Kescher -  Setzkescher verboten?

Newbie

Profi-Petrijünger
Hallo,
ich war heute in einem Angelgeschäft um einen Setzkescher zu kaufen.
Dort wurde mir erzählt, das Setzkescher lediglich noch bei uns in Bayern erlaubt sind, in den anderen Bundesländern wären diese verboten. Man empfahl mir einen Karpfensack.
Stimmt das? Das ist das erste was ich davon gehört habe.
 
Newbie schrieb:
Hallo,
ich war heute in einem Angelgeschäft um einen Setzkescher zu kaufen.
Dort wurde mir erzählt, das Setzkescher lediglich noch bei uns in Bayern erlaubt sind, in den anderen Bundesländern wären diese verboten. Man empfahl mir einen Karpfensack.
Stimmt das? Das ist das erste was ich davon gehört habe.

Hier in Thüringen gibt es meines Wissens auch kein Verbot.

Interessant ist die neue Regelung des größten Thüringen Landesverbandes bzgl. eines Unterfangkeschers. Man muß seit diesem Jahr einen mitführen!
 
:nein hier in nrw ist er nicht mehr verboten,er muss nur mehrere bedingungen erfüllen wie z.B.mindestens 3,50m lang sein,knotenfrei,einen durchmesser von mindestens 50cm,er darf nicht in sich einfallen,das heisst er muß gestreckt im wasser stehen usw. und er darf nicht an schiffartsstrassen benutzt werden,wegen der starken wellen.
wenn ein verein ihn weiterhin verbietet ist er natürlich nicht erlaubt.immer auf die bestimmung der angelerlaubnis achten. gruß Frank
 
Zuletzt bearbeitet:
Servus Newbie,
da hat man dir einen "Bären" aufgebunden ! Auch hier in Hessen sind die Setzkescher erlaubt,wenn auch verständlicherweise unter gewissen Bedinungen ! Zum Beispiel soll der Setzkescher u.a. eine Mindestlänge von 3.50m haben, eine Ringöffnung von 50 cm,
keinem groben Wellenschlag ausgesetzt sein ( bezieht sich auf den Schiffsverkehr ), sowie aus knotenfreiem Material gefertigt sein um die Verletzung der Schleimhaut soweit wie möglich zu minimieren ! Das sollte sich aber alles von selbst verstehen denke ich, denn man sollte den Fischen jegliche Art von Streß ersparen ! 100% genau weiß ich das der Setzkescher in Hessen und Bayern nicht verboten ist, von den übrigen Bundesländern ist es garantiert in den jeweiligen Landesfischereiverordnungen nachzulesen !

Gruß und Petri Heil
Jens :angler:
 
Zuletzt bearbeitet:
Setzkescherverbot

Hier in NRW W A R der Setzkescher eine Zeit lang verboten. Heute sind Setzkescher verboten, die zu klein sind, die aus Metall sind, die in Strömungen liegen, in denen Fried- und Raubfische gleichzeitig gehältert werden usw...
Es ist also eine reine Ermessenssache. Man emfpielt einen Setzkescher von mind. 3m Länge, 60 - 80 cm Durchmesser mit weichem Netzmaterial und genügend Ringen, damit er nicht einfällt...
 
Im Bereich des VDSF LV Weser-Ems...

...ist der Setzkescher ausdrücklich verboten, denn es hat vor einigen Jahren ein Urteil des Amtsgerichtes Rinteln/Weser gegeben, bei dem die Lebendhälterung von Fischen nach einem vorher ergangenen Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.04.1993 eine Tierquälerei nach § 1 des BuTierschutzG ist. Nur zur Info: Eine OLG-Entscheidung hat schon eine gewisse Richtungsweisung....

Das Akt.Z. ist 6 Cs 204 Js 4811/11, nachzulesen in der FISCHWAID Nr. 4/2000

Bevor irgendwelche Theoretiker jetzt über mich herfallen - ich zitiere nur die Entscheidung des AG und weise lediglich auf die Quelle hin - übrigens, wir im VDSF- Landesverband haben kein Problem mit dieser Entscheidung.

Munter bleiben
CLIFF
................................................................................................................... :fahnensch
 
@ Chriatian
aber bei uns im Kreis Paderborn ist er Verboten!!!!! Für alle, auch Vereinsmitglieder!!!!!!!!
Wenn es sich nicht schon wieder geändert hatt^^
MFG Andreas
 
Schaut mal unter www.Forellenteiche.de und dann unter der Rubrik "Setzkecher erlaubt???" !!! Dort ist der ganze Vorgang meines Erachtens blausibel erläutert und beschrieben !

Das einzige was ich nicht nachvollziehen kann ist,das gehälterte Fische nicht mehr freigelassen werden sollen ! Wenn ich als Angler früh morgens zum Fischen gehe und vorhabe den ganzen Tag am Wasser zu verbringen und in den ersten paar Stunden ein paar "Flossenträger" überlisten konnte, und es auf einmal nicht mehr beißt,dann schenke ich doch den bisher gefangenen Fischen wieder die Freiheit bevor ich sie sinnlos töte ! Natürlich ist eine Artgerechte Hälterung bis dahin vorausgesetzt !
Oder soll man jeden gefangenen Fisch sinnlos abschlachten den man gefangen hat ?
Das kann nicht Sinn und Zweck des Angelsports sein !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Gruss Jens
 
Magicflash schrieb:
Das einzige was ich nicht nachvollziehen kann ist,das gehälterte Fische nicht mehr freigelassen werden sollen ! Wenn ich als Angler früh morgens zum Fischen gehe und vorhabe den ganzen Tag am Wasser zu verbringen und in den ersten paar Stunden ein paar "Flossenträger" überlisten konnte, und es auf einmal nicht mehr beißt,dann schenke ich doch den bisher gefangenen Fischen wieder die Freiheit bevor ich sie sinnlos töte ! Natürlich ist eine Artgerechte Hälterung bis dahin vorausgesetzt !
Oder soll man jeden gefangenen Fisch sinnlos abschlachten den man gefangen hat ?
Das kann nicht Sinn und Zweck des Angelsports sein !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ein im Setzkescher gehälteter Fisch sollte nicht mehr freigelassen werden, weil man trotz knotenfreiem Netz die Schleimhaut des Fisches "etwas" verletzt.
Der Setzkescher ist ja dafür da, dass du den z.B. in der früh gefangenen Fisch nicht gleich abschlagen und dann z.B. kühl aufbewahren musst, wenn du erst Nachmittag oder Abends heim gehst.

Ich habe auch schon öfters mal nur einen Barsch oder ein paar Rotaugen gefangen und diese trotdzem mitgenommen.
Man kann die Fische einfrieren und wenn man "genug" zusammen hat sich daraus etwas leckeres herausbacken.;)

Du solltest dann wohl mal über das "Hobby" Angeln näher nachdenken, denn laut Gesetz ist es so, dass das Angeln der Nahrungsversorgung dient.
Denke mal nur an die Eskimos - entschuldigung, ich müsste Inuit sagen.;) da Eskimo ein "Schimpfwort" wäre - die Wale etc. nur erlegen um sich zu ernähren!:)

Damit bin ich aber nicht (generell) gegen C&R!!!!!:grins
 
Newbie schrieb:
Hallo,
ich war heute in einem Angelgeschäft um einen Setzkescher zu kaufen.
Dort wurde mir erzählt, das Setzkescher lediglich noch bei uns in Bayern erlaubt sind, in den anderen Bundesländern wären diese verboten. Man empfahl mir einen Karpfensack.
Stimmt das? Das ist das erste was ich davon gehört habe.

§ 11
Hälterung und Transport von Fischen

(1) Zum Hältern (zeitlich befristete Aufbewahrung von lebenden Fischen ohne Fütterung) von Fischen dürfen nur hinreichend geräumige Netze, Behälter, Becken und andere Vorrichtungen verwendet werden, die eine Hälterung mit ausreichender Sauerstoff- und Wasserversorgung gewährleisten und die durch Güte, Material, Form und Größe vermeidbare Schädigungen der Fische ausschließen. Der Zeitraum der Hälterung ist auf die geringstmögliche Dauer zu beschränken.
(2) Mit der Handangel gefangene Fische, ausgenommen Forellen, Saiblinge, Äschen, Maränen und Lachse, dürfen vorübergehend, längstens bis zum Ende des Fangtages gehältert werden.

(3) Eine Hälterung ist nur in strömungsberuhigten Zonen zulässig. Von fahrenden Wasserfahrzeugen aus ist die Hälterung in Setzkeschern verboten.

(4) Gehälterte Fische dürfen nicht in das Gewässer zurückgesetzt werden.

(5) Für den Transport von lebenden Fischen gilt Absatz 1 sinngemäß.

Ganz deutlich in Brandenburg geregelt.
 
Bei uns in Bayern ist das auch rechtlich geregelt.
Bin nur zu Faul das jetzt um diese Uhrzeit noch rauszusuchen:grins
Ich weiß das noch vom "damaligen" Vorbereitungslehrgang.;)
 
§ 17 Hältern gefangener Fische
(1) Das Hältern von Fischen im Fanggewässer ist auf die geringstmögliche Dauer zu beschränken. 2Setzkescher dürfen nur verwendet werden, wenn sie hinreichend geräumig und aus knotenfreien Textilien hergestellt sind. 3In Setzkeschern gehälterte Fische dürfen nicht in das Fanggewässer zurückgesetzt werden.
(2) In Gewässern mit Schiffsverkehr ist das Hältem in Setzkeschem nur erlaubt wenn eine Schädigung der Fische nicht zu erwarten ist.

So ist es in Bayern geregelt.
 
Bei uns ist es so...

Hallo zusammen,

nachdem ich an einer Teichanlage im Kreis Aachen letztes Jahr vom Gewässerwart aufgefordert wurde, meinen Setzkescher unverzüglich einzupacken, da ansonsten mit Problemen zu rechen sei, habe ich mich an die Fischereibehörde gewandt unfd folgende Antwort erhalten:

"Guten Tag Herr S.,

das Fischereirecht enthält keine Vorschrift, die den Entzug des
Fischereischeins bei Verwendung eines Setzkeschers nach sich zieht.
Aufgrund des Erlasses des MURL zur Verwendung des Setzkeschers und des
lebenden Köderfisches vom 03.04.91 (III B 8-2463-5020) wurde aber
am 14.03.91 seitens des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. empfohlen, beimAngeln den Setzkescher grundsätzlich nicht mehr zu verwenden.
Allerdings liegt bei der Lebendhälterung im Setzkescher nach dem
Tierschutzgesetz im Einzelfall eine Ordnungswidrigkeit bzw. ein Straftatbestand vor. Das Merkblatt des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes ist dieser Mail im Anhang
beigefügt.
Sollten Sie zu den tierschutzrechtlichen Bestimmungen noch Fragen haben,
wenden Sie sich bitte an Frau K. (Tel. 02405/XXXXXX E-Mail:
XXXXXX).

Mit freundlichem Gruß,
XXXXX

(See attached file: angelteiche merkblatt2.doc)

XXXXX
Umweltamt
Zollernstr. 10
52070 Aachen
Tel.: 0241/XXXXX
Fax: 0241/XXXXX
"

Ich war ziemlich überrascht, da die Kreisbehörde in Aachen offensichtlich über die Landesfischereiordnung hinaus die Bestimmungen "verschärft".
Auf meine telefonische Rückfrage, in welchen Fällen es sich sich um eine Ordnungswidrigkeit und ab wann es denn sogar eine Straftat sei, wurde die "Dame vom Amt" ziemlich patzig und konnte mir keine Antwort geben.
Lediglich, dass ihr ja nun mein Name bekannt sei und dass es sich ab jetzt, bei einer Zuwiderhandlung um einen Vorsatz handele, wurde mir noch mitgeteilt. -Dieser Umgang trägt nicht gerade zu einer konfliktarmen Lösung bei! :mad:

Petri-Grüße
Tacklebrother
 

Anhänge

  • angelteiche merkblatt2.doc
    0 Bytes · Aufrufe: 259
Zuletzt bearbeitet:
Danke.
Das mit den Einschränkungen war mir schon klar, geräumig, knotenfrei und das ganze blabla.
Mir wurde es aber so gesagt, das Setzkescher in anderen Bundesländern generell verboten wären. Ich konnts auch nicht so recht glauben.
Ich bezweifel allerdings, das so ein Karpfensack für den Fisch besser ist als ein geräumiger Setzkescher. :confused:
 
hallo ,
was tulpe 2 schrieb ist falsch .habe gerade die obere fischereibehörde angerufen,und in M-V sind setzkescher weiterhin verboten.
 
aal 3004 schrieb:
hallo ,
was tulpe 2 schrieb ist falsch .habe gerade die obere fischereibehörde angerufen,und in M-V sind setzkescher weiterhin verboten.

... Denn sie wissen nicht, was sie tun ...

Gewässerordnung (GWO) des Landesanglerverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V.
4.5. Behandlung der gefangenen Fische
Der maßige Fisch ist nach dem Fang sofort waidgerecht zu töten oder zur Hälterung in einen geeigneten Setzkescher zu setzen, wobei die Hälterzeit nicht länger als einen Kalendertag betragen darf. ...
Quelle: http://www.lav-mv.de/dokumente/Gewaesserordnung.pdf

Übrigens: § 12 des Fischereigesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesfischereigesetz - LFischG M-V) vom 13. April 2005 enthät auch kein Setzkescherverbot mehr.

Erst lesen - dann Motzen gilt auch für Behörden und "Aufseher".
Oder anders gesagt:siehe meinen Einleitungssatz:hahaha:
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben