Landesfischereiverordnungen -  Raubfischköder-Ruhezeit in Brandenburg?

Rich

Profi-Petrijünger
Und auch wenn ich das jetzt schon zwei mal alleine recherchiert habe, wäre ich trotzdem dankbar sein, von jmd. Bitte eine Bestätigung zu bekommen, dass ich die Lage richtig verstanden habe.

Hintergrund ist, dass das LFVO Dings (oder wie es abgekürzt wird) für Berlin ziemlich eindeutig ist. Ab 1. Jan bis Ende April herrscht nämlich Raubfischköder verbot. Das heißt in der Zeit können mir die Raubfish-Schonzeiten eigentlich ziemlich egal sein. Denn auch wenn der Barsch keinen Schonzeit hat, kann ich meine Spinner und Gummiwurme zuhause lassen. Soweit gut.

Aber wie ist das in Brandenburg?

Meines Erachtens gibt es nur Schonzeiten zu beachten? In Gegensatz zu Berlin ist ihre LFVO sehr übersichtlich und das ist das einzige was mich bloß ein bisschen stutzig macht. Ich habe nichts übersehen oder?
 
Normalerweise stehen neben den Schonzeiten auch Mindestmaße der einzelnen Fischarten. Weiterhin musst du beachten, dass der Fischereirechteinhaber die Schonzeiten und Mindestmaße heraufsetzen darf. Ein Gummifisch-, Wobbler- oder überhaupt ein Kunstköderverbot gibt es in der BbgFischO nicht.
 
Normalerweise stehen neben den Schonzeiten auch Mindestmaße der einzelnen Fischarten. Weiterhin musst du beachten, dass der Fischereirechteinhaber die Schonzeiten und Mindestmaße heraufsetzen darf. Ein Gummifisch-, Wobbler- oder überhaupt ein Kunstköderverbot gibt es in der BbgFischO nicht.

Vielen Dank. So sah es mir eben aus aber Fragen kostet ja nichts :)

Sache erledigt.


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Vorsicht bei Brandenburger Verbandsvertragsgewässern, dort gibt es eine Schonzeit mit gleichzeitigem Kunstköder, Lebendköder und Spinnangelverbot.
1.02. - 31.03. ist dort Schonzeit.

Gruß Henry
 
Aber doch nicht in allen? Die Potsdamer Havel hat sowas soweit ich weiß nicht. Oder wurde da was reformiert?

... ist nicht überall gleich!

Zitat: Noch ein Hinweis zu den Regelungen am Wasser: Der Fischereirechteinhaber kann eigene Regelungen festlegen (Setzkescherbenutzung, Nachtangelmöglichkeiten, Schonmaße und – zeiten, etc.) – diese sind VOR dem Angeln für das jeweilige Gewässer in Erfahrung zu bringen.

aus: http://www.anglerneuigkeiten.de/2014-01/verbandsvertragsgewaesser-des-lav-brandenburg-2014/


Gruß Jörg
 
Vorsicht bei Brandenburger Verbandsvertragsgewässern, dort gibt es eine Schonzeit mit gleichzeitigem Kunstköder, Lebendköder und Spinnangelverbot.
Welches Brandenburger Vertragsverbandsgewässer? Die haben nicht alle die gleiche Regelung.
1.02. - 31.03. ist dort Schonzeit. Gruß Henry
Was wird wo geschont? Die Sofakissen bei dir?
Aber doch nicht in allen? Die Potsdamer Havel hat sowas soweit ich weiß nicht. Oder wurde da was reformiert?
Was nicht bei allen? Schonzeit? Mindestmaße? Kunstköderverbot?
 
Welches Brandenburger Vertragsverbandsgewässer? Die haben nicht alle die gleiche Regelung.

Was wird wo geschont? Die Sofakissen bei dir?

Was nicht bei allen? Schonzeit? Mindestmaße? Kunstköderverbot?

Vom 01.02-31.03 zb der Hecht.[emoji12]

Anstatt hier Henry zur Minna zu machen vieleicht mal dem Fragesteller sein Anliegen beantworten.[emoji34]

TE:
Hier findest du die Schonzeiten.
Ob während dessen Räuberbefischungsverbot herscht kann dir ja vieleicht Fuerstenwalder erläutern. Scheint ja Kenntniss von den Brandenburger Bestimmungen zu haben. [emoji3]

http://dicht-am-fisch.de/angeln-fischen/schonzeiten-und-mindestmase
 
Zuletzt bearbeitet:
Vom 01.02-31.03 zb der Hecht.[emoji12]
Schon längst erledigt, was den TE betrifft, siehe Beitrag 3 ;) .. Ich hab Henry nicht zur Minna gemacht, sondern versuche ihn sowie Brassenboy mit meinen Gegenfragen darauf hinzuweisen, dass ein paar hingeworfene Antwort- oder Fragebrocken zu wenig sind, um darauf auch richtig antworten zu können.
Gruß und guten Rutsch.
 
Ich war heute das erste Mal an der Spree angeln...(Produktionsgewässer) gleich zwei Volltreffer ein Zander (60cm, 1700g) + ein Hecht (70cm, 1800g)...
:klatsch:angler:

Der Zander hatte wohl vorher einen Wels verspeist...:essen:

Produktionsgewässer? Ist da ni ht schonzeit und das angeln mit kunstködern in dieser zeit verboten?


Ab hier abgetrennt und hier her verschoben, da im anderen Thread OT.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Produktionsgewässer? Ist da ni ht schonzeit und das angeln mit kunstködern in dieser zeit verboten?
Tausend mal bereits erklärt, wieso ist das so schwierig?.. Es gibt den gesetzlichen Rahmen nach BbgFischO, der legt Schonzeiten und Mindestmaße fest. Für "Produktionsgewässer" (diesen DDR- Begriff gibt es noch für Gewässer?!) oder Vertragsverbandsgewässer kann es für jedes einzelne Gewässer unterschiedliche Maße und Zeiten geben. Die kann der jeweilige Fischereirechtinhaber (oder wer auch immer) selber festlegen. Es dürfen bloß die gesetzl. Maße und Zeiten nicht verkürzt werden.
Also noch mal: Es kann für jedes einzelne Vertragsverbands- und sonstige Gewässer unterschiedliche lange Zeiten und Maße im Rahmen der gesetzl. Möglichkeiten geben. Weil Fischer A sich nur für sein Gewässer festlegt und nicht für die Gewässer seiner Nachbarn. Aussagen wie "Schonzeiten in Vertragsverbandsgewässern suggerieren, dass für alle Vertragsverbandsgewässer (oder meinetwegen auch Produktionsgewässer) einheitliche Zeiten, Maße oder Verbote existieren, doch dem ist nicht so.
 
Tausend mal bereits erklärt, wieso ist das so schwierig?.. Es gibt den gesetzlichen Rahmen nach BbgFischO, der legt Schonzeiten und Mindestmaße fest. Für "Produktionsgewässer" (diesen DDR- Begriff gibt es noch für Gewässer?!) oder Vertragsverbandsgewässer kann es für jedes einzelne Gewässer unterschiedliche Maße und Zeiten geben. Die kann der jeweilige Fischereirechtinhaber (oder wer auch immer) selber festlegen. Es dürfen bloß die gesetzl. Maße und Zeiten nicht verkürzt werden.
Also noch mal: Es kann für jedes einzelne Vertragsverbands- und sonstige Gewässer unterschiedliche lange Zeiten und Maße im Rahmen der gesetzl. Möglichkeiten geben. Weil Fischer A sich nur für sein Gewässer festlegt und nicht für die Gewässer seiner Nachbarn. Aussagen wie "Schonzeiten in Vertragsverbandsgewässern suggerieren, dass für alle Vertragsverbandsgewässer (oder meinetwegen auch Produktionsgewässer) einheitliche Zeiten, Maße oder Verbote existieren, doch dem ist nicht so.

Kein grund so auszurasten. Im übrigen ist nicht jedes Produktionsgewässer auch ein Verbandsvertragsgewässer.
 
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