einfach "genau".
Wichtiger ist doch was bei der ganzen Sache rauskommt.
Interessant auch zu vergleichen was Verband und Justiz sagen.
Und kommt mir nicht mit der Nummer, der Armin hats grade nötig hier den
Moralapostel zu spielen. Was bei so nem Augenausgehacke bei rauskommt
kann nie was gutes sein. Haben wir doch eigentlich auch gar nicht mehr
nötig als gestandene Mannsbilder oder?
MFG Armin
 
Ja, Armin,

Du hast ja recht - natürlich sollte man nicht nur hier ORDENTLICH (würde meine Frau sagen!) miteinander umgehen.

Aber offensichtlich wußte Whiteshark selbst nicht genau, welche Art von Angelschein denn nun von der Polizei verlangt wurde.

Meistens haben die Angler an solchen Forellenanlagen in dieser Richtung bekanntlich überhaupt nichts an Ausweisen, höchstens ihren Personalausweis (BPA), weil viele die Sportfischerprüfung scheuen oder einfach nur Gelegenheitsangler sind und sich an keinen Verein binden wollen.

Sollte es damit zusammen hängen, dass von den Anglern an diesen Forellenanlagen jetzt auf einmal der Nachweis der Sportfischerprüfung verlangt wird, dann kann das natürlich ziemliche Wellen schlagen, weil nur die wenigsten in diesen Anlagen die Prüfung haben. Das müßte allerdings durch eine neue Verordnung o.ä. (?) geregelt sein.

In Niedersachsen ist es bei meinem Kenntnisstand so, dass der Betreiber entweder
- die Sportfischerprüfung bestanden hat
- Fischwirt oder das Fleischerhandwerk erlernt hat
- eine Beschulung und Prüfung bei der Landwirtschaftskammer Hannover absolviert hat.

Insbesondere geht es darum, dass ein Verantwortlicher auf dem Gelände dieser Anlage sein muss, der Fische entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen töten kann :confused:

Naja, vielleicht wird durch den Rückruf von der Sta Hannover dies "Rätsel" gelöst - warten wir´s ab!

Munter bleiben
CLIFF
......................................................................................................................... :fahnensch
Erfahrung ist die Summe der Fehler, die wir bereits im Leben gemacht haben!
 
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