Tierschutzgesetze -  Schonzeit und Schonmaß

Simon91

Profi-Petrijünger
Hallo Leute,

wollte euch fragen wie es in Baden-Württemberg mit den Schonzeiten und Schonmaßen mit Barsch oder Wels aussieht??? Da diese Arten ja nicht auf dem Schein stehen... gehört der Barsch und der Wels eigentlich zu den Weißfischen??? Barsch ja, oder?

Danke!!!
 
Simon91 schrieb:
Hallo Leute,

wollte euch fragen wie es in Baden-Württemberg mit den Schonzeiten und Schonmaßen mit Barsch oder Wels aussieht??? Da diese Arten ja nicht auf dem Schein stehen... gehört der Barsch und der Wels eigentlich zu den Weißfischen??? Barsch ja, oder?

Danke!!!


Für diese Fische gibt es keine generellen Schonmaße/-zeit.
Kannst du selber in der Landesfischereiverordnung B-W (§ 1) nachlesen
(Diese Fische sind hier nicht aufgeführt).
https://www.fisch-hitparade.de/baden-wuerttemberg.php

Anderst siehts auf den Erlaubnisscheinen aus. Pächter/Vereine können
für diese Arten Schonmaße/Schonzeiten festlegen. Also, vor
dem Angeln an einem Gewässer, informieren.

Weißfische gehören zu den Cypriniden
(karpfenartige Fische).
Der Wels gehört zu den welsartigen Fischen,
der Barsch gehört zu den barschartigen Fischen (Eigene Artenfamilien).
Beides Raubfische.

Grüße TM
 
und wie macht ihr es wenn an einem Gewässer Fangbegrenzung z.B. 1 Hecht, 1 Zander ... Weißfische frei, und Barsch wird nicht erwähnt obwohl es viele gibt???
 
Simon91 schrieb:
und wie macht ihr es wenn an einem Gewässer Fangbegrenzung z.B. 1 Hecht, 1 Zander ... Weißfische frei, und Barsch wird nicht erwähnt obwohl es viele gibt???


Dann gibt es ein lecker Abendbrot aus frischem Räucherbarsch oder gebratenem Barschfilet.

Gruß FM Henry
 
Also kann man die Arten zB. Barsch, Wels und Brassen usw. ( in BW ) die nirgens auf dem Schein (hintere Seite) abgedruckt sind und kein Schonmaß und Schonzeit vermerkt sind immer entnehmen???
 
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