Köderfische -  Aale nicht als Köder verwenden!

He Dobie,
vielleicht hättest du nur einfach sachlich deinen Standpunkt vertreten sollen und neicht direkt aus persönlich werden sollen!Das kommt net gut an! Du wusstest doch das du Recht hattest,warum bleibst du da nicht locher und entspannt und legst nen Auszug vor so wie ich es nun getan habe?

Das wärs doch schon gewesen und die Diskussion wäre in eine völlig andere Richtung gegangen!

Mfg
Pike
 
Aber meiner Meinung nach ist dieser Beschluss absoluter "Bullshit" und sollte mal schnellstens abgeschafft werden!Das ist in diesem Fall alles eine persönliche Ermessungssache,aber ich wette das mit dieser Verordnung sehr viel "Schindluder" getrieben wird

Die Verordnung hat vor und Nachteile
Ich finde es schon Vorteilhaft das man nur so viele Köfis kapuut macht wie man wirklich braucht und die Reste wieder schwimmen lassen kann,
Im Gegensatz zum toten Fisch wo man 10 dabei hat und nur einen benutzt
Manche Fische schwimmen sogar noch nach der Köderung fidel weiter?
2.In anbetracht einiger Studien die sagen das Fische eh keinen Schmerz wahrnemen , Ist meiner Meinung nach nichts gegen lebend Hälterung zu sagen,
leider gibts auch andere Studien den ich aber weniger glaube die das Gegenteil
behaupten!

Mfg
 
Auha ... nun aber mal ganz langsam. :nein

Das Tierschutzgesetz, das das Verwenden eines lebenden Köderfisches explizit verbietet, ist ein Bundesgesetz und somit für alle Bundesländer gültig.

Eine andere Geschichte sind Ausnahmeregelungen.

Falls aus einer hegerischen Maßnahme heraus (willkürliches Beispiel: mehrere große Welse, die in einem kleineren Gewässer alle anderen Fischarten nicht hochkommen lassen) die entsprechenden Raubfische auf andere Art nicht zu fangen sind, kann ich bei der Unteren Fischereibehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Und zwar in jedem Bundesland ...

Beantragen! Das heißt weder
- dass der Fischereiausübende eigenständig entscheiden darf, wann ein solcher Fall gegeben ist
- dass diese Genehmigung, sofern sie überhaupt erteilt wird, zeitlich unbefristet gültig ist.

Ein mir bekannter bekannter Verein in Berlin hat dieses behördliche Genehmigungsverfahren durchlaufen, dessen Mitglieder durften mit lebendem Köderfisch angeln (wie oben im Beispiel wegen Welsen).

Ich rege folgende Recherchen an:
- ist die 1989er Fischereiverordnung für Niedersachsen die aktuelle? Gehört das Merkblatt zur aktuellen Fischereiverordnung?
- mit Auszügen können wir nichts anfangen: wir brauchen den gesamten Text ... wer besorgt ihn?

Niemals!!! stellt die Verwendung des lebenden Köderfisches eine bloße Ermessenssache dar ... dem steht ein Bundesgesetz entgegen.


Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Dobie schrieb:
Die Verordnung hat vor und Nachteile
Ich finde es schon Vorteilhaft das man nur so viele Köfis kapuut macht wie man wirklich braucht und die Reste wieder schwimmen lassen kann,
Im Gegensatz zum toten Fisch wo man 10 dabei hat und nur einen benutzt
Manche Fische schwimmen sogar noch nach der Köderung fidel weiter?
2.In anbetracht einiger Studien die sagen das Fische eh keinen Schmerz wahrnemen , Ist meiner Meinung nach nichts gegen lebend Hälterung zu sagen,
leider gibts auch andere Studien den ich aber weniger glaube die das Gegenteil
behaupten!

Mfg

Dazu eine kurze Frage Dobie:

Ist das lebendige Hältern von Köfis bei euch verboten? Bei uns ist es, nach meinem Kenntnisstand, nämlich so, dass man diese lebend hältern kann und erst vor dem anködern töten muss.

Auch in NRW gibt es Ausnahmen zum Lebend-Köfi-Verbot. Diese sind aber wesentlich enger als die in Niedersachsen. Vor allem muss es die zuständige Behörde für den Einzelfall genehmigen.

Ich wäre trotzdem vorsichtig, da es rechtssystematisch noch andere Probleme gibt als bloß die Fischereiverordnung. Wie Du meinen Worten vielleicht entnehmen kannst bin ich persönlich ein Feind des lebenden Köderfisches. Ich will und kann niemanden verurteilen weil er das anders sieht, aber für mich ist das Verwenden eines lebendigen Köderfisches eine unnötige Tierquälerei. Ich möchte daher an Dich appellieren, diese Methode - ob verboten oder nicht - zukünftig in der Mottenkiste verrotten zu lassen.
 
Das Tierschutzgesetz, das das Verwenden eines lebenden Köderfisches explizit verbietet, ist ein Bundesgesetz und somit für alle Bundesländer gültig

Bist du dir da sicher ? soweit ich weiss ist dieses Tierschutzgesetz nirgends fest
verankert! Oder wie kommt es das es die Kampfhundeverordnungen gibt von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist die teilweise Hundebesitzer dazu
zwingen ihren Tieren die nie jemanden was getan haben und einen guten Charakter haben Maulkörbe anzulegen?

Dazu eine kurze Frage Dobie
Ist das lebendige Hältern von Köfis bei euch verboten? Bei uns ist es, nach meinem Kenntnisstand, nämlich so, dass man diese lebend hältern kann und erst vor dem anködern töten muss.
Bei uns ist da hältern von Fischen nur in spezielen Setzkeschern 4m lang 40cm breit
Fischonende Maschen erlaubt was die meisten Raubfischangler aber nicht benutzen,
höchstens für den lebenden Köfi!

Ich möchte daher an Dich appellieren, diese Methode - ob verboten oder nicht - zukünftig in der Mottenkiste verrotten zu lassen.
Ich schätze das sollte ich woll tun gerade in anbetracht der wachsenden Angelgegner
und da ja auch noch niemand hundert prozentig sagen kann ob Fische keinen Schmerz empfinden!
Probier ich lieber mal die Technik mit der Segelpose!

Mfg
 
Dobie,

ich bin mir jetzt ehrlich gesagt nicht sicher, ob Du mich nicht etwa auf den Arm nehmen willst...?

In Deutschland hat das Tierschutzgesetz Einzug in's Grundgesetz gefunden ... bist Du Dir bei diesem auch nicht ganz sicher, ob es 'irgendwo verankert ist' oder 'sich über alle Bundesländer erstreckt'?

Nimm' es mir bitte nicht übel, aber: Teile Deiner Äußerungen finde ich absolut erschreckend :shock ... ist die Politikverdrossenheit soweit gekommen, dass Bürger weder ihre eigenen noch fremde Rechte halbwegs einzuschätzen vermögen? Und sich dafür nicht einmal mehr interessieren? Motto: wir machen hier unser Ding ...?

Du kannst Deinem Gewässerwart mal einen schönen Gruß von mir bestellen ... er möge bitte sehr genau aufpassen, was er seinen (jungen?) Vereinskollegen da verklickert.
Wenn er nicht grundlegend interessiert oder lernfähig ist, möchte er bitte einer fähigeren Person platzmachen ... sorry, aber das musste gesagt werden.


Thomas
 
Thema verfehlt!

Hi, Leute!

Eigentlich hätte ich erwartet, dass ihr mir eure Meinung zum Thema "Aal als Köderfisch" mitteilt (egal ob lebendig oder tot!). Stattdessen habe ich unbewusst eine Diskussion über die Verwendung von lebenden Köderfischen losgetreten... :wein
Aber um kein Spielverderber zu sein, möchte ich mich dann eben auch an eurer Diskussion beteiligen.
So weit ich weiß ist es so, dass der lebendige Köderfisch nur dann verwendet werden darf, wenn aus einem Gewässer ein Problemfisch (zum Beispiel ein gefräßiger Meterhecht) entfernt werden soll und alle bisherigen (legitimen) Methoden versagten. Ansonsten ist der lebendige Köfi verboten und ich finde diese Regelung auch sinnvoll.

Gruß

Marcus
 
Ja, nein, jain ... nicht ganz

Hallo Marcus,

für Deutschland stellt sich die Frage, 'Aale als Köder benutzen ... ja oder nein' nicht wirklich, denn:
die Verwendung von Edelfischen als Köder war schon seit jeher verboten (Zitat Dobie).

Also auch egal, ob nun tot oder lebendig ...

Insofern verzeihe uns bitte die Themenerweiterung ... ich denke, so macht es auch noch weitergehenden Sinn.


Gruß, Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie Thomsen und ich bereits geschrieben haben, muss die Verwendung von lebenden Köderfischen behördlich für Ausnahmefällen genehmigt werden. Ansonsten ist in Deutschland das Angeln mit lebendem Köderfisch grundsätzlich verboten - Punkt!

Weitere persönliche Vermutungen sind uninteressant, es sei denn sie können mit Angabe des Gesetzesauszug belegt werden.

Zurück zum Thema: Aale als Köder verwenden. ;)
 
Dobie schrieb:
Ich schätze das sollte ich woll tun gerade in anbetracht der wachsenden Angelgegner
und da ja auch noch niemand hundert prozentig sagen kann ob Fische keinen Schmerz empfinden!
Probier ich lieber mal die Technik mit der Segelpose!

Mfg

Ich find das ist ein guter Vorsatz! :klatsch

Wär echt schön, wenn viel mehr Leute, so wie Du, ein Einsehen hätten! :prost
 
In Brandenburg könnte man, wenn ein " vernünftiger " grund vorliegt, ebenfalls mit Lebenden Köfi Angeln!
Aber was ist ein vernünftiger Grund?
wer entscheidet das es ein vernünftiger Grund ist?







Fischereiordnung
des Landes Brandenburg (BbgFischO)

Vom 14. November 1997
(GVBl.II/97 S. 867)
zuletzt geändert durch Zweite Verordnung zur Änderung der Fischereiordnung
des Landes Brandenburg vom 16. Juli 2003
(GVBl.II/03 S.650)

§ 6
Fischfang mit Ködern

(1) Es ist verboten, lebende Fische und andere lebende Wirbeltiere sowie Fische, die einem Fangverbot nach § 2 unterliegen, als Köder zu verwenden. Die Fischereibehörde kann im Einzelfall für bestimmte Gewässer oder Gewässerteile den Fischfang mit dem lebenden Köderfisch zulassen, wenn ein vernünftiger Grund gegeben ist.
 
Matue schrieb:
Hi, Petrifreunde!

Auf Grund des derzeitigen Problems mit den Aalbeständen habe ich mir folgende Thematik genauer durch den Kopf gehen lassen:
Das Verwenden von Aalen als Köderfische.
Meiner Meinung nach sollten keine Aale mehr als Köderfische missbraucht werden! Gerade in Zeiten, wo über ein Aalfangverbot nachgedacht wird, sollten sich die Angler überlegen, welchen Köderfisch sie an den Haken hängen. Gerade beim Angeln auf Waller werden ja gerne Aale als Köder genommen. Zugegeben: der Aal ist auf Grund seines hohen Fettgehaltes kein schlechter Köder, aber es gibt schließlich genügend - auch sehr fängige - Alternativen (Hering, Makrele...).
Natürlich bleibt es auch weiterhin jedem selbst überlassen, welchen Fisch er auf den Haken spießt, wobei ich für meinen Teil finde, dass mir ein Aal - und sei er auch noch so klein - zu schade zum Aufspießen ist! :nein

Gruß

Marcus


Hallo,

ich nehme nur dann einen aal als köder wenn er so gebissen hat das man den hacken nicht mehr herraus bekommt und wenn er dann noch ein schnürsenkel ist,hat er den hacken vorn im maul wird er natürlich entsprechend
versorgt,
 
Ich hab mich da mal mit zwei " Waller-Spezis " unterhalten, beide waren der Ansicht das ein Aal als Köder in Deutschland garnicht so gut läuft.
:hahaha: Ich nehm die nur als Köder für mich:essen: :essen: :lachtot: :lachtot:
 
Edelfisch als Köder verboten ?

Ich bin mir da nicht sicher ob das wirklich überall der Fall ist !?!
In Einer Ausgabe des Blinkers habe ich gelesen , daß Hachtspezies mit toten Forellen auf Hecht fischen !!! Und ich finde wenn ich mir die Forelle beim fischhändler kaufe , sollte es doch kein problem sein diese auch mit 2 Drillingen zu versehen und auf Grund anzubieten ! Seid ihr anderer Meinung ? MfG Skante
 
Edelfische als Köder

Hallo Christian,

das Verbot, Edelfische als Köderfische zu verwenden, ist beispielsweise weder in Landesfischereigesetz noch Landesfischereiverordnung Berlins enthalten.

D.h., dass es meist auf der untersten Stufe hinzutritt, also pächterseits durch Eintrag auf der Angelkarte.
Fehlt der Passus dort, wäre es tatsächlich erlaubt ... das ist also nicht auszuschließen.

Wenn ich mich recht erinnere, habe ich den Passus bisher auf jeder Angelkarte gefunden, die ich in meinem Leben gelöst habe ...


Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Thomsen schrieb:
Hallo Christian,

das Verbot, Edelfische als Köderfische zu verwenden, ist weder in Landesfischereigesetz noch Landesfischereiverordnung enthalten.

D.h., dass es meist auf der untersten Stufe hinzutritt, also pächterseits durch Eintrag auf der Angelkarte.
Fehlt der Passus dort, wäre es tatsächlich erlaubt ... das ist also nicht auszuschließen.

Wenn ich mich recht erinnere, habe ich den Passus bisher auf jeder Angelkarte gefunden, die ich in meinem Leben gelöst habe ...


Thomas

Thomas, ich tu`s nur ungern, aber ich muss Dich verbessern. Jeder Angler sollte sich einmal die für sich gültige Landesfischereiverordnung ansehen (siehe linkes Menue auf unserer Startseite), da diese von Bundesland zu Bundesland teils stark voneinander abweichen. Z.B. ein Auszug aus Niedersachsen:

§5
(3) Es ist verboten, Fische oder Krebse der in § 2 Abs. l oder § 3 Abs. l aufgeführten Arten als Köder zu verwenden.


Und unter besagten Absätzen sind die ganzen Edelfische aufgeführt. ;)
 
Jo, danke für die Verbesserung ... ich hatte für obiges Beispiel vergessen hinzuzusetzen, dass es für Berlin gelten soll. Habe ich im vorigen Beitrag ausgebessert ...

Also, Beispiel für 2 willkürlich gewählte Bundesländer:

Niedersachsen ---> Eintrag in Landesfischereiverordnung
Berlin ---> Eintrag auf Angelkarte


Gruß, Thomas
 
Teurkel schrieb:
Hallo,

ich nehme nur dann einen aal als köder wenn er so gebissen hat das man den hacken nicht mehr herraus bekommt und wenn er dann noch ein schnürsenkel ist,hat er den hacken vorn im maul wird er natürlich entsprechend
versorgt,

:hahaha: :klatsch Mann... muß das ein Aal gewesen sein! :klatsch :hahaha:

(ein bischen Spaß muß sein!!!)
 
Dobie,


Auszug:
Zitat:

II. Ausnahmen
Aus fachlicher Sicht erscheint beim Fang von Raubfischen einschließlich Aalen die Verwendung lebender Köderfische unter Berücksichtigung der hegerischen Belange nur in folgenden Fällen vertretbar:
1. Extrem starker Pflanzenbewuchs (.....)
2. Erheblich unterschiedliche Wassertiefen (...)
3. Starke Schlammablagerungen (...)
Bei der ausnahmsweisen Verwendung von lebenden Köderfischen ist auf eine möglichst schonende Köderung zu achten.

III. Verfahren
Der Fischereiausübende hat aufgrund der vorgenannten Kriterien (siehe Ziffer II) selbst zu beurteilen, ob
ein Ausnahmefall gegeben ist.

Pike


Also sowas höre ich ja zum aller ersten Mal. Das is ja wohl die Härte.
Bin ich froh, dass es sowas ned in Bayern gibt!

Kann mir bitte jemand, der mit dieser Regelung vertraut ist, erläutern, wieso Schlamm, Tiefenunterschiede und Pflanzenbewuchs ein Grund für den Lebenden sind...
Erkenne da NULL Zusammenhang..
 
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