DAFV - Verfahren gegen Angler eingestellt

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Verfahren gegen Angler eingestellt


Der einem Mitgliedsverein des DAV e. V. angehörende Andreas L. war durch die Organisation PETA Deutschland e. V. angezeigt worden, gegen die §§ 17, 18 Tierschutzgesetz verstoßen zu haben.
Vorgeworfen wurde ihm, eine solche Art des Angelns praktiziert zu haben, bei der gefangene Fische nicht in jedem Falle getötet wurden. Immer dann, wenn die Fische im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände für die menschliche Ernährung nicht in Frage kamen, wurde der Haken vorsichtig entfernt, und die Fische wurden sofort wieder in das Wasser gesetzt, sofern sie generell überlebensfähig waren.
Eine solche Art des Angelns wurde nicht allein von L. praktiziert, sondern von weiteren Anglern, die über ihre insoweit gemachten Erfahrungen auch im Internet in Wort und Bild berichteten.

Auf Grund der Anzeige wurden zunächst durch die Staatsanwaltschaft Berlin (52 Js 2790 / 06) ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, eine richterliche Anordnung zur Hausdurchsuchung erwirkt und Fotodateien beschlagnahmt.

Der durch L. beauftragte und in Abstimmung mit dem DAV e. V. argumentierende Verteidiger, RA Prof. Dr. Göhring, stellte die Erfüllung irgendeiner Tatbestandsvariante der §§ 17, 18 TierSchG in Frage. Diese Regelungen dürfen nicht so ausgelegt werden, dass zunächst mit der Absicht des Verzehrs geangelte Fische dann auch getötet werden müssen, wenn sich erst bei der Entnahme aus dem Wasser zeigt, dass eine Nutzung für Speisezwecke im konkreten Fall unterbleiben muss. Das ist - auch teilweise in Übereinstimmung mit schon vorliegenden Äußerungen in der Literatur - z. B. so, wenn es sich um:
-untermaßige oder sonst einem ständigen oder zeitweiligen Angelverbot unterliegende,
-zum Angelzeitpunkt für die menschliche Ernährung nicht oder nicht mehr geeignete
-oder für die Reproduktion des Tierbestandes erforderliche Fische handelt.

Auch im jeweiligen Gewässer zu beachtende sonstige Hegeaspekte können es rechtfertigen, der Freilassung gegenüber der Tötung den Vorrang zu geben.
In der rechtsanwaltlichen Stellungnahme wurde ferner darauf hingewiesen, dass bei dem offenen Erkenntnisstand zur Schmerz- und/oder Leidensfähigkeit von Fischen es dem Grundsatz, im Zweifel für den Beschuldigten, grob widersprechen würde, von einer Tatbestandsmäßigkeit auszugehen.

Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO ein, d. h., erkennbar boten die Ermittlungen im Sinne des Abs. 1 der Regelung der Staatsanwaltschaft nicht genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage.

Quelle: Deutscher Anglerverband e.V.


Meine Meinung dazu:

:klatsch :klatsch :klatsch :klatsch :klatsch

Weiter so DAV!!!... zeigt der Peta weiter auf, wie haltlos diese Anklagen sind.
Allergrößten :respekt

Willi
 
Na, das nenne ich mal eine gute Nachricht :)

Ich habe allerdings kein Verständnis für die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft, vor allem nicht für die Hausdurchsuchung im Morgengrauen, von der ich einen Tag später schon wusste ...

Da Hr. Dr. Haferbeck die Anzeige gegen Andreas zurückgenommen hat (Schriftwechsel liegt mir vor), lag die Fortführung der Sache im Ermessen der Staatsanwaltschaft ... deren Entscheidung kann ich beim besten Willen nicht verstehen.

Ich habe kein Problem damit, wenn die Staatsdiener einem schwarzen Schaf hinterherstellen ... aber dazu gehört Andreas ganz sicher nicht.
 
Seeeehr schöööön!!!!!!!!!!!

ich hoffe das soetwas bei den nächsten Anzeigen durch die PETA berüksichtigt wird.
Ich hatte mal das "vergnügen"einer Unterhaltung mit so einem durchgeknalltem
Zeitgenossen ,ohne Ihm mitzuteilen das ich Angler bin.
gruuselig und absolut unglaubwürdig.
meiner meinung nach gehören die in die Klapse.
 
St-Hubertus schrieb:
Seeeehr schöööön!!!!!!!!!!!

ich hoffe das soetwas bei den nächsten Anzeigen durch die PETA berüksichtigt wird.
Ich hatte mal das "vergnügen"einer Unterhaltung mit so einem durchgeknalltem
Zeitgenossen ,ohne Ihm mitzuteilen das ich Angler bin.
gruuselig und absolut unglaubwürdig.
meiner meinung nach gehören die in die Klapse.

Hmmm, Dirk .... bist ja noch neu hier: bitte kein 'alles über einen Kamm scheren'.
Wir haben uns sogar die Mühe gegeben und hier im Forum mit der PETA eine Podiumsdiskussion geführt (die Suchfunktion ist Dein Freund ;)).

Verallgemeinerungen helfen uns nicht weiter ... oder können wir beide, Dirk, Du und ich, die Hand dafür in's Feuer legen, dass alle Angler die Vorschriften beachten und die notwendige Achtung vor der Kreatur haben?

Obwohl ich als Angler ein 'Mörder' bin (naja, eher sein soll...), unterhalte ich ganz gute Kontakte in die Führungsetage der Dt. PETA ... die besteht beileibe nicht nur aus Spinnern, das kann ich Dir versichern ;)

Egal: freuen wir uns einfach darüber, dass kein Unschuldiger bestraft wurde ... :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Thomsen schrieb:
Na, das nenne ich mal eine gute Nachricht :)

Ich habe allerdings kein Verständnis für die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft, vor allem nicht für die Hausdurchsuchung im Morgengrauen, von der ich einen Tag später schon wusste ...

Da Hr. Dr. Haferbeck die Anzeige gegen Andreas zurückgenommen hat (Schriftwechsel liegt mir vor), lag die Fortführung der Sache im Ermessen der Staatsanwaltschaft ... deren Entscheidung kann ich beim besten Willen nicht verstehen.

Ich habe kein Problem damit, wenn die Staatsdiener einem schwarzen Schaf hinterherstellen ... aber dazu gehört Andreas ganz sicher nicht.

Wenn ich dich richtig verstehe, hat die Staatsanwaltschaft das verfahren weitergeführt, nachdem die PETA die Anzeige zurückgezogen hat.

Das ist ganz normal, da eine Anzeige nicht zurückgezogen werden kann. Lediglich der Strafantrag kann zurückgezogen werden, dieser ist aber bei vielen Delikten keine notwendige Vorraussetzung für eine Verfolgung der Straftat.

Eine Durchsuchung im Morgengrauen ist nichts anormales, hat sie doch den taktischen Vorteil, dass der Durchsuchte meist zuhause ist und keine Zeit hat, Beweismittel zu vernichten. :augen

Warum die Staatsanwaltschaft hier wirklich alles aufgefahren hat, was ihr zu Verfügung steht, weiß ich natürlich nicht. Ich könnt mir jedoch vorstellen, dass sie ein solches verfahren mal durchexerzieren wolltn um in Zukunft schneller und sicherer entscheiden zu konnen, also wesentlich früher zu einer Einstellung zu gelangen.

Es könnte also auch dem Schutz der Betroffenen für die Zukunft dienen.
 
Danke für die rechtliche Klarstellung, Steffen ... :)

Gemeint war natürlich der Strafantrag, von mir begrifflich nicht sauber unterschieden ...

Ich frage mich nur, warum die Staatsanwaltschaft über die Rücknahme des Strafantrags als einzige Institution nicht 'mitbekommen' hat, dass die PETA eingesehen hat, in diesem Fall nicht richtig gelegen zu haben ... dafür nochmal nachträglich meinen :respekt ! (nicht in Richtung Staatsanwaltschaft ;))

Und, was mir noch aufstößt: wenn die Staatsanwaltschaft an mir als unbescholtenen Staatsbürger derart 'üben' würde ... (also im Rahmen einer morgendlichen Hausdurchsuchung um 06.30h), dann ... den Satz lasse ich besser unvollendet ;)

Mein Schönheitsschlaf wäre empfindlich gestört ... und dementsprechend würde ich auch beherzt reagieren bzw. agieren ...

Die Herrschaften von der Staatsanwaltschaft würden im weiteren Verlauf der Zeit die Pest sicherlich als geringeres Problem einzuschätzen lernen :grins

Jeder kennt das ja: man trifft sich immer mindestens zweimal im Leben ;) ... manchmal im übertragenen Sinne sogar direkt in die Stirn ;)
 
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Ich gebe zu, dass ich auch nicht begeistert wäre meine Kollegen morgens um diese Zeit vor der Tür zu haben. Tatsache ist jedoch, dass der Strafantrag für die Staatsanwaltsschaft keinerlei Bedeutung haben dürfte.

Ich würde gern mal die offiziellen Begründungen der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes, dass den Durchsuchungsbeschluss erlassen hat, lesen.

Ich vermute, dass von öffentlichem Interesse ausgegangen wurde.

Noch eine weitere Kleinigkeit: Der Ausgang des Verfahrens ist für den beschuldigten sehr gut. Es wurden alle notwendigen Ermittlungen getätigt und dennoch hat es nciht für die Erhebung einer Öffentlichen Klage gereicht.
Wäre das Verfahren einfach nur so eingestellt worden, hätte man gegen die Einstellungsverfügung Einspruch einlegen können und der ganze Quatsch wäre wieder von vorn losgegangen.

So hat die Staatsanwaltschaft nicht nur sich selbst, sondern auch den betroffenen Angler nachhaltig abgesichert. Das ist mehr wert als man zunächst denken sollte.
 
Bedingt ja.

Zumindest für die Staatsanwaltschaft, die in dem Fall entschieden hat ist es das.

Um ein präcedenzfähiges Urteil zu haben müsste die Sache mindestens vor einem Landgericht entscheiden worden sein.

Trotzdem ist es nicht unüblich, dass diese Entscheidung in ähnlich gelagerten Fällen zumindest als Anhalt herangezogen wird.
 
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