Die vermutlich teuersten Aale der Welt ...

Bollmann

Super-Profi-Petrijünger
Moderne Technik, ein privater Sicherheitsdienst, die Wasserschutzpolizei, 18 Aale und zwei "Angler" - das sind die Akteure einer beinahe filmreifen Aktion gegen Reusendiebstahl.

Sie hatten bis zum Einbruch der Dunkelheit geangelt und sich dann zum wiederholten Male an den Reusen des Fischers vergriffen. Bei ihrer Festnahme erklärten sie, die Aale im Boot hätten sie geangelt. Zu dem Zeitpunkt ahnten sie noch nicht, dass jeder dieser Aale eine spezielle, unscheinbare Farbmarkierung trug und extra vom Fischer in die Reuse gesetzt wurde. Jetzt wird sich der Staatsanwalt um die Herren kümmern. Neben einem Strafverfahren mit einer angemessenen Strafe wird der betroffene Fischer die Rechnung für seine Auslagen und Schäden aufmachen und deren Begleichung fordern. Neben den Kosten für die Observation und für die Markierung der Aale kommt der bei den vorangegangenen Beutezügen angerichtete Schaden hinzu. In der Summe wird das Ganze bei knapp 10.000 € landen. Die 18 Aale dürften gemeinsam so 5 kg auf die Waage bringen, womit unsere Fischdiebe umgerechnet weit über 2000,-€/kg zahlen werden und zumindest diese 18 Aale dennoch nicht behalten dürfen. Ein gutes Geschäft sieht ganz sicher anders aus ... :tocktock:

http://www.maerkischeallgemeine.de/...enderer-vom-Rietzer-See-auf-frischer-Tat.html

Viele Grüße

Lars
 
Morgen zusammen,

(Oberlehrermodus on)

-18 Aale wiegen 5kg und kosten 10.000€
-das kg kostet somit 2000€
-nun...wieviele Aale wiegen 1kg und kosten somit 2000€?

ja Hannes

hab ich das richtig verstanden sie 5 Aale kosten 2000 Euro??

falsch...setzen....6!!!

18 Aale geteilt durch 5kg = 3,6 Aale/kg

(Oberlehrermodus off)

nur Spass Hannes:prost

Gruss Thomas
 
Morgen zusammen,

(Oberlehrermodus on)

-18 Aale wiegen 5kg und kosten 10.000€
-das kg kostet somit 2000€
-nun...wieviele Aale wiegen 1kg und kosten somit 2000€?

ja Hannes



falsch...setzen....6!!!

18 Aale geteilt durch 5kg = 3,6 Aale/kg

(Oberlehrermodus off)

nur Spass Hannes:prost

Gruss Thomas
Da sie die Aale aber nicht behalten dürfen, sieht die Rechnung anders aus. 0 Aale für 10.000€. Und nun?
 
Endlich mal welche erwischt" Sehr schöne Aktion! ich hoffe, das wird richtig teuer für die. Die armen Fischer verdienen mit so einem schönen Beruf sowieso schon kaum etwas und dann werden die auch noch bestohlen.
Arme Fischer?Nun ja,ich weiss ja nicht wo Du herkommst,aber bei uns in der Ostsee haben die Fischer Raubbau an den Fischbeständen betrieben!Nicht umsonst wurden Fangquotten für Fischer ausgegeben,man sägt nicht auf dem Ast wo man sitzt!Ich denke jeder Angler weiss das man keine Aale aus den Reusen eines Fischers klauen darf,denoch erscheint mir die Strafe otopisch hoch!
 
...,denoch erscheint mir die Strafe otopisch hoch!
Nun die 10T€ sind ja auch nicht die höchstrichterlich ausgesprochene Strafe für die beiden, sondern eine grobe Schätzung des Schadens den der Fischer erlitten hat. Inklusive der Kosten für Markierung der Fische, Sicherheitsdienst, Überwachung und Polizeieinsatz!

Trotz (oder grad wegen) all dem Aufwand gut das sie die beiden erwischt haben. Interessanterweise sind es wohl Einheimische oder Ortsansässige gewesen und keine osteuropäischen Schwarzangler!
 
Ja, ich mein auch nicht die hochgerüsteten Kutter der Ostsee, die ganze Schwärme wegfischen. Meine Äußerung bezog sich lediglich auf einen Fischer der Binnenfischerei, der meinetwegen 2-3Seen gepachtet hat. Viel wird da am Ende nicht rumkommen. Ich kenne jedenfalls einen, bei dem das so ist...
 
Ja, ich mein auch nicht die hochgerüsteten Kutter der Ostsee, die ganze Schwärme wegfischen. Meine Äußerung bezog sich lediglich auf einen Fischer der Binnenfischerei, der meinetwegen 2-3Seen gepachtet hat. Viel wird da am Ende nicht rumkommen. Ich kenne jedenfalls einen, bei dem das so ist...
Das meinte ich ja,die Ostsee wurde zu stark befischt.Im Binnengewässer ist der Fischer doch für sein gepachtetes Gewässer selber zuständig.
 
Ein kurzes Zurück zum Thema:

Mein laienhaftes Rechtswissen lässt mich zweifeln, ob die Ertappten überhaupt für den betriebenen Aufwand haftbar gemacht werden können.
Wenn, dann doch nur in einem Privatprozess und da muss nachgewiesen werden, dass sie auch für vorangegangene Diebstähle verantwortlich zeichneten.
Meine Meinung, vollig wertfrei.....ich lass mich auch gerne eines Besseren belehren.

Grüße Thomas
 
Ein kurzes Zurück zum Thema:

Mein laienhaftes Rechtswissen lässt mich zweifeln, ob die Ertappten überhaupt für den betriebenen Aufwand haftbar gemacht werden können.

Die Jungs haben ein Problem. Wie im Artikel zu sehen, existieren Fotos, die in den Wochen vor dem Zugriff entstanden sind. Eine denkbar schlechte Ausgangssituation für Diskussionen bezüglich der Forderungen des geschädigten Fischers. Das Strafmaß im Strafverfahren bemisst sich zudem auch daran, wie weit ein Täter bereits Wiedergutmachung gegenüber dem Geschädigten geleistet hat. Deshalb brauchte ich in solchen Fällen nie klagen. Ein freundliches Schreiben einer Rechtsanwältin mit einer Aufschlüsselung meiner Forderungen und der Bankverbindung war ausreichend.

Viele Grüße

Lars
 
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