Landesfischereiverordnungen -  Spinnfischen in der Schonzeit (Hessen)?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

zottel

Webhamster
Hallo,
ich moechte gerne mal wissen, wie es sich gesetzl. mit der o.a. Sache verhaelt. Ich bin seit letztem Jahr entusiastischer Spinnfischer und moechte nun, weil es Zeit und Wetter erlauben, angeln.

Ich habe das Landesfischereigesetz fuer Hessen mit Stichworten wie "Spinnfischen", "Kunstkoeder", usw. durchsucht. Im Forum habe ich auf die schnelle, keine genaue Antwort auf gesetzl. Regelungen gefunden. Auf meiner Erlaubniskarte fuer das Gewaesser ist auch kein Vermerk diesbezueglich.

Wie laeuft das nun, wenn ich in der Schonzeit(Hecht+Zander) Doebel mit Blinker, Wobbler und Co. fangen moechte?

Ich bin mir im Klaren darueber, das es sinnvoll ist, die Raubfische in der Schonzeit wirklich zu schonen. Auch denke ich, dass es auch an Stellen, wo man nie einen Hecht vermuten wuerde, mal einer beisst. Sollte dies dochmal eintreffen, kann man das Tier ja behutsam zuruecksetzen.
 
Das müsste doch eindeutig geregelt sein!

Hi,
also in Niedersachsen ist es so, dass das Spinnfischen in der Zeit vom 1. Februar bis zum 30. April generell nicht erlaubt ist, eben weil Hecht und Zander, obwohl letzterer später laicht, geschont werden sollen.

Damit niemand mit der Ausrede kommt, ich habe ja nur einen kleinen Spinner für Barsche dran und fängt damit einen kleinen Hecht nach dem anderen, ist dieses generelle Spinnfischverbot auch logisch. In anderen Bundesländern ist dies leider anders geregelt und Du müßtest Dich, um sicherzugehen, bei der Ausgabestelle für die Fischereierlaubnis genau erkundigen, wie nun die aktuelle Rechtslage ist.

Schreibe Dir möglichst dann auch auf, wer hat zu welcher Zeit was gesagt, um später bei anderslautender Meinung sicherzugehen.

Munter bleiben und viel PETRIE
(Stippen macht auch Spass!)
CLIFF
.................................................................................................................... :fahnensch
 
Hallo,
Cliffhänger hats prinzipiell schon auf den Punkt gebracht.
Ergänzen kann ich nur, dass mittlerweile viele Vereine an Ihren Gewässern das Kunstköderangeln während der Schonzeit der "großen Räuber" von sich aus schon verbieten.

Das macht auch Sinn, denn Schonzeit ist Laichzeit und da sollte auch kein Catch&Release den Fisch unnötig unter Stress setzen.

Leider gibt es auch viele schwarze Schafe, die zwar auf Barsch angeln, aber auch die "zufällig" gefangene Forelle oder den Hecht einpacken.

Gruß
Dirk
 
In Hessen gibt es keine generelle "Raubfischschonzeit" und damit auch kein Verbot künstlicher Köder zur Hecht- oder Zanderschonzeit!
Natürlich sollte damit kein Mißbrauch betrieben werden, damit es auch so bleibt.
Ich persönlich fische zwar auch auf Barsch und Döbel in dieser Zeit mit Kunstködern, jedoch wähle ich die Köder ziemlich klein, damit mir niemand unterstellen kann, ich würde doch gezielt auf Hecht und Zander fischen!
Sollte trotzdem mal eine geschützte Fischart anbeißen, dann wird sie selbstverständlich wieder schonend zurückgesetzt!
 
Der Cliffhänger und der Dirk haben es auf den Punkt gebracht.
Laichzeit sollte immer auch Schonzeit sein. Ohne catch&release Streß.
"Ich nehme extra einen kleinen Spinner", ist doch nur ne faule Ausrede.
Wenn ich so was bei uns am Vereinsgewässer sehe gibts echt Streß. Bei uns in
Niedersachsen ist das glücklicherweise klar geregelt.
Übrigens: Barsch und Döbel nehmen nicht nur Kunstköder oder Köfis.
Munter bleiben
 
Ich habe zwei Rheinjahreskarten.

In Rhld-Pflz ist Kunstköderverbot bis zum 01.Juni
In Hessen gibt es wie schon erwähnt nur die Artenschonzeiten.

Also kann ich dort mit dem Kunstköder auf die Raubfische ohne Schonzeit auch angeln. Und das tue ich auch, geht dann doch ein Hecht dran dann wird er im Wasser schonend vom Drilling befreit.

Entweder es ist klar geregelt, dann halte ich mich auch daran, ist es nicht verboten (Raubfischangeln) dann übe ich es auch aus.

Ich finde ein Kunstköderangelnverbot am Rhein nicht gut , jedenfalls nicht vom 1.Feb - Ende Mai. Gerade die Angelei auf den Rapfen, den man sehr gezielt beangeln kann ( Köder und Standorte ) und der bei uns ja keine Schonzeit hat und deshalb auch dem Gewässer entnommen werden muß, damit nicht ausgeübt werden kann.

Warum dürfen eigentlich Friedfische während ihrer Laichzeit gefangen werden?
Haben die nicht auch C&R Stress?
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum dürfen eigentlich Friedfische während ihrer Laichzeit gefangen werden?
Haben die nicht auch C&R Stress?

Eine für mich etwas eigenartige Frage, die man so denke ich, durchaus mit ein bischen Anstrengung sich selber erklären kann.
Gegenfrage:
Da die meisten Angler sich der Raubfischjagd widmen und diese auch meistens entnehmen, werden die natürlichen Feinde der Weißfische dezimiert.
Jetzt kommt die dazu gehörige Frage...
Was passiert dann mit den Weißfischbeständen?:prost
Ich provoziere ;) ;) ;) auch mal ein bischen Fishmania :baeh:


Ich verstehe solchen Egoismus und Gesetzesreiterei gar nicht. Man weiß doch ungefähr, wann welcher Fisch laicht und den lasse ich doch als verantwortungsvoller und naturnaher Mensch einfach mal in Ruhe.
Denn was sind die Folgen von gut abgelaichten Fischen?
Rischtisch....mehr Raubfisch für mich :klatsch :klatsch :klatsch

Willi
 
Es gibts ein PRO und ein CONTRA.....ich kann mich noch sehr gut daran erinnern,Berlin war lange Zeit von der regulären Schonzeit befreit.Anfang der neunziger war es ganz normal mit vier Ruten,das ganze Jahr fischen zu können...zumindest an der Unterhavel.....wie mich gerade die Lust gepackt hatte.Dann kam der grosse Aufschrei.....Urplötzlich gab es in den vielen Angelläden und am Wasser nur ein Thema....SCHONZEIT.
Die Aufregung konnt ich damals nicht verstehen und kann sie heute nicht nachvollziehen.........möchte nicht das sich jemand Angegriffen fühlt.......Nur so viel,es gibt ne klare Regelung vom Gesetzgeber.....ist es erlaubt den kleinen Spinner,Wobbler oder Gummifisch zu führen,so mache ich das,wenn ich die Lust und Zeit dazu besitze.......gibst ein klares nein, zur Raubfischangelei jeglicher Art,das im Regelwerk für Berlin zu finden ist,so halte ich mich daran...........

Ich könnte,wenn ich wollte....Brandenburg liegt ja nicht so weit entfernt.......gönne mir aber die Zwangspause......in erster Linie für mich und meine Familie.
 
fishmania schrieb:
Ich habe zwei Rheinjahreskarten.
In Rhld-Pflz ist Kunstköderverbot bis zum 01.Juni
In Hessen gibt es wie schon erwähnt nur die Artenschonzeiten.
Also kann ich dort mit dem Kunstköder auf die Raubfische ohne Schonzeit auch angeln. Und das tue ich auch, geht dann doch ein Hecht dran dann wird er im Wasser schonend vom Drilling befreit.

Ich kann das nur unterstreichen, was meine Vorredner schon gesagt bzw. geschrieben haben. Sicher gilt der bekannte Rechtsgrundsatz: "Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt!"

Aber die meisten User hier im Forum scheinen doch sehr umweltbewußte Angler zu sein, die noch einen Blick für die Schönheiten am Wasser haben und auch mal die Ruhe genießen können. Insofern habe ich Hoffnung, dass es viel mehr Petrie-Jünger unter uns gibt, die auch mal die Spinnangel zu Hause lassen und lieber die Matchrute überprüfen, auch wenn das Spinnfischen -naja- nicht gerade verboten ist.

Also, wenn so ein 3/0-Drilling einem Hecht das Maul "zugenagelt" hat, dann ist nicht mehr viel mit "schonend vom Drilling befreien" :mad: :mad: :mad: !

Munter bleiben
CLIFF
....................................................................................................................... :fahnensch
 
Cliffhänger schrieb:
Also, wenn so ein 3/0-Drilling einem Hecht das Maul "zugenagelt" hat, dann ist nicht mehr viel mit "schonend vom Drilling befreien" :mad: :mad: :mad: !

Also ich wüßte beim besten Willen nicht, was ein 3/0-Drilling z.B. an einem 5cm Kopyto oder 4cm Salmo Hornet zu suchen hat, in dem Ködergrößenbereich fische ich in der Hechtschonzeit auf Barsch und Döbel und da ist es nun wirklich kein Problem mit dem schonenden Hakenlösen.

Dein o.g. Beispiel ist zwar nicht ganz an den Haaren herbeigezogen, aber berührt mich z.B. überhaupt nicht. :nein
Sicher gibt es immer wieder Raubfischer, die sich derart versuchen durchzumogeln, aber die halten sich dann meist auch nicht an andere Bestimmungen.
 
Junpionier und D@nny sehen das schon richtig. Das Thema ist und bleibt ein heisses
Eisen. In verschiedenen anderen Ländern wird die Saisonpause durchgeführt. Sinnvoll
ist das schon den Fischen eine gewisse Atempause zu gönnen. Der Befischungsdruck
ist ja teilweise auch ganz schön hoch. Bei Salmoniden scheint das in Deutschland ja
auch schon zu Klappen mit einer längeren Pause über den Winter. Anderen Fischarten
würden das bestimmt auch gut vertragen. Wollen ja auch an zukünftige Angelabenteuer denken. Außerdem kotzt mich dieses Bundesland, Verbandsgeklüngel
sowieso voll an. Von den Großkopferten denkt eh nur jeder an seine Pfründe.
Besser bundesweit einheitlich geregelt mit klarer Linie. Aber bei unseren Bürokratensesselpupsern; autsch darf ich das hier sagen? wirds eh ein schöner
Traum bleiben. Noch ne Frage an die fishmania. Was machste denn eigentlich
mit den vielen Rapfen die raus müssen? Sammelste Trophäen? Kulinarisch sollen die
ja nicht gerade ne Offenbarung sein,wegen den vielen Gräten. Vielleicht gewolft als
Bulette.
Meinungen???
 
Tach auch,

ich gebe Cliffhänger völlig Recht: ein schonendes Zurücksetzen ist nicht in jedem Fall möglich.

Aber was Fishmania meint - und wo ich ihm Recht geben muß - ist der Umstand, dass beim Fischen auf Rapfen im Rhein der Hecht als Beifang beinahe ausgeschlossen ist. Das liegt zum einen an der Köderführung und an den Standorten, die für diesen Zielfisch beangelt werden.Das würde dann ja auch nicht das generelle Verbot des Spinnens in der Hecht- und Zanderschonzeit rechtfertigen. Anders sieht das schon wieder beim Spinnen auf Barsche aus, da hier die Standorte der Fische zu ähnlich sind und damit die Wahrscheinlichkeit "zufällig" einen geschonten Fisch zu haken.

Aber völlig unabhängig von dieser Diskussion kann der zeitweise Verzicht auf das Raubfischangeln auch dazu genutzt werden, mal wieder auf andere Techniken umzusteigen. Wer beim Ansitzangeln das Vergnügen hat, einen Biß und den folgenden Drill einer kampfstarken Barbe mitzuerleben, kann auch mal auf die Blechpeitsche verzichten.

Gruß Thorsten
 
Hej Lahnfischer
Wer mogelt denn hier? Ob Kopyto oder Salmo Hornet, was issn das überhaupt Hornet?
Kenn ich nur als Jet bei der US Navy. Ha Ha. Drilling ist Drilling. Ob klein oder groß,
beide können zunageln. Kleinere sind sogar noch schlimmer wenn nicht gewollter Raubfisch gerade Hechte mal so richtig einatmet. Dann geht die Fummelei mit Sperrer
und Zange erst richtig los. Ratz fatz ist der Fisch platt. Und denne? Tut mir aber leid
du dummer Fisch, hättest ja nicht beissen brauchen, hab ja gar nicht auf dich geangelt. Das find ich ja voll daneben.
 
Harzer schrieb:
Was machste denn eigentlich
mit den vielen Rapfen die raus müssen? Sammelste Trophäen? Kulinarisch sollen die ja nicht gerade ne Offenbarung sein,wegen den vielen Gräten. Vielleicht gewolft als Bulette.
Meinungen???

@ Harzer:
Hast du schon mal nen Rapfen in der Pfanne gehabt? Würde ich dir mal empfehlen, dann kannst du deine kulinarischen Erfahrungen ja wieder posten. Ich kann nur sagen, der Rapfen schmeckt der ganzen Familie - und das will schon was heißen...

Gruß Thorsten
 
Hallo Thunfisch
Hab noch keinen gegessen. Wissen kommt aus Zeitung. Vielleicht Fehlinfo.
Was ist angeblichem Grätenreichtum? Wenn ja, wie gehste die Sache an?
Danke im voraus für Info.
 
Eine bundeseinheitliche Regelung würde ich auch begrüßen, aber wäre die auch sinnvoll? ... sie sollte dann auch möglichst keine so kurzsichtige sein, wie sie in Berlin und Niedersachsen wirksam ist (genereller Ausschluss des Raubfischangelns für einen längeren Zeitraum).

Beispiel Zander: der laicht meist Mai/Juni (Literatur: April-Juni, ab 12°C. Wassertemperatur), ab 01.05. ist er in Berlin aber für uns wieder offen ... also ausgemachter Unsinn.

Schonzeiten machen meines Erachtens nur dann wirklichen Sinn, wenn sie jahresaktuell um die Fische und deren Aktivität herum festgesetzt würden (regional unterschieden, versteht sich ...).

Die Bestimmungen sind eher auf etwaige Kontrollen ausgelegt, als dass sie die Fischarten wirklich schützen (ähnlich wie das Nachtangelverbot in einigen Bundesländern) ... nach dem Motto: sieht man überhaupt einen mit der Spinnrute, liegt ein klarer Verstoß vor.

Was ich ebenfalls nicht verstehe, ist, dass dieses Thema hier heiß geredet werden soll/wird ...

Wird nicht sonst immer unisono gejammert, dass immer mehr Beschränkungen auf das Angeln zugekommen sind und weiterhin zukommen (können)?

Hier können sich aber (so scheint's) einige, die in ihrem Bundesland diesen rigiden u. unsinnigen Bedingungen unterworfen sind, partout nicht damit abfinden, dass es Kollegen in anderen Bundesländern erlaubt sein soll ...

Ich für meinen Teil schätze diese vernünftigeren Bestimmungen für Brandenburg, das ich schnell erreichen kann ... und hier wir dort achte ich in Zukunft lieber auf Kollegen, die ohnehin weder Schonmaß noch Schonzeit zu kennen scheinen (ungeachtet aller gesetzlichen Bestimmungen).
Oder ihre lebenden Anstecker unbedingt vor meinen Augen schwimmen lassen müssen ...

Das hilft den betreffenden Fischarten mehr als der komplette Selbstverzicht auf's Spinnangeln in Schonzeiten ... oder das 'Köpfe-heiß-reden' hier im Forum.
 
Zuletzt bearbeitet:
Thomsen schrieb:
Eine bundeseinheitliche Regelung würde ich auch begrüßen, aber wäre die auch sinnvoll? ... das sollte dann aber keine so kurzsichtige sein, wie sie in Berlin und Niedersachsen der Fall ist (genereller Ausschluss des Raubfischangelns für einen längeren Zeitraum).

Mit solcher Grundsätzlichkeit eine generelle Schonzeit für Hechte und Zander auszuschließen und als Unsinn zu bezeichnen, halte ich schon für sehr vermessen. Andererseits eine bundeseinheitliche Regelung zu begrüßen, ohne dabei ein passendes Rezept für eine Schonzeit für die beiden Raubfischarten, deren Laichzeiten zugegebenermaßen zeitlich auseinander liegen, zu nenen, ist auch ein wenig schlicht.

Unstreitig ist doch wohl die Tatsache, dass es nicht angehen kann, wenn Hechte oder/und Zander Schonzeiten haben, dass dann ungeachtet dieser gesetzlich geregelten Schonzeiten, die ich im übrigen begrüße, trotz alledem mit dem Spinner auf Barsche geangelt wird, "weil das ja nicht verboten ist" und dabei locker in Kauf genommen wird, dass haufenweise kleine Hechte gefangen werden.

Das kann´s doch wohl nicht sein - auch wenn behauptet wird, dass diese generellen Schonzeiten damit zu tun haben, um etwaige Kontrollen sicherer und leichter zu gestalten.

Es wird auch nicht nicht unisono herumgejammert, dass immer mehr Beschränkungen kommen (was z.B. das Nachtangelverbot in BW damit zu tun haben soll, weiß ich auch nicht!), aber in vielen Gesprächen mit Angelkollegen, also Praktikern, weiß ich, dass es in Niedersachsen überhaupt keine Probleme mit dieser generellen Schonzeit gibt, es wird anstandslos akzeptiert.

Nun auch noch das Land Brandenburg als "Muschterländle" für Angler heranzuziehen, finde ich nun völlig daneben, denn mit dem sogen. "Bürokratieabbaugesetz" (Angeln auf Friedfische ohne Sportfischerprüfung gg. Jahres-Gebühr - arme Fische!) ist BB nicht gerade zur Lachnummer mutiert, hat aber mindestens bei der Anglerschar im übrigen Deutschland für Kopfschütteln gesorgt.

Es ist wie überall im richtigen Leben, wer sich selbst betroffen fühlt, weil er so handelt (oder angelt!), der wird sein Handeln in jedem Fall verteidigen, das muss man halt so hinnehmen, ohne es zu akzeptieren.

Munter bleiben
CLIFF
......................................................................................................................



:fahnensch
 
Bravo Thomas. Mal wieder bischen zurückschalten.
Wie man an der PLZ sehen kann bin ich Niedersachse aber bei mir scheint´s nicht.
Bis jetzt hat es mich nicht sonderlich gestört erst ab 1.Mai wieder direkt Raubfische
beangeln zu dürfen. Tatsächlich ist es bei mir so, daß ich mit einigen Vereinskameraden
an diesem magischen Tag zum Forellenfischen gehe. Der Rummel an den Misch-gewässern reizt uns eigentlich nicht so sehr. Ich glaube ich habe schon mal irgendwo
geschrieben, daß ich am liebsten auf Bachforelle und andere Salmoniden gehe.
Bei uns im Oberharz läuft da vor Mai sowieso nix. Wasser zu kalt und die Fisch sind
dann doch noch recht ausgezehrt vom Winter.
Außerdem gibt es doch ausgleichende Gerechtigkeit. Wenn manch anderer Angel
freund in einem anderen Bundesland, ich glaub Hessen gehört auch dazu, Abends
einpacken darf geht bei uns der Angelspaß erst richtig los.
Habe beispielsweise im Sommer 2003 meine beste Nettebachforelle von 2,5kg Nachts
um halb eins auf weiße Motte gefangen. Das war ein Steigen im Gumpen, man wusste gar nicht wohin zuerst mit der Fliege. In dem Jahr bin ich vor Dämmerung erst gar
nicht losgezogen. Also jeder nach seinem eigenen Gusto.
Es grüßt Dich
der Harzer
 
Ich bins schon wieder. wollte mich nochmal beim Thunfisch für seine Nachricht bedanken. Wenn ich mal Gelegenheit habe auf Rapfen zu fischen und einen fange
werd ichs mal probieren . Bei uns in der Umgebung gibt es die leider nicht.
vielleicht Aller oder Weser. Keine Ahnung, werd mich mal informieren.
 
Cliffhänger schrieb:
Mit solcher Grundsätzlichkeit eine generelle Schonzeit für Hechte und Zander auszuschließen ...

Nun auch noch das Land Brandenburg als "Muschterländle" für Angler heranzuziehen ...

Wer schließt eine generelle Einrichtung einer Schonzeit für Hechte und Zander aus, Cliff?
Ich nicht .... sie möchten (wegen der Fischarten) nur zu akzeptablen Zeiten liegen, mein(t)e ich. Und eben variabel sein ... so wie die Fischarten und ihr Ablaichen.
Oder worum geht es uns sonst?

Prinzipiell wäre ich für eine bundeseinheitliche Regelung ... wenn es denn ginge.

Es geht aber nicht, Cliff .... oder kannst Du die Hand dafür in's Feuer legen, dass die Zander in höherer Lage in Bayern oder in BW zur selben Zeit ablaichen wie im flachgelegenen Oldenburg, unter komplett anderen klimatischen Verhältnissen und Einflüssen?

Also ... jetzt verstanden?
Es ist zur Beurteilung wichtig, über den eigenen Tellerrand hinwegzublicken ... es geht mitnichten immer um Oldenburg oder Niedersachsen.

Ich darf Dich daran erinnern, Cliff, dass mit Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zwei (ebenfalls strukturschwache) norddeutsche Bundesländer Sonderkonzessionen zum Angeln herausgegeben haben, die Touristen-Fischereischeine.

Diese waren und werden hier aber, ebenso wie die neue Brandenburger Friedfischregelung, überhaupt nicht thematisiert ... es geht immer noch um Schonzeiten.

Und die Tatsache, dass diese eben nicht bundeseinheitlich geregelt werden können ... auch wenn es aus Gründen der Vereinfachung (für uns Angler) wünschenswert wäre.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben