DAFV - Satzung im Verein

Bastard82

Profi-Petrijünger
Hallo, ich hab da mal ne Frage und zwar wenn man eine Satzung im DAV Verein ändern möchte. Reicht dass, durch die zustimmung der Mitglieder oder muss man das erst beim KAV beantragen oder ähnliches???

MFG Bastard
 
Hallo, ich hab da mal ne Frage und zwar wenn man eine Satzung im DAV Verein ändern möchte. Reicht dass, durch die zustimmung der Mitglieder oder muss man das erst beim KAV beantragen oder ähnliches???

MFG Bastard

Grundsätzlich ist die Satzung reine Vereinsangelegenheit. Eine Änderung muss durch einen Mehrheitsbeschluß der Gesamtmitgliederversammlung abgesegnet werden und die Neufassung beim zuständigen Amtsgericht zur Ablage im Vereinsregister eingereicht werden.

Petri
 
Ja genau Brb wie ich sehe auch garnicht so weit entfernt von dir. Schön, dann bedanke ich mich bei euch und werde meine Wissen weitergeben.
 
@ El Hechti
Ein versierter Notar sollte aber in der Lage sein, zu erkennen, ob eine Satzung die Prüfung beim Vereinsregister besteht oder nicht. Normalerweise ist es ja so, daß man selbst mit dem Register nichts weiter zu tun hat. Der Notar sieht normalerweise eine Satzung u. das Änderungsprotokoll durch u. lektoriert sie sozusagen. Dann gibt er sie selbst an das Vereinsregister weiter. Er würde sich ja selbst bloßstellen, wenn er gravierende Fehler nicht erkennen würde.
Also keine Sorge, wenn der Notar sie weitergibt, geht sie auch im allgemeinen durch.
Gruß
Eberhard
 
@ El Hechti
Ein versierter Notar sollte aber in der Lage sein, zu erkennen, ob eine Satzung die Prüfung beim Vereinsregister besteht oder nicht. Normalerweise ist es ja so, daß man selbst mit dem Register nichts weiter zu tun hat. Der Notar sieht normalerweise eine Satzung u. das Änderungsprotokoll durch u. lektoriert sie sozusagen. Dann gibt er sie selbst an das Vereinsregister weiter. Er würde sich ja selbst bloßstellen, wenn er gravierende Fehler nicht erkennen würde.
Also keine Sorge, wenn der Notar sie weitergibt, geht sie auch im allgemeinen durch.
Gruß
Eberhard

Genaugenommen muss der Notar die inhaltliche Richtigkeit nicht feststellen; tut es aber in er Regel trotzdem.
Aufgabe des Notars ist in diesen Fällen lediglich festzuhalten das die vorgelegten Sitzungsprotokolle über die Mitgliederversammlung und die dort abgehaltene Abstimmung zur Satzungsänderung gesetzteskonform sind. Einen "rechtlichen Beistand" kann ein Notar von berufswegen nicht stellen, da er in seiner Funktion als Notar ernannt und berufen wurde und der gesetzlichen Neutralität (ähnlich wie Richter) unterworfen ist.

Meine Erfahrungen bei Änderungen von Satzungen usw. gehen allerdings auch dahin das ein Notar bei groben Unstimmigkeiten, insbesondere was den Zweck des Vereins und die damit verbundene anerkannte Gemeinnützigkeit angeht, immer die Augen offen hält und i. d. R. unverzüglich Alarm schlägt wenn etwas rechtlich nicht zu 100 % wasserdicht ist.


Petri
 
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