Landesfischereigesetze -  Herabsetzung des Mindestmaßes für den Europäischen Wels in Sachsen

Geju

Petrijünger

Veränderung des Mindestmaßes für den Europäischen Wels (Silurus glanis L.)gem. § 45 SächsFischG vom 01. Februar 1993 (SächsGVBl. S. 109) in Verbindung mit § 1 der 4. DVO SächsFischG (Fischereiverordnung - FischVO) in der Fassung vom 21.05.1999 (GVBl. S. 341) Die Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft als Fischereibehörde für den Freistaat Sachsen hat auf der Grundlage der § 1 Abs. 6 der Vierten Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten zur Durchführung des Sächsischen Fischereigesetzes (Fischereiverordnung - FischVO) in der Fassung vom 21.05.1999 (GVBl. S. 341) und auf Antrag der hegepflichtigen Pächter begrenzt auf die Fischereiausübung


in den vom Anglerverband Sachsen e.V. gepachteten stehenden Gewässern Kiesgrube Luppa I und II, Speicher Schönbach, Baggersee Holzhausen, Naturbad Nordost Leipzig (Bagger) und Stausee Baderitz,
in den räumlichen Grenzen der vom Anglerverband Sachsen e.V. gepachteten Fließgewässerlose (mit Nebengewässern) der Freiberger Mulde, Zwickauer Mulde, Vereinigten Mulde, Wyhra, Weißen Elster und Pleiße sowie
in den räumlichen Grenzen der vom Anglerverband Mittlere Mulde Leipzig e.V. gepachteten Fließgewässerlose (mit Nebengewässern) der Zschopau,  Vereinigten Mulde und Weißen Elster

das gesetzliche Mindestmaß des Europäischen Welses (Siluris glanis L.) widerruflich und zeitlich befristet vom 01. Juli 2006 bis zum 31. Januar 2007 auf
40 cm
neu festgesetzt.Für die weiteren Fischarten in den genannten Gewässern sowie für die Fischereiausübung auf den sonstigen Gewässern bleiben Mindestmaße und Schonzeiten gemäß § 1 Abs. 1 der Vierten Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten zur Durchführung des Sächsischen Fischereigesetzes (Fischereiverordnung - FischVO) in der Fassung vom 21.05.1999 (GVBl. S. 341) unverändert bestehen.




Herabsetzung des Mindestmaßes für den Europäischen Wels (Silurus glanis) in Standgewässern des Anglerverbandes "Elbflorenz" Dresden e.V.Für ausgewählte Standgewässer (Liste) wird das gemäß Vierter Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten zur Durchführung des Fischereigesetzes für den Freistaat Sachsen (Fischereiverordnung-FischVO) vom 25.September 1995; rechtsbereinigt mit Stand vom 1.Juli 1999; geltende Mindestmaß befristet ab dem 01.07.2005 bis 31.06.2008 von 80 cm auf 40 cm herabgesetzt. 



Nr.

Gewässer-Nr.

Name

Größe



Landkreis


1.

D01-101

TSP Bautzen

533 ha


Bautzen


2.

D01-126

Neue Tongrube Guttau

9,6 ha

Bautzen



3.

D01-127

Alte Tongrube Guttau

10,3 ha

Bautzen



4.

D02-101

TSP Malter

55 ha

Weißeritzkreis



5.

D04-103

Staubecken Radeburg

28 ha

Meißen



6.

D04-105

Tongrube Berbisdorf

1,6 ha

Meißen



7

D04-114

Wasserspeicher Roitzsch

5,6 ha

Meißen



8.

D06-101

Ziegeleiteich Klingewalde

1,85 ha

Niederschl. Oberlausitzkreis



9.

D06-102

Weinlache Görlitz

3,9 ha

Niederschl. Oberlausitzkreis



10.

D06-106

Volksbad Görlitz

7 ha

Niederschl. Oberlausitzkreis



11.

D06-116

Kiesgrube Hagenwerder

6,7 ha

Niederschl. Oberlausitzkreis


12.


D06-117

Baggerloch Lodenau

5,75 ha

Niederschl. Oberlausitzkreis


13.


D07-108

Schlossteich Pulsnitz

3,0 ha

Kamenz


14.

D07-109


Stausee Nebelschütz

16 ha

Kamenz


15.

D07-125


See der FreundschaftKönigsbrück

3,8 ha

Kamenz


16.


D07-135

SP Wallroda

wird 2005abgelassen

Kamenz


17.


D07-137

SP Knappenrode

277 ha

Kamenz


18.

D07-138


SP Lohsa

120 ha

Kamenz


19.

D07-140


Gr. Ziegelteich Bröthen

6,6 ha

Stadt Hoyerswerda


20.

D08-105


Steinbruch Zschauitz

1,3 ha

Riesa-Großenhain


21.

D08-108


Merzdorfer Teich Riesa

3,2 ha

Riesa-Großenhain


22.

D10-107


Stadtbad Neustadt

2,5 ha

Sächs. Schweiz


Quelle: http://www.landwirtschaft.sachsen.de/de/wu/Landwirtschaft/lfl/inhalt/3787_4039.htm

Leider habe ich die Tabelle im HTML-Text nicht richtig kopieren können, deshalb steht sie so weit unten. Eine Ausnahme gibt es noch: An der Talsperre Quitzdorf die von der Kreba-Fisch GmbH bewirtschaftet wird, ist das Maß auf 60 cm herabgesetzt worden.
 
Zuletzt bearbeitet:
deine Daten sind nicht auf dem neusten Stand am Stausee Quitzdorf gibt es keine Schohnzeit und kein Mindestmaß für Wels mehr. Es ist sogar verboten Welse wieder rein zu setzen.
 
Auch wenn dies Thema schon älter ist: Wenn sich der Waller weiterhin so ausbreitet, wie er es bisher tat, wird wohl bald nichts anderes mehr übrig bleiben, als überall im Bundesgebiet Schonzeit und Mindestmaß zu ändern.
In den letzten Jahren hat der Waller selbst relativ kleine Flüsse wie die Saar oder die Erft erobert. Ob in solch kleinen Flüssen ein starkes Wallervorkommen für den restlichen Fischbestand auf Dauer gut ist, wage ich zu bezweifeln. In großen Flüssen wie z. B. dem Rhein dürften die Folgen nicht so gravierend sein, aber in kleinen Flüssen wird der Waller mit Sicherheit zu einem Problem, wenn er es nicht schon ist.
Gruß
Eberhard
 
Auch wenn dies Thema schon älter ist: Wenn sich der Waller weiterhin so ausbreitet, wie er es bisher tat, wird wohl bald nichts anderes mehr übrig bleiben, als überall im Bundesgebiet Schonzeit und Mindestmaß zu ändern.
In den letzten Jahren hat der Waller selbst relativ kleine Flüsse wie die Saar oder die Erft erobert. Ob in solch kleinen Flüssen ein starkes Wallervorkommen für den restlichen Fischbestand auf Dauer gut ist, wage ich zu bezweifeln. In großen Flüssen wie z. B. dem Rhein dürften die Folgen nicht so gravierend sein, aber in kleinen Flüssen wird der Waller mit Sicherheit zu einem Problem, wenn er es nicht schon ist.
Gruß
Eberhard

Warum vermehrt er sich denn so stark? Ist das wegen dem Klimawandel??

Mir hat vor kurzem ein Angler auch gesagt das der Vereinsvorstand in dem er ist (innoffiziel) gesagt hat das man Welse lieber mitnehmen soll anstatt wieder freizulassen weil die die Rotaugen ect wegfressen.
 
Warum vermehrt er sich denn so stark? Ist das wegen dem Klimawandel??

Mir hat vor kurzem ein Angler auch gesagt das der Vereinsvorstand in dem er ist (innoffiziel) gesagt hat das man Welse lieber mitnehmen soll anstatt wieder freizulassen weil die die Rotaugen ect wegfressen.

Ja das stimmt ein Wels frisst glaub ich am Tag ein drittel seines Körpergewichtes! :respekt
 
In großen Flüssen wie z. B. dem Rhein dürften die Folgen nicht so gravierend sein,
Hier ist der Wels nicht allein, es kommen noch der Rapfen, Kormoran und was weis ich sonst noch alles dazu!

aber in kleinen Flüssen wird der Waller mit Sicherheit zu einem Problem, wenn er es nicht schon ist.
Nicht nur in kleinen, sondern auch in großen!
Deshalb liebe Wels- und Rapfenangler vergesst bitte nicht jeden noch so kleinen oder großen zurück zusetzen!

Betimmungen Rhein BW
Punkt 4
picture.php
 
In den letzten Jahren hat der Waller selbst relativ kleine Flüsse wie die Saar oder die Erft erobert. Ob in solch kleinen Flüssen ein starkes Wallervorkommen für den restlichen Fischbestand auf Dauer gut ist, wage ich zu bezweifeln. In kleinen Flüssen wird der Waller mit Sicherheit zu einem Problem, wenn er es nicht schon ist.
Gruß
Eberhard

Bei uns in der Tauber ist er schon ein Problem.:mad:
Und das schlimmste ............... du fängst du Waller beim gezieltem angeln nicht!.............nur wenn du dann mit Tauwurm auf Aal gehst dann beist so ein ******* Viech!:(
 
Pachtet einen Teich, werft die Waller rein, füttert gut,
und in wenigen Jahren habt ihr lecker Welsfilet:leck
Swen:prost
 
Für den Wels gehört in ganz Deutschland ein Gesetzt wo man gefangene Waller (egal welche größe) waidgerecht töten muss. Denn wie meine Voredner schon sagten wird die Wels Population Tag für Tag größer. Und irgendwas müssen wir dagegen tun.
 
Bei uns im Verein muss man den Waller emtnehmen! Der Waller wird für einen Verein auch ein Kostenfaktor sein, da er die Weissfische frisst!
Noch ein Problem bei den grossen Waller würde der Abtransport darstellen, auch wenn man einen Abnehmer wie den Zoo hat, muss er nun auch zum Fahrzeug gebracht werden.
Wenn der Wagen auch nur 1 km weit weg steht möchte ich keinen 50 kg schweren Fisch neben der Ausrüstung tragen. Weiterhin soll der Waller in der grösse von 50 cm bis 100m lecker sein und die grüsseren Waller? Was ist aber, wenn es keinen Abnehmer gibt? Abschlachten und liegen lassen? Auch diese Dinge müssen bei einem Gesetz berücksichtgt werden. Da wird der Punkt scheitern. Auch wenn der Waller in seiner Population stetig wächst berücksichtigt man auch bei diesem Gedanken das Leben eines Tieres? Ich glaube nicht!
Es ist nur der Grundgedanke, ansonsten stimme ich voll zu, aber wie bereits geschrieben, wo hin mit den grossen Wallern, wenn man keinen Abnehmer hat? Verbuddeln? Wie tief will man graben, ohne das die Ratten kommen?



Mit freundlichen Denkanstössen
 
Oben wurde gefragt, warum der Wals sich so ausbreitet. Er ist sehr wärmeabhängig. Da sehr viele Flüsse durch die Warmwassereinleitung erwärmt werden, findet er fast überall gute Habitate. Weiterhin ist er in nicht wenigen Fällen eingesetzt worden und hatte so einen bequemen Start in unseren Gewässern. Wundert doch nicht oder?
 
in kleinen Flüssen wird der Waller mit Sicherheit zu einem Problem, wenn er es nicht schon ist.

Tach,

auch in Seen, in die der Wels (oder Katzenwels) eingesetzt wurde gibt es Probleme. Aber wie wurde grade in einem Paralleltröt (Streifenbarsche) geschrieben:

"Gehen wir einmal 'optimistisch' an die Sache heran:
Eventuell kommt er in unseren Gewässern nicht klar.
Oder trifft nicht unseren Geschmack. Oder ist wirtschaftlich nicht rentabel.
Vielleicht kann er sich nie selbständig vermehren und muss jährlich neu besetzt werden.
Eventuell wird er von der vorhandenen Tierwelt stark eingedämmt.

Dann wären unsere Bedenken unnötig gewesen."

So, oder so ähnlich wird man sich das beim Erstbesatz des Wels auch vorgestellt haben. Möglicherweise ist man sogar noch optimistischer rangegangen:

"Stellt Euch mal vor, die Streifenbarsche (Welse) vermehren sich moderat, dezimieren die Grundeln und Wollhandkrabben, liefern einen hervorragenden Drill und schmecken vorzüglich."

Leider gibt es keinen nachweisbaren Effekt auf den Wollhandkrabbenbestand und auch das Grundelproblem bekommt der Wels nicht unter Kontrolle. Dafür haben wir jetzt ein Welsproblem. Da hilft es auch nichts, dass dieser Fisch ab einer gewissen Größe einen hervorragenden Drill abgiebt und bis zu einer bestimmten Größe vorzüglich schmeckt. Das Herabsetzen der Mindestmaße ist nichts anderes, als der hilflose Versuch die weitere Ausbreitung und die Bestandsexplosion in den Griff zu bekommen. Aber man soll ja nicht immer alles so negativ sehen: jetzt muß man zum Großwallerfangen nicht mehr nach Italien oder Spanien jetten, das hilft der Umwelt und entlastet knappe Rohstoffressourcen.:augen

Leider kann ich mich damit (den einmal begangenen Fehlern) nicht abfinden - da helfen auch die größten autosuggestiven Beschwörungsformeln nichts.

Gruß Thorsten
 
Zurück
Oben