Tierschutz -  Die (neue) Kormoran-Verordnung Schleswig-Holsteins - Jagd auf den Kormoran?

brasilfischer

Petrijünger
Hallo Angler-Kollegen!

Der Naturschutz endet (wieder einmal mehr!) an der Wasser-Oberfläche!

In anderer Weise kann man die neusten Veröffentlichungen des NABU wohl nicht interpretieren!

Offensichtlich bewirkt eine (gut organisierte) und auf eine einzige Person fokussierte E-Mail-Aktion, dass eben diese zu zu einer „Wankelmeinung“ manipuliert wird! Dass sich aber selbst anerkannte Wissenschaftler „vor diesen Karren spannen lassen“, gibt mir doch erheblich zu denken...

Bitte nehmt Euch die nötige Zeit und „arbeitet“ diesen Artikel wirklich umfassend durch:

http://schleswig-holstein.nabu.de/m06/m06_05/04417.html

Und nun hoffe ich, dass sich durch Eure anschliessenden, fundierten Postings eine geschlossene Meinungs-Front bildet, die den NABU-Kollegen verdeutlichen soll, dass auch die Fische „ihre Lobby“ haben....

In diesem Sinne und mit PETRI HEIL

brasilfischer René
 
Die Kollegen vom NABU haben absolut recht ...

Ich würde zum einen nicht so weit gehen, von einer nahenden Gefährdung der Kormoran-Populationen zu sprechen, zum anderen bin ich nicht der Ansicht, dass Seeadler-Populationen in hinreichender Menge Kormorane zu schlagen vermögen.

Ansonsten sehe ich aber wirklich nicht, wie hier fundiert (!) gegen die Äußerungen des NABU argumentiert werden sollte .... dass sich die Kritik des NABU auf Schleswig-Holstein bezog (und nicht auf süddeutsche Flusstrecken), sollte überdies keinem entgangen sein.

René, Du solltest erstmal ausführen, an welcher Stelle Du mit dem Artikel nicht übereinkommst ... dann reden wir gerne (und dann fundiert) weiter darüber.


Thomas
 
Land erlässt Kormoranverordnung!

Land erlässt Kormoranverordnung!

Sicherung der Bestände: Landesregierung stimmt dem Erlass einer schleswig-holsteinischen Kormoranverordnung zu

KIEL. Im Rahmen ihrer heutigen Kabinettssitzung beschloss die Landesregierung, eine landesweit gültige Kormoranverordnung zu erlassen. Ziel der Verordnung ist die Vermeidung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden sowie der Schutz heimischer Tierarten vor Kormoranfraß, hierbei insbesondere gefährdete Wanderfische wie Lachs und Meerforelle. Der Entwurf dieser Verordnung war durch das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium erarbeitet worden. "Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht und versucht, die Belange von Natur- und Tierschutz ebenso zur berücksichtigen wie die der schleswig-holsteinischen Fischereiwirtschaft", sagte heute Minister Dr. Christian von Boetticher in Kiel. Ähnliche Verordnungen hatten in der Vergangenheit schon andere Bundesländer erlassen, so auch Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, um die Kormoranfraßprobleme zu minimieren. Die nunmehr verabschiedete schleswig-holsteinische Verordnung sieht im Wesentlichen die im Folgenden aufgeführten Regelungen vor:

Zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden können Kormorane an oder auf Küstengewässern oder an bzw. auf einem sonstigen oberirdischen, durch Erwerbsfischer bewirtschafteten Gewässer, in einem Umkreis von 300 Metern ab der Uferlinie durch Abschuss getötet werden.

Im Bereich so genannter Fischschonbezirke können Kormorane zum Schutz der heimischen Tierwelt ebenfalls im Umkreis von 300 Metern durch Abschuss getötet werden.

Der Abschuss von Kormoranen ist nur in der Zeit vom 1. August bis zum 31. März zulässig. Kormorane, die sich auf oder über dem Betriebsgelände von Teichwirtschaftbetrieben befinden und sicher als Jungvögel erkennbar sind, dürfen ganzjährig durch Jagdscheininhaber getötet werden.
Abschüsse sind im Nationalpark, in Naturschutzgebieten und in EG-Vogelschutzgebieten nicht erlaubt. In einigen Vogelschutzgebieten wird es zeitlich eng befristete Ausnahmen geben.

In einem Umkreis von 3 Kilometer um Fischereigewässer, an denen Erwerbsfischerei betrieben wird, dürfen die Fischereiausübungsberechtigten außerhalb des Nationalparks und außerhalb von Naturschutzgebieten die Neugründung oder die Wiederbesetzung durch Störungen in der Koloniebildungsphase bis zum 31. März eines jeden Jahres verhindern.
"Ziel der Verordnung ist die Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden sowie der Schutz gefährdeter Wanderfischarten und nicht die Ausrottung unserer Kormoranbestände", so Christian von Boetticher. "Das Landwirtschafts- und Umweltministerium geht davon aus, dass durch die Vergrämungsmaßnahmen Kormorane aus fischereilich bzw. artenschutzfachlich besonders empfindlichen Bereichen dauerhaft in weniger empfindliche Bereiche abgedrängt werden. Um negative Folgen für den schleswig-holsteinischen Kormoranbestand zu vermeiden, werden die in der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen durch ein mehrsäuliges Monitoringprogramm begleitet."

Christian Seyfert/Christiane C
Pressesprecher Umweltministerium
 
Ja, Leute, der Thread wurde natürlich breit gestreut! Nur auf diese Weise lässt sich (hoffentlich) erreichen, dass die Reaktion aus Anglerkreisen auch mit dem nötigen Gewicht an die Öffentlichkeit getragen wird. Die Foren in Deutschland werden nicht nur von "Anglern" beachtet...

A propos "fundiert": Es gibt für uns genügend stichhaltige und auch wissenschftlich belegte Argumente und Zahlen (nebst den -zigfachen eigenen Erfahrungen von Anglern an kleineren Gewässern), die einmal auf den Tisch gebracht werden sollten!

Wenn jedoch die Meinung vorherrschen sollte, dass sich das Problem Kormoran von selbst lösen soll (so á la: Wo es keine Fische mehr gibt, bleibt auch der Kormoran fern), werde ich mich gerne mässigen...

Doch im Moment gilt es "den Schaden zu begrenzen"!

Herzlichst mit PETRI HEIL nach Deutschland
brasilfischer René
 
brasilfischer schrieb:
A propos "fundiert": Es gibt für uns genügend stichhaltige und auch wissenschftlich belegte Argumente und Zahlen (nebst den -zigfachen eigenen Erfahrungen von Anglern an kleineren Gewässern), die einmal auf den Tisch gebracht werden sollten!

Hallo René,

dort fängt das (Dein) Argumentationsproblem genau an, denn: alle mir bekannten wissenschaftlichen Untersuchungen konnten keine nennenswerten fischereilichen Schäden feststellen, die durch Kormorane hervorgerufen wurden.

Siehe
http://schleswig-holstein.nabu.de/m06/m06_05/02726.html
(klickt mal auf das Tortendiagramm)

Hinsichtlich der Nahrungszusammensetzung gibt es Ausnahmen: Teichwirtschaften u. Zuchtanlagen, in denen Fische in unnatürlicher Dichte gehalten werden sowie kleinere Fließgewässerstrecken, in denen Vereine durch Besatz (Äschen, Forellen) für eine ebenso unnatürlich hohe Bestandsdichte sorgen.
Das sind freilich reich gedeckte Tische für Kormorane ...

Diese Schäden gilt es durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, die in Kraft getretene Abschussverordnung (oder Kormoran-Verordnung) trägt selbst aber wesentliche Züge der Rechtswidrigkeit.
Ihretwegen ist der Landesnaturschutzbeauftragte SH Asmussen zurückgetreten, nachzulesen hier:

http://www.kormoran-fakten.de/
und genauer
http://schleswig-holstein.nabu.de/m06/m06_02/04506.html

René, ich frage in bezug auf das oben befindliche Zitat nun nach den fundierten wissenschaftlichen Nachweisen ... ?


Gruß, Thomas
 
Hallo Thomson!

Bitte lass' mir eine kleine "Verschnauf-Pause", bezw. die Zeit, die ich brauche, um die Präsentation der Gegen-Argumentationen aufzuarbeiten! Denn die gibt es tatsächlich!
Also - bis bald!

Herzlichst aus Brasilien
René
 
Zuletzt bearbeitet:
Evolution?

Klar: Der Kormoran ist recht plötzlich aufgetaucht und hat sich viele Gebiete, wo er vorher nichteinmal bekannt war, zur Heimat gemacht.
Ja, er frisst Fische. Das tut der Graureiher auch.

Wie es in Schleswig Holstein aussieht kann ich nicht sagen aber hier haben wir einigen Ärger mit den Äschenbeständen. Man vermutet, dass der Kormoran dabei eine wichtige Rolle spielt.

Das Problem ist hier denk ich, dass die Äsche wenig scheu ist und gern in tieferem Wasser oder starker Strömung steht, wo sie Schutz vor dem Reiher sucht und findet. Den Kormoran kennt sie nicht. Er kann in tiefem Wasser und starker Strömung jagen. Zudem hat der Kormoran hier keine natürlichen Feinde.

Schön und gut aber ist das nicht ein normales Phämomen der Evolution? Im Laufe der Zeit hat es immer wieder Veränderungen in der Natur gegeben, denen sich die Tiere anpassen mussten. Sie haben es meistens auch geschafft. So wird es vermutlich auch mit Äsche und Kormoran geschehen. Die scheuesten Äschen werden überleben und sich fortpflanzen. Die Nachkommen werden den Kormoran kennen und angepasste Überlebensstrategien finden.

Außerdem werden die anderen Raubtiere bald herausfinden, dass eine Kormorankolonie ein schönes Buffet abgibt und die Bestände im Rahmen halten. Ich hab keine Bedenken, dass sich die Sache über kurz oder lang einpendeln wird.

Leider kann man das von Schleppnetzen und Co, nicht behaupten. Sie sind keine Tiere auf die sich ein Räuber oder die Beute einstellen kann. Und keine Kormorankolonie kann soviel fressen, wie die Gäste eines Fischhändlers. Selbst sein Abfalleimer für abgelaufene Waren - die Regale müssen ja immer voll sein, sonst kaufen die Leute nicht so viel - dürfte ausreichen um eine Kormorankolonie zu ernähren.

Wir sollten uns wirklich mal Gedanken machen ob wir einfach so ein erfolgreiches Tier verteufeln sollten wie es zum Beispiel die Japaner tun:
Hier wird der Wal als Konkurrent um Fischbestände gesehen und verfolgt.

Ich frage Euch: Ist das wirklich richtig???
 
Wieder einmal ein großartiger Beitrag, Goderich ... tieferes Verständnis für Natur und natürliche Vorgänge gezeigt.

Ganz so plötzlich ist der Kormoran trotzdem nicht aufgetaucht ... anhand von Fossilfunden lässt sich nachweisen, dass er vor über 10.000 jahren bereits in Dänemark endemisch, also einheimisch, gewesen ist.
Und SH betrachte ich dabei mal als wirklich 'um die Ecke' ... viele glauben oder meinen ja, man könne den Kormoran als nicht-einheimische Gattung betrachten.

Die zugrundeliegende Problematik ist wie immer anthropogener Kausalität, die 'Problemsituation' also vom Menschen selbst erzeugt.

Natürliche Feinde des Kormorans hat er aus Eigennutz und -schutz nahezu ausgerottet (größere Greifvögel, Wildkatzen, Bären), Gewässer seit langer Zeit verbaut ... und trifft auf ein geflügeltes Raubtier, das eine ökologisch hohe Plastizität aufweist ... sehr anpassungsfähig.

Die Fressfeinde fehlen, die Gewässer befinden sich wegen des Menschen selten in einem naturnahen Zustand (Wasserpflanzen, Unterstände) und sind meist eutroph ... soll der Kormoran daran Schuld sein, dass er sich auf diese Umstände glänzend einstellen kann?
Das ist gewissermaßen seine ökologische und evolutive Fahrkarte, die den Fortbestand der Art gewährleistet.

Gewöhnen wir uns lieber daran, Begriffe wie 'gut und böse' ausschließlich auf uns selbst anzuwenden ... denn alles andere befindet sich im ökologischen Fließgleichgewicht unter- wie zueinander ... nur der Zauberlehrling Mensch macht dabei (leider) meist eine wenig passable Figur.

Freuen wir uns lieber darüber, dass der Kormoran Nahrungsoppportunist ist ... somit die am häufigsten vorkommenden Fischarten bevorzugt frisst.
Und das sind nun einmal 'Weißfische' ...


Thomas
 
Thomsen schrieb:
Hallo René,

klaro, lass' Dir Zeit, ich bin und bleibe gespannt.

Gruß nach Brasilien, Thomas
Hallo Thomsen!

Da wäre ich also wieder! Mit etwas Verspätung zwar, wofür ich mich auch entschuldigen möchte!

Und jetzt gibt's doch Einiges zu lesen:


Hallo René,

dort fängt das (Dein) Argumentationsproblem genau an, denn: alle mir bekannten wissenschaftlichen Untersuchungen konnten keine nennenswerten fischereilichen Schäden feststellen, die durch Kormorane hervorgerufen wurden.

Schade, dass ausdrücklich auf Schleswig Holstein abgehoben wird. Von dort liegen tatsächlich wenige Ergebnisse vor. Nehmen wir jedoch das Folgende:

Nr. 357/05 vom 16. Dezember 2005

Umweltpolitik

Herlich Marie Todsen-Reese:

Wasserdichte Lösung auf Basis des Koalitionsvertrages erforderlich

„Es ist keineswegs so, dass dieses Thema in einer Legislaturperiode wiederholt wird. Man kann sich sozusagen Jahr für Jahr darauf einstellen, solch eine Debatte führen zu müssen.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Klage stammt nicht von mir, sondern von Detlef Matthiesen - Bündnis 90 / Die Grünen - aus der denkwürdigen Landtagsdebatte, die wir am 23. September 2004 zu diesem Thema geführt haben.

Heute nun bescheren ausgerechnet Sie, von Bündnis 90 / Die Grünen, uns erneut eine Kormoran-Debatte. Ich habe mir nicht träumen lassen, dass ein ganzes Jahr 2005 ohne Kormoran-Debatte bei Ihnen zu Entzugserscheinungen und in der Folge zu dieser Verzweiflungstat führen würde.

Der Koalitionsvertrag trifft zur Kormoranproblematik eine klare Aussage. In Zeile 2698 f. heißt es: „Wir werden die Reduzierung der Kormoran-,… bestände erleichtern, ohne deren Bestand zu gefährden. Vorschläge zur Umsetzung dieser Zielsetzung sind von der Landesregierung bis zur Sommerpause 2005 vorzulegen.“

Die Landesregierung hat inzwischen den Entwurf einer Kormoran-Verordnung erarbeitet und mit Datum 12. Oktober 2005 in die öffentliche Anhörung gegeben. Gestern – mit dem 14. Dezember 2005 – endete die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken. Ich gehe davon aus, dass diese Stellungnahmen – von Trägern öffentlicher Belange, von Vereinen, von Verbänden bis hin zum Landesnaturschutzbeauftragten und seinem Beirat - vom Ministerium sorgfältig ausgewertet werden. Und ich gehe auch davon aus, dass sinnvolle und hilfreiche Anregungen und Bedenken in der Verordnung Berücksichtigung finden werden. Dieses gilt sicherlich in besonderer Weise für die Begründung des Verordnungsentwurfes.

Ziel der Kormoran-Verordnung ist die Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden und der Schutz der heimischen Tierwelt – hier ist naturgemäß das Fischartenspektrum unserer heimischen Gewässer gemeint.

Dass der Kormoran neben anderen Faktoren einen maßgeblichen Einfluss auf die rückläufigen Fischbestände – so zum Beispiel insbesondere beim Aal – hat, stellte Professor Knösche bereits in seinem Gutachten „Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung (AEP) Binnenfischerei Schleswig-Holstein“ Ende 2003 / Anfang 2004 deutlich fest.

Er bezeichnet darin die hohen Kormoran-Bestände als das schwerwiegendste externe Problem der See- und Flussfischerei in Schleswig-Holstein. Er betrachtet den Kormoran als Schlüsselfaktor für eine Ertragssteigerung in den Binnengewässern Schleswig-Holstein. Ich zitiere: „Generell besteht ein Problem in der Konkurrenz zwischen Kormoran und Fischer. … Allein durch Ausschaltung des Aalfraßes durch Kormorane könnten die mittleren Erlöse um etwa 26 Euro pro Hektar gesteigert werden. Das ist natürlich unrealistisch; denn niemand will den Kormoran in Schleswig-Holstein ausrotten. Aber eine Bestandsreduzierung um mindestens die Hälfte der derzeitigen Populationsgröße scheint angemessen“, so Knösche.

In der „Grünen Mappe“ 1986 des Landesnaturschutzverbandes hat sich dieser unter seinem damaligen Vorsitzenden, Professor Dr. Berndt Heydemann, zur Kormoran-Problematik geäußert. Da gibt es eine klare Aussage. Der LNV sagt, eine Abschussregelung für Kormorane sei nicht tolerierbar. Aber er sagt in den Forderungen auch sehr deutlich, dass man einen Kormoran-Bestand in Schleswig-Holstein dauerhaft sichern kann: mit etwa 500 Brutpaaren und 2.000 Individuen insgesamt.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal betonen: Niemandem geht es um die Ausrottung des Kormorans, aber es geht um einen vernünftigen dauerhaften Bestand.

Laut Artenschutzbericht 2004 haben in Schleswig-Holstein im selben Jahr 2.805 Kormoran-Paare gebrütet. Der Brutbestand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um weitere 566 Paare. Die Anzahl der Brutplätze erhöhte sich weiter auf 15. Zum Vergleich: Im Artenschutzbericht 2003 waren es noch 2.223 Brutpaare in 10 Kolonien. Danach kann ich eine abnehmende Tendenz nicht erkennen.

Aber selbst wenn zwischenzeitlich leichte Rückgänge zu verzeichnen wären, bleibt eines klar: Von einer bedrohten Art kann – und das ist auch gut so – keine Rede mehr sein. Immerhin hat auch die EU den Kormoran aus der Liste der gefährdeten Tierarten gestrichen. Ungeachtet dessen ist aber weiterhin die Vogelschutzrichtlinie zu beachten.

Ich fasse zusammen: Bisher hat es viele sehr bürokratische Versuche gegeben, die Kormoran-Bestände zu regulieren - bis hin zu durchschnittlich genehmigten 680 Abschüssen jährlich durch den grünen Umweltminister Müller. Ein ausreichender Erfolg blieb bisher versagt. Wir brauchen deshalb eine unbürokratische Lösung und ich gehe davon aus, dass es Herrn Minister Dr. von Boetticher endlich gelingen wird, eine gerichtsfeste und wasserdichte Verordnung auf der Basis des Koalitionsvertrages zu erlassen.

PRESSESPRECHER
Dirk Hundertmark
Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon 0431-988-1440
Telefax 0431-988-1444
E-mail: info@cdu.ltsh.de
Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Siehe

http://schleswig-holstein.nabu.de/m06/m06_05/02726.html

(klickt mal auf das Tortendiagramm)

Ich bin nicht sicher, was uns diese Tortengrafik sagen soll. Insbesondere die Ornithophilen Vergrämungsfeinde bei BUND und in den Behörden sprechen immer wieder von "für die Fischerei wertlosen Arten". Ich frage mich, ob es nach dieser Aussage wertvolle und weniger wertvolle Tiere gibt. Übrigens: wenn nix anderes drin ist, kann nix anderes gefressen werden!



Hinsichtlich der Nahrungszusammensetzung gibt es Ausnahmen: Teichwirtschaften u. Zuchtanlagen, in denen Fische in unnatürlicher Dichte gehalten werden sowie kleinere Fließgewässerstrecken, in denen Vereine durch Besatz (Äschen, Forellen) für eine ebenso unnatürlich hohe Bestandsdichte sorgen.

Das sind freilich reich gedeckte Tische für Kormorane ...

Ich denke, dass diese Formulierung so weit greift, dass man in dieser Verallgemeinerung durchaus die Studien aus anderen Bundesländern heranziehen kann:

Hier werden gleich eine ganze Reihe von Behauptungen der Vogelschützer widerlegt:

1. Besatz/gedeckter Fisch
Die Schondra ist seit vielen Jahren von Besatzauflagen befreit und wird auch nicht besetzt

2. Strukturmangel begünstigt den Einfall von Prädatoren
Die Schondra ist ein naturbelassenes Gewässer

3. Der Grund, aus dem uns die Höhere Naturschutzbehörde am Bezirk Unterfranken den Antrag auf Vergrämung zunächst versagt hat: Kormorane brauchen zur Jagd tiefes Wasser falsch!
Die Schondra ist im Durchschnitt 60 cm tief!
Die Studie:
Baars, Born, Stein: Charakterisierung der Äschenbestände in Bayern (2000)


5.1.16. Schondra

Die Schondra wurde im Oktober 1996, im April 1997 und im September 1998 jeweils watend flußaufwärts auf einer Strecke von 450 m befischt (1 Anode, 9 kW Nennleistung, Stufe 2).

Neben der Äsche konnten im Herbst 1996 bei leichtem Hochwasser und eingeschränkter Sicht Bachforellen, Koppen, Schmerlen, Bachneunaugen und vereinzelt Aitel gefangen werden (Abb. 43). Koppen, Schmerlen und Bachforellen zeigten einen gesunden Altersaufbau mit Vertretern in allen Größenklassen.

Bachneunaugen konnten entsprechend ihres Fortpflanzungszyklus im Herbst nur im Querderstadium gefunden werden, im Frühjahr waren dagegen auch einige Adulttiere vorhanden. Die Bestandsschätzung für Äschen mußte wegen steigendem Hochwasser abgebrochen werden. Der eine natürliche Größenverteilung. Er war deutlich geringer als der Bachforellenbestand. Die Bachforellewar hier die Hauptfischart mit Individuen aller Größenklassen (Abb. 43).
Die ältesten Äschen in diesem Schondra-Abschnitt waren bei Längen von 36 bis 37 cm fünfsömmrig (4,9 Jahre), die Äschen um 30 cm viersömmrig (3,9 Jahre).Im Frühjahr 1997 wurde, nach dem ersten Winter mit massivem Auftreten des Kormorans in der Schondra (GIETL & SCHNIER 1997), die gleiche Strecke erneut befischt.

Bei Niedrigwasser, dementsprechend bei besserer Sichtigkeit und höherer Fangeffektivität, war nur mehr eine einzige Äsche zu finden (Abb. 44). Auch bei den Bachforellen war ein deutlicher, wenn auch im Vergleich zu den Äschen viel geringerer Rückgang festzustellen (Tab. 13). Koppen, Schmerlen und Bachneunaugen wurden in ähnlichen Mengen wie im Vorjahr angetroffen. Im September 1998 wurde dieses Schondra-Teilstück erneut bei Niedrigwasser befischt.

Es konnten wieder 15 ein- und vereinzelt zweisömmrige Äschen gefangen werden. Der Fang an anderen Fischarten war mit dem der ersten Befischung vergleichbar. Im Frühjahr 1998 wurde eine flußaufwärts unüberwindbare Barriere in Gräfendorf umgebaut unddurchgängig für aufwärtswandernde Fische gestaltet. Laichwanderungen oder kompensatorische Wanderungen aus der Fränkischen Saale sind wieder möglich. Die 1998 gefangenen jungen Äschen in der zuvor nahezu äschenleeren Strecke könnten ein Indiz für solche Wanderungen sein.
Diese Schäden gilt es durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, die in Kraft getretene Abschussverordnung (oder Kormoran-Verordnung) trägt selbst aber wesentliche Züge der Rechtswidrigkeit.

Was soll daran rechtswidrig sein? Seit 1997 ist der Kormoran aus Anhang 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie gestrichen. Er genießt danach keinen anderen Schutz wie alle anderen wildlebenden europäischen Vögel, die nicht in irgend welchen Listen stehen. für diese gilt das Bundesnaturschutzgesetz:

Unter dem § 43 (8) werden Ausnahmen beschrieben unter denen Tiere getötet werden dürfen

(8) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können im Einzelfall weitere Ausnahmen von den Verboten des § 42 zulassen, soweit dies


1. zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger gemeinwirtschaftlicher Schäden,


2. zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt oder


3. für Zwecke der Forschung, Lehre oder Wiederansiedlung oder diesen Zwecken dienende Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung
Ihretwegen ist der Landesnaturschutzbeauftragte SH Asmussen zurückgetreten, nachzulesen hier:
http://www.kormoran-fakten.de/
und genauer
http://schleswig-holstein.nabu.de/m06/m06_02/04506.html


Weshalb soll der nicht zurücktreten, wenn ihm das nicht passt?


Soweit meine Ausführungen, deren ich z.Z. noch habhaft werden konnte. Es existieren jedoch noch Einige mehr, nur müsste ich mein 80 Gb-Festplatten-Archiv intensiver durchforsten! Ich hoffe jedoch, dass ich auch so meinem Versprechen nachgekommen bin!

Herzlichst Brasilfischer René


 
Hallo René,

an den Gutachten des Prof. Knösche scheiden sich die Geister, da diese gravierende methodische Mängel aufweisen.

Eine kurze Zusammenfassung der Kritikpunkte findest Du hier:
http://schleswig-holstein.nabu.de/i...achtenstellungnahmen/kormorane-fischerei1.pdf

Ein Gutachten, dessen Untersuchungsmethoden nur auf das gewünschte Endergebnis abzielen, ist sicher nur das Papiert wert, auf dem es gedruckt wurde, leider ...

Zur Schondra-Studie frage ich einmal, wie hoch Du den Aussagegehalt einschätzt?
n=15 an einer 450m langen Strecke?
Nächste Frage: nach erstem Kormoran-Einfall n=1, bei der nächsten Befischung wieder n=15?
Ja, haben denn die Kormorane dieser Studie nur fasziniert zugeschaut und in der Zeit davor nicht gefressen?
Warum wiesen denn die Äschen nur die Bestandsoszillation auf, Bachforellen kaum, Kleinfischarten überhaupt nicht?

Mir scheint, dass sich aus dieser Studie überhaupt kein kausaler Zusammenhang mit dem Auftreten des Kormorans erstellen lässt ...

Zu Äschensterben gibt es andere Untersuchungen, deren Ergebnisse nahelegen, dass Stressfaktoren zu einer erhöhten Mortalitätsrate nach dem Laichgeschäft führen ... Wie wäre es damit als Erklärung?

Darüber hinaus hat der Landesfischereiverband Bayern e.V. diese seltsam anmutende Untersuchung in Auftrag gegeben ... besonders unabhängig mutet das nicht an, oder?

Zu § 43 (8) 1.:
Die Verordnung ist rechtswidrig, weil eben die behaupteten 'erheblichen fischereilichen Schäden' nicht nachgewiesen werden konnten.

René, ich fürchte, Du musst Deine Festplatte doch nochmal genauer durchforsten ;)


Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Jagd auf den Kormoran?

Was haltet ihr von der Aktion von Zeitschriften Fliegen Fischen, Jäger, Blinker, Esox und AngelWoche.

Die Forderung ist den Komoran in das Bundesjagdgesetz §2 (1) "Tierarten , die dem Jagdrecht unterliegen " aufgenommen wird und eine Jagdtzeit für diese Art bestimmt wird.

Einen Bricht findet ihr in der Angelwoche Ausgabe 8/2006 und unter www.fliegenfischen.de dort könnt ihr euch auch eine Unterschriften Lister herunterladen.

Würdet ihr dies Aktion unterstützen.

Meine Meinung nach müsste eine Bestandregulierung wie bei andren Arten auch bei dem Kormoran stattfinden. Was nutzt es der Kormoran wird geschutzt und sein Nahrungsangebot geht durch den zu großen Kormoran Bestand zurück.

Gruß

Hansi
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wir hatten ja schon die Diskussion über den Kormoran und das Abschießen.

Ich denke, wenn keine Abkehr von der "Jagt- und Hegekultur" stattfinden soll (die ich generell befürworte), ist es auch sinnvoll den Kormoran in die Liste der zu bejagenden Tiere aufzunehmen.

Kommt also drauf an, wie wir mit den anderen Tieren umgehen.
 
Hallo zusammen,
also ich persönlich wäre dafür das der Kormoran dezimiert werden darf bei zu großen vorkommen welches die Fischwirtschaft ungemein schädigt!

Die "schwarze Wolke" ist wahrhaftig eine Fressmaschiene die ganze Seen lehrräumen kann und genauso Fischzuchten in den Ruin treiben kann! Ich denke unter gewissen Bedingungen sollte der Kormoran zum Abschuss freigegeben werden!

Der Kormoran ist nicht derjenige der Schutz verdient,eher unsere Gewässer brauchen Schutz vorm Kormoran!

MFG
Pike
 
Hallo Pike erst einmal Danke das du das Thema in den richtigen Bericht verschoben hast.

Wie schon gesagt machen verschiedene Zeitschriften eine Unterschriften Akiton mit folgendem Text:

Sehr geehrter Herr Minister Seehofer,

52 Arten unserer Süßwasserfische un Rundmäuler werden vom Bundesamt für Naturschutz als "gefährdet" oder noch höher eingestuft (Quelle: Bundesamt für Naturschutz, Rote Liste) Ein Grund für den starken Rückgang unserer heimischen Fischbestände ist die massive Zunahme des Komoranbestandes.

Wir, die unterzeichner, fordern daher die Aufnahme des Kormorans (Phalacrocorax corbo) in das Bundesjagdtgesetz als Tierart, die dem Jagdtrecht unterliegt (Bundesjagtgesetz §2 (1). Weiterhin Forden wir, per Rechtsverordnung die Bestimmung einer Jagdtzeit für den Kormoran (Bundesjagdtgesetz §22 (1).


Eine Unterschriften Liste findet ihr im Anhang:

Gruß

Hansi
 

Anhänge

  • Unterschriften.doc
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Bonita2000 schrieb:
Hallo Pike erst einmal Danke das du das Thema in den richtigen Bericht verschoben hast.

Hallo Hansi, das war ich :grins

Jungs, ihr macht mir Kummer ...

Ihr übergeht einfach die Tatsache, dass der eminente fischereiwirtschaftliche Schaden durch den Kormoran nicht nachgewiesen ist.
Ihr stellt es aber dar, als wäre es ein Fakt ... und nicht die Behauptung, die es offensichtlich ist.

An so einer halbseidenen Kampagne würde ich mich nie beteiligen ...


Thomas
 
Hallo Thomsen, ich bin gewässerwart und gehe zu jedem lehrgang, und es gibt einige referenten die elektrisch die bestände kontrollieren, und in den letzen jahren sind einige bäche, flüsse und seen die vom kormoran besucht wurden leergefischt worden, und es wurde zum teil diese gewässer gesperrt für angler, damit es bewirtschaftet wird (bachforellenbesatz) und den winter drauf waren die fische auch wieder weg. und ich wohne im südbadischen, da hat der angler immer weniger zu melden, mehr tierschützer der verband wie das er die anliegen der angler befürwortet aber sogar dieser verband sieht endlich ein das es sogut wie nur der kormoran ist! was für fakten du noch haben willst, verstehe ich nicht, entweder du bist blind und taub, oder findest die vögel toll!
geh ans wasser und schau hin, aber nicht erst zur mittagszeit sondern morgens zwischen 5 und 7 uhr wenn du dann siehst wie eine horde kormorane von 20-50 vögel dann dein 20m breites flüsschen oder im rhein auf tour gehen dann wirst du die sache anders sehen!!
grüsse
toni
 
Hallo Toni,

Dein eigenes Empfinden und das Stützen auf Aussagen anderer (Referenten) ist keinerlei Beweis.

Viele Kreise versuchen, den Kormoran zum Sündenbock für die verfehlte Gewässer- u. Besatzpolitik von Jahrzehnten zu machen ...

Beweise den durch den Kormoran hervorgerufenen Schaden wissenschaftlich ... und ich unterstütze Deine Meinung.
Dazu sehe ich derzeit aber keine Veranlassung ...


Gruß, Thomas
 
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