PLZ74 Forellenzucht Kannen bei Mosbach

Ich habe mal angerufen. Herr Kannen sagte er mache jetzt nichts mehr, er habe aufgehört. Weiss da jemand was anderes?
 
Ich war schon öfters dort. Und durfte immer Angeln !!!
Der Forellenteich ist sehr gut mit Forellen, Lachsforellen,Karpfen und Stör besetzt. Manchmal fängt man dort auch sehr große Lachsforellen bis 5 kg. Die Tageskarte kostet 16 €. Jeder darf dort Angeln und man braucht keinen Angelschein !!!
Das gute daran ist: Es gibt keine Fangbegrenzung !!! Im Sommer vor 2 Jahren, bei schönem Wetter fingen wir zu zweit 27 Forellen !!!
Bevor ihr zum Angeln dort hinfährt, solltet ihr davor anrufen zwecks Öffnungszeiten, die öfters geändert wurden.

Gruß Master of Carp

:angler:
 
Hallo,

war heute am Forellenpark wollte mal schauen was da so geht.

Als ich den Teich sah wollte ich schon zurückfahren.

Wollte trotzdem mal andere Angler fragen wie der Fang so ist.

Nur um Reinzukommen musste man erst einmal an dem gemeinen Pächter vorbei.

Dieser lässt Leute nur um 8 Uhr rein und sonst garnicht.

Aufjedenfall viel zu schade um dort sein Geld zu lassen.

Empfehle ich garkeinen !!!
:mad:
 
Master of Carp schrieb:
Ich war schon öfters dort. Und durfte immer Angeln !!!
Der Forellenteich ist sehr gut mit Forellen, Lachsforellen,Karpfen und Stör besetzt. Manchmal fängt man dort auch sehr große Lachsforellen bis 5 kg. Die Tageskarte kostet 16 €. Jeder darf dort Angeln und man braucht keinen Angelschein !!!
Das gute daran ist: Es gibt keine Fangbegrenzung !!! Im Sommer vor 2 Jahren, bei schönem Wetter fingen wir zu zweit 27 Forellen !!!
Bevor ihr zum Angeln dort hinfährt, solltet ihr davor anrufen zwecks Öffnungszeiten, die öfters geändert wurden.

Gruß Master of Carp

:angler:
was ist das den für ein blödsinn (sorry) an braucht in Deutschland immer einen angelschein an jeden Gewässer :eek:
 
Hallo,

was das stimmt nicht das man keinen Angelschein braucht.

Klar man braucht an privaten Teichen oder Angelanlagen keinen Angelschein.

Wenn du sowas behauptest Informiere dich erst.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Thiem
 
Wenn ich hierzu auch etwas sagen darf:

Nach §1 (2) des Fischereigesetz des Landes BaWü, sind bei bewirtschafteten Anlagen der Teichwirtschaft nur manche Paragraphen des Gesetzes anzuwenden, hierzu gehört nicht, dass ein Fischereischein vorhanden sein muss. Lediglich Naturschutz, Aneignungsrecht usw. wird hier geregelt.
Hängt aber auch von der Gewässergröße, Anbindung zu einem anderen Gewässer, etc ab.
Ob man das jetzt für richtig empfinden soll, bleibt dahin gestellt, ist aber tatsächlich so.

Petri!
 
ihr habt es drauf .wahrscheinlich hast du gar keine richtige fischereiprüfüng gemacht.und fängst zum Beispiel am 31.12 eine 35cm große Bachforelle und scheißt dir vor freude in die hose Petrie super so was braucht deutschland :klatsch
 
Hallo,

weißt ich brauch keinen Fischereischein machen um das zu wissen !!!

Du machst ein und hast von nichts einen Plan.

Die armen Fische tun mir jetzt schon leid die auf dich reinfallen.


Gruß
 
hey mister ich weiß alles besser schau doch mal ins Forum z.B bei jungangler da steht das drin was ich zu dir gesagt habe du SCHWARZANGLER.am besten gleich anzeigen
 
Mal schön mit der Ruhe die Herren!

Es ist zum einen richtig, dass man grundsätzlich für jedes Gewässer einen Angelschein benötigt.

Aber: Der Gesetzgeber, bzw. die zuständige Behörde kann entsprechende Ausnahmen zulassen. Ich empfehle daher sich zunächst gründlich bei der Behörde zu informieren ehe man sich auf Glatteis begibt.

Was BaWü angeht habe ich auf der Internetseite des MLR folgendes gefunden:
Link

Zitat:

(2) Auf bewirtschaftete Anlagen der Teichwirtschaft und der Fischzucht finden nur die §§ 3 bis 12, 15, 16, 38, 39,
44, 45, 47, 50 und 51 Anwendung. Gleiches gilt für Gewässer bis zu 0,25 ha, denen es an einer für jede Art des
Fischwechsels geeigneten Verbindung mit anderen Gewässern fehlt und an denen nur ein einziges nichtbeschränktes
Fischereirecht besteht; § 31 findet Anwendung.

§ 31 besagt, dass der Fischereischein für den Ausübenden der Fischerei erforderlich ist und findet Anwendung.

Bedeutet also dass man rechtlich gesehen auch an Angelteichen einen Schein benötigt.
 
Hallo,

aber egal zu welchen Angelpark du gehst ausser ein paar ausnahmen brauchst du keinen Schein.


Das ist ein Privatgelände und auf einem Privatgelände darfst du Angeln egal ob du einen Angelschein hast oder nicht.

KAnnst auch in deinen Teich 5 Fische reinwerfen und sie angeln :o)


Überlegt euch mal was du schreibst : xD


Gruß :nein
 
Fisch for Live schrieb:
Hallo,

aber egal zu welchen Angelpark du gehst ausser ein paar ausnahmen brauchst du keinen Schein.


Das ist ein Privatgelände und auf einem Privatgelände darfst du Angeln egal ob du einen Angelschein hast oder nicht.

KAnnst auch in deinen Teich 5 Fische reinwerfen und sie angeln :o)


Überlegt euch mal was du schreibst : xD


Gruß :nein

Du hast Recht und der Rest seine Ruhe. Lass Dich nicht erwischen. :prost
 
Fisch for Live schrieb:
Hallo,

wenn du nee andere Meinung hast dein Pech.

Schreib mal einen Angelpark - Dann wirst mir recht geben.


Gruß (noob)

Thomas :nein

Ich hab's Dir gerade auch noch per PN geschrieben: Was ist das für ein Quatsch, den Du hier absonderst?
Ein Angelparkbesitzer ist also glaubwürdiger als unser Angelspezi und das entsprechende Gesetz? Hut ab vor so einer Einstellung.
Da wär ich aber schön bescheuert, wenn ich einen Angelparkbesitzer nach der rechtlichen Lage fragen würde, ob das Angeln ohne Angelschein erlaubt ist.
Selbst wenn ich das Telefonat führen würde, würde ich kein Wort glauben, ich unterliege nunmal dem logischen Menschenverstand. :augen
 
Zuletzt bearbeitet:
Vorsicht Leute! Bei der Frage an einen Angelparkbesitzer sollte diese nicht lauten: "darf ich hier ohne Schein angeln", denn da wird dieser in den meisten Fällen antworten: "ja, Du bekommst von mir eine Erlaubnis (an meinen Teichen zu angeln)".

Der Angelparkbesitzer oder richtiger Fischereirechteinhaber kann lediglich den "Fischereierlaubnisschein" ausstellen, sollte jedoch das Vorhandensein eines gültigen und verlängerten Fischereischeins prüfen - was leider aus Profitgründen kaum an gewerblichen Anlagen gemacht wird. Kommt allerdings eine amtliche oder auch ehrenamtliche Fischereikontrolle kann es für den Angler ohne Fischereischein sowie für den Fischereirechteinhaber sehr sehr teuer werden. Das ist Fakt! ;)

Zurück zum Thema, weiteres zur Gesetzeslage bitte im entsprechenden Thema:
https://www.fisch-hitparade.de/angeln.php?t=42780
 
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