Freizeit Wie verdünnen.?

Siermann

Super-Profi-Petrijünger
Gesperrte(r) User(in)
Hallo,
ne Frage...
Ich habe Formalin (35%ig 1 Liter). Will dieses Formelin in einen Kanister tuen und soviel Wasser hinzugeben bis ich eine nur noch 4%ige Lösung habe...

Wieviel Wasser benötige ich um den 1 Liter 35%iges Formalin auf 4% runter zu schrauben.???


MfG
Siermann
 
Hier ig hab ne Idee...kann das hinhauen.?
1liter 35% + 1 Liter Wasser = 17,5% in 2 Liter.
4 Liter = 8,75
8 Liter =4,375%

Kann das hinhauen.?

Weil die 4,375% Würden mir reichen :)
 
Danke Leute.
Wisst ihr wie teuer das ca. ist.?
Hab mir sagen lassen 20,-/Liter 35%ig...

Hat jemand das schon mal gekauft.?


MfG Siermann
 
Formalin benützt man zum Präparieren von Fischköpfen und Fischhaut, deswegen sollte man es auch soweit runterverdünnen.

danke für die info !

hab jemand in meiner nähe der hobbymäßig fische im ganzen präpariert und das auch noch richtig gut ! so bekomme ich das ganze für`n appl und `n ei, wenn ich mal was kapitales fangen sollte !
 
Gibt´s das eigentlich noch zu kaufen?Kann mich erinnern das es Formalin zu DDR - Zeiten in der Apotheke gab,soll aber irgendwie krebserregend sein.
 
Meinen Informationen nach nur gegen Sachkundenachweis.

Wenn du meinst, habe keinen bekomme es in der Apotheke, der BayWa, in diversen Baumärkten, Teichwirtschaftsbedarf, Präparatorenbedarf usw etc ohne Probleme .

Aber egal, den Umgang mit dieser Flüssigkeit muß ich nicht unbedingt haben, da ich anderweitig präpariere, wenn es was zu präparieren gibt und so ohne Formalin(Formaldehydlösung) auskomme.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du meinst, habe keinen bekomme es in der Apotheke, der BayWa, in diversen Baumärkten, Teichwirtschaftsbedarf, Präparatorenbedarf usw etc ohne Probleme .

Formalin in 35 %iger Lösung ist grundsätzlich mal Apothekenpflichtig.....siehe auch hier:
http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/24/nav/420/article/13909.html

Dass es in Läden wie BayWa vorrätig ist, macht vielleicht noch Sinn, da es auf tierärztliche Anordnung aus Klauenbad Verwendung findet.
Dass es in dieser Konzentration und Mengen in Baumärkten erhältlich ist, verweise ich jetzt mal rotzfrech ins Reich der Fabeln.
 
Formalin in 35 %iger Lösung ist grundsätzlich mal Apothekenpflichtig.....siehe auch hier:
http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/24/nav/420/article/13909.html

Dass es in Läden wie BayWa vorrätig ist, macht vielleicht noch Sinn, da es auf tierärztliche Anordnung aus Klauenbad Verwendung findet.
Dass es in dieser Konzentration und Mengen in Baumärkten erhältlich ist, verweise ich jetzt mal rotzfrech ins Reich der Fabeln.

Baumärkte haben es nur, wenn sie eine spezielle Gartenteichabteilung haben, und dort ist es meist schon verdünnt.
Da es für Tauchbäder bei diversen Parasiten oder Krankheiten benutzt wird, desweiteren auch immer noch zur Desinfektion.

Auch, wie oben schon geschrieben erhält man es in Geschäften , die Bedarf für die Teichwirtschaft oder Fischzucht haben.

Hierzu mal der gültige §
§ 3
Informations- und Aufzeichnungspflichten bei der Abgabe an Dritte
(1) Stoffe und Zubereitungen, die nach der Gefahrstoffverordnung mit den Gefahrensymbolen T (giftig) oder T+ (sehr giftig) oder O (brandfördernd) oder F+ (hochentzündlich) oder mit dem Gefahrensymbol Xn (gesundheitsschädlich)und den R-Sätzen R 40, R 62, R 63 oder R 68 zu kennzeichnen sind, dürfen nur abgegeben werden, wenn

1. dem Abgebenden Name und Anschrift des Erwerbers bekannt sind oder der Erwerber sich entsprechend ausgewiesen hat,
2. dem Abgebenden bekannt ist oder er sich durch den Erwerber hat bestätigen lassen, dass dieser

a) als Handelsgewerbetreibender für sehr giftige und giftige Stoffe und Zubereitungen im Besitz einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 19a) ist oder das Inverkehrbringen gemäß § 2 Abs. 6 angezeigt hat oder Stoffe sowie Zubereitungen, die nach der Gefahrstoffverordnung mit den Gefahrensymbolen O (brandfördernd) oder F+ (hochentzündlich) oder mit dem Gefahrensymbol Xn (gesundheitsschädlich) und den R-Sätzen R 40, R 62, R 63 oder R 68,zu kennzeichnen sind, an den privaten Endverbraucher nur durch eine im Betrieb beschäftigte Person abgeben lässt, die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 erfüllt, oder
b) als Endabnehmer diese Stoffe und Zubereitungen in erlaubter Weise verwenden will, und keine Anhaltspunkte für eine unerlaubte Weiterveräußerung oder Verwendung bestehen.

Damit ist die Abgabe nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 b) zulässig, wenn der Käufer volljährig ist, einen Abgabeschein/Lieferschein ausfüllt mit vorzeigen seines gültigen Personalausweises, die Verwendung der Chemiekalie muß ausreichend und glaubwürdig dargelegt werden.

Nachzulesen hier, Postings von Amateurastronom lesen, dort stehts drin.
http://www.astrotreff.de/topic.asp?ARCHIVE=true&whichpage=2&TOPIC_ID=23995&
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist die Begründung das ich Präparieren will ausreichend.? :)

Und nun muss ich nocheinmal fragen:) ist es wiederverwendbar.?

MfG Siermann
 
Ist die Begründung das ich Präparieren will ausreichend.? :)

Und nun muss ich nocheinmal fragen:) ist es wiederverwendbar.?

MfG Siermann
Ich habe früher auch mit Formalin präpariert(wir hatten ja nichts :heulend:)Es funktioniert auch,aber die Lebensdauer des Präparats ist beschränkt.Maximal 4-5 Jahre sieht es ansehnlich aus,dann wird´s braun.Ich würde erstmal an einer kleinen Plötze oder nem kleinen Barsch ausprobieren.
 
Ist die Begründung das ich Präparieren will ausreichend.? :)

Und nun muss ich nocheinmal fragen:) ist es wiederverwendbar.?

MfG Siermann

Prinzipiell ja, kommt auch auf den Apotheker an, zeige ihm evtl Fotos bei der Erklärung.

Wie oft bzw wie lange eine Formalinmischung geeignet ist um darin Fischköpfe, Haut usw etc einzulegen, kann ich nicht sagen, da, soweit mir bekannt ist der Gehalt an Formalin sinkt, da es ausgast.

Also wäre es nicht verkehrt, wenn man mehrere Fischteile gleichzeitig oder in kurzer Zeitfolge einlegt.

Bei Spiritus wäre es ganz einfach, eine Probe nehmen und probieren diese anzuzünden, wenn dies nicht mehr funktioniert ist der Spiritus unbrauchbar.
Dies allerdings nicht in der Nähe des Eimers, keinesfalls auch dabei Rauchen oder ähnliche Zündquellen fernhalten.

Spiritus und Formalin bzw Formaldehyd arbeiten ähnlich beim Präparieren, Spiritus(Brennspiritus) jedoch ist wesentlich günstiger.
 
also ganz ehrlich.....irgerndwie versteh ichs nicht ganz.

Der Verbraucher hats gefordert...zu recht. Es wurde eine Emissionsklasse 1 geschaffen, die Industrie liegt teilweise deutlich unter den geforderten Grenzwerten....und ihr?.......Ihr hantiert freiwillig ohne jegliche Schutzmaßnahmen mit dem Zeugs rum :confused:
 
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