Tierschutzgesetze -  Untermassige beim Abhaken verletzt - und dann ?!

Horst_m

Neuer Petrijünger
Hallo zusammen !

ich wollte mal fragen wie es eigtl. mit Fischen steht, die beim abhaken oder anschlagen so verletzt wurden, dass sie mit ziiemlicher Sicherheit eh eingehen würden.
Um einen Fisch sterben zu lassen bedarf es ja keiner großen Aktion, ein paar mal wildes Ausschlagen im Kescher reicht um seine Schleimhaut zu zerstören und somit auch ihn. Wobei das noch harmlos wäre, aber sicher kennt jeder die Situation wie ich sie neulich am Walchensee hatte:
40er Seeforelle am Haken, 50 Schonmaß. Also so behutsam wie möglich versucht den Fisch abzuhaken, allerdings hatte der so tief geschluckt das ich selbst mit einem 15cm Abhakholz nicht den Haken rausbrachte. Nach 5 Minuten Operation und Versuchen war meine Leidensfähigkeit und die des Fisches am Ende. Um die Forelle nicht weiter zu qäulen habe ich sie schliesslich per Kopfnuss betäubt und getötet.

Mir war recht mulmig zumute, schliesslich war das Schonmaß unterschritten. Den Haken zu lösen war auch mit dem toten Fisch nicht möglich, erst nachdem ich sie dann ausnahm sah ich dass der Haken kurz vor dem Magen saß.
Ein anderer Fischer sah das ganze Drama und meinte letztendlich "Da kann man nix machen" aber auch "Lass das ja nicht die Aufsicht sehen"

Nun meine Fragen: Was mache ich mit einem untermassigen Fisch am Haken der aller wahrscheinlichkeit nach das Zurücksetzen nicht oder nicht lange überleben würde ? Wo hört der Tierschutz auf, wo fängt er an, Tierquälerei usw. ? Bin ich verpflichtet halbtote Fische wieder reinzuwerfen oder darf/soll ich sie mitnehmen ?

und vielleicht hat noch jemand den ein oder andren tip zum abhaken. Soll man den Haken abschneiden ? Die Dinger rosten ja nicht mehr raus wie früher
Ich nehme für Posenfischen am Walchensee künftig nur noch Haken ohne Widerhaken, dass war zumindest mal die erste Lehre die ich draus gezogen habe.

vielen Dank
 
Hallo Horst

Lass dich nicht mit einem untermassigen Fisch erwischen!
Ein Kontrolleur wird dir bestimmt nicht glauben dass du den Haken nicht rausbekommen hast.
Da heißt es ganz schnell du nimmst untermassige Fische mit.

In einem Gewässer das nicht meinem Verein gehört würde ich den Fisch töten, zerschneiden, Schwimmblase durchstechen und zurück ins Wasser mit im.
Bei uns am Bach ist jede gefangene, untermassige nicht mehr lebensfähige Forelle zu entnehmen und zählt als gefangener Fisch.

Gruß West
 
@ Harzer,
Harzer:Bist echt mutig Dich hier jetzt zu outen
Nun ich denke nicht das er hier den Zorn aller User zu hören bekommt. Und outen ist das wohl auch eher nicht. :augen
Er war da unwissend und hat ja wegen seinem schlechten Gewissen diese Frage hier gepostet. Klar Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. :nein Aber sein schlechtes Gewissen zeigt ihm tat sie auch Leid. Und ich glaub ich kann in deinem Namen sprechen Horst, noch mal nimmste keinen mit, oder? :)

Aber jetzt zu deiner eigentlichen Frage.
Man muss diesen Fisch, dann vor Ort zerstückeln, also unbrauchbar machen und begraben. So hab ichs bei der Prüfung gelernt. Ist zwar schade um den schönen Fisch, aber eigentlich auch richtig. :( :wein Sonst würde es, wie schon eben gesagt wurde, zu allgemeinen Ausrede. :(

Aber trotzdem Petri Heil zu deiner Seefo. :respekt :prost

Petrigrüße Sonntagsangler :prost
 
Ich hatte im Winter auch einen Hecht (50 cm) und Schonmaß war 55 cm. Der blutete schon als er aus dem Wasser kam. Ich habe ihn getötet und ins Fangbuch mit der Bemerkung "verletzt" eingetragen. Bei uns werden die Fangbücher ausgewertet und noch niemand hat sich beschwert. Ich würde das wieder so tun. Einschlechtes Gewissen hätte ich beim wiederfreilassen eines nicht lebensfähigen Fisches und bei dem hier beschrieben zerstückeln, versenken oder vergraben. Wo ist da der Sinn?
 
Ein Sinn sehe ich zwar auch nicht drin.....aber Verordnung ist und bleib eine Verordnung.Beim sogenannten Paragraphenreiter,hätte man dann das nachsehen....und schlimmeres.
 
Ein Sinn ist schon gegeben.........ebend der,jedem die Möglichkeit ein untermassigen Fisch mit nehmen zu wollen,zu untersagen.Ich möchte nicht wissen,wieviele Kochtopf und Pottfischer die Ausrede ......."Er hat zu tief geschluckt..." nehmen würden,um die Mitnahme berechtigt erscheinen zu lassen.Also sagt sich der Gesetzgeber...um den vor zu beugen....werden verletzte Fische lieber verbuddelt,zerstückelt und dem Gewässer übergeben....als das man Ausreden wie oben beschrieben,toleriert.......
 
unwissenheit schützt vor strafe nicht

Ein anderer Fischer sah das ganze Drama und meinte letztendlich "Da kann man nix machen" aber auch "Lass das ja nicht die Aufsicht sehen"

hallo , also da hätte dir der andere fischer dann aber sagen sollen , dass du den fisch nicht mitnehmen solltest !!
die bestimmungen , was immer man davon hält , sind nun mal so.
in unserem lehrgang zur prüfung war das gebot nr 1......schade , dass es dir scheinbar nicht so klar beigebracht wurde.
aber du lässt verlauten , dass es dir leid tut.....und dein schlechtes gewissen dich plagt.....und du bist auch ganz sicher nicht der erste und letzte anfänger , dem so ein griff ins klo passiert.
kopf hoch...und dazu lernen , so versuche ich die lücken zu schliessen , die zwischen prüfung und realität entstehen.
weiterhin ein dickes petri
 
Der Sinn ist, wie Darek schon geschrieben hat, nur oder gerade für den Gesetzgeber klar erkenntlich:

Hindere Angler, die auch gerne Fische unter Mindestmaß oder innerhalb der Schonzeit abschlagen, an deren Tun unter gesetzlicher Absegnung (und Argumentation) ... das ist wohl das zugrundeliegende Problem.

Insofern finde ich die offenen Worte von Horst höchst akzeptierlich ... jeder von uns könnte vor dem Problem stehen.
Stand wahrscheinlich bereits davor ...

Ich persönlich würde dann nicht mehr zurücksetzen ... entgegen etwaigen Vorschriften.

Aber wider besseren Wissens geht es halt auch nicht, entspräche einer Ordnungswidrigkeit, deren Taxe ich im Sinne dieses Fisches durchaus zusätzlich entrichten würde.
 
Hallo,

ich will hier niemandem Angst machen, aber da hast Du richtig Schwein gehabt!!!

Bei verletzten/blutenden Fischen gibt es laut Fischereiprüfung nur eine Möglichkeit:

Kopfnuss, abstechen, zerstückeln und dann vergraben.

Bei nicht zu lösenden Haken sollte man nicht den Prof. Brinkmann raushängen lassen, sondern den Haken so kurz wie möglich abschneiden und dann wieder ab ins Wasser mit dem Fisch.

Wenn der Fisch dann verendet, liegt das leider in der Hand der Natur und ist auch nicht immer zu vermeiden, egal wie sorgsam man mit der Kreatur umgeht.

Bei dem Richtigen (Fischereiaufseher) bist Du deine Pappen los, egal ob unwissend oder sorgsam gehandelt wurde!

Mir ist das auch schon passiert, dass ein Fisch beim Anhieb schon verletzt wurde. Kopf hoch und das nächstemal klappt das!!!

MfG
Aalschreck :)
 
.....

Insofern finde ich die offenen Worte von Horst höchst akzeptierlich ... jeder von uns könnte vor dem Problem stehen.


Also, dieses Wort kann ich beim besten Willen nicht akzeptieren....und das von so einem "Wortakrobaten" wie dir, Thomas...... :hahaha: :hahaha: :hahaha:


MFG, Daniel
 
Passt schon, Armin, Daniel hat da eine Wortneuschöpfung entdeckt, die nicht einmal der Duden kennt ...
Ich muss ebenfalls schmunzeln ... ;)

Es wäre auch besser gewesen, ich hätte 'im Sinne des Gewässers' geschrieben ... anstelle von 'im Sinne des Fisches'.

Denn: die Berliner LFischO schreibt im § 9 vor, dass Fische, die nicht überlebensfähig sind, sofort zu töten und in das Fanggewässer zurückzusetzen sind.
Ein 'Mitsichführen oder Verwertung ist unzulässig' ...

Da erscheint mir das in anderen Bundesländern übliche Vergraben noch fortschrittlicher ... da werden wenigstens die Gewässer nicht auch noch belastet.

Fraglich ist leider, welche verbesserte Regelung diese Vorschrift denn ersetzen könnte ...? :augen
 
Hallo Armin...

Also mein lieber Angelhaken, wenn man schon etwas nicht aktzeptieren kann und das auch noch kundtut sollte man auch eine vernünftige Erklärung parat haben.

Da hast du wohl etwas gründlich missverstanden, es ging in meinem (sehr wichtigen) :) Beitrag ausschliesslich um die Benutzung des Wortes "akzeptierlich".

Also nix für ungut....

Daniel
 
Hallo zusammen !

Ich freu mich riesig über euer Verständnis.
Habe aus euren Antworten gelernt und beim nächsten mal würde ich anders handeln was die Mitnahme angeht. Einen verletzten Fisch würde ich jedoch weiterhin nicht zurücksetzen und qualvoll langsam eingehen lassen, sondern dann lieber ordentlich abschlagen und zu Fisch- oder Würmerfutter verarbeiten, wenns den Vorschrift ist.
Ich wusste das nicht und sollte vielleicht dazu sagen das ich ursprünglich Fischwirt gelernt habe und deshalb keine klassische Angelprüfung hatte, den Schein bekommt man dann ohne Kurs und Prüfung. Daher halt meine Lücken wie was geregelt ist etc.
Aber in dem tollen Forum hier wird einem ja super geholfen, vielen Dank euch allen

grüße
Horst
 
moin

ich mach das so ist der haken zu tief schneide ich ihn so kurz es nur geht ab und dann zurück ins wasser , erkenne ich aber das der fisch sich so nachhaltig verletzt hat , und meiner meinung nach nicht mehr lange macht zerschneide ich ihn und vergrab ihn.

gruss
 
Hi,

nun stellt sich mir noch eine Frage: Wie soll man den Fisch vergraben, wenn man vom Boot aus angelt? Und falls jetz jemand schreibt, zerstückeln und ins Wasser, dann die nächste Frage: Wieso darf ich nen Fisch zerstückeln und ins Wasser schmeißen, aber nicht die Innereien, wenn ich nen Fisch ausnehme?

MfG Teddy_baer
 
also zu dem thema kann ich nur sagen, was ich im lehrgang gelernt habe, und zwar folgendes:

wenn ein friedfisch den haken so tief geschluckt hat das man ihn nicht mehr entfernen kann soll man ihn töten und die schnur abschneiden (also haken drin lassen). wenn der kontrolleur kommt sieht er dass der fisch sowieso gestorben wäre und alles ist ok.
Bei raubfischen darf man sie nur töten wenn offensichtliche, z.T. blutende Verletzungen zu sehen sind. auch hier haken drin lassen, für den kontrolleur.

der unterschied zwischen fried-und raubfisch wird gemacht,weil raubfische (wenn nicht zu stark verletzt) aufgrund ihres magens den haken mit ihren magensäuren verdauen bzw. auflösen können und wenn man den köder abschneidet überleebt der fisch.

ich weiß nicht inwieweit das auf andere bundesländer anzuwenden ist, in NRW wird einem das allerdings beigebracht.
 
Hi Leute ,

hier in Bayern gilt , wie zum Beispiel im angrenzenden BW auch , überlebensunfähige Fische , egal ob Fried-oder Raubfisch die einem Schonmaß und einer Schonzeit unterliegen , sind waidgerecht zu töten und das Vorfach muß im Fisch verbleiben .

Diese Fische sind beim Kartenausgeber vorzuzeigen und gesondert aufzuschreiben .

Da muß man selbst die Entscheidung treffen ob dieser Fisch überlebt oder nicht , gerade bei Kiemen-und anderen schwerwiegenden Verletzungen trifft dies oft zu .

mfg Jacky1
 
Moinsen!
Um auf den Anfangsbeitrag dieses Threads zurückzukommen: Horst hat m. E. einen Fehler gemacht: seine langen Operationsversuche! Wenn ich den Haken im Maul schon nicht mehr sehen kann, besteht meiner Meinung nach keinerlei Chance, den Fisch ohne Quälerei u. letztlich tödliche Verletzung vom Haken zu befreien. Dann würde ich sofort den Fisch abschlagen u. töten. Die Vorschrift, den Fisch in kleine Stücke zu schneiden u. dem Gewässer wieder zuzuführen, macht für mich ebenfalls Sinn: 1. wird durch diese Vorschrift die faule Ausrede entkräftet, der Fisch hätte infolge von Verletzung getötet werden müssen u. man habe ihn nur deshalb mitgenommen. 2. gibt es in gesunden Gewässern genügend Abnehmer für die Fischstücke wie z. B. Krebse, Aale oder Krabben. Wo das Mitführen u. sofortige Ausfüllen eines Fangbuches vorgeschrieben ist, wird dann eben der entsprechende Vermerk hinter dem Fang gemacht. Da wird nie ein Kontrolleur etwas sagen, selbst der pingeligste nicht. Wichtig ist vor allem, daß ein Fisch, welcher geschluckt hat, nicht unnötig gequält wird durch lange Operationsversuche. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Fried - oder Raubfisch handelt. Die heutigen Edelstahlhaken werden auch von der Magensäure eines Raubfisches nicht mehr so schnell zersetzt, daß der Fisch nicht vorher eingeht.
Gruß
Eberhard
 
Bei uns ist der Besitz untermaßiger Fische verboten.Sitzt der Haken zu tief,das Vorfach am Maul abschneiden und zurück.
Aber eins mal im Vertrauen.
Egal ob Horst den Haken rausbekommen hätte,ohne Verletzungen.
Nach 5min Luftschnappen ist die Forelle eh im Eimer.
Das sollte man im Vorfeld auch betrachten.
Der Wille dem Fisch etwas gutes zu tun in Ehren,nur sollte ich bedenken,ob die Dauer des Prozedere überhaupt Sinn macht.
 
Hi Leute ,

hier in Bayern gilt , wie zum Beispiel im angrenzenden BW auch , überlebensunfähige Fische , egal ob Fried-oder Raubfisch die einem Schonmaß und einer Schonzeit unterliegen , sind waidgerecht zu töten und das Vorfach muß im Fisch verbleiben .

Diese Fische sind beim Kartenausgeber vorzuzeigen und gesondert aufzuschreiben .
mfg Jacky1

Ich angle jetzt schon gute 35 Jahre in BW, na gut in Baden, aber von der Regelung hab ich bis heute noch nichts gehört.

Ist die neu?

Meine Rheinkarten hab ich direkt vom Liegenschaftsamt Freiburg, den Angestellten dort würden glaub ich die Augen ausfallen wenn da hin und wieder Angler ankämmen um ihre nicht überlebendsfähige Fische vorzuzeigen!

Für unsere Forellenbäche haben wir eine Bestimmung, das nicht überlebendsfähige untermaßige Forellen als gefangene Fische zählen und entnommen werden müssen!
Pro Woche darf ich einmal an den Bach und drei Forellen fangen, ist eine davon untermaßig und nicht überlebendsfähig, ist das angeln am Bach vorbei!
 
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