Kunstköder -  Wobbler mit Blitzlicht

Lass mich raten: West hat mal wieder Langeweile gehabt. :grins

Sach mal ... Schischi, du hast aber nur komischen Kran in der Kiste, oder. Triefende GuFis und blinkende Wobbler. Nene... Sachen gibt´s

Grüße
 
Hallo!

Die Dinger gibts bei Askari zu kaufen!

Allerdings sind sie teilweise verboten. Bei uns in Brandenburg dürfen wir keine Fische mit künstlichen Lichtquellen anlocken.

Gruß, Alex
 
Bringt das wirklich etwas? Kenns nur vom Zanderangeln das an nicht ins Wasser leuchten soll! Gibt ja auch leuchtende Murmeln für die Karpfen nur ob das was bringt oder abschreckt ? Bin da sehr skeptich
 
Hallo,

der Vorposter hats schon erwähnt,ich hab den beim Askari gekauft.Bild hab ich grad keins,aber sieht aus wie ein normaler Wobbler mit einer winzigen LED am Schwanzende.

Sind die tatsächlich verboten?
 
cheater cheater :-) aber hoert sich interessant an! sollte auch mal na so einem teil ausschau halten, weil hier im winter lang und frueh dunkel! aber das hoert sich mal fuer ne gute option an, danke fuer diesen beitrag ;-))
 
Überlegt mal, warum gerade beim Zanderangeln in der Nacht dunkle und schwarze Wobbler verwendet werden sollen?

Da der Zander gerade in der Dunkelheit raubt, glaube ich nicht, dass das was bringt. Alles was blitzt würde ihn eher abschrecken als anlocken.

Ich meine mal gelesen zu haben, dass Zander bei Nacht so sehen, als ob wir Menschen mit einem Restlichverstärker oder Nachtsichtgerät kucken würden. Jeder der durch sowas mal gekuckt hat, weiß wie alleine eine Zigarettenglut aufleuchtet, da kann man sich bei einem LED Lämpchen die Kraft vorstellen.
 
71229 Leonberg/ Ba-Wü nähe Stuttgart

Fischereigesetz für Baden-Württemberg

§ 38 Verbot schädigender Mittel
(1) Der Fischfang mit künstlichem Licht, explodierenden, betäubenden und giftigen Mitteln, mit Schlingen sowie mit verletzenden Geräten (mit Ausnahme von Angelhaken) sowie das Reißen (einschließlich Zocken, Schlenzen und dergleichen) sind verboten.
(2) Für fischereiwirtschaftliche und wissenschaftliche Zwecke kann die Fischereibehörde Ausnahmen von Absatz 1 zulassen.
(3) Das Ministerium bestimmt durch Rechtsverordnung die Voraussetzungen, unter denen die Verwendung des elektrischen Stromes für fischereiliche Zwecke zulässig ist.

Ob da dein leuchtender Wobbler auch dazu gehört? :nixweiss:
 
Fischereigesetz für Baden-Württemberg

§ 38 Verbot schädigender Mittel
(1) Der Fischfang mit künstlichem Licht, explodierenden, betäubenden und giftigen Mitteln, mit Schlingen sowie mit verletzenden Geräten (mit Ausnahme von Angelhaken) sowie das Reißen (einschließlich Zocken, Schlenzen und dergleichen) sind verboten.
(2) Für fischereiwirtschaftliche und wissenschaftliche Zwecke kann die Fischereibehörde Ausnahmen von Absatz 1 zulassen.
(3) Das Ministerium bestimmt durch Rechtsverordnung die Voraussetzungen, unter denen die Verwendung des elektrischen Stromes für fischereiliche Zwecke zulässig ist.

Ob da dein leuchtender Wobbler auch dazu gehört? :nixweiss:

Die nächste Frage ist, wer kontrollierts ? ;-)
 
Mal ganz ehrlich, brauchen tun wir sowas doch wirklich nicht, oder?

Wieviele 1000 Wobblerformen und -farben gibt es? Fehlt jetzt noch der mp3-Wobbler. Mich erinnert die Geschichte ein wenig an die Zahnbürste. Es gibt wohl kaum einen Gegenstand der öfters neu erfunden wurde.

Die vorhandene Palette konventioneller Kunstköder reicht mir vollkommen aus. Zumal ich noch nicht annähernd alle durch probiert habe.

das übliche

P.s.: west. was ist Reißen (einschließlich Zocken, Schlenzen und dergleichen)(off-topic-warnung).
 
:nixweiss::nixweiss:
Fischereigesetz für Baden-Württemberg

§ 38 Verbot schädigender Mittel
(1) Der Fischfang mit künstlichem Licht, explodierenden, betäubenden und giftigen Mitteln, mit Schlingen sowie mit verletzenden Geräten (mit Ausnahme von Angelhaken) sowie das Reißen (einschließlich Zocken, Schlenzen und dergleichen) sind verboten.
(2) Für fischereiwirtschaftliche und wissenschaftliche Zwecke kann die Fischereibehörde Ausnahmen von Absatz 1 zulassen.
(3) Das Ministerium bestimmt durch Rechtsverordnung die Voraussetzungen, unter denen die Verwendung des elektrischen Stromes für fischereiliche Zwecke zulässig ist.

Ob da dein leuchtender Wobbler auch dazu gehört? :nixweiss:

Der Gesetzestext ist mir wohl bekannt,aber wie du schon geschrieben hast :nixweiss:[/QUOTE]...ich denke,das ist ein grenzwärtiger Fall wo ich gerade am überlegen bin,ist es recht oder nicht.Hm...

Klar ist auch,das es vielleicht ein wenig überzogen ist,ein Blitzlicht in einen Wobbler einzubauen.Klassisch ist das nicht mehr,aber auf der anderen Seite bin ich auch für Innovationen offen und probiere sie auch gerne aus. Wie sagt man so schön,probieren geht über studieren wenn man Erfahrungen sammeln will. :augen
 
Das ist schon klar geregelt...es ist verboten, künstliche Lichtquellen zu verwenden, um Fische anzulocken und zu fangen. Und was, wenn nicht eine leuchtende LED, ist denn dann eine Lichtquelle??? Und dieses Licht im Wobbler dient ja nun mal AUSSCHLIEßLICH dazu, um Fische anzulocken...

Außerdem braucht man sowas doch gar nicht!!!

Einer sagte, dass die neu aufm Markt sind...die gibts schon längere Zeit...aber (nur) Askari verkauft sie im Moment (noch).
 
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