Fischereischein -  Darf ich jetzt töten?

Heinzheinz

Petrijünger
Hallo erstmal!!
Ich lebe in Baden Württemberg und habe letztes jahr meine Fischereiprüfung abgelegt. Habe mir auch schon beim Landratsamt meinen Fischereinschein ausstellen lassen und und habe meine fischereiabgabe bezahlt.

Jetzt habe ich mich um Aufnahme in einem Angelverein bemüht. Mir wurde jedoch gesagt, dass ich nur bei der Jugendgruppe mitangeln dürfe, da ich alleine noch nkeine fische töten darf.

Meine Frage: Entspricht das der Realität und wenn ja: warum hab ich dann überhaupt meinen Fischereischein gemachht? ein Jungendfischereischein hätts denn ja auch getan...
 
ne eigentlich darfst du jetzt töten. Also so ist das bei uns. Vielleicht gibt es bei euch im Verein eine Sonderregelung. Frag mal nach und gib dann Bescheid.

mfg Sonntagsangler
 
Wenn Du in der Jugendgruppe Fische fängst, wer soll die töten?
Frag das mal.
Das ist wieder so eine typische " Vereinsmeierei " :mad:
 
Wer soll denn die fische die Du fängst sonst verwerten? ( Töten )
Frag doch in Deinem Verein ob Ihr ( Jugendgruppe ) zu Blöd seid?
Unverhältnismäßige Beschneidung euer Rechte.
 
Erstmal willkommen bei uns. :)
Wenn du deinen Schein gemacht hast darfst du auch selber die Fische ordnungsgemäß versorgen.
Such dir entweder einen "normalen Verein" oder geh vorerst in keinen! Man kann auch sehr gut ohne Verein leben!
 
vielen dank auf jeden Fall mal an alle
mir wurde jedoch gesagt, dass das keine vereinsinterne Regelung sei, sondern vom Land geregelt
 
Ich habe die ganze Verordnung durchsucht, ich habe nichts gefunden.
Als Inhaber des Fischereischeins müsstest Du die Fische auch versorgen dürfen.
 
die meinten halt, da man als jugendlicher unter 18 (angeblich) noch keine wirbeltiere töten darf.Deshalb müssten acuh immer erwachsene fischereischein inhaber dabei sein!! obs stimmt, weiß ich nicht!! mochmal : ich wohn in BW vielleicht ist das acuh woanders schon wieder anders geregelt?
 
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Dann lies Dir mal die Landesfischreiverordnung durch, mal sehn ob Du da so ein Schwachsinn findest.
Und eventuell die Gewässerordnung des Landes, ( falls es die gibt ) und dann sollen Dir diese Leute zeigen wo das steht.
 
Also ich wohne auch in BW wie du siehst und habe von diesen Unsinn noch nichts gehört oder gesehen. :confused:
Hier am Neckar sind viele Jugendliche unterwegs die keinen Erwachsenen dabei haben wenn sie beim angeln sind! :nein

Hier steht sogar das du mit 10 Jahren den regulären Fischereischein machen kannst. Also hast dann auch die vollen Rechte und Pflichten!
Sonderregelungen zum Fischereischein
 
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Hallo Heinz,

das ist das erstemal, wo ich so einen kompletten Unsinn höre, du bist im Besitz des "blauen Fischereischeines", also mußt du auch deinen gefangenen Fisch selbst "waidgerecht versorgen" u. lasse dir von Vereinmitgliedern keinen solchen Käse erzählen...

PS: Vom Gesetz her bist du nach absolvierter Prüfung für deinen Fang selbst verantwortlich...

Kleiner Auszug von BW...
Unter 10 Jahren nur als Helfer eines volljährigen Fischereischeininhabers. Zwischen 10 und 16 Jahren können Jugendliche ohne Prüfung einen Jugendfischereischein erhalten (berechtigt zur Ausübung des Angelsports in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers). Ab 10 Jahren kann die Fischerprüfung abgelegt und der reguläre Fischereischein erworben werden.
 
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Wie es Achim schon gesagt hat, als Schein Inhaber bist Du selbst verantwortlich für Deine Fänge. Kann es sein das der Vorstand des Vereines garnicht mehr angelt? Und sein Tätigkeit nur noch vom Stammtisch aus macht? Kann aber auch sein das sie nicht auf dem Stand der neusten Dinge sind.
Ein kleines Beispiel; bernd und ich haben in Oberfranken einen Jüngeren Angler getroffen und kamen mit ihm ins Gespräch, da sagte er uns das sein Fangbuch eigezogen wurde, weil er 4 Karpfen und 2 Hechte gefangen hatte...... in 3 Wochen. Der Vorsitzende Regierte auch nur vom Stammtisch, mit der meinung Bezahlen sollen alle, aber Angeln nur wenige.
 
thx@ all erstmal !!!
wart mir echt eine große hilfe. Wenn noch jemand was findet, würd ich mich echt drüber freuen, wenn ihrs postet. Ich werd mir das ganze auf jeden Fall noch mal überlegen obwohl ich denke, dass ein verein im prinzip gar keine so schlecht sache ist.
 
Hallo,
wenn man bei uns (in Bayern) den Fischereischein macht, muss man einmal im Vorbereitungskurs an einem Tag das Fischtöten-ausnehmen üben. Wenn mann das gemacht hat darf man auf jedenfall seine selbstgefangenen Fische Töten.

PS: Weiss dein Fischereiverein überhaubt, dass du den Staatlichenfischereischein gemacht hast??
( habe mein Schein auch erst ein Jahr, und da glauben die meisten immer das ich noch nicht aleine fischen darf)
 
Heinzheinz schrieb:
Hallo erstmal!!
Ich lebe in Baden Württemberg und habe letztes jahr meine Fischereiprüfung abgelegt. Habe mir auch schon beim Landratsamt meinen Fischereinschein ausstellen lassen und und habe meine fischereiabgabe bezahlt.

Jetzt habe ich mich um Aufnahme in einem Angelverein bemüht. Mir wurde jedoch gesagt, dass ich nur bei der Jugendgruppe mitangeln dürfe, da ich alleine noch nkeine fische töten darf.

Meine Frage: Entspricht das der Realität und wenn ja: warum hab ich dann überhaupt meinen Fischereischein gemachht? ein Jungendfischereischein hätts denn ja auch getan...
:klatsch Typisch BAWÜ
Das ist mit sicherheit Schikane durch den Verein :mad:
 
Heinzheinz schrieb:
Mir wurde jedoch gesagt, dass ich nur bei der Jugendgruppe mitangeln dürfe, da ich alleine noch keine fische töten darf.

Ich bin mir 99%ig sicher das du die Fische jetzt töten darfst. Das muss ein großes Missverständnis sein. Oder der Verein taugt nichts.
 
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