Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Musst mal in die Fischereiverordnung für dein Bundesland schauen. In Niedersachsen ist es z.B. generell verboten Fische zu hältern.
Das wäre mir jetzt neu das das Hältern in Niedersachsen verboten ist. Wo bitte steht das
. Ich habe da andere Informationen
Hier:
Hinweise zur unterschiedlichen Rechtslage in den Bundesländern
Im Bundestierschutzgesetz ist kein Verbot zum Einsatz des Setzkeschers zu finden. In den Bundesländern Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ist jedoch per Fischereigesetz der Einsatz von Setzkeschern strikt untersagt. Für Niedersachsen gilt nach einem Urteil (Rinteln, Frühjahr 2000), dass Setzkescher die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, angewendet werden dürfen.
Im Nordrhein-Westfälischen Landesfischereigesetz findet sich keine diesbezügliche Regelung. Lediglich eine Änderungen in der Fischerprüfungsordnung hat zur Streichung des Setzkeschers als übliches Zubehör beim Angeln geführt. Die Fischereibehörden wurden verpflichtet, bei entsprechenden Anfragen unter Hinweis auf das strafrechtliche Risiko bei der Verwendung von Setzkeschern deren Nichtbenutzung zu empfehlen.
Erkundigen Sie sich beim Erwerb von Tageskarten für fremde Gewässer in jedem Fall genau nach der dortigen Rechtslage, wenn Sie die Verwendung eines Setzkeschers beabsichtigen!
und hier:
Reizthema Setzkescher
Der moderne Turmbau zu Babel, so könnte man die schon seit Jahren andauernden Streitereien um den Setzkescher bezeichnen.
Im Tierschutzgesetz ist kein Verbot zum Einsatz des Setzkeschers zu finden. In den Bundesländern Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ist jedoch per Fischereigesetz der Einsatz von Setzkeschern strikt untersagt. Nun ja, das sind klare Worte an die man sich tunlichst halten sollte, aber wie halten es die anderen Bundesländer? Für Niedersachsen gilt wohl nach dem Urteil von Rinteln (Frühjahr 2000) , dass Setzkescher die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, angewendet werden dürfen. Für die anderen Bundesländer gilt wohl weiterhin der Grundsatz " man darf oder man darf nicht ", denn wie sollte man es anders verstehen wenn die beiden großen Anglerverbände ihre Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten um den Setzkescher anbieten? DAV und VDSF sind sich hier einig. Nur was nützt das schon wenn sich die Experten (Gutachter) nicht einig darüber sind. Wir können nur hoffen das die anderen Bundesländer dem Urteil von Rinteln einen Grundsatzcharakter beimessen und dieses umgehend in ihren Fischereigesetzen einbringen.
Gruß
Gerald