Eure Meinung

C

carpjunkie

Gast
ACHTUNG!!! An alle Boardies!!! Eure Meinung!!!

Hallo,
ich habe da so ein Problem eher gesagt mein Freund, und zwar war er (15 Jahre) im April Nachtangeln mit Zelt, zwei Ruten, und hatte noch einen Freund dabei. Allerdings ist es bei uns im Verein verboten dass Jugendliche mit 2 Ruten fischen obwohl er den Bundesfischereischein hat,was mein Freund nicht wusste dass aufbauen von Zelten ist verboten. So am Morgen kam unser 1. Vorsitzender weckte die beiden aus dem Zelt, aber da die begleitperson die er mitbrachte eine Rute reingeholt hatte, und unser Vorsitzender dass sah.

Dann meinte er noch er solle doch bitte zur Monatsversammlung kommen, als wir dann da ankamen wurde ihm Vorgeworfen er hätte dass Zelt aufgebaut, einen Schwarzangler geduldet zu Angeln und mit zwei Ruten gefischt zu haben.

Als dann ein Brief bei ihm ankam nach ca. zwei Wochen stand darin als Strafe 105€ also 3 Jahresbeiträgen a 35€ und 6 Monate Angelverbot und dass mit 15 Jahren :shock

So jetzt wollte ich wissen was ihr dazu meint? Die begeitung von ihm hat ja nur ne Angel reingeholt kannn man dass als Schwarzangler ansehen?

Ich meine die 6 Monate angelverbot sind ja in Ordnung aber die 105€ finde ich völlig übertrieben wie will man dass als Jugendlicher in zwei Monaten zusammen kriegen?

Er hat auch schon überlegt aus dem Angelverein auszutreten allerdings würde ich dann auch austereten da alleine Angeln kein Spass macht ihr wisst ja wie dass ist und zweitens weil es dass einzige Gewässer ist dass man im Fussmarsch erreichen kann und dazu einen sehr guten Karpfenbestand hat.
 
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Also 105 € ist wirklich etwas übertrieben. Vielleicht sollte sich dein Freund beim Ordnungsamt melden und fragen ob da nicht was gegen zu machen ist.
 
ist ja ein super Angelverein 105 euro ca 210 dm fuer ein 15 jaehrigen ist ganz schoen viel ich wuerde nochmal mit dem vorstand reden ob mann es nicht anders klaeren kann .
 
Ich möchte gerne aus meiner Erfahrung etwas erzählen.Mit 19 Jahren bin ich das erste und wohl letzte mal in einen Angelverein eingetreten.Ich selbst war Berufstätig und ständig deutschlandweit unterwegs.Dem entsprechend ist ja wohl klar, das ich nicht jedes Wochenende Zeit hatte,um an irgend wlechen Veranstaltungen, teil zu nehmen.
Die neagative Ereignisse häuften sich immer mehr,von Geld aus der Tasche ziehen für das benutzen eines Vereinsbootes,bis hin zu nicht richtig die Arbeitsstunden notieren.Ganz zu schweigen von den die sich über alles hinweg gesetzt haben,fischen mit lebenden Köderfisch,Nachtangeln trotz verbots uns so weiter.Als dann denn mein Kescher und andere Sachen auch noch geklaut worden sind,klingelten alle alarmglocken.
Irgend wann zum jahresende bekomme ich ne Rechnung damals über 256DM,unter anderem das Boot das ich ab und an mal benutzt habe,aber auch Arbeitsstunden die wohl nicht verrichten worden sind,obwohl es quatsch war,von 10 Stunden pro Jahr,war ich zwei mal dort,bloss keiner hat es für nötig gehabt es zu notieren,schon garnicht der der dafür zuständig war.

Wie dem auch sei,ich verfasste einen zwei Seiten langen Brief an den Vorstand und habe ihn gebeten es vor dem Gericht aus zu tragen,mit der Option das ne Anzeige es nach sich ziehen würde,wegen dem Diebstahl.
Ob ihr glaubt oder nicht den Kescher und anderes hatte der 1 Vorsitzenden entwendet,mit der Begründung er wolle es vorrüber gehend an sich nehmen,weil die Sachen sich aus Platzgründen nicht im Schrank befunden haben.Komischerweise hat er zu diesem Zeitpunkt nie ein wort verloren das er die Sachen hat,so das ich Wochen lang der annahme war,die Sachen hätte jemand gestohlen.Eine Gerichtsverhandlung gab es nicht und bezahlt wurde auch nicht,stattdessen bin ich meines Weges gegangen,ohne Verein und Ärger.

Ich würde ein Teufel tun und nicht ein müden Penny bezahlen,denn 105€ riecht verdammt nach Abzocke,wie defeniert sich denn die Strafe mit drei Jahresbeiträgen,wenn ich das schon höre,könnt ich aus flippen,da ich ganz genau mir vorstellen kann,was deren Absicht ist.
Unabhägig der Tatsache das dein Freund mal die Rute eingeholt hatte oder ihr ne Zelt aufgebaut habt,würde ich die Beträge nicht zahlen.Sehr wohl kann es einen erzieherische Massnahme nach sich tragen aber 105€ und 6 Monate verbot zu fischen,für eine aufgebautes Zelt und einmal die Rute einholen,wo bleibt denn das Verhältniss.

Eiskalt ein neuen Brief mit Hilfe der Eltern verfassen,sie darüber informieren, im schlimmsten Fall Rechtsbeistand zu ziehen ,aber bezahlen würde ich nicht.Wenn ein Verein mich so der massen abzockt,was hat man von dem Verein,deren Vorstand und vielleicht deren Mitgliedern zu erwarten.

Nichts wie weg dort!!!!!!!!!!!!!!

Gruss D@nny.
 
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Ich wurde nicht bezahlen und abwarten was sich entwickelt.ich sehe hier eine doppelte Bestrafung einmal die Geldstrafe und zweitens das Angelverbot.Bei jedem ersten Vergehen kann man meines Erachtens bei Jugendlichen eine Ermahnung aussprechen.Ich wurde sogar die Meinungen Deiner hier ansässigen Anglern Deinem Vorsitzenden mitteilen.war selbst 35 Jahre erster Vorsitzender und Kenne viele Probleme.
 
Vereinsmeierei.....

Eiskalt ein neuen Brief mit Hilfe der Eltern verfassen,sie darüber informieren, im schlimmsten Fall Rechtsbeistand zu ziehen ,aber bezahlen würde ich nicht.Wenn ein Verein mich so der massen abzockt,was hat man von dem Verein,deren Vorstand und vielleicht deren Mitgliedern zu erwarten.

Würde mir das was Didi geschrieben hat durch den Kopf gehen lassen, dieser Verein ist es bei weitem nicht wert bei solchen Machenschaften, alles "Vereinsmeierei" u. dann wird noch in der Öffentlichkeit behauptet, wir müssen die "Jungend fördern u. mehr für sie tun" insgeheim wird sie unterdrückt...
 
Mir scheint auch, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht ...

Zuerst würde ich an Deiner Stelle mal in die Satzung schauen, ein Exemplar sollte Dir (Euch) bei Eintritt ausgehändigt worden sein.

Wenn dort die Sanktionen (Angelverbot, mögliche Geldstrafen) nicht erwähnt sind, sind sie nicht zulässig.
Auch das Verbot, Zelte aufzubauen, muss schriftlich fixiert sein ...

Abgesehen davon halte ich die Sanktionen ohnehin für fragwürdig ... ein Vereinsvorstand kann ein Mitglied, dass gegen Regeln verstößt, abmahnen und einen Vereinsausschluss in die Wege führen.
Bei rückständigen Beiträgen kann zwar die Herausgabe einer Angelkarte verwehrt werden ... aber sie kann nicht eingezogen werden.

Wenn ich richtig verstanden habe, kam nur der 1. Vorsitzende zur 'Kontrolle' ... ist der Mann Fischereiaufseher?
Selbst wenn: Strafgelder wegen Ordnungswidrigkeiten werden nicht von der Fischereiaufsicht ausgesprochen, sondern von den Fischereibehörden.

Fazit: in Satzung schauen, nicht zahlen ... und schriftlich nach den zugrundegelegten Satzungsparagraphen fragen.


Thomas
 
fide es auch nicht ok man sollte ihn ert einmal verwarnen aber 105Euro is t durchgeknallt und nen halbes jahr angelverbot ich würde aus so einem verein sofort austreten tztztz
cya cookie
 
Also die neue Satzung haben wir gar nicht bekommen, ausserdem hat mein Kumpel sich vorher nie etwas zuvorkommen lassen. Dass das Zelteaufbauen verboten ist steht in der Satzung so etwa: da steht das das Ufer nicht beschädigt werden darf, aber da ist ja nur Sand
 
carpjunkie schrieb:
Also die neue Satzung haben wir gar nicht bekommen, ausserdem hat mein Kumpel sich vorher nie etwas zuvorkommen lassen. Dass das Zelteaufbauen verboten ist steht in der Satzung so etwa: da steht das das Ufer nicht beschädigt werden darf, aber da ist ja nur Sand

Der Hinweis auf eine mögliche Uferbeschädigung reicht nicht aus, um den Aufbau eines Zeltes als eindeutig verboten auszulegen.

Fordert die neue Satzung in Kopie an ... oder kopiert sie euch selbst.

Steht denn in der Satzung, dass ein Jugendlicher unter meinetwegen 18 Jahren den Fischfang nur mit einer Handangel ausüben darf?
Und wird dabei zwischen Jugendfischereischein und 'ordentlichem' Bundesfischereischein unterschieden?


Thomas
 
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