Das Nachtangelverbot ist in der Landesfischereiordnung des Landes Berlin festgeschrieben. Im Bereich der Köpenicker Fischervereinigung haben wir Koppelfischerei (auf einem Gewässer bestehen mehrere Fischereirechte) vorliegen, d.h., neben dem Land Berlin (Inhaber der Fischereirechte) bestehen weitere Fischereirechte der Berufsfischer.
Ein Nachtangelverbot kann aber nur aufgehoben werden, wenn alle Inhaber der Fischereirechte zustimmen.
Da das Land Berlin aber gegen die Aufhebung des Nachtangelverbotes ist, haben wir die vorliegende Situation.
Zusatzkarten zum Nachtangeln (Berliner Teil der Köpenicker Fischervereinigung):
Diese Zusatzkarten gibt es nur für den Dämeritzsee und den Zeuthener See, wenn man im Besitz der Jahreskarte (Raub) für den Berliner Teil der Köpenicker Fischereivereinigung ist (hat man die Jahreskarte für Friedfisch, kann man die Zusatzkarte nicht erwerben).
Zu beachten ist: Die Zusatzkarten gelten jeweils für den gesamten See (am Tage), aber Nachtangeln ist nur auf dem Brandenburger Teil der Gewässer zulässig!!!
Preise: (Berliner Teil der Köp. Fischereiv.)
Jahreskarte (Raub) = 53,00 Euro
Zusatzkarte = 15,00 Euro
Ist etwas kompliziert, gebe ich zu.
Wer Fragen hierzu hat, sollte sich an die Köpenicker Fischervereinigung wenden.
Tel.: 030 / 651 26 84
oder selbst vorbeigehen im
Kietz 25, 12557 Berlin- Köpenick
Öffnungszeiten:
Mo.und Fr. : 9.00 - 13.00 Uhr
Di.und Do. : 9.00 - 18.00 Uhr
Mi.: geschlossen
Detlef