Landesfischereigesetze -  Deutsche Fischereigesetze der einzelnen Bundesländer

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Überall wird darüber diskutiert, aber wer hat sie schon gelesen. Hier sind sie!

Unter folgenden Links haben wir Euch die kompletten Gesetzestexte der Fischereigesetze nach den jeweiligen Bundesländern zusammen gestellt:


Baden Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein Westfalen

Rheinland Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig Hollstein

Thüringen


Für die jederzeitige Aktualität können wir keine Garantie übernehmen und freuen uns auf jede Information zu Korrekturen.

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Zuletzt bearbeitet:
Wichtig

Hinweis: Wichtige Neuerungen im europäischen Recht
gesetzl. Bestimmungen - EU-Recht


Berichtigung zum Artikel über die „Anerkennung von Vorbereitungslehrgängen anderer Bundesländer – Geltung von Fischereischeinen anderer Bundesländer“ in Bayerns Fischerei und Gewässer Nr. 3/ 2004, S. 12,13.
Die Lösung des Beispieles unter Nr. 4 (Umzug von Nordrhein-Westfalen) wird wie folgt ergänzt: Von Bewerbern, die unter Aufgabe ihres Wohnsitzes in einem anderen Bundesland - Nordrhein-Westfalen, wie im Beispiel aufgezeigt * nach Bayern zuziehen, werden außerbayerische Prüfungen nach § 2 Abs. 2 Satz 1 BayAVFiG anerkannt. An Personen, die zum Zeitpunkt der Ablegung der Prüfung ihre Hauptwohnung außerhalb Bayerns hatten, kann auf Grund der am außerbayerischen Wohnort erfolgreich abgelegten Prüfung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 BayAVFiG ein bayerischer Fischereischein erteilt werden (§ 2 Abs. 2 Satz 2, 2. Alt. AVFiG). Zuzügler mit außerbayerischer, gleichgestellter Fischerprüfung müssen daher nach Ablauf der Geltungsdauer ihres außerbayerischen Fischereischeines weder einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang noch eine Fischerprüfung absolvieren. Der letzte Satz der Lösung zum Beispiel Nr. 4 ist also unzutreffend. Gruß Pitti
 
Müller joachim schrieb:
Stimmt es,das ich in Rheinlandpfalz bis ende März noch auf Zander fischen darfß :lach

Hallöchen und willkommen im Forum, Joachim,

die Schonzeiten werden in erster Linie durch die Landesfischereiverordnungen geregelt. In Rheinland Pfalz hat der Zander vom 1. April bis 31. Mai Schonzeit. Für die Grenzgewässern Mosel, Sauer und Our gilt jedoch eine andere Schonzeit vom 1. Januar bis einschließlich 14. Juni. Nachzulesen in der Landesfischereiverordnung. ;)
 
§ 25.2 Hessisches Fischereigesetz

Hallo ich habe eine Frage zu dem oben genannten Paragraphen.


§ 25 Fischereischeinpflicht
(1) Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden, mit Lichtbild versehenen Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen nach § 47 Abs. 1, den Beamten der Fischereibehörden, den Fischereiberechtigten und den Fischereipächtern vorzeigen.

(2) Wer volljährig und zum Fischfang berechtigt ist, kann sich von weiteren Personen unterstützen lassen, von denen jedoch nur eine den Fischfang mit der Handangel ausüben darf.

(3) Fischereischeine anderer Bundesländer werden dem Fischereischein dieses Gesetzes gleichgestellt.

Bedeutet das jetzt dass ein Angler der den Fischereierlaubnisschein hat sich eine Person mitnehmen kann die ihren Schein erst noch macht und diese Person dann auch selbst angeln darf?
 
Vielen Dank für deine schnelle antwort!

Ich habe zwar die Suchfunktion benutzt aber leider nichts gefunden.

Ich denke mal dass ich da auch keine extra Gewässerkarte brauche da sich ja die Angelruten die der Inhaber des Scheins einsetzen darf dann aufteilen. Ist dass richtig so?
 
hallo hab da mal ne frage zur frühjahrsschonzeit in rheinland-pfalz von 15 okt- 15 märz aber an welchen gewässern gilt die ich darf doch heute zB im saarland auf karpfen und zander angeln wo greift denn die winterschonzeit?
 
Das Landesfischereigesetz Mecklenburg Vorpommerns wird novelliert.

http://www.landtag-mv.de/fileadmin/...ksachen/6_Wahlperiode/D06-1000/Drs06-1338.pdf

wichtigste Neuerungen:

- Fischereischeinpflicht ab vollendetem 14. Lebensjahr
- der Touristenfischereischein kann mehrfach im Jahr erworben werden
- Fischereipachtvertragslaufzeiten von unter 12 Jahren werden ermöglicht

VFA

Achtung!!! Inkrafttreten abwarten!!!
 
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