Naturköder -  Kröte als Köder??

Katana

Petrijünger
hallo,
war am Sonntag angeln, ich war auf Hecht aus. Leider ging überhaupt nichts, am Ufer ist mir eine tote Kröte aufgefallen,
darf ich die als Köder Benutzen, z.B. zum Spinnen, mit einem Drilling in der Lippe, oder ist das evtl Verboten?
MfG
 
Ich denke, man könnte es probieren, da es auch Froschimitate zukaufen gibt!

ABER, es ist schonmal logisch, das man mit Tieren, die unter Naturschutz stehen nicht fischen darf bzw. sie töten darf! Vielleicht stand grade diese Kröte unter Naturschutz...selbst wenn sie tot war, darf man glaube ich nichts damit, machen!

Da sie zun den Froschlurchen gehören, sind sie glaube ich sowieso geschützt!?

Wende dich doch mal an Thomsen, der kann dir das richtig erklären!!! :)
 
So viel ich weiß stehen in Deutschland alle Amphibien und Reptilien unter Schutz.
Also Finger weg. Selbst wenn sie schon tot ist würde ich mich auf den Ärger nicht einlassen.
 
Florian Hütter schrieb:
Wende dich doch mal an Thomsen, der kann dir das richtig erklären!!! :)

Au weia ... da hat aber jemand Vertrauen in mich.

Ihr werdet überrascht sein ... die Frage konnte ich nach erster Recherche nicht klären.

Das TierSchG verbietet den Einsatz von lebenden Wirbeltieren, also natürlich auch Kröten ... gefragt war aber nach 'einer toten Kröte'.

Die Frage stammte aus BW, hier eine Rote Liste für Amphibien für BW u.a. Bundesländer:
http://www.kaulquappe.de/amphi-roteliste.html

Landesfischereigesetz u. -verordnung für BW lässt sich zwar über die üblichen Beschränkungen (Schonzeiten, Mindestmaße) aus ... für Fische, Rundmäuler, Edelkrebse .... über weitere Wirbeltiere habe ich aber (zu meiner eigenen Überraschung) überhaupt nichts gefunden ...

Angenommen, die tote Kröte (unbestimmter Art) stünde sogar auf der Roten Liste ... was dann?
Katana hätte sie ja nicht um's Leben gebracht, um sie als Köder zu benutzen ... wer so etwas behauptet, müsste dann auch den Nachweis für seine Behauptung erbringen.

In einer Prüfungsfrage Fischereischein für Sachsen-Anhalt wurde folgender Sachverhalt dargestellt: ein Angler angelt mit einem Frosch oder Teilen eines Frosches ...
---> Ordnungswidrigkeit

Dann frage ich: warum darf ich dann überall mit Rinder- oder Hühnerleber angeln? Ist das nicht Teil eines ('sogar' warmblütigen) Wirbeltiers?

Weil es keine kommerziellen Amphibien-Schlächter gibt und mir ein anderweitiger Bezug deshalb nicht abgenommen werden kann?

Die Frage bleibt (für mich) vorerst ungeklärt ... mit Heiko denke ich aber auch, dass der Einsatz eines solchen Köders nur Stress nach sich ziehen kann.

Und dem möchte man als Angler ja eigentlich gerade entgehen ....


Thomas

PS: Unter Umständen findet ihr ja eine entsprechende Passage in einem anwendbaren Gestzestext ... ich bitte um Zitat, die Frage bleibt weiterhin interessant wie offen ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Katana schrieb:
Danke,
also lass ich das auf jeden Fall, den Ärger will ich aus dem Weg gehen.


so denke ich auch ,selbst wenn derjenige der eventuell behauptet Du hättest diese Kröte getötet dies beweisen müsste ,wäre dies doch mit einem gewissen Aufwand und Ärger für Dich verbunden.
Und dies wäre es mir auch nicht wert.

Gruss
moby
 
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