Im Fischereierlaubnisvertrag ist tatsächlich die Rede von einem Haken (bei der Raubrute). Dem jedoch steht die Gewässerordnung des DAV Berlin grundsätzlich entgegen. Hier ist unter Punkt 2.3.2. für Spinnangeln von "...Spinnköder dürfen höchstens 2 Haken (Einfach- , Doppel- oder Drillingshaken) ausweisen." die Rede.

Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass das auch so dann verbindlich bzw. wörtlich zu nehmen ist. Denn die Gewässerordnung des DAV muss ich verpflichtend zur Ausübung meines Angelsportes zusammen mit Erlaubnisvertrag und Fischereischein immer bei mir tragen. Bisher hatte auch noch kein Kontrolleur was dagegen gesagt...

Petri
 
Ja manchmal echt schwer mit den Gesetzen =)
Ich werde mal bei der DAV sonst direkt anfragen. Kann ja auch sein, dass die Gewässerverordnung über dem der DAV steht.. nach dem Motto Bundesrecht, bricht Landesrecht. *schulterzuck*
 
Ja manchmal echt schwer mit den Gesetzen =)
Ich werde mal bei der DAV sonst direkt anfragen. Kann ja auch sein, dass die Gewässerverordnung über dem der DAV steht.. nach dem Motto Bundesrecht, bricht Landesrecht. *schulterzuck*

Naja, was heißt Gesetz?

Der Fischereierlaubnisvertrag ist lediglich ein Vertrag. Die Gewässerordnung des DAV sind wie AGB zu betrachten.

Grundsätzlich steht höherrangiges Recht immer im Vordergrund (EU über Bundesrecht - Bundesrecht über Länderrecht), aber das hier hätte ja nichts, außer das Fischereischeingesetz, damit zu tun.

Es wird also das einfachste sein, beim DAV Hausburgstraße anzurufen und um Klärung zu bitten.
 
Du irrst Dich. Das Nachtangeln in der Spree ist verboten (Ich meine damit nur den Bereich der dem DAV unterliegt) zwischen Einlauf Britzer Zweigkanal bis Oberbaumbrücke!

Da in diesem Bereich Koppelfischerei vorliegt, besteht hier Nachtangelverbot.
Das hat nichts mit dem DAV zu tun.

Das bedeutet das der Bereich von Mühlendammschleuse inkl. Kupfergrabeb bis zur Oberbaumbrücke sehr wohl Nachts beangelt werden darf.

Petri

[/QUOTE]
Diese Aussage ist richtig.
 
Welche Angelkarte?
ich hab nur eine Marke die in meinem Mtgliedsausweis klebt und da steht nichts weiter.
Alles andere was du als Erlaubnisvertrag bezeichnest ist für mich die Gewässerordnung.

Kannst mir ja aber gerne mal deine Angelkarte einscannen.

Und bis dahin entfernst du einfach einen Drilling bei deinem Popper.

Da scheint bei Deinen Angelpapieren etwas durcheinander zu sein.
Im Mitgliedsausweis hat die DAV-Marke Berlin nichts zu suchen. Die gehört auf den Fischereierlaubnisvertrag (hellgrüne Klappkarte), den Du haben musst, um angeln zu dürfen.
Die Gewässerordnung ist wieder etwas Anderes.

Im Fischereierlaubnisvertrag ist tatsächlich die Rede von einem Haken (bei der Raubrute). Dem jedoch steht die Gewässerordnung des DAV Berlin grundsätzlich entgegen. Hier ist unter Punkt 2.3.2. für Spinnangeln von "...Spinnköder dürfen höchstens 2 Haken (Einfach- , Doppel- oder Drillingshaken) ausweisen." die Rede.

Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass das auch so dann verbindlich bzw. wörtlich zu nehmen ist. Denn die Gewässerordnung des DAV muss ich verpflichtend zur Ausübung meines Angelsportes zusammen mit Erlaubnisvertrag und Fischereischein immer bei mir tragen. Bisher hatte auch noch kein Kontrolleur was dagegen gesagt...

Petri

Bitte lies Dir die Definitionen der einzelnen Ruten (Friedfisch-, Raubfisch-, Spinnrute etc.) durch und Du wirst feststellen, dass es da keine Widersprüche gibt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bitte lies Dir die Definitionen der einzelnen Ruten (Friedfisch-, Raubfisch-, Spinnrute etc.) durch und Du wirst feststellen, dass es da keine Widersprüche gibt.

Jo habe ich.

DAV Gewässerordnung

2.3. Raubfischangel

2.3.1. Köderfischangel

(3 Haken - Einfach, Zwilling, Dreifach)

2.3.2. Spinnangel

(2 Haken - Einfach, Zwilling, Dreifach)

Da steht es eindeutig. Aber:

Im Fischereierlaubnisvertrag ist nur von der Raubangel die Rede.
Dort steht: Raubrute (ein Mehrlingshaken oder ein Hakensystem für tote Köderfische)
 
ich werd gleich mal ein wenig ein paar kleine wobbler durch die spree nähe jannowitzbrücke ziehen, bin zwar noch nicht so erfahren was kunstköder angeht und habe zudem nach sehr langer pause gerade erst wieder mit dem angeln begonnen, aber mal gucken, vielleicht geht ja was :)
 
ha, und haste mich gesehen? :)
hatte 12 kleine barsche und nen rapfen auf drop shot, auf wobbler und gufi ging gar nichts. ansonsten war das ufer an der stelle recht dreckig, ich stand quasi hinter der c-base http://bit.ly/ncnIhF so schnell muss ich da nicht wieder hin.
 
ja, morgen gegen nachmittag/abend bis samstag werd ich wohl auf karpfen ansitzen und dann die morgenstunden nochmal nen bißchen zum spinnfischen nutzen.
 
Kupfergraben Forelle

Tag erstmal.
Ja das mit der Forelle lässt sich eigentlich leicht erklären. Damals zu DDR Zeiten gab es mal höhe Treptow, gegenüber vom Plänterwald ne Forellenzucht. Damals ist dort ein Dampfer oder Schlepper in die Zuchtanlage gekracht. Dadurch sind Forellen entkommen und das nicht wenig. Seitdem gibts in der Spree Forellen. Ist ja alles durch Schleusen mit einander verbunden. sind entlang des historischen Hafens gewandert, da wird auch selten gefischt. Zander ist dort wohl auch gut zu fangen, laut hören sagen. Ja und so sind die Forellen bis zum Kupfergraben gekommen.
Hoffe ich konnte weiterhelfen.

Mfg
 
Und hat es sich gelohnt auf Karpfen?

Ich wollte mal wissen ob die Spree an der Jannowitzbrücke auch DAV ist oder ob mann sich dort einen Angelkarte vom Fischer holen muss?
 
Sehr geil ,

dann werde ich mich dort wohl demnächst mal mit meiner Angel im schlepptau hinbegeben und mal auf Zander, Barsch ect.
probieren :p

Danke für die schnelle Antwort :angler:
 
Ja okey , egal war heute morgen um 4 aufn Alex / Hackischer Markt da wo das DDR-Museum ist und habe meinen ersten Zander gefangen , zwar kein Riese aber was nicht is kann noch werden ;D

Danke für eure super Info, ich denke mal ich werde dann wohl beim nächsten mal Treptower Park angeln gehn damit ich nicht stress bekomm.

Ist das aber nicht am DDR-Museum auch die Spree dem zu folge müsste doch das dann auch DAV sein oder ?
 
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