Angeln ohne Fischereischein

Lucas

Neuer Petrijünger
Unser Sohn ist 6 Jahre alt und begeistert vom Angeln.
Da wir aber keinen Fischereischein haben sind wir mit ihm zum Forellenpark nach Niemegk gefahren. Das hat richtig Spaß gemacht.
Im Juni wollen wir 1 Woche zum Zelten nach Thale (Harz) fahren und dachten, dass es dort vielleicht auch ganz nett wär, unser Abendessen selbst zu angeln. Gibt es dort irgendwo in der Umgebung auch solch eine Möglichkeit ohne Fischereischein zu angeln?
Michaela (Mutter von Angelfan Lucas)
 
Hallöchen Michaela,

das finde ich ja schön, wie Du Deinen kleinen schon an die Natur ranziehst. :)

Ohne Fischereischein bleiben Dir wohl nur die Forellenparks. Im Harz und Umgebung sind z.B. folgende Forellenparks:

Hier klicken

Um die Entfernung und die Route zu berechnen: hier klicken

Ich wünsche Euch einen schönen Urlaub. Und wenn Ihr ein schönes Gewässer gefunden habt, wäre ein kurzer Bericht wirklich nett. ;)
 
Hallo Spezi,
vielen Dank.
Bei PLZ 38 Wendefurther Stausee bei Rübeland
steht "Erlaubnisscheine zum Angeln".
Bedeutet dies, man benötigt dort auch den Fischereischein?
 
bin zwar schon (oder erst)15 aber ich hab schon seit einem jahr net mehr geangelt weil ich ja erst ab 16 allein losziehen kann.wie sieht das eigendlich aus wenn man etwas laenger net mehr geangelt hat, muss man da seine pruefung sogar wiederholen oda reichts den schein von vor 2jahren erneuern zu lassen? :confused:
 
Lucas schrieb:
Hallo Spezi,
vielen Dank.
Bei PLZ 38 Wendefurther Stausee bei Rübeland
steht "Erlaubnisscheine zum Angeln".
Bedeutet dies, man benötigt dort auch den Fischereischein?

Das kann ich Dir nicht mit Sicherheit sagen, aber ich denke ja. Einfach mal dort anrufen. ;)

M4D schrieb:
bin zwar schon (oder erst)15 aber ich hab schon seit einem jahr net mehr geangelt weil ich ja erst ab 16 allein losziehen kann.wie sieht das eigendlich aus wenn man etwas laenger net mehr geangelt hat, muss man da seine pruefung sogar wiederholen oda reichts den schein von vor 2jahren erneuern zu lassen? :confused:

Das kommt darauf an ob Du den Jugendfischereischein hast (ohne Prüfung) oder ob Du den Bundesfischereischein (mit Prüfung) gemacht hast. Zudem sind die Regelungen je nach Bundesland stark unterschiedlich. Schau doch mal in den entsprechenden Gesetzestexten und Verordnungen nach, die wir von jedem Bundesland hier gelistet haben. ;)
 
also ich hab meine pruefung gemacht und mit 2 fehlern bestanden *stolz sei*also ich werd mir das mal durchlesen thx :) ;)
 
du hast ja eine prüfungsurkunde bekommen, die ist meiner kenntnis nach in nrw immer gültig und damit lässt man sich den fischereischein ausstellen ( bei der Komune, wie du sicherlich weißt )
 
mariuswagener schrieb:
du hast ja eine prüfungsurkunde bekommen, die ist meiner kenntnis nach in nrw immer gültig und damit lässt man sich den fischereischein ausstellen ( bei der Komune, wie du sicherlich weißt )
Richtig in NRW brauchts Du nur den alten Ausweis oder das Prüfungszeugnis ohne dem läuft nichts dann muss Du die Prüfung neu machen hast Du aber eines von beiden noch wird dir jederzeit ein neuer Angelausweis ausgestellt ;)
 
In Brandenburg braust du keinen Fischereischein aber musst über 8 sein

Das ist aber sehr pauschal. Ich bin über 8...ich gehe mal davon aus, Du meinst das Alter?

Laut Gewässerordnung gilt:

"1.3. Jeder Angler, der einer Gliederung des LAVB als Mitglied angehört, den entsprechenden Jahresbeitrag entrichtet hat, die Zahlung der Fischereiabgabe nachweist und einen gültigen Fischereischein besitzt, hat das Recht, alle Formen des waidgerechten Angelns auf den Verbandsgewässern auszuüben. Angler, die Fischereiabgabe entrichtet haben, aber nicht im Besitz eines Fischereischeines oder Jugendfischereischeines sind, dürfen nur bestimmte Gewässer beangeln und bestimmte Angelgeräte gebrauchen. Voraussetzung für den Erwerb von Angelberechtigungen für Salmonidengewässer ist der Besitz des Fischereischeines nach erfolgter Anglerprüfung."

Fliege 2
 
Ich denke mal, er meint das hier:

Zitat:

§ 18
Ausübung der Fischerei


(1) Die Fischerei darf nur ausüben, wer das achte Lebensjahr vollendet hat.

aus: http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.43234.de


Gruß Jörg​

Das hat er aber vergessen.

"
[h=2]Wiedereinführung des Jugendfischereischeines[/h] Der Landtag Brandenburg hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Das Fischereigesetz für das Land Brandenburg vom 13. Mai 1993 (GVBl. I S. 178), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. Juni 2006 (GVBl. I S. 74, 76), wird wie folgt geändert:
Dem § 17 Abs. 5 wird folgender Absatz 6 angefügt:
„(6) Personen, die das 8. Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag einen Jugendfischereischein mit einer Geltungsdauer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten. Die Regelungen des Absatzes 4 bleiben unberührt.

Der Jugendfischereischein berechtigt vorbehaltlich der Bestimmungen des § 18 zum Gebrauch der Friedfischhandangel. Der Jugendfischereischein wird nach einem von der Obersten Fischereibehörde vorgegebenen Muster erteilt.“

Fliege 2
 
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