Landesfischereigesetze -  Brandenburg: ab 01.08.2006 Friedfischangeln ohne Fischereischein möglich!

Thomas II

Neuer Petrijünger
Hallo Kollegen,

hier eine interessante Neuentwicklung für das Bundesland Brandenburg:

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Friedfischangeln in Brandenburg ab 1. August (2006) ohne Fischereischein
Für Raubfische weiterhin Prüfung nötig


Potsdam - In Brandenburg ist vom 1. August an das Angeln auf Friedfische ohne Fischereischein auch ohne gesonderte Prüfung erlaubt. Bislang konnten lediglich Kinder und Jugendliche von 8 bis 18 Jahren mit dem Jugendfischereischein ohne Anglerprüfung Friedfische angeln, teilte das Umweltministerium am Freitag mit. Künftig soll es auch Erwachsenen erlaubt sein. Zu beachten ist jedoch, dass auch für das Friedfischangeln eine Fischereiabgabe entrichtet werden muss.

Diese gilt für mindestens ein Jahr und kann bei den jeweiligen Unteren Fischereibehörden, den Geschäftsstellen des Landesanglerverbands Brandenburg sowie weiteren noch festzulegenden Ausgabestellen erworben werden. Wie bisher ist auch der Erwerb einer
entsprechenden Angelkarte beziehungsweise Angelberechtigung erforderlich. Wer auf Raubfische oder in anderen Bundesländern angeln will, muss wie bisher auch künftig einen Fischereischein erwerben.
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Quelle: Märkische Allgemeine vom 07.07.2006
zum Artikel


Gruß, Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Sinn der Sache?

Da stellt sich mir die Frage nach dem Sinn der Regelung.

Ich persönlich halte es nicht grundsätzlich für falsch, ohne die Prüfung das Angeln zuzulassen. Ich denke nur, dass dann mindestens ein Angler mit Schein dabei sein sollte.

Weshalb tut man das überhaupt? Soll bei mehr Menschen die Lust am Angeln geweckt werden oder gehts darum die Friedfischbestände zu verringern?

Dann stellt sich mir noch die Frage wie man es kontrollieren will. Rotaugen soll man doch gezielt mit dem Spinner befischen können. Der Fliegenfischer fängt mit den gleichen Mustern Friedfische und Salmoniden. Mit Made und Wurm kann man fast alles, sogar gezielt Salmoniden, Barsche und Zander fangen.

Wie soll die Regelung im Detail aussehen? Muss jetzt der Nicht-Angelscheininhaber alle "versehentlich" gefangenen Raubfische zurücksetzen? Das erfordert dann keine Sachkunde oder was?

Mir fällt da noch der Threat über die Carp-Hunter ein. Das darf jetzt also jeder, der ne Rute hat, ja?


Ich persönlich sehe die neue Regelung extrem kritisch! Sie wirft viele Probleme auf, über die dann vermutlich die Rechtsprechung herziehen muss, bis einigermaßen Struktur drin ist.
 
Das gibt uns gleichzeitig die Möglichkeit, in diesem Thema hier über

- den Sinn oder Unsinn des Fischereischeines
- sowie den Sinn oder Unsinn einer vorher zu absolvierenden Prüfung

zu diskutieren. Der Bedarf dazu hat sich ja schon in anderen Themen angedeutet ...

In Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein existieren ja auch die zeitlich befristeten Touristen-Fischereischeine.

Deutet sich hier gar eine Lockerung der Bedingungen zur Ausübung der Fischerei mit Handangeln an?
Nicht vergessen: das Recht der einzelnen EU-Mitgliedsländer muss auch aneinander angeglichen werden ... Beispiel: die Bedingungen in den Niederlanden und Deutschland.

In welche Richtung fährt das Schiff, wohin würdet ihr es lenken wollen ...?


Thomas
 
Pro Fischereischeinpflicht

Ich bin ganz klar für die Pflicht einen Sachkundenachweis zu erbringen. Ich bin der Meinung, dass nicht jeder ohne weiteres sein "Unwesen" am Wasser treiben darf.

Allerdings wäre ich hier für einige Änderungen. So sollte eine Angelerlaubnis auf Probe existieren, mit der man in Begleitung eines Fischereischeininhabers einige Monate den Sport erlernen und ausprobieren darf. Also ähnlich dem Jugendfischereischein.

Weiterhin sollte die Prüfung vereinfacht und auf die Praxis bezogen werden. Ich musste damals die Eiablagemengen der einzelnen Fische auswendig lernen. Werfen oder den Umgang mit Fischen musste ich nicht können. Umgekehrt wäre es richtig.

Zuchtfragen oder Ökologiewissen könnten durchaus auf das für das Angeln notwendige beschränkt werden, da dieses Spezialwisssen nur bei den Verbänden und den Hegepflichtigen benötigt wird.

Der Angler sollte aber genau wissen, was er am Wasser beachten muss, wie er sich in bestimmten Situationen zu verhalten hat und was er darf und was nicht. Mit einem vorherigen Angelschein auf Probe könnte dementsprechend auch der teure Kurs gespart werden. Die Prüfung an sich ist eigentlich nicht so teuer.

Es wäre also für jeden Möglich den Schein ohne besonderen Geld- und Zeitaufwand zu erwerben. Dennoch wäre sichergestellt, dass die notwendige Sachkunde vorhanden ist. So wäre also den Anglern, meiner Ansicht nach, am meisten gedient, ohne den Fisch und das Gewässer außer Acht zu lassen.
 
Zitat Goderich...
Ich bin der Meinung, dass nicht jeder ohne weiteres sein "Unwesen" am Wasser treiben darf.
...Weiterhin sollte die Prüfung vereinfacht und auf die Praxis bezogen werden. Ich musste damals die Eiablagemengen der einzelnen Fische auswendig lernen. Werfen oder den Umgang mit Fischen musste ich nicht können. Umgekehrt wäre es richtig.
...Der Angler sollte aber genau wissen, was er am Wasser beachten muss, wie er sich in bestimmten Situationen zu verhalten hat und was er darf und was nicht. Mit einem vorherigen Angelschein auf Probe könnte dementsprechend auch der teure Kurs gespart werden. Die Prüfung an sich ist eigentlich nicht so teuer.

Es wäre also für jeden Möglich den Schein ohne besonderen Geld- und Zeitaufwand zu erwerben. Dennoch wäre sichergestellt, dass die notwendige Sachkunde vorhanden ist. So wäre also den Anglern, meiner Ansicht nach, am meisten gedient, ohne den Fisch und das Gewässer außer Acht zu lassen.


:klatsch :klatsch :klatsch :klatsch :klatsch :respekt

Reschpekt Herr Kollege!

Sehe es genauso wie du...vereinfacht die Prüfungen, mehr Praxiswissen mit wirklichen Übungseinheiten am Wasser, Kinder sollen angeln um mal wieder sich zu bewegen und die Natur kennenzulernen.
Beispiel...die gelbe Ente! Viele Kinder wissen gar nicht mehr, daß es verschiedene Arten von Wassergeflügel gibt!
Europäische Nachbarn leben es uns doch vor.

Und mit unseren Gewässern kommt vielleicht auch ein bischen Geld ins Staatssäckel...Angeltourismus andersrum :)

Willi
 
Thomsen schrieb:
Das gibt uns gleichzeitig die Möglichkeit, in diesem Thema hier über

- den Sinn oder Unsinn des Fischereischeines
- sowie den Sinn oder Unsinn einer vorher zu absolvierenden Prüfung

zu diskutieren. Der Bedarf dazu hat sich ja schon in anderen Themen angedeutet ...

In Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein existieren ja auch die zeitlich befristeten Touristen-Fischereischeine.

Deutet sich hier gar eine Lockerung der Bedingungen zur Ausübung der Fischerei mit Handangeln an?
Nicht vergessen: das Recht der einzelnen EU-Mitgliedsländer muss auch aneinander angeglichen werden ... Beispiel: die Bedingungen in den Niederlanden und Deutschland.

In welche Richtung fährt das Schiff, wohin würdet ihr es lenken wollen ...?


Thomas

Warten wir mal ab wo das Schiff hingeht. Vielleicht kommt noch mehr Börokratie und Sinnlosigkeit auf die Neuangler zu.
 
Für meinen Geschmack ist diese Regelung Schabernack,viel schlimmer, sie hebt für mich die gesamte Argumention einer Sportfischerprüfung auf.Man möchte mir mal einfach mal argumentieren ,wie man einen Neuling der sich den Raubfischen widmen möchte,es jetzt erklären will, wieso er eine Prüfung braucht und sein Freund der Plötzen stippt nicht.............??????????

Es braucht ein einheitliche Prüfung,die jeder auch bezahlen kann.Wenn ich Preisunterschiede von bis zu 50% und mehr habe,zwischen VDSF/DAV und denn noch unterschiedliche Thoerie und Praxis anbiete,braucht mir keiner erzählen, was der eigentliche Grund sei,ganz sicher nicht das vorbereiten des Neulings.Ich halte es für reines, rein spülen von Geldern in die Verbandskassen.Ich habe lange Zeit in einem Bundesland gelebt,wo Sportfischerprüfung ein fremdwort gewesen ist,trotz der fehlenden Sportfischerprüfung konnte ich nicht andere Kollegen am Wasser beobachten,die fehl am Platz wären.In meiner Sportfischerprüfung konnte ich weder neues lernen,ganz im Gegenteil, die gesamte Sportfischerprüfung war nichts anderes als eine bezahlte Beschäftigungstherapie mit Fragen auswendig lernen.

Aus der sicht jedes Neuling,finde ich die Sportfischerprüfung als ein zu grosses Hindernisse, unsere Gemeinschaft der Angler ,stättig zu vergrössern,es müsste einfacher,praktischer und kostengünstiger gestalten sein.Der jetzige stand ist veraltet,unbrauchbar und bedarf einer schnellen Überarbeitung seitens der Verantwortlichen.
 
Noch sind die Gesetze in der EU nicht angeglichen und solange wie das so ist sollte doch gleiches Recht für alle sein.
 
Hallo,

bin bei der suche nach dem thema auf diese seite gestoßen. hier nun meine meinung:
toll! Ich bin am wasser wohnend groß geworden und hab schon als kind mit meiner angel auf´n steg gesessen und den ein oder anderen fisch gefangen den mir mutter´n dan zubereiten durfte.jetzt wollte ich gerne dies auch meinem sohn machen und bis jetzt war mir das ja verboten weil ich will nun mal nur ab und meine angel in den see halten - dafür dann dieser aufwand? wofür? die dreieinhalb fische im jahr die ich fange(wenn überhaupt)? gerne entrichte meinen obulus an die die sich um den fischbesatz kümmern. aber der rest ist doch für "fast nie" angler unfug.

gruß aus brandenburg
 
Hallo Mr Smyth,

deine Aussage macht Sinn,doch mit welcher Begründung sollte ebend die Menschen ganz tief in die Tasche langen,die sich öfters mit diesen Hobby auseinandersetzen möchten??????
Für mich ein wiederspruch an für sich,gleiches Recht für alle,entweder alle eine Prüfung oder gar keiner!!!!!!!!!!Der Kern deiner Aussage macht schon sinn,doch gleichzeitig benachteiligt es andere,ebend die die nicht nur ab und an die Rute rein halten wollen.

Gruss D@nny.
 
na endlich...

Tach auch,

das jetzt mit Brandenburg das erste Bundesland auf den Fischereischein als Vorbedingung für die Erteilung einer Angelerlaubnis verzichtet, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Ich halte es grundsätzlich für richtig, dass man auch ohne dieses Papier eine Angelberechtigung erwerben kann und dies aus folgendem Grund:

Einen "Sachkundenachweis", der keine Sachkunde nachweist ist sinnlos. Wenn es ausreicht die vom Gesetzgeber geforderten Stunden abzusitzen, seinen Beitrag für die Verwaltungskosten und Prüfungsgebühren sowie die Fischereiabgaben zu bezahlen, um diesen Schein zu bekommen - OK, die richtigen Kreuze beim multiple-choice-Test mal vorausgesetzt -, welchen Wert hat der Schein dann überhaupt? Seien wir mal ehrlich: wem hat der "Test" wirklich Schwierigkeiten bereitet? Und jetzt noch ehrlicher: wieviel Prozent eures Wissens rund um das Thema "Angeln" (dazu gehört deutlich mehr als der Zusammenbau von Ruten...) stammt denn aus der Fischereiprüfung und wieviel ist "selbst erlernt"?

Je länger die Prüfung zurück liegt, je intensiver man sich im Vorfeld der Prüfung mit der Thematik "Angeln" auseinandergesetzt hat, je mehr Bereitschaft der Einzelne zeigt, sich ständig weiter zu bilden, je früher man mit dem Angeln begonnen hat (und zwar ohne Fischereischein - weil nicht möglich!) - desto unwichtiger wird der Beitrag aus der Vorbereitung auf die Fischerei-Prüfung.

@Goderich: ob ich mein "Unwesen" am Wasser treibe ist von der Existenz der Fischereiprüfung völlig unabhängig.
Zitat: "Ich musste damals die Eiablagemengen der einzelnen Fische auswendig lernen. Werfen oder den Umgang mit Fischen musste ich nicht können."
Das ist genau der Punkt!!
Zitat: "Der Angler sollte aber genau wissen, was er am Wasser beachten muss, wie er sich in bestimmten Situationen zu verhalten hat und was er darf und was nicht. Mit einem vorherigen Angelschein auf Probe könnte dementsprechend auch der teure Kurs gespart werden."
Super Ansatz, da lohnt es sich doch mal näher drauf einzugehen.

Zitat MrSmyth: "Ich bin am wasser wohnend groß geworden und hab schon als kind mit meiner angel auf´n steg gesessen und den ein oder anderen fisch gefangen..."
So, und jetzt mußt du lernen, wieviele Eier ein Bachforellen-Rogner im Schnitt ablegt (na, wer weiß es spontan?) um deinen Schein zu bekommen, oder im Urlaub mal wieder für 14 Tage angeln zu dürfen - ein echter Witz!

Für mich kommt diese Regelung leider etwas zu spät. In den Jahren als ich in Brandenburg Urlaub gemacht habe, durfte ich keinen Erlaubnisschein erwerben, weil ich zu diesem Zeitpunkt noch keinen Fischereischein hatte. So blieb mir nur der Paddelurlaub - übrigens auch sehr empfehlenswert.

Gruß Thorsten
 
Fischereischeine aus Brandenburg ohne Sachkundenachweis in Sachsen ungültig

Seit dem 1. August 2006 ist im Land Brandenburg kein Fischereischein als Sachkundenachweis für den Umgang mit der aquatischen Flora und Fauna beim Friedfischhandangeln mehr erforderlich.

Im Gegensatz dazu benötigt man in Sachsen für jede Art der Fischereiausübung einen gültigen Fischereischein (§ 29 Abs. 1 SächsFischG).
Schlussfolgernd ist in Sachsen die Ausgabe eines Erlaubnisscheines Bürgern zu verwehren, die lediglich eine Nachweiskarte zur Fischereiabgabe (siehe Abb.) vorlegen können (§ 22 Abs.2 Satz 2 in Verbindung mit § 50 Abs.1 Ziff. 11, 14 SächsFischG).

Quelle: http://www.landwirtschaft.sachsen.d...load/Mitteilung_Nachweiskarte_Brandenburg.pdf
 
Touristenfischerreischein

Hallo Leute,

ich habe dieses Jahr zufällig mal die Info Broschüre zum Touristenfischerreischein in MeckPom in die Hand bekommen und gelesen (gibts für jeden zum Schein dazu).

Fazit: Wenn man diese Broschüre liest, lernt man mehr über das Angeln als während des gesamten Leergangs in Berlin.

Da kann man sich als "Scheininhaber" eigentlich nur ärgern, viel Geld und vor allem viel, viel zeit geopfert zu haben.

M.f.G. Gofi
 
Hallo zusammen,

das Schlimme an dem Gesetz ist meiner Meinung (falls die Wen interessiert) nach nur, das es den Leuten die keinen Fischereischein haben einfach zu leicht gemacht wird, mir ist zu Ohren gekommen das die Frau W. (unterschreibt die Fischereischeine in Brandenburg/Havel) gesagt hat das:"Wer mit seinem Friedfischgerät einen Hecht oder andere Raubfische fängt, also auch landen kann, diese behalten darf.", das ist doch wie ein Freischein.
Ich habe mich vor einer Weile mit einem "Nicht-Fischereischein-Inhaber" unterhalten und der sagte zu mir das Er, wenn er Räubern nachstellen will, einen Wurm auf den Haken zieht, dann den KöFi dran (in der Oberlippe gehakt) und danach wartet bis es zuppelt. Das sieht dann so aus als wenn er Plötzen mit Würmern gefangen hat und dann beim Einleiern z.B. ein grosser Barsch dran gegangen ist. :mad:
Das Gesetz ist viel zu schwammig, wie viele Gesetze in diesem Staat.

MfG :prost

Maik
 
Zwar ist der Thread schon etwas angestaubt, dennoch möchte ich mit meiner Meinung nicht hinterm Berg halten und ihn noch einmal ausgraben, da mich das Thema direkt betrifft.

Ja ich lebe in Brandenburg und ja ich habe keinen gültigen Fischereischein.
Ich erfreue mich dieser gelockerten Regelung seit ihrem Bestehen und muß sagen: Gut so!
Brandenburg ist hier einen Schritt in die richtige Richtung gegangen und gestattet mir, als erwachsenen, mündigen Bürger selbst dafür Sorge zu tragen, dass ich nötige Sachkenntnis zur Ausübung der Angelei besitze.
Und wie es in jedem Fall geschieht in dem man neue Rechte erhält, hat man eben auch neue Pflichten und muß diesen nachkommen.
Da funktioniert es eben nicht, sich einfach mal eine X-beliebige Rute zu kaufen, seine Gebühren zu entrichten und an den See zu marschieren und auf die dicken Fische zu warten.
Ich muß genauso über meine Pflichten im Bilde sein, wie jeder andere auch, der auf herkömmliche Art und Weise seinen Fischereischein erworben hat.

Bin ich es nicht habe ich nämlich ganz schnell Ärger am Hals, denn die Kontrolleure sagen mir nicht "Ach du bist ja nur einer ohne Fischereischein, na da wollen wir noch mal ein Auge zu drücken"
Ganz im Gegenteil, wenn ich kontrolliert werde, dann bisher immer bis ins kleinste Detail. Und das ist auch gut so, denn ich habe mir nichts vorzuwerfen.

Komme ich also meiner Pflicht zur Sachkunde nicht nach, ist es auch ohne Fischereischein ganz schnell aus mit dem Vergnügen und der Ärger in diesem Bereich kann ja bekanntlich ziemlich groß sein.

Ich habe meine Erfahrungen beim Angeln aus meiner Jugend, aus Literatur, aus geführten Angeltouren im Ausland, aus Üben, Üben, Üben gezogen und wenn ich so manchen hier in der Gegend erzählen höre, wie das hier mit dem Fischereischein läuft, frage ich mich, wer die größere Erfahrung hat, ich mit langjähriger Praxis oder derjenige, der sich für die Prüfung ein Buch mit CD/DVD gekauft hat um die Fragen auswendig zu lernen.

Mein Fazit:
Ein neues Recht, eine neue Pflicht, so einfach ist das.
Hole ich mir die Fischereiabgabemarke und einen Angelschein für ein Gewässer, muß ich auch wissen, wie ich mich zu verhalten habe, denn Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe.

So ich habe meine Pflicht getan und nutze nun weiter mein Recht
In diesem Sinne Petri Heil
Martin

p.s. Danke Brandenburg
 
Hallo,

auch ich bin so zum angeln wieder gekommen.

Aber nach einem Jahr war es mir zu langweilig nur auf Friedfisch zu gehen,

und habe mich zur Prüfung angemeldet und bestanden.

Was ich damit sagen möchte ist das es für Einsteiger optimal ist und die Leute auf den Geschmack bringt,

wie meine Frau auch, die immer gesagt hat das es doch langweilig wäre immer zu schauen ob was beißt.

Jetzt haben wir beide denn Schein.

Angel-Paule
 
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