Landesfischereiverordnungen -  Angelurlaub in Bayern

Simon91

Profi-Petrijünger
Hallo Leute,

möchte im Sommer in den Urlaub nach Bayern fahren, um dort mal ein bisschen angeln zu gehen. Ich komme aus Baden-Württemberg. Wird der Fischereischein in Bayern akzeptiert oder nicht? Bekommt ein 15-Jähriger mit dem STAATLICHEN FISCHEREISCHEIN auch Tageskarten und darf dieser dann auch ohne Beaufsichtigung angeln?

Danke

Simon91
 
Der Fischereischein gilt auch bei uns in Bayern.;)
Zur Ausübung der Angelfischerei in Bayern benötigen Gastangler aus anderen Bundesländern neben einer Fischereierlaubniskarte einen gültigen Fischereischein. (AVFiG, §2).
Du hast also einen Jugendfischereischein?
Mit 15 darfst du schon allein angeln.

Weißt du schon wo genau du Urlaub machen willst?:)
Worauf willst du hauptsächlich angeln?
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke. Nein, ich habe nicht den Jugendfischereischein sondern den staatlichen Fischereischein auf Lebenszeit ( mit absolvierter Prüfung ). Ich möchte gerne im Bereich Füssen ( Bannwaldsee, Forggensee ) auf Raubfischjagd gehen. Können Sie mir ein paar Tipps geben falls Sie noch andere interessante Seen in bayern kennen? Danke

Simon91
 
Simon ich wünsche dir viel Spaß im Urlaub, hoffe du lässt uns teilhaben und wir können einen schönen Angelbericht von dir Lesen. Ich wünsch dir recht viel Petri Heil.
Über die Bestimmungen in Bayern kann ich dir leider wenig sagen.Sorry.
 
Sorry, Füssen ist von mir schon zu weit weg.:(

Ich habe mal in mein Buch "Die Besten Angelplätze Deutschlands" geschaut welche Seen für Raubfischangler es bei Füssen gibt.;)
Da wären:
-Weißensee / Besatz: Forelle, Saibling, Hechte, Renke, Karpfen, Barsche
-Bad Faulenbacher Seen / Besatz: Hechte, Waller, Forelle, Karpfen, Weißfisch, Aal
-Alatsee / Besatz: Forelle, Hechte, Zander, Karpfen, Schleie
-Bannwaldsee / Besatz: Hechte, Forelle, Zander, Karpfen, Renke, Weißfisch, Aal
-Hopfensee / Besatz: Hecht, Zander ......

Das wären die Seen, die nahe um Füssen liegen.;)
Mehr zu den einzelnen Seen kannst du evtl. über Google finden.:)
 
Vielen Dank. Hoffe ich kann dir auch mal irgendwo weiterhelfen. Natürlich werde ich dann einen ausführlichen Bericht schreiben.

Simon91
 
Darf man im Forggensee als Jugendlicher mit Erlaubnissschein und allem drum und dran alleine vom Ruderboot aus angeln???
Danke schon mal im vorauss!!!!!
 
Hi Simon,

natürlich darfst du alleine Angeln wenn du den offiziellen und nicht den Jungendfischerreischein hast, es gelten die gleichen Regeln wie bei dir zuhause.

Nur bei den Schonzeiten wird es Unterschiede geben, steht aber meistens auf den Tageskarten drauf wann was und wo geschont werden muss.

Viel Spass im Urlaub
 
also wenn ich jetzt schon den fischereischein hätte dürfte ich mit 13 auch schon alleine angeln ? (mit der entsprechenden gewässerlizens nat.)

kennt ihr einen see in der nähe von füssen (50km) wo man mit jugendfischeireiscghein angeln darf (vlt. auch in österreich)?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, das darfst du nicht!
Du darfst erst mit 14 J. alleine losziehen, weil du erst mit 14 bedingt rechtsfähig bist, und damit auch bedingt für deine Handlungen verantwortlich
sein kannst.

Schade!

Gruß Matthias
 
Rapfentod schrieb:
Nur bei den Schonzeiten wird es Unterschiede geben, steht aber meistens auf den Tageskarten drauf wann was und wo geschont werden muss.

Nur bei den Schonzeiten ???? :confused: :eek: :mad:
@ Rapfent... Meinst du nicht, als Gutachter Kollegium User sollte man solche Tips unterlassen ? Wie sieht es an Gewässern mit Schonmaßen aus ? Vereinsintern anders geregelt als es das Gesetz vorschreibt ! ?
Manche Bundesländer gestatten 3 Ruten , doch By nur 2.
Auch Setzkeschern Nachtangeln usw....
Über solche Tips wundere ich mich schon lange.....
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Freshai ,

um nochmal alles klarzustellen , mit dem JUGENDFISCHEREISCHEIN darfst du nur in Begleitung eines Erwachsenen angeln gehen , der selbst den Schein besitzt und gleichzeitig auch einen Schein für das jeweilige Gewässer hat !

Bist du 14 Jahre alt und hast den Schein für die Erwachsenen (mit Prüfung) dann darfst du auch alleine losziehen .

Ist dies nicht der Fall , dann mußt du zusehen , daß du einen Angler findest (der alle Genehmigungen hat)und diesen bittest , ob du unter seiner Aufsicht angeln darfst .

Es gibt weder in Deutschland , noch in Österreich Gewässer , wo du als Inhaber des normalen Jugendfischerreischeins alleine Angeln darfst !

mfg Jacky1
 
Nur bei den Schonzeiten ???? :confused: :eek: :mad:
@ Rapfent... Meinst du nicht, als Gutachter Kollegium User sollte man solche Tips unterlassen ? Wie sieht es an Gewässern mit Schonmaßen aus ? Vereinsintern anders geregelt als es das Gesetz vorschreibt ! ?
Manche Bundesländer gestatten 3 Ruten , doch By nur 2.
Auch Setzkeschern Nachtangeln usw....
Über solche Tips wundere ich mich schon lange.....

Servus Wolfi,

Falls du schon mal Tageskarten gekauft hast weisst du sicherlich das alle Regeln darauf stehen werden, ob mit 2 Ruten oder sogar einer , die Schonmasse und Zeiten natürlich, es war ein Hinweiss das er darauf noch zu achten hat was auf dieser Karte steht.
 
Hallo Robert
Ist schon klar. Würde mir echt wünschen, daß alles drauf steht.
Leider ist das nicht immer der Fall. Gerade bei kleineren Vereinen, ist es dann oft schwierig an nähere Infos zu kommen. Ein Info Zettel den man zu der Karte mit ausgibt, wäre da oft hilfreich.
 
servus
stelle fest, das du mit deinem staatlichen fischereischein, auch mit 15 jahren, sofern du dir eine tageskarte erwirbst genauso behandelt wirst wie ein erwachsener
an die angaben auf der tageskarte, abhängig vom verein, musst du dich natürlich halten, sonnst kommt die härte des gesetzes, wenns dich erwischen, und in bayern geht des schnell, auf dich zu
du wirst genauso behandelt wie ein erwachsener

grüße aus oberfranken

:engel
 
Hi ,

der , der den Thread 2007 eröffnet hat , der darf alleine angeln !

Der , der zuletzt eine Frage gestellt hat(Freshai) , besitzt aber nur den Jugendfischereischein , der darf nur unter Aufsicht eines Erwachsenen angeln , der den Schein und eine Tages-,Wochen-oder Jahreskarte besitzt !!!

mfg Jacky1
 
Hallo Robert
Ist schon klar. Würde mir echt wünschen, daß alles drauf steht.
Leider ist das nicht immer der Fall. Gerade bei kleineren Vereinen, ist es dann oft schwierig an nähere Infos zu kommen. Ein Info Zettel den man zu der Karte mit ausgibt, wäre da oft hilfreich.

Hallo Wolfi,

ich weiss nicht wie es bei euch ist aber hier in Franken sind die Tageskarten so dermassen voll von Regeln da könnste glatt heulen :wein
Da brauchste fast schon ein Studium und wennst was falsch machst noch nen Rechtsanwalt.

Die eigentliche Frage jedoch ob er Angeln darf ist so wie beschrieben mit Staatlich geprüften Ja und mit Jugendfischerreischein nein. Der rest waren zusatz Infos.
 
Ich gehe jetzt auch nach Bayern angeln(Chiemsee ) mit nen Kumpel der den richtigen fischerreischein hat ich habe nur den jugendfischerreischein darf ich dann mit ihm angeln gehen??
 
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