Landesfischereiverordnungen -  Aalrohre

Gofi

Profi-Petrijünger
Hallo Leute,

ist das auslegen von Aalrohren (in Brandenburg) generell verboten, oder gibt es Ausnahmen?

Ist es möglich, das z. B. Inhabern eines Fischereischeins B oder anderen Personen auf Antrag das Auslegen von Aalrohren genehmigt wird?

In der Landesfischereiordnung von Brandenburg konnte ich dazu leider nichts finden.

Ich hoffe, es kann mir jemand helfen. Danke

M.f.G. Gofi
 
Was erlaubt ist und was nicht, steht in der jeweils gueltigen Gewaesserordnung.
Steht beispielweise drin dass nur ne Handangel verwendet werden darf, fallen die Rohre aus.
 
Hallo Harzer,

da hast Du wohl was falsch verstanden. Ich will keine Aalrohre verwenden, sondern wollte das verhindern.

Ich habe aber jetzt erfahren, das der Typ wirklich eine Genehmigung dafür hat. Wie sowas geht ist mir ein Rätsel.

M.f.G. Gofi
 
Gofi...erzählen kann man viel und Papier ist geduldig.
Nicht vorverurteilen und erstmal genau nachforschen, was der darf und was nicht.
Ich denke dann weiterhin genau wie der Harzer Armin.

Wer bewirtschaftet das Gewässer? DAV? Dann da mal nachfragen (vielmehr bescheid geben)...oder etwa ein Fischer? (auch der ist für solche Tips dankbar)
Macht es der Fischer sogar selber, so gibt es auch da Kontrollorgane.
Ich verstehe bis heute so manch fischereiliche Massnahme überhaupt nicht und finde es ziemlich unfair, was der Fischer darf, was dem kleinen Bürger verwehrt wird.
Sicherlich verdient er damit seinen Lebensunterhalt, wird doch aber auch er bestimmt am Besten wissen, welchen Fisch man wann eine Ruhe gönnen müßte und welche Schonmaße auch für ihn gelten.

Willi
 
Danke Leute,

ich werde mich mal über die Zuständigkeiten an dem Gewässer informieren. Vielleicht kriege ich ja raus, wer solche absurden Genehmigungen ausstellt (bzw. auf welcher rechtlichen Grundlage).

M.f.G. Gofi
 
Aalrohre - sind das Kunststoffreusen?

Hi,

meint Gofi vielleicht mit Aalrohre die sogen. Aalkörbe oder Kunststoffreusen? Die haben einen Durchmesser von ca. 30 cm und eine oder zwei schmale "Kehlen" sowie an einer Seite zwei nebeneinander liegende Metallstangen?

Wenn es die sind, dann mag ja seine Empörung berechtig sein, aber hier im Norden sind solche Fanggeräte an einigen Fließgewässern erlaubt - es gibt Leute z.B. an der Unter-Weser, die haben 25 Stück von solchen Aalkörben liegen (und fangen auch kaum was!).

Wenn der Fang von Aalen damit bei Euch erlaubt ist, dann ist doch alles reglementiert. Jeder hat, wie man sieht, seine eigene Meinung dazu, aber es ist dann, wenn es erlaubt und angemeldet ist, doch durchaus legitim.

Alle, die dann die Aalkörbe herausziehen, klauen oder zerstören, verhalten sich nicht gesetzeskonform und würden damit zwangsläufig eine Straftat begehen.

Fazit: Wir müssen uns daran gewöhnen, dass nicht alles nach unserem Kopp und nach unseren Wünschen läuft - das wie im richtigen Leben!

Munter bleiben
CLIFF
................................................................................................................. :fahnensch
 
Hallo CLIFF,

bei den Aalrohren handelt es sich um ca. 1,50m lange Rohre (Metall) mit einem Durchmesser von ca. 10 cm. Bisher war ich der Meinung, daß ihre Verwendung generell streng verboten ist, aber es scheint ja Ausnahmen zu geben.

M.f.G. Gofi
 
Harzer schrieb:
Hi Cliff. Es wurde hier keineswegs von Diebstahl oder Sachbeschädigung gesprochen
sondern lediglich von einer netten Überraschung.
Ich gehe damit nicht von einem strafrechtlich relevanten Sachverhalt aus.
Es wurde ferner auch nicht angeregt den Fang, sollte er bereits vorhanden sein,
zu entwenden oder freizulassen.
Im Gegenteil, ist doch prima wenn man noch eine nette Überraschung dazubekommt.
Oder?
MFG
Armin

Ich will hier keinen auf "Schlaumeier" machen, aber in Niedersachsen ist nach § 56 Abs. 3 NdsFischG festgelegt, dass nur die Polizei oder auf Vorschlag bestellte Fischereiaufseher alle beim Fischfang gebrauchten Fanggeräte (Körbe, Reusen, Netze) kontrollieren und durchsuchen dürfen, andere Personen (Angler) eben nicht!

Also kann niemand anderer in eine solche Röhre, die ich übrigens auch noch nicht gesehen habe, eine "nette Überraschung" hineinlegen - dazu wäre er nicht berechtigt. Hier ist mal wieder nicht entscheidend, was wir gerne täten, sondern was wir tatsächlich dürfen!

Munter bleiben
CLIFF
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:nixweiss: :nixweiss: :nixweiss:
 
Cliff...ruhig mit den Pferden...lassen wir den Gofi doch erstmal forschen.

Ich weiß es aus erster Hand, eine in Brandenburg weit verbreitete Methode Aale am Fischer vorbei zu fangen :( :mad:
Hat der Mensch keine Genehmigung dafür, so sollte man ihm mal ganz schnell die Ohren langziehen...oder eben das Portemonaille erleichtern, aber so das es richtig wehtut :hahaha:

Willi
 
Zitat Harzer:
Doch wie bereits von Dir treffend doziert. Verboten ist eben verboten.

Du brauchst ja nicht gleich ausfällig zu werden und was das Ganze mit meinem Job zu tun hat, ist mir auch unerfindlich - ich zitiere Deinen ja auch nicht! :confused: :confused:

Ich denke, ich habe im freundlichen Ton darauf hingewiesen, dass man als "Nichtbesitzer" solche Fanggeräte im Wasser nicht kontrollieren darf und auch nichts "reintun" sollte, nicht mehr und nicht weniger. Deshalb finde ich es schon ein wenig merkwürdig, dass Du gleich so eine "Welle" machst!

Wenigstens kommst Du am Schluss zu dem gleich Ergebnis wie ich - "Verboten ist eben Verboten!"

Ich denke mal, und Willi hat recht, wir sollten ohne Aufregung abwarten, mit welchem Ergebnis Gofi wieder ins Forum kommt - ich bin sicher, er wird es uns mitteilen. Und wenn diese "Fangrohre" tatsächlich nicht erlaubt sind, werden sie sicherlich schneller entnommen, als sie ´reingekommen sind - und hoffentlich ermittelt man auch den Besitzer!

Immer munter bleiben
CLIFF
......................................................................................................................... :fahnensch
 
Hallo Leute,

ich habe den Sachverhalt gestern der zuständigen Behörde geschildert. sobald eine Reaktion erfolgt, werde ich Euch informieren.

M.f.G. Gofi
 
@Harzer

Wiederholt lese ich heute von Dir den Aufruf doch bitte keine Zitate zu nutzen. Zitate können sehr hilfreich sein und verhindern Missverständnisse bzgl. welcher Kommentar welchem Beitrag gilt. Und das ist gut so! Da sie farblich abgesondert sind, kann sie jeder bei Bedarf lesen oder auch nicht. Also ich sehe da nur Vorteile und keine Probleme. Probleme sehe ich eher bei den Beiträgen die vom Thema abweichen und ein Thema unnötig verlängern (was hat z.B. der Beruf mit "Aalrohren" zu tun?)... ;)
 
Harzer schrieb:
Nichts mit Aalrohren, aber mit dem Zusammenhang in Bezug auf die Person und deren
Belehrungen zur Gesetzeslage und der Trägheit spezieller Behörden.
Und zu den Zitaten. Was ich geschrieben hab brauch mir keiner zehn Minuten
später aufs Butterbrot zu schmieren. Das weiß ich selbst auch noch.
Aber ok, wer schreibfaul ist soll ruhig weiter zitieren. Brauchs mir ja nicht angucken.
Es wird auch kein Thema unnötig verlängert. Dieses Thema ist erst zu Ende, wenn
Gofi wie angekündigt von den Ergebnissen seiner Initiative berichtet hat. Dann kann
man auch ein Resümee ziehen oder auch weiter konstruktiv dran arbeiten.
MFG Armin

Hallo Armin, irgendwann ist alles zu Ende und man muss auch nicht immer das letzte Wort haben, denke ich mal so. Ich wollte es eigentlich auch nicht haben, aber jetzt kann ich es mir nicht verkneifen. Das letzte Wort sollte der Admin haben, denn der ist verantwortlich für alles das, was wir hier so von uns geben, und dann müsste erst mal Stille sein......

Und wenn man mit allem nicht einverstanden ist, nicht mit den "Trägheit der Behörden", mit der "bestehenden Gesetzeslage", mit den ehrenamtlichen Fischereiaufsehern und schon gar nicht mit der Möglichkeit, in diesem Forum Zitate einzufügen, dann sollte man sein Pferd satteln und immer gegen Westen der untergehenden Sonne entgegenreiten und dort irgendwo in Arkansas oder sonstwo Hufeisen passend schmieden!

Immer munter bleiben
CLIFF
..................................................................................................................... :fahnensch
 
Harzer schrieb:
Hinzufügen möchte ich noch abschließend das mich an diesem Thema nur noch
das Ergebnis von Leifis Information an die zuständigen Stellen interressiert.
Anderweitige Beiträge werde ich mir nicht mehr zu Gemüte führen.

Oh Mann, der Forums-Kollege nennt sich nicht LEIFI sondern Gofi

Munter bleiben
CLIFF
......................................................................................................................... :angler:
 
Hallo Leute zum Thema Aalrohre ! Spart Euch die Suche nach der Zuständigkeit und wählt wenn Ihr sowas seht sofort die 110 und die finden,sofern sie denn Lust haben,den Zuständigen und klären ob es solch eine Sondergenehmigung gibt oder nicht.Mir ist meine zeit zu kostbar um bei solchen illegalen Geschichten noch selbst nach zu forschen.Ihr kennt doch den Grundsatz-laß andere arbeiten. In diesem sinne und Petri Heil bärchen
 
Seit wann sind denn Aalrohre erlaubt?
Das Land Brandenburg hat Aale Markiert, in der Hoffnung das sie, wenn gefangen werden gegen 20 € Entschädigung abgegeben werden können oder sollten.
Aber wenn man im I-net solche Anzeigen ....

Aalrohre Neu EUR 10,30 Berlin 02.05.07
Verkaufe Aalrohre, natürlich dazu um Aale zu fangen. Es ist denkbar einfach. Man legt die Rohre ins Wasser und schaut alle 7 -10 Tage nach ob Aale drin sind. Durch den Schnellverschluß lassen sich ...

liest und sieht !!!!

In der Landesfischereiverordnung von Brandenburg findet man das.....

§ 5
Ständige Fangvorrichtungen

Ständige Fangvorrichtungen und Reusen müssen einen lichten Lattenabstand oder eine Maschenweite von mindestens 15 Millimetern haben. Die Maschenweite wird in nassem Zustand zwischen zwei gegenüberliegenden Knoten gemessen.

Und das ist bei Rohren nicht gegeben.
 
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