Landesfischereiverordnungen -  Handlungsempfehlungen bei Verstößen gegen das Fischereirecht

Goderich

Superprofi Petrijünger
Hi Leute!

Ich hab mich mal daran gesetzt einige Gesetze und Verordnungen zu der Problematik "Was tun gegen Reißangler und untätige Behörden" gewälzt. Leider ist die Sache nicht ganz vollständig, da mir nicht alle nötigen Gesetzestexte vorlagen, aber ich denke für die meisten Fälle reichts.

Hier nun einige rechtliche Anmerkungen zu dem Thema.


Bei fast allen Verstößen gegen das Fischereirecht (z.B. Reißangeln) handelt es sich leider nur um Ordnungswidrigkeiten im Sinne des OwiG.

I) Gemäß §35 OwiG ist für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten die Verwaltungsbehörde, bis auf einige Ausnahmen, die hier eher uninteressant sind, zuständig.

II) §36 OwiG nennt als zuständige Verwaltungsbehörde diejenige, die durch Gesetz bestimmt wird.

III) Diese Zuständigkeit ergibt sich dann aus dem jeweiligen Fischereigesetz des Landes. Das findet ihr meist in einem der letzten Paragraphen des jeweiligen Gesetzes.

1) Baden Württemberg: Regierungspräsidien (§§48 Abs.2, 50 Abs.1 FischG)
2) Bayern: Kreisverwaltungsbehörden (Art. 88 Fischereigesetz für Bayern)
3) Berlin: Fischereiamt (§§37, 40 LfischG)
4) Brandenburg: Landkreis bzw. Kreisfreie Stadt (§§36 Abs.2, 40 BbgFischG)
5) Bremen: Ortspolizeibehörde, Bremerhafen: Magistrat für Küstengewässer (§§30 Abs.2, 31 Abs.2 BremFiG)
6) Hamburg: zuständige Behörde (§13 Hamburgisches Fischereigesetz)
7) Hessen: Landratsbehörde / Magistrat kreisfreier Städte (§44 Abs.3 HfischG)
8) Mecklenburg-Vorpommern: Küste: Landesamt für Fischerei, Binnen: Landwirtschaftsamt (§§28, 29 FischG M-V)
9) Niedersachsen: Küste: Fischereiamt, Binnen: Gemeindeverwaltung (§55 Nds.FischG.)
10) Nordrhein Westfalen: Kreisordnungsbehörde (Landesfischereigesetz NRW)
11) Rheinland Pfalz: Fischereibehörde???
12) Saarland: Landkreisbehörden (§§47, 48 SFischG)
13) Sachsen: Landesanstalt für Landwirtschaft (§§47, 49 SächsFischG)
14) Sachsen-Anhalt: Landkreisverwaltung (§48 FischG)
15) Schleswig Holstein: Obere Fischereibehörde (§43 LFischG)
16) Thüringen: Landkreisbehörden (§§45, 48 ThürFischG)


IV) Aufgaben der Polizei:

Gemäß §53 OwiG haben die Behörden und Beamten des Polizeidienstes nach pflichtgemäßem Ermessen Ordnungswidrigkeiten zu erforschen und dabei alle unaufschiebbaren Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Ihre Akten übersenden sie unverzüglich der Verwaltungsbehörde.

Das heißt, sie müssen in der Regel einschreiten und eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige erstatten. Unterlassen sie dieses ohne triftigen Grund, begehen sie eine Dienstpflichtverletzung. In einem solchen Falle kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

Grundsätzlich ist die Polizei immer zur Gefahrenabwehr und zur Verhütung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verpflichtet. Werden sie also z.B. wegen eines Reißanglers gerufen, müssen sie ihm zumindest Einhalt gebieten.

Bei §293 StGB, der Fischwilderei, liegt eine Straftat vor. Sie ist gegeben, wenn jemand unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts (also ohne Fischereierlaubnis)
- fischt oder
- eine Sache die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem dritten zueignet (stiehlt/unterschlägt), beschädigt oder zerstört.

Bei einer Straftat ist die Polizei gemäß §163 StPO verpflichtet die Straftat zu verfolgen. Tut sie das nicht begeht der Beamte gemäß §258a StGB eine Strafvereitelung im Amt.


Mein Tipp an Euch:

Wenn ihr häufiger mit Leuten Ärger habt, die illegal oder mit verbotenen Methoden fischen, druckt Euch die Stellen in den Landesfischereigesetzen und Verordnungen aus, in denen die Verbote und die Ordnungswidrigkeiten stehen. Wenn ihr dann die Polizei ruft, und die Beamten keine Ahnung haben, könnt ihr es ihnen zeigen. In der Regel werden sie dann auch einschreiten, weil sie jemanden vor sich haben, der Ahnung hat. Es tut mir weh das zu sagen, aber es gibt auch faule Polizisten, die gern mal eine Ausrede finden.

Wenn es regelmäßig Probleme gibt, ist es auch sinnvoll sich an die entsprechende Fischereibehörde zu wenden.

Bei Untätigkeit von Beamten gibt es immer die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Ich rate allerdings dazu, dieses Mittel mit Vorsicht zu genießen, da man es sich sonst leider eventuell mit der Behörde verscherzt.
 
Das Anrufen der Polizei ist ja gut und schön, nur oftmals kommen sie garnicht.
Und die faulen Polizisten....... haben zu tun um mit Blaulicht zu Mac Fress zu kommen.
 
Roland, ist das wirklich Deine ausschließliche Erfahrung mit Polizeibeamten?

Ich bin öfters schon mit einem Fischereiaufseher unterwegs gewesen ... im Ernstfall (also bei kompletter Uneinsichtigkeit der Erwischten, Flucht oder gar Anstalten zu Handgreiflichkeiten) wurde per Handy Amtshilfe angefordert, also vom Fischereiaufseher ... und dann waren die Streifenbeamten auch recht zügig da.

Es ist immer förderlich, wenn die Fischereiaufsicht an dem Vorgang direkt beteiligt ist ...
Es hilft nur nichts, wenn die Fischereiaufseher aus eigenem Erwägen heraus nicht kontrollieren wollen ...


Thomas
 
@ Thomas

Ich hatte am Wasser noch nie etwas mit der Polizei zutun. Es wird hier in der Gegend auch sehr wenig Kontolliert, warum auch immer.
Letzte Woche ist durch zufall mal ein Streifenwagen am " alten Hafen " in Dobbrikow vorbei gekommen.
 
Hallo zusammen.

Wäre es nicht sinnvoll, wenn bei der Meldung einer Ordnungs-
widrigkeit (z.B. Reißangel) und Protokollierung bei der
Polizei, der DAV einscheitet und der Fischeischein zuerst
zeitlich begrenzt und im Wiederholungsfall lebenslang
entzogen wird. Sollte so ein Reißer es wieder versuchen
würde aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat.
Ein Einschreiten des DAV wäre zu unser allem Nutzen, da
durch diese Herrschaften ein schlechtes Licht auf alle fällt.

Gruß

Driller
 
Rein von der Theorie halte ich das für eine überlegenswerte Maßnahme.

Fürchte allerdings da fehlt die Gesetzliche Handhabe (habe ich da bei der Prüfung geschlafen ?? )
Bin gerade nicht ganz firm in der GesetzesKunde.
Weiss da jemand mehr ??

Gruss
moby
 
mobydick2 schrieb:
Rein von der Theorie halte ich das für eine überlegenswerte Maßnahme.

Fürchte allerdings da fehlt die Gesetzliche Handhabe (habe ich da bei der Prüfung geschlafen ?? )
Bin gerade nicht ganz firm in der GesetzesKunde.
Weiss da jemand mehr ??

Gruss
moby


Hallo an alle,

ich habe mir mal die Mühe gemacht und das Fischereigesetz von Mc Pomm gefilzt. Hier ein kleiner Auszug.

§24

(1) Die Aufsicht über die Fischerei an und auf den Küsten- und Binnengewässern sowie an Land obliegt der oberen Fischereibehörde und wird durch Fischereiaufseher ausgeübt.

(2) Fischereiaufseher sind

1. Bedienstete der oberen Fischereibehörde
und

2. ehrenamtliche Fischereiaufseher

(3) Die obere Fischereibehörde kann auf Antrag geeignete Personen, die
volljährig und im Besitz eines Fischereischeins sind, als ehrenamtliche
Fischereiaufseher bestellen, sofern keine Bedenken gegen ihre Zu-
verlässigkeit bestehen. Sie unterliegen der Fachaufsicht der oberen
Fischereibehörde und haben ihren Anordnungen Folge zu leisten.
Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden.

§25 Aufgaben und Befugnisse der Fischereiaufseher

(1) Die Fischereiaufseher haben die Aufgabe Zuwiderhandlungen gegen
Rechtsvorschriften, die dem Schutz der Fischerei und der Fischbestände
dienen und deren Übertretung mit Strafe und Geldbuße bedroht ist,
fest zustellen, zu verhüten, zu unterbinden und bei ihrer Verfolgung
mitzuwirken.

(4) Die Fischreiaufseher sind befugt, Fischereischeine, Fischereierlaubnisse,
gefangene Fische, Fanggerät und Fischereizubehör von Personen,

3. die eine sonstige Zuwiderhandlung gegen fischereiliche Vorschriften
begehen,

vorläufig sicherzustellen. Sie sind außerdem befugt, eine solche Person
von einem Ort zu verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines
Ortes zu verbieten ( Platzverweisung )

(8) Für Maßnahmen, die nach diesem Gesetz getroffen werden können,
werden das Recht der Freiheit der Person ( Art. 2 Abs. 2 Satz 2 des
Grundgesetzes ), das Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung
( Art. 13 des Grundgesetzes ) und das Recht auf Eigentum ( Art. 14
Abs. 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

§26 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrigkeiten handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

30. entgegen §25 Abs. 4 Satz 2 der Platzverweisung eines Fischerei-
aufsehers zur Sicherstellung von Fischereischeinen, Fischerei-
erlaubnissen, gefangenen Fischen, Fanggerät oder Fischerei-
zubehör nicht Folge leistet,

31. entgegen §25 Abs. 4 Satz 2 der Platzverweisung eines Fischerei-
aufsehers nicht Folge leistet,

32. einer aufgrund von Vorschriften dieses Gesetzes erlassenen Rechts-
verordnung zuwider handelt, soweit für einen bestehenden Tat-
bestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 75000 Euro
geahndet werden.

(3) Fischereigeräte, Fischereizubehör und Fischbehälter, die bei der Vor-
bereitung oder Begehung von Ordnungswidrigkeiten gemäß Abs. 1
benutzt worden sind, sowie Fische, die durch eine solche Ordnungs-
widrigkeit erlangt worden sind, können eingezogen werden.
§23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten findet Anwendung.

(4) Zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeit nach diesem
Gesetz ist die obere Fischereibehörde. Die obere Fischereibehörde
kann diese Zuständigkeit durch Rechtsverordnung auf eine andere
Behörde übertragen.

So, also an Hand dieser Gesetzeslage finde ich es merkwürdig, wie es sein
kann, daß an meinem Hausgewässer 3 Wochen lang auf Zander gerissen werden kann. ( Thomsen wir hatten uns schon darüber unterhalten )
 
Don Rolando schrieb:
Das Anrufen der Polizei ist ja gut und schön, nur oftmals kommen sie garnicht.
Und die faulen Polizisten....... haben zu tun um mit Blaulicht zu Mac Fress zu kommen.

Du solltest Dir bitte in Zukunft genau überlrgen was Du hier von Dir gibst. :mad: :nein
Es ist bestimmt nicht jeder Freund der Polizei aber wenn Probleme auftauchen, die selbst nicht gelöst werden können dann ist auch von Deiner Seite das Geschrei nach der Polizei groß.
Hast Du Dir mal überlegt,das jedes Jahr die Reihen der Polizei dank der Politik gelichtet werden?
Ich habe ehrlich gesagt nicht die geringste Lust für 1200 Eus den Job zu machen den manche " faule Polizisten " für uns erledigen.

In der Polizei habe ich in den letzten Jahren einige nette Angler kennengelern und dadurch Einblick in die Situatoin bekommen.
Vor nicht einmal 10 Jahren war das doppelte an Finanzen zur Verfügung wie heute.
Wenn sich die Polizeibeamten also um einen Verkehrsunfall kümmern und dadurch keine Zeit für unsere Anglerinteressen haben dann beschwere Dich bei den Politikern und nicht bei den Ausführenden.
Auch wenn es länger dauern sollte,kommen tuen sie immer.

Gruß FM Henry :klatsch :klatsch :klatsch
 
Henry schrieb:
Du solltest Dir bitte in Zukunft genau überlrgen was Du hier von Dir gibst. :mad: :nein
Es ist bestimmt nicht jeder Freund der Polizei aber wenn Probleme auftauchen, die selbst nicht gelöst werden können dann ist auch von Deiner Seite das Geschrei nach der Polizei groß.
Hast Du Dir mal überlegt,das jedes Jahr die Reihen der Polizei dank der Politik gelichtet werden?
Ich habe ehrlich gesagt nicht die geringste Lust für 1200 Eus den Job zu machen den manche " faule Polizisten " für uns erledigen.

In der Polizei habe ich in den letzten Jahren einige nette Angler kennengelern und dadurch Einblick in die Situatoin bekommen.
Vor nicht einmal 10 Jahren war das doppelte an Finanzen zur Verfügung wie heute.
Wenn sich die Polizeibeamten also um einen Verkehrsunfall kümmern und dadurch keine Zeit für unsere Anglerinteressen haben dann beschwere Dich bei den Politikern und nicht bei den Ausführenden.
Auch wenn es länger dauern sollte,kommen tuen sie immer.

Gruß FM Henry :klatsch :klatsch :klatsch


Da International im Fernverkehr gefahren bin habe ich viel Polizei kennen gelernt. Keine im Westlichen Ausland ist so Arogant und Überheblich wie die Deutsche.
Was hat denn die Polizei zu tun? Abzocken der Autofahrer!
 
Das Forum ist eine tolle Sache.Aber langsam kotzt es mich an,wenn ich immer wieder aggresive Antworten darin lese.Man sollte sich doch etwas gemäßigter ausdrücken,es geht meiner Meinung manchmal zu weit.Anschuldigungen sind schnell ausgesprochen,aber
Entschuldigungen weit weniger.Nun könnt ihr euch wieder drehen wie ihr wollt,Tatsachen beherrschen die Bühne.
 
Walter Schroeder schrieb:
Das Forum ist eine tolle Sache.Aber langsam kotzt es mich an,wenn ich immer wieder aggresive Antworten darin lese.Man sollte sich doch etwas gemäßigter ausdrücken,es geht meiner Meinung manchmal zu weit.Anschuldigungen sind schnell ausgesprochen,aber
Entschuldigungen weit weniger.Nun könnt ihr euch wieder drehen wie ihr wollt,Tatsachen beherrschen die Bühne.

@ Walter

Das sind keine aggresive Antworten. Das ist die Tatsache! Man kann doch nicht alles schön Reden und nur mit einer " Rosaroten Brille " umherlaufen.
 
danielderbeste schrieb:
Hallo


Ich habe mal eine etwas doofe Frage was ist reisangeln[/FONT]:augen
Das ist, wenn einer absichtlich mit dem Haken die Fische von außen hakt, anstatt sie beißen zu lassen. Ähnlich also einer Harpune.
 
Auch wenns extrem OT ist, dies interessiert mich dann doch.


Don Rolando schrieb:
Was hat denn die Polizei zu tun? Abzocken der Autofahrer!

Wie das?
Sie haelt grundlos Autofahrer an und verhaengt fuer fiktive Vergehen Bussgelder?
Auch wenns kein richtiges Argument ist, aber das glaub ick dir nicht.
 
bundyman schrieb:
Auch wenns extrem OT ist, dies interessiert mich dann doch.

Wie das?
Sie haelt grundlos Autofahrer an und verhaengt fuer fiktive Vergehen Bussgelder?
Auch wenns kein richtiges Argument ist, aber das glaub ick dir nicht.
Dazu kann ich nur dagen: Das wirds bei mir nicht geben. Hab endlich meine schriftliche Staatsprüfung hinter mir und freu mich schon auf die Straße zu kommen. Da werden schwarzangler und Co. nichts zu löachen haben.
 
bundyman schrieb:
Auch wenns extrem OT ist, dies interessiert mich dann doch.




Wie das?
Sie haelt grundlos Autofahrer an und verhaengt fuer fiktive Vergehen Bussgelder?
Auch wenns kein richtiges Argument ist, aber das glaub ick dir nicht.


Kontrollen sind ja gut und die brauchen wir auch. Aber nicht nur ausserorts.
Warum nicht vor Schulen, Altersheimen, oder Kindergärten?
Weil es kein Geld bringt, so siehts aus.
 
Spaik schrieb:
Was hat dieser ganze Mist hier noch mit angeln zu tun?

Schoenes Beispiel, dass euer sich gegenseitig auf die Schulter klopfen und eine Angler-Knigge schreiben, eigentlich vergebene Liebesmueh ist.
Anderer Leute geschreibe (so OT es auch sein mag) einfach mal als 'Mist' zu titulieren, zeugt ja mal von richtig grosser Toleranz! Bravo. :respekt

Aber du fandest diese Grundsaetze ja ziemlich gut und ick darf dich, aus einem anderen Faden diesbezueglich mal zitieren: 'Alle Punkte von Goderich sind eigentlich normal und sollten jeden vom Elternhaus beigebracht worden sein.'

Oder gilt dies fuer dich nur, fuer ein Verhalten am Wasser? Offensichtlich, aber warum diese Differenzierung? :augen
 
Schön bemerkt, Bundy ....

Intern wie extern ist da noch Einiges zu tun und zu leisten .... vorschnelles Schulterklopfen hilft da genau überhaupt nicht, meine ich ebenfalls.

Deinen Pessimismus in bezug auf den Angler-Knigge, also das Festschreiben von generellen Grundregeln, teile ich trotzdem nicht ...


Thomas
 
Don Rolando schrieb:
Kontrollen sind ja gut und die brauchen wir auch. Aber nicht nur ausserorts.
Warum nicht vor Schulen, Altersheimen, oder Kindergärten?
Weil es kein Geld bringt, so siehts aus.
Auch das ist OT aber man kans ja mal ansprechen.

Also, ich kann nur von mieder Dienststelle sprechen.
Wir arbeiten fast ausschließlich an Schulen, Unfallhäufungsstellen und ähnlichem. Außerorts sind wir eigentlich nur zu finde, wenns um Motoradfahrer geht. Die fahren sich nämlich meist nicht in der Stadt tot.

Klar gibts bestimmt auch nicht wenige Polizisten, die gern am Ziel vorbei oder darüber hinaus schießen. Aber ich geh davon aus, dass normalerseise niemand zu Unrecht bestraft wird.

Eine Sache noch zu den Berufskraftfahrern: Wusstest Du, dass vor Jahren schon ein Fahrtenschreiber entwickelt wurde, der es ermöglicht, elektronisch alle Fahrdaten aufzuzeichnen? Damit hätte man nr noch einen Chip eilegen müssen, den auf der Wache auslesen, und der PC hätte für alle Verstöße automatisch die Anzeige gemacht.

Die Berufskraftfahrerverbände wollten das Ding, um dem ewigen Drücken und zu verstößen Zwingen der Fahrer durch die Spediteure einhalt zu gebieten. Die Polizei wollte es sowieso.
Gestoppt wurde das ganze von der Lobby der Spediteure, die wohl ein Problem damit hatten, dass sie ihre Fahrer so nicht mehr wie Skalven treiben könnten.

Ist denn die Welt so schlecht? (wie mein alter Feldwebel immer sagte)
 
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