Petition: Selektive Entnahme maßiger und außerhalb der Schonzeit gefanger Fische

Hi Jürgen,

das hört sich ja alles schön und gut an aber wie soll ich dort meien Stimme geben wenn ich mich erst anmelden muß und dort nirgendswo ws zum anmelde finde.

Gruß Basti
 
Hi wenn du auf das blaue Feld unter Stand der Bearbeitung drücken, dann kommst du auf die Anmeldeseite, danach musst du allerdings die Petition neu auswählen (Seite 2 in der Mitte).
 
Für so unsinniges werden Petitionen gestartet aber auf meinen hinweis hin dass auf unseren grundrechten rumgetrampelt wird findet sich keine antwort!
 
Hi Jürgen,

ich finde das eine gute Sache und habe meine Stimme abgegeben ich hoffe das noch jede Menge Stimmen dazu kommen.

Gruß Basti
 
Echt genial der Trick:schrei

@madmax: wunderts Dich oder dämmert Dir schon etwas?

Warum zweifeln hier manche am wahren Hintergrund

Petri:angler:
 
@ Danke Hubert, denn das wunderte mich eben auch.

Ich lasse mir von keinen der Bonzen - Schnößel vom Bundestag vorschreiben, welche Fänge ich zu verwerten habe, bzw wie ich sie verwerten muß. Fisch den man gezielt befängt, der einem aber für einen selber zu klein wäre, muß man durch sein Maß mitnehmen, aber Beifänge die zufällig an den Köder beißen, darf man releasen .

Sprich man geht auf Zander , fängt einen 50er, der ausgehungert und abgemagert ist, muß man mitnehmen, aber einen 70er Hecht der auf den Köfi biss, darf man zurücksetzen ?

So werde ich bei dem Gesetz immer eine andere Zielfischgruppe angeben!
" Hallo Fischreikontrolle ! Fischen Sie gezielt auf Karpfen ? "
Ich : Nein ich fische auf große Schleien mit Boilie ! "
Kontrolle:... " Ok dann dürfen sie ihren 70er Karpfen zurücksetzen ! "

Jürgen merkst du was ich damit ausdrücken will ?
Sowas ist totaler Blödsinn. :hahaha:und fern der Realität unseres Hobbys.:angler:
 
Also ich verstehe nicht wirklich was diese Petition soll.

So genau kenne ich mich mit den Paragrafen nicht aus um jetzt aus dem Stehgreif sagen zu können wo es genau steht aber laut dem Gesetz sind Gefangene Fische einer Sinnvollen Verwertung zuzuführen.

Ist dies zb. durch die Größe des Fisches nicht möglich darf man in sogar nicht abschlagen. Wer also einen Fisch abschlägt um ihn dann in der Biotonne zu entsorgen verstößt gegen das Tierschutzgesetz.

Eine Pflicht jeden gefangenen Fisch zu entnehmen gibt es nach wie vor in Deutschland nicht, bzw nur in Gewässerabhängigen einzelfällen wenn zb. der Welsbestand zum Problem geworden ist.

Alles in allem bieten diese Petition wirklich einige Angriffspunkte um die Fischerei durch Privatpersonen in Deutschland komplett zu verbieten.
 
Also ich verstehe nicht wirklich was diese Petition soll.

Alles in allem bieten diese Petition wirklich einige Angriffspunkte um die Fischerei durch Privatpersonen in Deutschland komplett zu verbieten.

Hallo SalleyM!
Genau so schauts aus, Du verstehst schon richtig.
Das kann nur von Angelgegnern sein. Ein Angler hätte mal seine Jahreshauptversammlung bemüht, Landesverbände, Ausgabestellen u. ä. angeschrieben aber nicht so ein dickes Eigentor geschossen.
Noch dazu auf Bundesebene... Tsss.

LG, Frank:angler:
 
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