Welstipp -  PLZ91 Schnackensee bei Gunzenhausen

Hallo,
kann man dort auch bestimmte Plätze reservieren (Nr.)?
Gibt es eine Karte wo die Plätze ersichtlich sind?
Danke und viele Grüße
Andreas
 
Ja es gibt plätze, aber wo die liegen kannst nicht mal auf der Website sehen. Dazu musst anrufen !

Gruss Thomas
 
Hi hi,

fahre nächste Woche zum Schnackensee Karpfenangeln. Weiss jemand wie es zur zeit dort läuft, in welcher Tiefe man fischen sollte ?

Danke für die Infos im vorraus !

Gruss Tom
 
Hallo,

was geht denn im Moment am Schnackensee?
Keiner zum angeln da gewesen?

Werd ab Montag einen Ansitz wagen, hab schon nen Platz reseviert.

Wer Lust hat kann sich ja anschließen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kann mir mal jemand mehr über die Bestimmungen die !!aktuell!! dort herrschen erzählen? Laut Internetseite dürfen ja am Tag zwei Karpfen - Zitat: gefangen oder gehältert und mitgenommen werden.
Da ich nichts mitnehmen will, interessiert es mich dementsprechend, ob Catch and Release erwünscht ist???
Nachtangeln dürfte ja mit der entsprechenden Erlaubniskarte kein Problem sein, oder?

Spiele auch mit dem Gedanken dorthin zu fahren.
 
Allgemeine Seeordnung für den Schnackensee


1. Der Erlaubnisschein berechtigt zum Fischen im Schnackensee. Dies ist nur Personen gestattet, die im berechtigen
Besitz eines staatlichen Fischereischeines und einen auf ihren Namen lautenden Erlaubnisscheines sind.

2. Fangzeiten sind am Aushang an der Straße, vor der Bier-und Imbissstube einzusehen. Parken am Gewässer sowie
Angelplatzreservierung ist frühestens eine Stunde vor Angelbeginn gestattet. Das Parken ist nur an den dafür zulässen
Stellen erlaubt.

3. Es darf nur mit 2 Handangeln mit je einer Anbissstelle geangelt werden. Beim Entfernen der Angelstelle sind die
Handangeln aus dem Wasser zu nehmen. Hältern von Fischen zu Demonstrationszwecken sowie das Fischen auf
Friedfische mit multifiler (geflochtener) Schnur ist verboten.

4. Drilling, Zwilling, Stahlvorfach, Gaff, Senknetz, Taubel, Blinkern, Wobbeln und Schleppen sowie der lebende Köderfisch sind nicht erlaubt. Es ist erwünscht, mit Schonhaken oder angedrücktem Widerhaken zu fischen. Die entsprechenden

Geräte zur waidgerechten Landung der Fische sind jederzeit mitzuführen (Kescher, Löseschere, Rachensperre).
Abhak- matte ist Pflicht. Nicht waidgerecht gefangene Fische (von außen gehakt) müssen sofort schonend
zurückgesetzt werden. Um die Mitführung von Desinfektionsmittel zur Behandlung von eventuell verletzten Fischen
wird gebeten.

5. Jeder Angler hat seinen Angelplatz sauber zu halten und zu verlassen. Das Anlegen von Feuerstellen ist verboten.

6. Je Fangtag dürfen nur zwei Karpfen und ein Raubfisch (Waller, Zander oder Hecht) gefangen bzw. gehältert und
mitgenommen werden. Alle anderen Fischarten unterliegen keiner Fangmeldebeschränkung.
Untermaßige Fische sind: • Hechte unter 50 cm • Schleien unter 26 cm • Zander unter 50 cm • Schied unter 40 cm • Aal
unter 50 cm • Karpfen unter 35 cm. Untermaßige Fische müssen ebenso wie in der gesetzlichen Schonzeit gefangene
Fische sofort in das Gewässer zurückgesetzt werden. Waller mit einem Fanggewicht von bis zu 10 kg können ohne
Vergütung mitgenommen werden.

Waller mit höherem Gewicht müssen pro kg mit 15,00 Euro bezahlt werden. Karpfen und Grasfische mit einem Fanggewicht von bis zu 3 kg können ohne Vergütung mitgenommen werden, Karpfen mit einem höheren Gewicht müssen pro kg mit 8,00 Euro bezahlt werden.

7. Alle gefangenen Fische sind, sobald sie in Besitz (Eimer, Kescher, Rucksack etc.) genommen wurden sofort nach
dem Fang in den Erlaubnisschein mit Länge (angegeben in cm) und Gewicht (angegeben in kg) mit Kugelschreiber
einzutragen. Die erforderlichen Utensilien, also Schreibgerät, Maßband und Waage, hat der Erlaubnisscheininhaber
mit sich zu führen. Die gefangenen Fische dürfen nur am ausgewiesenen Fischschlachtplatz ausgewaidet werden.
Gemeinschaftliches Hältern von Fischen zusammen mit anderen Anglern ist nicht erlaubt.

8. Das Ausbringen von Futter und Angelködern ist nur vom Ufer aus gestattet. Das An- und Beifüttern ist zur Sicherung
der Gewässerqualität nur in eingeschränktem Umfang während des Angelns gestattet.

9. Der Anweisung der Kontrollorgane ist unbedingt Folge zu leisten.

10. Die gesetzlichen Bestimmungen des Fischereigesetzes für Bayern (BayFiG) und des Tierschutzgesetzes sind einzuhalten. Dieses Gesetz ersehen Sie im Aushang an der Fischerhütte, bei den Toiletten.

11. Mindesmaße, Schonzeiten und sonstige Bestimmungen richten sich nach der Verordnung zur Ausführung des
Fischereigesetzes für Bayern und der Bezirksfischereiverordnung des Bezirks Mittelfranken.

12. Bei Verstoß gegen die allgemeine Seeordnung oder die gesetzlichen Vorschriften ist die ordentlich Kündigung
des Erlaubnisscheines ohne Angabe von Gründen möglich. Die Kündigung kann mündlich erfolgen. Für den Fall von
wiederholten Verstößen und/oder vorheriger Abmahnung ist bei erneutem Verstoß die außerordentliche und fristlose
Kündigung des Rechtsverhältnisses möglich. Für diesen Fall hat der Angler sofort das Fischen einzustellen und
seinen Erlaubnisschein herauszugeben sowie sich vom Schnackensee zu entfernen. Schadenersatzforderungen wegen ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung, gleichgültig ob berechtigt oder nicht, sind ausgeschlossen.

13. Durch die Unterschrift des Erlaubnisscheines durch den Inhaber oder dessen Stellvertreters erkennt dieser die
allgemeine Seeordnung an.

14. Die Fangliste ist nach Beendigung des Angelns in einen der am Gewässer befindlichen Briefkästen einzuwerfen.



Preisliste - Fischen am Schnackensee


Tageskarte10,00 Euro
Nachtkarte15,00 Euro
Wochenende (Freitag 12:00 Uhr - Sonntag 12:00 Uhr) inkl. Nächte
45,00 Euro
Wochenkarte (7 Tage + 6 Nächte)
150,00 Euro
Jahreskarte280,00 Euro
Buchungsgebühr (pro Platz / pro Person / pro Tag)*
5,00 Euro
 
Kann mir jemand sagen wie dort jetzt so ist unter der Führung der Familie schnitzlein?
bin über jeden Bericht dankbar
 
@Zander-Hecht-Barsch: Also mal ehrlich, ist das Angeln oder offener Strafvollzug :hahaha:
Ich war in der Gegend an drei Seen, die mich alle mehr angesprochen haben, vielleicht nicht mit Rekordfischen besetzt - aber wer es braucht...
 
Der Schnackensee ist und bleibt ein Gewässer welches deutlich das Kriterium eines Angelpu... erfüllt. Man kann dort seinen Angelplatz buchen und vorbestellen, zahlt dann natürlich einen Aufpreis in Höhe von 5 Euro. Die Kartenpreise sind irre, denn typisch zahlt man für die Nachtkarte einen hohen Aufpreis. Wochenkarte 150.-€:respekt. Wie üblich werden große Fische extra eingekauft und besetzt. Es hat sich als seit 1993 nichts geändert, außer der Betreiber. Die Seeordnung hat sich wohl positiv geändert, denn Großraumkescher und Abhakmatten sind als Pflicht gelistet. Die Preise sind aber typisch Puff. J
e Fangtag dürfen zwei Karpfen oder Grasfische und ein Raubfisch (Waller, Zander, Hecht, Stör) bis zu 3 kg je Fisch gefangen bzw. gehältert und mitgenommen werden. Jedes weitere mitgenommene kg muss mit 25 Euro je kg bezahlt werden. Alle anderen Fischarten unterliegen keiner Fangbeschränkung.
30.-€ Tag+Nacht+Buchung und der Angler muß über 3kg pro Fischart ( Karpfen ,Grasfische Waller, Zander, Hecht, Stör) für jedes kg Fisch nochmals 25.-€ zahlen? Echt günstig, wenn man bedenkt das der Kg Preis beim Züchter bestimmt noch teurer ist :confused::tocktock: Verstehe nicht wie Angler solche Gewässerbetreiber auch noch loben und man Werbung dafür macht. Naja, jedem das seine, wer das Geld hat und woanders nichts fängt, :2lol::petriheil::glaubichnicht:
 
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