Allgemein -  Mario (Aalhaken2) rettet Fischereiaufsicht aus S(pr)eenot

Alter Däne

In ewiger Erinnerung
Sonntag 28.09.2008
(unbekannte Redaktion):)
Strahlender Sonnenschein über Berlin. Die beiden Fischereiaufseher Thomsen und der Alte Däne machen sich auf den "Seeweg" zur Kontrolle. Angelmatz hatte hierfür sein privates Boot zur Verfügung gestellt, da das Boot unseres Thomsen nach einer kleineren Reparatur noch etwas Schonzeit benötigte. Den Motor steuerte der Alte Däne bei, denn es lag eine längere Strecke vor den Kontrolleuren.
An dieser Stelle ein DANKE an Angelmatz.
Die Sonne im Rücken, ein frohes Lied auf den Lippen steuerte das Boot über die Gewässer der Köpenicker Fischervereinigung in Richtung Rummelsburger See. Beobachter der Fahrt hätten denken können, dass entweder das Ruder defekt oder der Bootsführer nicht ganz nüchtern sei. Aber dem war nicht so, denn das Boot fuhr von einem Ufer zum Gegenüberliegenden, um die dort sitzenden und zahlreich vertretenen Angler zu kontrollieren.
Um das Ergebnis des Kontrolltages an dieser Stelle zu nennen - es wurden keine Verstöße und auch keine Schwarzangler festgestellt!
Doch nun weiter zur Fahrt der Beiden. Noch nicht einmal richtig auf dem Rummelsburger See angekommen, wurde die Bootsbesatzung von Mario begrüßt, der dort den "Schuppenträgern" nachstellen wollte. Nach einem kleinen Plausch und einigen gemeinsamen Würfen fuhr jeder seines Weges.
Einige Angelplätze weiter auf der Spree in Richtung Elsenbrücke sitzt ein Angler, die Mütze tief ins Gesicht gezogen und gut "getarnt" zwischen Büschen.
Wer jetzt glaubt da säße ein Schwarzangler, der irrt. Mit einem freundlichen
"Hallo und Petri Heil" grüßte unser Mitglied Otto2000.
Nach einer kurzen Pause wollte unsere Bootmannschft ihre Fahrt fortsetzen, aber der Motor war in einen zunächst unbefristeten Streik getreten.
Ja, was nun??? Der Alte Däne mühte sich, den Motor zur Weiterarbeit zu überzeugen, dieser blieb jedoch stumm. Und Otto2000, der die Probleme mit dem Motor mitbekommen hatte, war auch nicht mehr da. Er hatte erfahren, dass Mario in der Nähe war. Die Beiden hatten sich zu einem gemeinsamen Angeln verabredet.
Die Zeit verging und der Motor streikte immer noch.
Plötzlich kamen Mario und Otto2000 und legten neben unseren "Pechvögeln" an. Ein kurzer Gedankenaustausch von Boot zu Boot, von Mario herübergereichtes Werkzeug und dazu eine wirklich zündende Idee hauchten dem Motor Leben ein.
Auch an dieser Stelle einen großen DANK an Mario, der es ermöglichte, dass unsere Fischereiaufseher den Weg in Richtung "Heimathafen" nicht zu Fuß antreten mußten. Mario hat seine kostbare Angelzeit geopfert, um uns zu helfen:respekt:respekt:respekt.
Zeigt es sich doch hier wieder - Angler sind eine große Familie und helfen sich gegenseitig !!!!!
Für unser Team konnte es jetzt nur noch eine Richtung geben - Köpenick, der Liegeplatz des Bootes. Es lief auch alles ganz gut, dachten die zwei, wenn da nicht noch ein erforderlicher Zwischenstopp gewesen wäre. Genau an der Dieststelle der Wasserschutzpolizei trat der Motor erneut in einen Streik.
Nach vielen vergeblichen Versuchen, den Motor zu starten, suchte der Alte Däne den Wachhabenden auf, schilderte das Problem und bekam auch sofort Hilfe.
Nachdem der Motor wieder summte, ging es - ohne weitere Zwischenfälle - bis zum Liegeplatz.
Nach 7 Stunden waren wir froh, als wir unsere Körper aus dem Boot in unsere Autos bewegen konnten.


Gruß

Detlef
der Alte Däne
 
Soso, da entsteht ja der Eindruck, das es der berliner Fischereiaufsicht an einem zuverlässigen Dienstfahrzeug zur Amtsausübung fehlt.
Allerdings sieht es aber auch so aus, das die zu kontrollierenden Angler ja ohnehin alle in unserem Forum angemeldet,
also bestens über die Gesetzeslage informiert sind und daher ihre Passion gewissenhaft und gesetzeskonform ausüben... :zwinkernd
 
Besorgt euch doch so ein Boot!

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Thomsen vorn an der Trommel gibt den Takt an, 10 Schwarzangler rudern und der alte Däne übernimmt das Steuer!
 
Soso, da entsteht ja der Eindruck, das es der berliner Fischereiaufsicht an einem zuverlässigen Dienstfahrzeug zur Amtsausübung fehlt.
Allerdings sieht es aber auch so aus, das die zu kontrollierenden Angler ja ohnehin alle in unserem Forum angemeldet,
also bestens über die Gesetzeslage informiert sind und daher ihre Passion gewissenhaft und gesetzeskonform ausüben... :zwinkernd

Detlef und ich haben ohnehin schon einen Antrag auf ein neues Dienst'fahr'zeug gestellt:

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Mal schauen, ob der Berliner Haushalt das hergibt, wir warten seit Antragstellung gespannt ... ;)

Und, Stefan, Vertrauen ist gut, [...] :grins

Da es neulich mal einen schönen alten Text zum Hecht gab, hier eine Kurzchronik zum Wesen der Berliner Fischereiaufsicht, teils vergnüglich zu lesen:

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600 Jahre Fischereiaufsicht

und seit 1639 als Staatliche Fischereiaufsicht im heutigen Berliner Raum oder vom Pristabel, Pritzstabelamt, Oberfischmeister/ Fischereiamt der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg, Fischereiamt von Groß-Berlin zum Fischereiamt Berlin.

Die Ausübung der Fischerei läßt sich im Berliner Raum seit der mittleren Steinzeit (8000 - 3000 v. Christus) nachweisen. Dahme, Spree und Havel mit ihren vielen Krümmungen, üppigem Gelegewuchs und seichten Ufern boten ideale Voraussetzungen dafür.

Einer der ersten urkundlichen Hinweise auf die Fischereiausübung im Berliner Raum ist Markgraf Woldemar's Überlassung des Fischzolls zu Berlin und Cölln an das Jungfrauenkloster zu Spandau (1318). Viele weitere Fischereiurkunden des 14. Jahrhunderts sowie des Mittelalters belegen das Wachstum des Gemeinwesens.

Zwei zu Spandau (1407) und Köpenick (1487) als Wasservögte eingesetzte markgräfliche Privatbeamte bilden die nachweisbare Keimzelle jener von als Pritzstabeln [wendisch: Pristaw = Aufseher] zunächst privatrechtlich, von 1639 an polizeilich wahrgenommenen Staatlichen Fischereiaufsicht.

Als Vorsteher der markgräflichen Gewässer (so er der hern water tu der tyd vorstund) schlichtete Petze Dines 1407 einen Streit wegen unrechtmäßiger Fischerei zwischen den Fischern von Spandau und denen von Berlin und Cölln. 1487 tritt ein Pristabel in Köpenick einem den Fischereigerechtigkeiten zu weit gehenden Anspruch der Gemeinde Rahnsdorf entgegen.

Das Pritzstabelamt zu Spandau ist damit das nachweisbar älteste im Berliner Raum; es blieb bis 1949 in ununterbrochener Folge besetzt. Als lediglich die Polizei über die Fischerei ausübende Gewalt entstand im Laufe der Jahrhunderte das Pritzstabelamt. 1639 wird ein Pritzstabel mit Besoldung in Spandau bestellt.

1668 werden die Pritzstabel erstmals als öffentliche Fischerei-Aufseher benannt, wiederholt im Fischereiedikt von 1682.

Deren Aufgabe war nicht ungefährlich. Mit "mörterlicher Gewehr" wurde der Pritzstabel Hans Mahnkopf, Vorfahre eines bis heute erhaltenen Fischergeschlechtes, von den Heiligenseer Fischern angefallen (1660). Zu seiner Durchsetzung bot der Kurfürst Reiter auf. – Nach dem viel späteren Tode Mahnkopf's erhält die Witwe ein Gnadengehalt als Pension.

Die Gehälter sind "mischfinanziert", einerseits aus Zuschüssen der Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer, andererseits aus freiwilligen Beiträgen der Fischereiinteressenten, was gelegentlich zu Bestechungsfällen führte. Die unzureichende Besoldung der Pritzstabel führte oft in eine unwürdige Abhängigkeit. Die Fischer ließen sich nicht zur Ordnung zwingen, drohten mit Schlägen und taten auf den Strömen "wie was sie wollten".

Die Besoldung der Aufsichtsbeamten besserte sich erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts; auf die Beitragserhebung zur Besoldung in den zu beaufsichtigenden Fischergemeinden wurde aber immer noch nicht verzichtet. Erst 1867 wurden die Pritzabel in die königliche Domänenverwaltung übernommen, dort voll besoldet.

1907 tauschten die Fischereiaufsichtsbeamten ihren alten "Pritzstabel"-Namen gegen den eines königlichen Fischmeisters. 1919 wurde die Amtsbezeichnung in "Fischmeister" abgeändert.

Seit 1615 übergeordnet waren den Pritzstabeln die im Nebenamt tätigen kurfürstlichen Fischmeister, welchen in der kurfürstlichen Amtskammer das Dezernat Märkische Fischerei unterstand. Sie waren entscheidende Autorität bei Kompetenzstreitigkeiten, im 17. und 18. Jahrhundert Chefs der Fischereipolizei. Eine Strafgewalt stand ihnen ebenfalls zu. Die Aufgabenstellungen waren, übrigens wie heute noch der Fall, einerseits die der Verwaltung der Domänenfiskalischen Fischereien, andererseits die der ordnungsrechtlichen Fischereiaufsicht. – Im Zuge der Namensänderung vom Pritzstabel zum Fischmeister erfolgte die des Fischmeisters zum Oberfischmeister.

Am 1.8.1919 wurde mit Dr. Quiel der erste hauptamtliche Oberfischmeister für die Provinz Brandenburg berufen. Neuer Amtsitz der gleichnamigen Dienststelle wurde Friedrichshagen bei Berlin, aber bereits 1925 nach Charlottenburg, Kaiserdamm 1, in das Oberpräsidium verlegt.

Im Zuge einer 1940 erfolgten Besoldungsrechtsänderung wird die Bezeichnung "Oberfischmeister" in "Regierungsfischereirat" abgewandelt, die Bezeichnung der Dienststelle wird demzufolge in "Fischereiamt der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg" geändert.

Mehrfach ausgebombt findet sich das Amt 1945 in Berlin Friedrichshagen wieder mit der Bezeichnung "Fischereiamt von Groß-Berlin". Diesem zugeordnet sind die Fischmeisterstellen in Köpenick und Spandau.

Im Zuge der Teilung Berlins (1948) wurde aus dem Fischmeister in Spandau das heutige "Fischereiamt Berlin", mit den Aufgaben biologischer und ordnungsrechtlicher Fischereiaufsicht, Verwaltung der staatlichen Fischereirechte, sowie Wahrnehmung zahlreicher Beratungsaufgaben auf dem Sektor der Fischerei.

Dieses Amt führt die über Jahrhunderte hinweg bis heute unverzichtbar gebliebene Aufgabe des Fischschutzes, des Schutzes der natürlichen Grundlagen der menschlichen Ernährung fort. – Am Tage der deutschen Vereinigung, dem 3. Oktober 1990, wurde die seit 1948 für einen Zeitraum von gut 42 Jahren gespalten gewesene Fischereiaufsicht für den östlichen Landesteil von Berlin auf das Fischereiamt Berlin übertragen. Das im östlichen Landesteil von Berlin vorhandene Aufsichtspersonal wurde vollständig übernommen, stellt bis heute einen wertvollen und nicht missenswerten Zugewinn für die Durchführung der Fischereiaufsicht im Lande Berlin dar.

Erste ordnungsrechtliche Grundlage war die Ordnung der Fischerei auf dem Havelstrom und anderen Hauptgewässern, die Kurfürst Joachim II. am 13. Oktober 1551 erließ.

Am 23. Februar 1574 mußte Kurfürst Johann Georg eine neue Fischereiordnung erlassen. – Ihm war Klage gekommen, die Wasser seien so verwüstet, daß, wenn nicht Abhilfe geschaffen, in kurzer Zeit die "Untertanen von diesen Gnadenreichen Landessegen, Göttlicher allmacht, nicht alleine ire Nahrung und handtierung (wie bis anhero geschehen) nicht haben, besonderen an irer eigener notturft mangel, steigerung, und teurung leiden und erfinden würden".

Kurfürst Friedrich III. erließ 1690 eine "Erneuerte Fischer-Ordnung", der dann erst 1874 das "Fischereigesetz für den Preußischen Staat" folgte, welches 1917 vom heute noch in Berlin geltenden "Preußischen Fischereigesetz" abgelöst wurde.

Die Fischerei in der Berliner Umgebung war niemals frei ausübbar gewesen. Die Fischergemeinden und Innungen waren stets auf ein landesherrliches Privileg angewiesen und mußten hierfür als Gegenleistung bis in das 18. Jahrhundert vielerlei Dienste verrichten. Die Fischereiausübung mit großen Fanggeräten aber stand der Landesherrschaft zu, die diese Berechtigungen durch ihre Domänenkammer an Garnmeister verpachtete.

Wiederholt bekunden Schriftsteller im Mittelalter, daß der Fischreichtum in Brandenburg überraschend groß gewesen ist. Doch werden bereits um die Wende vom Mittelalter zur Neuzeit Stimmen laut, die vor einer unverständigen, übermäßigen Ausübung der Fischerei warnen, so auch Martin Luther, der für die Mark das Fehlen von Holzungen und Fischen voraussah.


Martin Luther hat Recht behalten. Störe laichten in der Spree, der wohl letzte wurde dort 1845 in Nähe der Langen Brücke gefangen. Neunaugen, Lachse, im Mittelalter häufig auf den Berliner Fischmärkten angeboten, sind ebenso längst ausgeblieben.

Die Fischerei der Mark zwischen EIbe und Oder ist zu Zeiten primitiven und auf die natürliche Landschaft gegründeten Wirtschaftsbetriebes in der Lage gewesen, rd. 30 - 40.000 Menschen zu ernähren. 1895 ernährte die Havelfischerei von Spandau bis zur Mündung noch rd. 2.500 Menschen, wohl etwa 69 Familien befischten damals die Berliner Havel in beruflicher Weise.

1989 (Berliner Havelfischerei) waren es immerhin noch sechs Familien, die hauptberuflich und neun, die dem Fischfang auf überkommene Weise nebenberuflich nachgingen, zusammen mit rd. 16.000 Anglern. Vierzig dieser Fischereirechte auf der Havel Berlins wurden ausschließlich durch Vergabe von Angelkarten genutzt.

Im Zuge der Vereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 wird das Fischereiamt, seit dem 23. Oktober 1987 mit Sitz am Stößensee, Havelchaussee 149/151, 14055 Berlin (Charlottenburg), in einem für dessen Aufgaben neu hergestellten Amtsgehöft mit Bootshaus, Aquakulturanlage und Büroräumen, wieder für ganz Berlin zuständig und erhält damit das Aufsichtsgebiet übertragen, das es zusammen mit dem Fischmeister in Berlin-Köpenick zwischen 1945 und 1948 als Fischereiamt von Groß-Berlin hatte.

* Das Aufsichtsgebiet besteht seitdem aus insgesamt 5.800 ha Gewässerflächen und wird hauptsächlich von den flussseenartig geformten Gewässerstrecken des Spree-/Dahme- sowie des Havelsystems, mehreren Fließen und zehn Schiffahrtskanälen gebildet. Darin enthalten sind aber auch etwa 60 Landseen von mehr als 1 ha Ausdehnung sowie ungefähr 500 Teiche oder Pfuhle;
* Das fischereilich genutzte Aufsichtsgebiet verdoppelte sich von 2.700 ha Wasserflächen auf annähernd 5.400 ha;
* Die Anzahl der im Haupterwerb tätigen Berufsfischereibetriebe stieg von sechs auf vierzehn, in den fünfundzwanzig Kräfte beschäftigt sind, an, wobei Zuwächse sowohl im westlichen als auch dem östlichen Landesteil von Berlin erfolgten;
* Die Anzahl der im Nebenerwerb tätigen Berufsfischer erhöhte sich auf sechzehn;
* Von den rd. 150 aus dem Mittelalter überkommenen Fischereiprivilegien (Koppelfischereiberechtigungen) werden mehr als 40 Fischereirechte damit immer noch von entsprechend beruflich ausgebildeten Fischern beruflich genutzt, die restlichen im Wege der Angelkartenausgabe an etwa 30.000 Personen.

Angler und Berufsfischer ernteten im Jahr 2007 insgesamt 263 t Fisch in den 5.545 ha fischereilich genutzten Berliner Gewässern, also rd. 47 kg Fisch / ha Wasserfläche.

~~~

Quelle: Seiten der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz zum Fischereiamt Berlin
(http://www.berlin.de/sen/umwelt/fischerei/fischereiamt/de/fischereiaufsicht.shtml)
 
Ich denke auch mal, mit dem Flieger, das ist absolut angemessen. Wichtig hierbei der Zusatz "zur freien Verfügung", damit wochenends schnell mal zum "Angelausflug" nach Schweden gehuscht werden kann...

Angelausflug ... Stefan, geradezu auf den Punkt gebracht :grins

Deutsch ist für den Kundigen immer schon eine sehr schöne und ausgesprochen präzise Sprache gewesen.

@ Roland ...

Verbesserungsvorschlag: Berliner Tiefflieger nun unter schneller Kontrolle ... Schwarzangler sind gemeint.
Oder Kollegen, 'die drohten mit Schlägen und taten auf den Strömen "wie was sie wollten"'.
 
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