Bern – Interlaken: Thunersee

Toto471

Super-Profi-Petrijünger
Infos u. Erlaubnisscheine zum Angeln z.B. bei (alle Angaben ohne Gewähr):
Fischereiinspektorat
Amt für Landwirtschaft und Natur
Schwand
3110 Münsingen
Tel. 031 7203240
Fax 031 7203250
E-Mail: info.fi@vol.be.ch
Internet: www.be.ch/fischerei


Großer See

bei Interlaken.


Größe: 48 km2 Länge: ca.18,5 km, Breite: ca.2,5 km, Tiefe: max. 217m

Hauptfischarten: Hechte, Barsche, Saiblinge, Seeforellen, Äschen, Felchen, Quappen, Weißfische

http://www.vol.be.ch/vol/de/index/natur/fischerei/angelfischerei/pachtgewaesser/thunersee.html


Gewässerdaten gesucht (hier klicken)

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Luzern - Thun: Thunersee

Patente für öffentliche Gewässer sind erhältlich bei:
Arlette Oertle
Fischereiartikel
Frutigenstrasse 15
3600 Thun
Tel. ++41 (0)33 223 19 19

Regierungsstatthalteramt Thun
Schlossberg 4
3600 Thun
Tel. ++41 (0)33 227 69 00
rsta.thun(at)jgk.be.ch

Und noch ein paar Daten:

Fläche: 48,3 km²
Maximale Tiefe: 217m
Zuflüsse: Aare, Kander, Lombach
Abfluss: Aare
Heimische Fische: Hechte, Flussbarsche, Seeforellen, Felchen, Seesaiblinge, Trüschen, Äschen

Felchen und Seesaiblinge werden mit Hegene befischt, sie können auch das ganze Jahr über beim Schleppen überlistet werden.
Seeforellen kann man nur im Frühjahr beim Spinnfischen vom Ufer aus erwischen, sonst gilt auch: das ganze Jahr über beim Schleppen...

Allen die hinfahren wünsche ich viel Spaß!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Tut mir leid Clyde88
Wir haben ne Fereienwohnung im Nachbartal und die liegt in Luzern deswegen dachte ich die Seen gehören vielleicht auch dazu.
 
Was ich zum Thuner See sagen kann , er hat einen guten Bestand von Egli und Felchen .
Einige gute Barsche konnte ich vor ein paar Jahren in Unterseen am Campingplatz fangen.
 
Fischen ohne Patent am Thunersee

Hallo
Ich war vom 21.05-14.06.14 in der Schweiz unterwegs.
Auf einem Campingplatz nahe Interlaken habe ich folgende Infos zum Angeln im Thuner und Brienzer See bekommen.

Fischen ohne Partent im Thuner und Brienzer See (freiangelrecht)

1. Das Fischen mit 1 Angelrute vom Ufer aus ist im Thuner und Brienzer See ohne Partent gestattet.

2. Zur Ausübung der Freiangelei ist max. 1 Angelrute mit Einzelharken ohne Widerharken gestattet.

3. Die verwendung von lebenden oder toten Köderfischen ist verboten.

4. Fische, die das Fangmindestmass erreichen und ausserhalb der Schonzeit gefangen erden, dürfen nicht zurückgesetzt werden.

5. Gefangene Fische dürfen nicht lebend gehältert werden.

6. Fische müssen mit einem kräftigen Schlag auf den Kopf betäubt werden. Das Töten erfolgt anschliessend durch sofortige Entblutung (z.B. Kiemenschnitt) oder durch ausnehmen.

7. Es gelten die folgenden Tagesfangzahlbeschränkungen, Fangmindestmasse und Schonzeiten :

Brienzersee:

Felchen / 25Stk. / 18cm / 01.11-31.12
Flussbarsch / 100 stk. / 15cm / -------
Forelle / 3 stk. / 45cm / 01.09-31.01
Hecht / 6 stk. / 45cm / 01.03-30.04

Thunersee

Felchen / 25Stk. / 18cm / 01.10-31.12
Flussbarsch / 100 stk. / 15cm / -------
Forelle / 3 stk. / 45cm / 01.09-31.01
Hecht / 5 stk. / 45cm / 01.03-30.04
Äschen sind im Thunersee ganzjährig geschont

8. In beiden Seen, insbesondere vor Flussmündungen und einzelnen Naturschutgebieten, bestehen zeitlich befristete oder ganzjährige Schongebiete.

gruß

pat.02
 
Zurück
Oben