Bundesgesetze -  Wo Fischerprüfung ablegen???

Dietmar

El Barscho©
Hallo,
nach dem am letzten Wochenende wieder mal "tote Hose" am Wasser war haben sich meine Angelkollegen und ich über die "tote Hose" im Gasthaus hergezogen. :) . Irgend wie kam das Gespräch vom Riesenrotauge (2 Meter lang und mind. 150 Kg schwer) dass mein Kollege vor 14 Tagen gefangen haben will auf die Fischerprüfung und auf eine Frage, auf die wir derzeit keine definitive Antwort finden konnten.
Frage: Wenn ich z.B. in Hessen wohne, kann ich dann in Mecklenburg oder Bayern den Lehrgang und die Prüfung ablegen? Oder ist die an das Bundesland des Wohnortes gebunden?
Wer weis hierüber Bescheid und kann zur Klärung beitragen?
Greets
Dietmar
 
Ich glaube aber das man nur dort seine Prüfung ablegen kann wo man auch gemeldet ist.

Glauben und Wissen ist was anderes!
Also ich weiß das der in Brandenburg gemachte Fischereischein auch in Sachsen gilt! Weil ein Freund von mir aus Sachsen seine Prüfung mit mir in Brandenburg abgelegt hat.
Grund dafür waren 1. der Preis
2. ohne Lehrgang, sondern einfach nur zur Prüfung anmelden, und dann die Prüfung ablegen.

MfG Micha
 
...also in Sachsen ist es so: Du kannst hier den Fischereischein nur machen, wenn Du hier auch gemeldet bist.....aber anscheinend ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden
 
So ist es, es geht ja nicht darum wo man Angeln darf wenn man die Prüfung HAT, sondern wo man die Prüfung oder den Kurs ablegen kann.
 
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