Fischereiberechtigte

bremsenquietscher

Flossenträger aufgepasst
Hallo, da ich gerade sehr eifrig am Lernen für die Prüfung bin, stellt sich mir häufig die Frage: wer sind diese Fischereiberechtigten ,die z.B. kontrollieren dürfen, wer einen gültigen Schein besitzt?

Und sind Bachforellen Raubfische? Ich bin mir da nicht sicher, da man viel Unterschiedliches zu hören bekommt.

Danke schon mal

Dani
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja Bachforellen gehören zu den Raubfischen!! Aber die andere Frage kann ich dir nicht genau beantworten und deshalb sag ich lieber nichts bevor ich noch was falsches erzähl:)

Mfg
Andy
 
Hallo Dani,

zu Deinen Fragen:

Ein Fischereiberechtigter ist prinzipiell eine Person oder Institution, die das Recht, die Fischerei auszuüben, innehat.

Das Recht oder die Berechtigung dazu kann unterschiedlich zustande gekommen sein.

1) Durch Eigentum
Dir gehört ein kleiner See oder Bach, Du bist Einzeleigentümer. Somit bist Du auch der Rechteinhaber der Fischerei.
Äquivalent zu Immobilien und Grundstücken (Grundbuch) sind solche Fischereirechte in einem Wasserbuch eingetragen.

2) Durch Pacht
Ein Rechteinhaber hat sein Fischereirecht an einen Fischer oder einen Verein gegen ein Entgelt abgetreten (Pachtvertrag).
Der oder die Pächter sind dadurch Rechteinhaber geworden, sie sind zur Ausübung der Fischerei berechtigt, also Fischereiberechtigte. Eine weitere Unterverpachtung ist ebenfalls möglich.


Kontrollen:

Mit dem Recht, die Fischerei auszuüben, ist auch das Recht verbunden, Fischereierlaubnisverträge abzuschließen, sprich: Angelkarten auszugeben.

Wer darf nun kontrollieren?
Ein Rechteinhaber als Einzelperson darf kontrollieren, nach obigen Beispielen ein Eigentümer eines Sees oder ein einzelner Pächter wie ein Fischer.
Ist der Pächter z.B. ein Angelverein, darf nicht jedes Vereinsmitglied automatisch kontrollieren, obwohl der Verein ja der Rechteinhaber ist.

Über Beantragung bei der zuständigen Behörde (Fischereiamt) können für den Verein Fischereiaufseher bestellt werden ... diese sind meist ehrenamtliche Fischereiaufseher, staatlich bestellte gibt es auch noch.
Beide dürfen kraft ihres (Ehren)Amtes kontrollieren ...

Komplettiert wird der Personenkreis mit Kontrollrecht durch Polizisten und Wasserschutzpolizisten.


Gruß, Thomas
 
Jungpionier schrieb:
....und Thomas...ganz sicher? ohne Fischreischein?

Ick bin zwar nicht Thomas, aber zumindest fuer Brandenburg gilt Fischereirechtlich:
§ 4 Eigentums- und selbständiges Fischereirecht, Fischereibuch
(1) Das Fischereirecht steht dem Eigentümer des Gewässergrundstücks zu (Eigentumsfischereirecht), soweit nicht daran selbständige Fischereirechte bestehen.
(2) Das selbständige Fischereirecht ist ein das Gewässergrundstück belastendes Recht. Sein Inhalt und Rang bestimmt sich nach der Zeit seiner Entstehung. Zur Erhaltung seiner Wirksamkeit gegenüber dem öffentlichen Glauben des Grundbuches bedarf es keiner Eintragung.
(3) Neue selbständige Fischereirechte dürfen unbeschadet der §§ 5 und 6 nicht begründet werden.
(4) Fischereirechte, deren Bestand glaubhaft gemacht ist, sind auf Antrag in das Fischereibuch einzutragen.
 
Muß man die Fischreirechte erwerben oder darf man automatisch fischen, weil einem das Gewässer gehört?
Jetzt die Frage nocheinmal ausformuliert.

Denn Beamtendeutsch lehne ich ab, Schreiben von Ämtern und Anwälten versuche ich erst gar nicht zu lesen.
Deswegen sind mir die Ausführungen von Bundy auch unverständlich.

Willi
 
Jungpionier schrieb:
Muß man die Fischreirechte erwerben oder darf man automatisch fischen, weil einem das Gewässer gehört?

Du darfst da angeln, wenn dir das Gewaesser allein gehoert. Ausser dieses Recht wurde an andere (vorher) veraeussert...

So ganz grob erklaert...
 
Man darf also ohne vorher eine Prüfung abgelegt zu haben oder irgendwelche anderen Fischereirechte an seinem eigenen See fischen?
Egal wie...egal wann...egal mit was?
Das war mir neu...
Sieht ja der Bundesregierung so gar nicht ähnlich. Normalerweise muß man doch was erwirtschaften, damit der Staat Steuern kassieren kann.
Komische Sache ;)

Willi
 
Ah, jetzt, ja...
Also da war ick wohl auf dem falschen Dampfer.
Einfach so angeln darf man dann natuerlich nicht. Ein Fischereischein (A oder B) sind natuerlich Vorraussetzung.
Ick dachte es ginge um dich persoenlich...
Was man aber dann darf, man darf ohne Fischereierlaubnisvertrag angeln, weil man ja selbst der Ausstellende (als Fischereirechteinhaber) waere...
 
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