Landesfischereiverordnungen -  Rechtliches: Freund ohne Fischerpass zum Angeln mitnehmen?

Check Six

Petrijünger
Hallo!

Ich wüsste gerne, ob es mir rechtlich gestattet ist, einen Freund zum Angeln mitzunehmen, welcher nicht im Besitz eines Sportfischerpasses ist?
Als Jugendlicher durfte ich häufig mit dem Vater eines Freundes mitangeln, aber ob das zu 100% rechtens war?
In meinem Fall geht es um die aktuelle Gesetzeslage im Bundesland NDS. Leider finde ich die entsprechende Passage im Gesetzesblatt nicht.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand behilflich sein würde :)

Grüße
Check Six
 
Das geht nicht.......

....leider nicht, denn wenn Dein Freund nicht die vorgeschriebene Sportfischerprüfung besitzt, darf er nicht mitangeln.

An meiner PLZ ersiehst Du, dass ich aus der gleichen Stadt wie Du komme und darum kann ich Dir eine andere Möglichkeit aufzeigen. Du könntest mit ihm zu einer der drei Forellenanlagen am Stadtrand fahren und dort, nachdem "Eintritt" bezahlt wurde, angeln, ohne dass eine Sportfischerprüfung notwendig ist.

Ansonsten hilft nur, sich bei dem u.g. Verein anzumelden, die Prüfung zu machen und eine Fischereierlaubnis zu bekommen - bei 25 Vereinsgewässer doch sehr verlockend oder?

Munter bleiben
CLIFF
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www.sportfischerverein-oldenburg.de
 
Moin Check Six,
aus dem Bauch heraus würde ich auf folgendes sagen:
Du darfst natürlich in Begleitung zum Angeln gehen.

Ob sich Deine Begleitung allerdings an der Fischerei beteiligen darf, denke ich eher nicht.
Es wird nüturlich keine rechtliche Grauzone beschritten, wenn Dir Dein Kollege evtl. beim Landen mit dem Setzkescher hilft. Weitehin wird es kein Problem sein, wenn Du mal auswerfen lässt (schätze ich mal).
Da aber die Landesfischereiverordnungen der Bundesländer quasi einheitlich sagen:
"Zur Ausübung der Angelfischerei ist lediglich derjenige befugt, der im Besitz eines Fischereischeines ist..., welcher aufgrund der Sportfischereiprüfung zu erwerben ist..."
tendiere ich dazu, dass bei allen Tätigkeiten am Wasser, die direkt mit dem Fisch zu tun haben, wie. z.B.: Drill, Abschlagen, Haken lösen etc., es nicht gestattet ist, wenn Deine Begleitung zu diesen Tätigkeiten herangezogen wird.
Es ist daher besser, wenn Du das alles selber durchführst.
So mache ich es auch, wenn ich mal meine beiden Kumpel (Nichtangler) mitnehme.
Ansonsten hilft nur eins:
Überredung zur Teilnahme an der Fischereiprüfung
 
Vielen Dank für die Resonanz!
Ironischer Weise hat mein Kumpel vermutlich sogar mehr praktische Erfahrungen vom Angeln als ich durch häufiges Angeln im Ausland.
Kurzfristig lohnt sich die Angelprüfung für ihn nicht, da es in 2-3 Monaten ohnehin in verschiedene Städte geht zwecks Studium. Aber eine Sportfischerprüfung ist schließlich auch eine langfristige Investition.
Die Forellenanlagen wären zwar eine Möglichkeit, aber leider zu teuer auf Dauer für einen Schüler/Student. Trotzdem Danke für das Aufzeigen dieser Option.
Ich werde es wohl so machen, wie Glasauge auch mit seinen Freunden. Das scheint mir rechtlich ok und am praktikabelsten.

Grüße
Check Six


@Cliffhänger
Da du auch Oldenburger bist, könntest du mir ein paar gute Spots nennen für's Karpfenangeln außer dem Drögen-Hasen-Teich? Ich bin noch relativ neu im SFV Oldenburg.
 
@Cliffhänger
Da du auch Oldenburger bist, könntest du mir ein paar gute Spots nennen für's Karpfenangeln außer dem Drögen-Hasen-Teich? Ich bin noch relativ neu im SFV Oldenburg.
Hi,
da Du nicht nur aus der gleichen Stadt sondern auch (annähernd) aus dem gleichen nördlichen Stadtteil wie ich kommst, kann ich Dir das Swarte Moor in Ofenerdiek oder den Flötenteich in Nadorst empfehlen, beides ältere Karpfengewässer und bekannt für mancherlei Überraschungen, sogar am Haken hängende Amerikan. Schmuckschildkröten :)

Wenn Du die beiden Gewässer unter SUCHEN eingibst, bekommst Du weitere Infos oder auch bei der Gewässerauswahl unter www.sportfischerverein-oldenburg.de

Munter bleiben
CLIFF
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Der auf dem Foto am Swarte Moor bin ich zwar nicht, aber ich wäre genauso stolz!
 

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Auch wenn der Post schon zwei Monate alt ist, will ich trotzdem noch was dazu schreiben.

Da aber die Landesfischereiverordnungen der Bundesländer quasi einheitlich sagen:
"Zur Ausübung der Angelfischerei ist lediglich derjenige befugt, der im Besitz eines Fischereischeines ist..., welcher aufgrund der Sportfischereiprüfung zu erwerben ist..."

Das trifft aber meines Wissens nicht auf Niedersachsen zu. Hier reicht nach dem Niedersachsischem Fischereigesetz der Personalausweis. Jetzt kommt allerdings das "aber", aber einen Fischereierlaubnisschein stellen die hiesigen Vereine und Behörden in der Regel nur aus, wenn man einen Fischereischein hat. Und noch ein "aber", aber es gibt in Niedersachsen noch die bereits erwähnten kommerziellen Forellenseen (die in der Regel keinen Fischereischein vorschreiben) und natürlich die Küstengewässer, für die in Niedersachsen kein Fischereierlaubnisschein nötig ist und demnach mit einem gültigen Personalausweis befischt werden können.

Gruß
 
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