Allgemein -  Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein ?

Revilo

Rutenbauer
Hallo,

mich würde mal interessieren, welche Voraussetzungen man erfüllen muss damit man Erlaubnisscheine für den Main aussetellen darf? :confused:

Ihr fragt euch vielleicht warum das ganze?
Ganz einfach, ich bekam über meine Homepage (siehe Signatur) eine Nachricht per E-Mail in der stand, dass sich ein Gastangler vor seinem Urlaub bei uns im Ort telefonisch informiert hätte wie es mit Erlaubnisscheinen für den Main aussehe und als er dann zum Urlaub da war, bekam er keine - mit einer für meinen Geschmack her unsinnigen Antwort - dass es keine Karten mehr gebe, die gehen im Frühjahr an die Polen. :augen
Hallo, wo sind wir denn? :mad:
Ich bin der Meinung, dass wenn sich schon vorab jemand informiert und dann auch hier ist und eine Karte haben möchte, man ihm eine geben sollte.

Bin mal gespannt, denn ich habe ihm eine E-Mail zukommen lassen und wenn ich die benötigten Infos habe, wende ich mich an den Fischereiverband-Unterfranken der dafür zuständig ist.

Ich mach doch nicht umsonst eine kostenlose private Homepage und bringe den Urlaubern unser Örtchen und den Main zum Angeln näher, wenn diese dann keine Karten bekommen.

Daher bin ich am Überlegen, ob ich nicht, nach Absprache mit dem Fischereiverband-Ufr auch Erlaubnisscheine ausstellen darf.;)

PS: Hab das Thema noch auf einem Forum angeschnitten, auf dem Angler aus meiner Nähe sind.;)
 
Um Erlaubnisscheine ausstellen zu duerfen, musst du entweder Inhaber der Fischereirechte sein, oder du wurdest von dem Rechteinhaber ermaechtigt und hast die Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde...
 
Bundyman


hat schon weitestgehend Recht.
Ich würde mich in deinem Fall informieren, wer den Gewässerabschnitt bewirtschaftet. Verein? Landesverband? oder vielleicht niemand, so dass die Kommune zuständig ist.
Eigentümer, Pächter also der Fischereirechtsinhaber ist berechtigt Gastkarten auszugeben! Er kann dieses recht an Dritte, z. B. Angelgerätehändler, was ja Sinn macht, übertragen.
Dann wäre interessant, ob nur ein bestimmtes Kontingent an Gastangelkarten zur Verfügung steht. Werden z. B.nur 50 Stk. pro Jahr ausgegeben, sind diese naturgemäß ruckzuck vergriffen.
Dann geht es eben nach dem Motto, wer zu erst kommt malt zuerst! Auch wenn du, für mich unverständlicherweise, dies den Polen scheinbar nicht zubilligst (?).
In unserem Verein werden z. B. unbegrenzt Karten an Gäste ausgegeben, soweit sie den Nachweis der abgelegten Sportfischerprüfung erbringen.
 
KOP schrieb:
Ich würde mich in deinem Fall informieren, wer den Gewässerabschnitt bewirtschaftet. Verein? Landesverband? oder vielleicht niemand, so dass die Kommune zuständig ist.
Eigentümer, Pächter also der Fischereirechtsinhaber ist berechtigt Gastkarten auszugeben! Er kann dieses recht an Dritte, z. B. Angelgerätehändler, was ja Sinn macht, übertragen.
Ich weiß, dass der Fischereiverband-Ufr mir da bestimmt nähere Infos geben kann.
Von meinem Onkel weiß ich auch, wer das Fischereirecht hat - aber ob es nur diese eine Person ist?!

KOP schrieb:
Dann wäre interessant, ob nur ein bestimmtes Kontingent an Gastangelkarten zur Verfügung steht. Werden z. B.nur 50 Stk. pro Jahr ausgegeben, sind diese naturgemäß ruckzuck vergriffen.
Ja, es gibt nur eine bestimmte Anzahl pro Karten im Jahr.

KOP schrieb:
Dann geht es eben nach dem Motto, wer zu erst kommt malt zuerst! Auch wenn du, für mich unverständlicherweise, dies den Polen scheinbar nicht zubilligst (?).
Doch, die können auch ruhig Karten bekommen, nur nicht, wenn ein Urlauber da ist der eine Karte haben möchte wenns noch welche gibt die nicht reserviert sind!;)
Zumal er sich vor seinem Urlaub ja infomiert hat!
 
Zitat REVILO: Doch, die können auch ruhig Karten bekommen, nur nicht, wenn ein Urlauber da ist der eine Karte haben möchte wenns noch welche gibt die nicht reserviert sind!;)
Zumal er sich vor seinem Urlaub ja infomiert hat![/QUOTE]



Ich verstehe deine Agumentation. Es stellt sich dann nur die Frage, wieviel Gastkarten man "auf Halde" legen will.
Wenn nur eine gewisse Anzahl verkauft wird und davon später 20% liegen bleiben, weil sie dann eben an Mangel von Interessenten doch nicht verkauft wurden, dann würde ich als Fischereiberechtigter mir auch sagen, 'je nach Nachfrage weg damit und wenn alle verkauft sind, dann ist es eben so'.
Ob man vielleicht ausnahmsweise noch eine (oder mehrer) weitere Karten zur Verfügung stellt, wenn eine Gästeanfrage vorliegt, steht auf einem anderen Blatt und liegt oft nicht in der Hand der Ausgabestelle (z. B. Angelshop).
 
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