Landesfischereiverordnungen -  Schonzeit für Aale

mmiske

Super-Profi-Petrijünger
Nach dem ich dieses Jahr meine Angelberechtigungen geholt habe wo u.a. die Schonzeiten der Fischarten für mein Bundesland drin stehen meinte ich das der Aal so auch wie geschrieben (noch) keine Schonzeit hat.
Kürzlich im Fernsehen sah ich einen Bericht wo u.a. gesagt wurde das der Aal laut dem neuen EU-Gesetz jeden Monat vom 1.-15. Schonzeit hat.

Wer kann mich bitte genau aufklären was nun richtig ist?
 
Hallo M?

ich nehme an, dass du, genau wie ich, auch Mitglied im LAV-MV bist. Ich habe auch schon vom Plan der halbmonatlichen Schonzeit gehört, aber noch nicht, dass das schon amtlich sein soll. Wenn jemand was anderes weiss, bitte Info....


MFG, Daniel
 
"Schonzeit für Aale" !?

mmiske schrieb:
Nach dem ich dieses Jahr meine Angelberechtigungen geholt habe wo u.a. die Schonzeiten der Fischarten für mein Bundesland drin stehen meinte ich das der Aal so auch wie geschrieben (noch) keine Schonzeit hat.
Kürzlich im Fernsehen sah ich einen Bericht wo u.a. gesagt wurde das der Aal laut dem neuen EU-Gesetz jeden Monat vom 1.-15. Schonzeit hat.

Wer kann mich bitte genau aufklären was nun richtig ist?



Hallo Petrifreunde,

ist schon richtig, das es eine "zeitlich begrenzte Schonzeit" für "Aale" kommen soll, ist aber alles noch lange nicht in trockenen Tüchern...

Habe euch hier u. hier
zwei Berichte rausgesucht zum nachlesen...
 
Dank dir Achim, dann kann ich ja demnächst wieder auf Aal beruhigt angeln gehen.
Petri Heil
Gruß Maik
 
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