Northlight
Pädagogischer Allrounder
Moin Moin,
ich habe eine ( ich hoffe ) interessante Frage, welche ich hier ansprechen möchte.
Und zwar geht es wegen dem Uferbetretungsrecht in Niedersachsen.
Folgender Sachverhalt. Ich war am Sonntag an der Hunte angeln und wollte einen Seitenausläufer ( wurde vor 5 Jahren extra von der Stadt DH angelegt - ca. 40 Meter lang und 10 Meter breit - durch eine Insel vom Fluss getrennt - 1 Einfluss - 1 Abfluss - also Direktverbindung zum Fluß) beangeln. Dieser Seitenausläufer wird ringsrum vom Grundstück der Lebenshilfe umringt. Das Grundstück ist nicht eingezäunt, sondern nur durch einen kleinen Graben "umzäunt". Auf dem Grundstück ist auch ein Steg, welcher direkt in den Seitenausläufer geht. Das Gebäude nebst Grundstück wurde vor ca. 4 Jahren erst errichtet.
Nun wollte ich den Seitenauslauf beangeln. Dieser ist nur über das Grundstück zu erreichen. Ich bin also über den Graben rüber und ehe ich mich versah, kam eine Pflegekraft ( das Gebäude wird von einer Altenpflegeeinrichtung betreut ) und er "bat" mich sofort das Gelände zu verlassen, das es "Privateigentum" sei. Wenn ich dem nicht nachkommen würde, würde die Polizei gerufen.
Ich verwies darauf, dass ich die Hunte ( Ist Pachtgebiet der Hunte 2 ) und den Seitenausläufer beangeln darf und dementsprechend dort angeln darf. Natürlich zog es nicht.
Nun habe ich in der Niedersächsischen Verordnung ein wenig geblättert und dort steht, dass ich selbstverständlich das Gelände betreten darf und der Angelei nachgehen kann, da der Fluss im öffentlichen Bereich ist ( § 10 ff ).
Aber es ist nun die Frage, was darf ich? Darf ich das Gelände / Grundstück betreten? Wie nah darf ich ans Haus ran. Es steht im Gesetz, dass ich nicht in die unmittelbaren Nähe darf ( Dehnbar ). Darf ich den Steg mitbenutzen? Er ist ca. 5 Meter vom Haus entfernt - der Fluss war erst da.
Was darf ich, was darf ich nicht? Soll ich das Spiel mit dem Polizeiruf austesten? Ich habe mal gehört, dass ich bis auf 1 Meter ans Haus darf! Erst da würde die unmittelbare Nähe beginnen.
Wer kann mir da weiterhelfen?
Gruß Northlight
ich habe eine ( ich hoffe ) interessante Frage, welche ich hier ansprechen möchte.
Und zwar geht es wegen dem Uferbetretungsrecht in Niedersachsen.
Folgender Sachverhalt. Ich war am Sonntag an der Hunte angeln und wollte einen Seitenausläufer ( wurde vor 5 Jahren extra von der Stadt DH angelegt - ca. 40 Meter lang und 10 Meter breit - durch eine Insel vom Fluss getrennt - 1 Einfluss - 1 Abfluss - also Direktverbindung zum Fluß) beangeln. Dieser Seitenausläufer wird ringsrum vom Grundstück der Lebenshilfe umringt. Das Grundstück ist nicht eingezäunt, sondern nur durch einen kleinen Graben "umzäunt". Auf dem Grundstück ist auch ein Steg, welcher direkt in den Seitenausläufer geht. Das Gebäude nebst Grundstück wurde vor ca. 4 Jahren erst errichtet.
Nun wollte ich den Seitenauslauf beangeln. Dieser ist nur über das Grundstück zu erreichen. Ich bin also über den Graben rüber und ehe ich mich versah, kam eine Pflegekraft ( das Gebäude wird von einer Altenpflegeeinrichtung betreut ) und er "bat" mich sofort das Gelände zu verlassen, das es "Privateigentum" sei. Wenn ich dem nicht nachkommen würde, würde die Polizei gerufen.
Ich verwies darauf, dass ich die Hunte ( Ist Pachtgebiet der Hunte 2 ) und den Seitenausläufer beangeln darf und dementsprechend dort angeln darf. Natürlich zog es nicht.
Nun habe ich in der Niedersächsischen Verordnung ein wenig geblättert und dort steht, dass ich selbstverständlich das Gelände betreten darf und der Angelei nachgehen kann, da der Fluss im öffentlichen Bereich ist ( § 10 ff ).
Aber es ist nun die Frage, was darf ich? Darf ich das Gelände / Grundstück betreten? Wie nah darf ich ans Haus ran. Es steht im Gesetz, dass ich nicht in die unmittelbaren Nähe darf ( Dehnbar ). Darf ich den Steg mitbenutzen? Er ist ca. 5 Meter vom Haus entfernt - der Fluss war erst da.
Was darf ich, was darf ich nicht? Soll ich das Spiel mit dem Polizeiruf austesten? Ich habe mal gehört, dass ich bis auf 1 Meter ans Haus darf! Erst da würde die unmittelbare Nähe beginnen.
Wer kann mir da weiterhelfen?
Gruß Northlight
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