Landesfischereigesetze -  Was ist ein freies Gewässer?

...andreas.b...

in dubio pro lucio
Gutachter-Kollegium
Hallo zusammen,

ick hab da ma 'ne blöde Frage. Was ist ein freies Gewässer? :frage

Ich hab weder in Inet noch in der Forensuche eine halbwegs schlüssige Antwort gefunden.

Mein halbwegs gesunder Menschenverstand (9 Stimmen in meinem Kopf sagen, "Ich bin normal". Eine summt! :tocktock:) sagt mir:
  • frei zugänglich
  • keine Besatzfische
  • keine privat-/vereinsrechtlichen Fischereirechte
Kann das so weit hinkommen? Darf dann in so einem Gewässer geangelt werden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich nicht, denn die Fischereirechte sind so gut wie immer vergeben, verpachtet, verkauft etc.
Und wo dieses nicht der Fall ist greift wie überall auch die Fischereigesetzgebung, da alle Gewässer in Deutschland ja in Deutschland sind und somit innerhalb des Hoheitsgebietes unseres Staates.
Einzig und allein die freie See, außerhalb von Hoheitsgebieten oder anderen Interessenslagen oder Sperrgebieten ist "frei".
Also nur da kannste machen was Du willst.
 
Darf ich mich kurz einmischen ?

Wenn ich es richtig hier im Forum mitbekommen habe, gibt es zum Beispiel in Hamburg einige "freie Gewässer", die lediglich mit einem gültigen Fischereischein beangelt werden dürfen (klar, ne Angel braucht man auch) und keiner zusätzlichen Genehmigung bedarf.

Grüße Thomas
 
Wenn ich es richtig hier im Forum mitbekommen habe, gibt es zum Beispiel in Hamburg einige "freie Gewässer", die lediglich mit einem gültigen Fischereischein beangelt werden dürfen (klar, ne Angel braucht man auch) und keiner zusätzlichen Genehmigung bedarf.
Harzer hat meiner Interpretation nach, nichts gegenteiliges gesagt. Sondern nur, dass die Gewaesser dann im Hoheitsgebiet des Staates sind (dafuer brauch man den Fischereischein, zur Ausuebung des Fischfanges). Es sollte also, weil besser ausformuliert, so sein wie Du sagtest. Genau so habe ich das naemlich auch aufgeschnappt bzw. auch den Fall Hamburg im Hinterkopf.

regards
Peter
 
Natürlich nicht, denn die Fischereirechte sind so gut wie immer vergeben, verpachtet, verkauft etc.
Und wo dieses nicht der Fall ist greift wie überall auch die Fischereigesetzgebung, da alle Gewässer in Deutschland ja in Deutschland sind und somit innerhalb des Hoheitsgebietes unseres Staates.

Ja, klar und wenn sie nicht vergeben, verpachtet, verkauft sind? Was denn? Das Landesfischereigesetz von z. Bsp. Sachsen ist da nicht sehr ausagekräftig!

In MeckPom brauchst du einen Küstenschein, in Schleswig-Holstein ist das Angeln an der Küste frei. In Hamburg gibt's glaub ich auch "freie Gewässer". Ist alles so undurchsichtig.

Konkretes Beispiel: Ein großes Tagebaurestloch wird seit Jahren geflutet. Durch Hochwasser und Flusswasserzulauf sind Fische im See vorhanden. Fischereirechte sind weder an einen Fischer noch an einen Verein vergeben. Ergo kein Besatz/keine vergebenen Fischereirechte. Darf dort der Fischereischeininhaber angeln?
 
Okay, okay... Dann sollte "man" in einem solchen Fall den Eigentümer ausfindig machen und dort vorstellig werden. :)
 
Um jetzt noch mal auf meine eigentliche, eingangs gestellte Frage zurückzukommen.

"Freie Gewässer" sind demzufolge Gewässer die vom Gesetzgeber für frei erklärt sind?
Also gilt in Deutschland mal wieder der Grundsatz:"Alles, was nicht ausschließlich erlaubt ist, ist verboten!"
 
Um jetzt noch mal auf meine eigentliche, eingangs gestellte Frage zurückzukommen.

"Freie Gewässer" sind demzufolge Gewässer die vom Gesetzgeber für frei erklärt sind?
Also gilt in Deutschland mal wieder der Grundsatz:"Alles, was nicht ausschließlich erlaubt ist, ist verboten!"

Gibt dies jetzt ne Grundsatzdiskussion ???
Eigentlich halte ich die Frage für ausreichend beantwortet.

Gruß Thomas
 
Zeig mir eine Stelle in Deutschland die niemandem gehört, oder wo niemand irgendwelche anderweitige Rechte hat.
Wenns kein Privater ist dann ist es Vater Staat, Land, Kreis, Gemeinde oder Stadt.
Oder die Kirche wie hier bei uns die Klosterkammer Hannover, einem der größten Grundbesitzer in Niedersachsen.
Es gibt schlichtweg nichts wo jeder tun und lassen kann was er mag.
Und überall wo Wasser ist, auch wenn von niemandem bewirtschaftet, muß man eine Erlaubnis zum Fischfang einholen iúnd eine Sachkundeprüfung/Fischereischein besitzen.
Und sich natürlich auch an die geltenden Gesetze des jeweiligen Bundeslandes richten.
In dem Fall des alten Tagebaues der zeitweise geflutet wird und dadurch mit Fischen besetzt ist wird unter Garantie jemand die Rechte besitzen.
Denke in diesem Fall das Land oder der Renaturier wenn geschehen.
Freie Zugänglichkeit, kein Besatz, keine fischereilich an Vereine oder private Personen vergebenen Rechte sind kein Zeichen für ein wirklich freies Gewässer.
Gruss Armin
 
Hallo Armin,

diese freien Gewässer" gibt es definitiv und es darf dort ohne jegliche zusätzliche Genehmigung geangelt werden.

Grüße Thomas
 
Habs gefunden und mal bischen rumgeschaut.
Sieht so aus als ob der Fischereischein ausreicht um an den gekennzeichneten
Gewässern zu fischen.
Gruss Armin
 
Gibts denn sowas außer in Hamburg noch irgendwo anders in Deutschland?
Kann mir irgendwie nicht erklärebn warum die Stadt Hamburg nicht ihren Finger drauf legt um so noch eine kleine Nebeneinnahme zu kassieren.
Ws ist mit den großen Seen nach denen ich gefragt hab.
Gruss Armin
 
Gibts denn sowas außer in Hamburg noch irgendwo anders in Deutschland?
Kann mir irgendwie nicht erklärebn warum die Stadt Hamburg nicht ihren Finger drauf legt um so noch eine kleine Nebeneinnahme zu kassieren.
Ws ist mit den großen Seen nach denen ich gefragt hab.
Gruss Armin

Weil Hamburg einfach die geilste Stadt ist!:hops
 
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