Allgemein -  wie fange ich gründling??

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hallo
hab mal ne frage wie fangt ihr gründlinge??
wollt mal gerne einen fangen habe es bis jetzt aber noch nich geschafft habe es mit made und würmchen probier.
mfg kurzer
 
Altkofer Michael schrieb:
Sie mal da nach da kannst du lesen das er nicht gefangen werden darf,
http://www.pivi.de/_php/adodb/rote_liste.php
Gruß Michael

Hi,
ich verstehe den Zusammenhang nicht. Was hat die rote Liste mit " diesen Fisch darf ich nicht fangen" zu tun? Ich dachte das ist in den jeweiligen Landesfischereiverordnungnen geregelt.

z.B. Baden-Württenberg

(2) Für folgende Arten gilt ganzjährige Schonzeit:
Alle Neunaugen, Atlantischer Stör, Lachs, Meerforelle, Wandermaräne, Maifisch, Finte, Frauennerfling, Strömer, Schneider, Zärte, Bitterling, Schlammpeitzger, Steinbeißer, Schrätzer, Streber, Zingel, Groppe, Dohlenkrebs, Flußperl, Fluss- und Teichmuscheln.
(3) Als Mindestmaß gilt der Abstand bei Fischen von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse, bei Krebsen von der vorderen Spitze des Kopfpanzers bis zum Ende des Schwanzes bei flach ausgelegtem Hinterleib.
(4) Gefangene untermaßige oder der Schonzeit unterliegende Fische und Krebse müssen unverzüglich nach dem Fang sorgfältig aus den Fanggeräten gelöst und in das Gewässer zurückversetzt werden, wenn sie noch lebensfähig sind.



@kurzer

Wenn Gründlinge da sind, dann gehen die auch unweigerlich auf Made oder kleine Würmer die am Grund angeboten werden.
Zum Teil können die richtig zur Plage werden.
 
ja danke fishmania bis jetzt habe ich noch keinen gefangen und will es auch net wenn sie geschützt sind...
mfg kurzer
 
Claus hat recht, Micha: aufpassen ...

In der Roten Liste steht eine andere Art, der Weißflossige Gründling (G. albipinnatus), nicht der gattungsnamen-gebende Gründling (Gobio gobio).

Die Roten Listen der gefährdeten Fische und Rundmäuler der jeweiligen Bundesländer halten sicherlich Einzug in die Landesfischereiverordnungen bzw. -gesetze.

Wenn dort keine 'ganzjährige Schonzeit' aufgeführt ist, darf die Fischart auch prinzipiell gefangen, sogar entnommen werden ...

kurzer, Du brauchst die beiden Gesetzestexte Deines Bundeslandes (findest Du her bei uns, wie angemerkt) nur nach dem Stichwort 'Gründling' durchsuchen ... wenn Du nichts findest, steht dem Fang auch nichts im Wege.


Gruß, Thomas
 
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